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Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.

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Zum fünfften/ daß es nicht seye eine blosse Verheissung/ sondern an das Sacramentische Zeichen angehenget/ und gleichsam damit bekleidet: dergestalt/ daß die Verheissung der Gnaden durch dasselbige Sacrament den Gläubigen zugeeignet/ und in ihren Hertzen versiegelt werde.

Zum sechsten/ daß solche Verheissung nicht betreffe insgemein alle und jede leibliche / oder auch geistliche Gaben: sondern die Rechtfertigung und Versöhnung mit GOtt/ und also das gantze Werck der Erlösung.

Zum siebenden/ daß solche Verheissung gehe nicht nur auf alle Gläubigen ins gemein: sondern auf einen jeden insonderheit/ so der Sacramenten recht und würdiglich gebrauchet. Ist und bleibt demnach eigentlich ein Sacrament eine von GOtt eingesetzte Handlung/ da vermittels eines von GOtt verordneten sichtbahren Elements/ oder sichtbahren irrdischen Dinges/ GOttes Gnade und die Schätze des Evangelii dem Menschen angetragen und zugeeignet / und in dem Hertzen desjenigen/ so sie würdiglich gebraucht/ versiegelt werden.

Dieses seynd dann die Eigenschafften/ so da allerdings bey den beyden ohnzweyffelichen Sacramenten: nemlich der Heil. Tauff und Heil. Abendmahl gefunden werden/ nicht aber bey den übrigen von den Papisten ertichteten Sacramenten: folgens können sie auch warhafftige Sacramenten weder seyen noch genannt werden.

Einrede der Papisten.

I. Es seynd nur vier Elementen: nemlich das Feuer/ die Lufft/ das Wasser/ die Erdenun aber wird von diesen vieren keines gebraucht zum Sacrament des Htil. Abendmahls: so ists übel geredet/ daß zum Sacrament nohtwendig erfodert werde ein äusserlich Element.

Antwort. Auf gut schulfüchsisch seynd nur vier Elementen: auf gut Evangelisch ist ein Element ein jedes äusserlich materialisch Wesen/ oder sichtbarlich irrdisch Ding: und also ist das Brodt und der Wein ein Element im H. Abendmahl.

II. Es ist aber ein überflüßigs Gedicht/ und gesuchte Ausflucht/ daß man zu einem Sacrament erfodern will einen austrücklichen Befehl GOttes: dann warum solte kein Sacrament seyen können/ wann schon dessen Gebrauch mit dem angehengten Ceremonien und Handlung/ GOtt nirgend befohlen hat/ gleich wie eine Sache für sich weiß/ oder schwartz ist und bleibt/ wann schon keiner befiehlt/ daß sie weiß oder schwartz seyen solle?

Antwort. Es ist nur ein überflüