Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.heisset so viel: Als ein Bischoff soll kein Weib haben. Welcher Oedipus wolte dis errahten/ wanns der Pabst nicht sägte? Gebet doch GOtt und der Warheit die Ehr/ und saget unverholen heraus: S. Paulus habe mit obangezogenen Worten andeuten wollen: Ein Bischoff/ wann er sich nicht enthalten will/ so solle er eines Weibes Mann seyn/ der redlich/ ohne Ehebruch/ oder muhtwilliger Ehe-Scheidung/ oder auch verkoppelung mit mehr Weibern (nach dem vorigen Gebrauch der Juden und Heyden) einer ehrlichen Ehegattin ehelich beywohnet. Wie dan auch für eine rechtschaffene Wittwe die solle aufgenommen und angesehen werden/ welche eines Mannes Weib gewesen/ und mit anderen Männern als eine Ehebrecherin in Unehren nicht hat zugehalten. Diese Auslegung ist klar und ungezwungen. Hierbey wollen wirs beruhen lassen. XVII. Wann ein Bischoff vor seinem Bischoffs-Ampt nur hat ein Weib gehabt/ so wird dardurch bedeütet die Vereinigung Christi/ als Bräutigams/ mit seiner lieben Braut der Kirchen: Drum mag man gestatten/ das er vor angetretener Bischoffs-Würde ein Weib gehabt habe: Aber bey währendem Bischoffs-Ampt durchaus nicht. Antwort. Wann er aber bey währendem Bischoffs-Ampt noch eines hat/ so ist diese Bedeutung noch deutlicher und lebhaffter. XVIII. Nach dieser manier zu reden/ müste keiner Bischoff werden/ er habe dan ein Weib. Antwort. Nach euer manier zu reden/ müste keiner Bischoff werden/ er habe dann ein Weib gehabt. Im übrigen weilen Paulus I. Cor. 7. es einem jeden/ der die Gnade sich zu enthalten von GOtt empfangen hat/ in seine freye Willkühr stellet sich zu verehligen oder nicht/ so will Paulus keinem Bischoff gebieten/ daß er sich verehelichen solle: Sondern nur/ das ein Bischoff/ wie auch I. Tim. 3. v. 12. die Diaken, wann sie verehelichet seyn / oder auch sich verehelichen wollen/ mit einer Ehegattin in aller Ehr und Redligkeit sich sollen vergnügen lassen/ und ihrem Hauswesen wohl vorstehen. Es sägte auch S. Paulus gar ungereimt I. Tim. 3. v. 2. 12. Die Bischöffe und Diaken sollen ibrem Haußwesen wohl vorstehen/ wann sie/ nach Meinung der Papisten/ ihr Hauswesen verlassen solten. XIX Wann dann weder Christus/ noch die Aposteln denen Priestern die Ehe verboten haben / warum solte dann der Pabst ein so in Gottes Wort ungegründetes Gebot ergehen lassen/ und die Seelen hierdurch verwirren? Antwort: Die Zeichen des Anti-Christen müssen erfüllet werden: Sonsten findet man das Verbot Christi oder der Aposteln in Gottes Wort nirgend. Und im Gegenspiel in den also genannten Satzungen der Aposteln (Von welchen die Papisten viel rühmens machen) Sagt der sechste Canon also: Ein Bischoff oder Priester solle/ unter dem Vorwand und Schein der Geistlichkeit/ sein eigen Weib mit nichten verwerffen. So gestehet auch Gratianus causa 35. q. I. can. cum igitur, daß die Papistische Kirche nur aus Absicht grösserer Vollkommenheit/ zu der Verordnung der Aposteln die Enthaltung der Priester habe hinzugesetzet: wie sie auch in Heyrahts-Sachen angeordnet hat die Verhindernüß der Bluhts-Verwandschafft biß in den vierdten grad. So bezeuget auch Cassidorus in Historia Tripartita. Socrat l. I. histor. c. 8. Sozomenus l. I. c. 22. und wird auch angeführt Can. 12. dist. 31. daß/ da die auf dem Concilio zu Nicaea versammlete Väter haben wollen den Priestern das Verbot der Ehe vorschreiben/ sich der H. Paphnutius in AEgypten dargegen habe aufgelehnet/ und solches verhindert. Wie dann auch Platina schreibt: Pabst Pius II. habe pflegen zusagen/ man habe heisset so viel: Als ein Bischoff soll kein Weib haben. Welcher Oedipus wolte dis errahten/ wanns der Pabst nicht sägte? Gebet doch GOtt und der Warheit die Ehr/ und saget unverholen heraus: S. Paulus habe mit obangezogenen Worten andeuten wollen: Ein Bischoff/ wann er sich nicht enthalten will/ so solle er eines Weibes Mann seyn/ der redlich/ ohne Ehebruch/ oder muhtwilliger Ehe-Scheidung/ oder auch verkoppelung mit mehr Weibern (nach dem vorigen Gebrauch der Juden und Heyden) einer ehrlichen Ehegattin ehelich beywohnet. Wie dan auch für eine rechtschaffene Wittwe die solle aufgenommen und angesehen werden/ welche eines Mannes Weib gewesen/ und mit anderen Männern als eine Ehebrecherin in Unehren nicht hat zugehalten. Diese Auslegung ist klar und ungezwungen. Hierbey wollen wirs beruhen lassen. XVII. Wann ein Bischoff vor seinem Bischoffs-Ampt nur hat ein Weib gehabt/ so wird dardurch bedeütet die Vereinigung Christi/ als Bräutigams/ mit seiner lieben Braut der Kirchen: Drum mag man gestatten/ das er vor angetretener Bischoffs-Würde ein Weib gehabt habe: Aber bey währendem Bischoffs-Ampt durchaus nicht. Antwort. Wann er aber bey währendem Bischoffs-Ampt noch eines hat/ so ist diese Bedeutung noch deutlicher und lebhaffter. XVIII. Nach dieser manier zu reden/ müste keiner Bischoff werden/ er habe dan ein Weib. Antwort. Nach euer manier zu reden/ müste keiner Bischoff werden/ er habe dann ein Weib gehabt. Im übrigen weilen Paulus I. Cor. 7. es einem jeden/ der die Gnade sich zu enthalten von GOtt empfangen hat/ in seine freye Willkühr stellet sich zu verehligen oder nicht/ so will Paulus keinem Bischoff gebieten/ daß er sich verehelichen solle: Sondern nur/ das ein Bischoff/ wie auch I. Tim. 3. v. 12. die Diaken, wann sie verehelichet seyn / oder auch sich verehelichen wollen/ mit einer Ehegattin in aller Ehr und Redligkeit sich sollen vergnügen lassen/ und ihrem Hauswesen wohl vorstehen. Es sägte auch S. Paulus gar ungereimt I. Tim. 3. v. 2. 12. Die Bischöffe und Diaken sollen ibrem Haußwesen wohl vorstehen/ wann sie/ nach Meinung der Papisten/ ihr Hauswesen verlassen solten. XIX Wann dann weder Christus/ noch die Aposteln denen Priestern die Ehe verboten haben / warum solte dann der Pabst ein so in Gottes Wort ungegründetes Gebot ergehen lassen/ und die Seelen hierdurch verwirren? Antwort: Die Zeichen des Anti-Christen müssen erfüllet werden: Sonsten findet man das Verbot Christi oder der Aposteln in Gottes Wort nirgend. Und im Gegenspiel in den also genannten Satzungen der Aposteln (Von welchen die Papisten viel rühmens machen) Sagt der sechste Canon also: Ein Bischoff oder Priester solle/ unter dem Vorwand und Schein der Geistlichkeit/ sein eigen Weib mit nichten verwerffen. So gestehet auch Gratianus causa 35. q. I. can. cum igitur, daß die Papistische Kirche nur aus Absicht grösserer Vollkommenheit/ zu der Verordnung der Aposteln die Enthaltung der Priester habe hinzugesetzet: wie sie auch in Heyrahts-Sachen angeordnet hat die Verhindernüß der Bluhts-Verwandschafft biß in den vierdten grad. So bezeuget auch Cassidorus in Historia Tripartita. Socrat l. I. histor. c. 8. Sozomenus l. I. c. 22. und wird auch angeführt Can. 12. dist. 31. daß/ da die auf dem Concilio zu Nicaea versammlete Väter haben wollen den Priestern das Verbot der Ehe vorschreiben/ sich der H. Paphnutius in AEgypten dargegen habe aufgelehnet/ und solches verhindert. Wie dann auch Platina schreibt: Pabst Pius II. habe pflegen zusagen/ man habe <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0262" n="242"/> heisset so viel: Als ein Bischoff soll kein Weib haben. Welcher Oedipus wolte dis errahten/ wanns der Pabst nicht sägte? Gebet doch GOtt und der Warheit die Ehr/ und saget unverholen heraus: S. Paulus habe mit obangezogenen Worten andeuten wollen: Ein Bischoff/ wann er sich nicht enthalten will/ so solle er eines Weibes Mann seyn/ der redlich/ ohne Ehebruch/ oder muhtwilliger Ehe-Scheidung/ oder auch verkoppelung mit mehr Weibern (nach dem vorigen Gebrauch der Juden und Heyden) einer ehrlichen Ehegattin ehelich beywohnet. Wie dan auch für eine rechtschaffene Wittwe die solle aufgenommen und angesehen werden/ welche eines Mannes Weib gewesen/ und mit anderen Männern als eine Ehebrecherin in Unehren nicht hat zugehalten. Diese Auslegung ist klar und ungezwungen. Hierbey wollen wirs beruhen lassen.</p> <p>XVII. Wann ein Bischoff vor seinem Bischoffs-Ampt nur hat ein Weib gehabt/ so wird dardurch bedeütet die Vereinigung Christi/ als Bräutigams/ mit seiner lieben Braut der Kirchen: Drum mag man gestatten/ das er vor angetretener Bischoffs-Würde ein Weib gehabt habe: Aber bey währendem Bischoffs-Ampt durchaus nicht.</p> <p>Antwort. Wann er aber bey währendem Bischoffs-Ampt noch eines hat/ so ist diese Bedeutung noch deutlicher und lebhaffter.</p> <p>XVIII. Nach dieser manier zu reden/ müste keiner Bischoff werden/ er habe dan ein Weib.</p> <p>Antwort. Nach euer manier zu reden/ müste keiner Bischoff werden/ er habe dann ein Weib gehabt. Im übrigen weilen Paulus I. Cor. 7. es einem jeden/ der die Gnade sich zu enthalten von GOtt empfangen hat/ in seine freye Willkühr stellet sich zu verehligen oder nicht/ so will Paulus keinem Bischoff gebieten/ daß er sich verehelichen solle: Sondern nur/ das ein Bischoff/ wie auch I. Tim. 3. v. 12. die Diaken, wann sie verehelichet seyn / oder auch sich verehelichen wollen/ mit einer Ehegattin in aller Ehr und Redligkeit sich sollen vergnügen lassen/ und ihrem Hauswesen wohl vorstehen. Es sägte auch S. Paulus gar ungereimt I. Tim. 3. v. 2. 12. Die Bischöffe und Diaken sollen ibrem Haußwesen wohl vorstehen/ wann sie/ nach Meinung der Papisten/ ihr Hauswesen verlassen solten.</p> <p>XIX Wann dann weder Christus/ noch die Aposteln denen Priestern die Ehe verboten haben / warum solte dann der Pabst ein so in Gottes Wort ungegründetes Gebot ergehen lassen/ und die Seelen hierdurch verwirren?</p> <p>Antwort: Die Zeichen des Anti-Christen müssen erfüllet werden: Sonsten findet man das Verbot Christi oder der Aposteln in Gottes Wort nirgend. Und im Gegenspiel in den also genannten Satzungen der Aposteln (Von welchen die Papisten viel rühmens machen) Sagt der sechste Canon also: Ein Bischoff oder Priester solle/ unter dem Vorwand und Schein der Geistlichkeit/ sein eigen Weib mit nichten verwerffen. So gestehet auch Gratianus causa 35. q. I. can. cum igitur, daß die Papistische Kirche nur aus Absicht grösserer Vollkommenheit/ zu der Verordnung der Aposteln die Enthaltung der Priester habe hinzugesetzet: wie sie auch in Heyrahts-Sachen angeordnet hat die Verhindernüß der Bluhts-Verwandschafft biß in den vierdten grad. So bezeuget auch Cassidorus in Historia Tripartita. Socrat l. I. histor. c. 8. Sozomenus l. I. c. 22. und wird auch angeführt Can. 12. dist. 31. daß/ da die auf dem Concilio zu Nicaea versammlete Väter haben wollen den Priestern das Verbot der Ehe vorschreiben/ sich der H. Paphnutius in AEgypten dargegen habe aufgelehnet/ und solches verhindert. Wie dann auch Platina schreibt: Pabst Pius II. habe pflegen zusagen/ man habe </p> </div> </body> </text> </TEI> [242/0262]
heisset so viel: Als ein Bischoff soll kein Weib haben. Welcher Oedipus wolte dis errahten/ wanns der Pabst nicht sägte? Gebet doch GOtt und der Warheit die Ehr/ und saget unverholen heraus: S. Paulus habe mit obangezogenen Worten andeuten wollen: Ein Bischoff/ wann er sich nicht enthalten will/ so solle er eines Weibes Mann seyn/ der redlich/ ohne Ehebruch/ oder muhtwilliger Ehe-Scheidung/ oder auch verkoppelung mit mehr Weibern (nach dem vorigen Gebrauch der Juden und Heyden) einer ehrlichen Ehegattin ehelich beywohnet. Wie dan auch für eine rechtschaffene Wittwe die solle aufgenommen und angesehen werden/ welche eines Mannes Weib gewesen/ und mit anderen Männern als eine Ehebrecherin in Unehren nicht hat zugehalten. Diese Auslegung ist klar und ungezwungen. Hierbey wollen wirs beruhen lassen.
XVII. Wann ein Bischoff vor seinem Bischoffs-Ampt nur hat ein Weib gehabt/ so wird dardurch bedeütet die Vereinigung Christi/ als Bräutigams/ mit seiner lieben Braut der Kirchen: Drum mag man gestatten/ das er vor angetretener Bischoffs-Würde ein Weib gehabt habe: Aber bey währendem Bischoffs-Ampt durchaus nicht.
Antwort. Wann er aber bey währendem Bischoffs-Ampt noch eines hat/ so ist diese Bedeutung noch deutlicher und lebhaffter.
XVIII. Nach dieser manier zu reden/ müste keiner Bischoff werden/ er habe dan ein Weib.
Antwort. Nach euer manier zu reden/ müste keiner Bischoff werden/ er habe dann ein Weib gehabt. Im übrigen weilen Paulus I. Cor. 7. es einem jeden/ der die Gnade sich zu enthalten von GOtt empfangen hat/ in seine freye Willkühr stellet sich zu verehligen oder nicht/ so will Paulus keinem Bischoff gebieten/ daß er sich verehelichen solle: Sondern nur/ das ein Bischoff/ wie auch I. Tim. 3. v. 12. die Diaken, wann sie verehelichet seyn / oder auch sich verehelichen wollen/ mit einer Ehegattin in aller Ehr und Redligkeit sich sollen vergnügen lassen/ und ihrem Hauswesen wohl vorstehen. Es sägte auch S. Paulus gar ungereimt I. Tim. 3. v. 2. 12. Die Bischöffe und Diaken sollen ibrem Haußwesen wohl vorstehen/ wann sie/ nach Meinung der Papisten/ ihr Hauswesen verlassen solten.
XIX Wann dann weder Christus/ noch die Aposteln denen Priestern die Ehe verboten haben / warum solte dann der Pabst ein so in Gottes Wort ungegründetes Gebot ergehen lassen/ und die Seelen hierdurch verwirren?
Antwort: Die Zeichen des Anti-Christen müssen erfüllet werden: Sonsten findet man das Verbot Christi oder der Aposteln in Gottes Wort nirgend. Und im Gegenspiel in den also genannten Satzungen der Aposteln (Von welchen die Papisten viel rühmens machen) Sagt der sechste Canon also: Ein Bischoff oder Priester solle/ unter dem Vorwand und Schein der Geistlichkeit/ sein eigen Weib mit nichten verwerffen. So gestehet auch Gratianus causa 35. q. I. can. cum igitur, daß die Papistische Kirche nur aus Absicht grösserer Vollkommenheit/ zu der Verordnung der Aposteln die Enthaltung der Priester habe hinzugesetzet: wie sie auch in Heyrahts-Sachen angeordnet hat die Verhindernüß der Bluhts-Verwandschafft biß in den vierdten grad. So bezeuget auch Cassidorus in Historia Tripartita. Socrat l. I. histor. c. 8. Sozomenus l. I. c. 22. und wird auch angeführt Can. 12. dist. 31. daß/ da die auf dem Concilio zu Nicaea versammlete Väter haben wollen den Priestern das Verbot der Ehe vorschreiben/ sich der H. Paphnutius in AEgypten dargegen habe aufgelehnet/ und solches verhindert. Wie dann auch Platina schreibt: Pabst Pius II. habe pflegen zusagen/ man habe
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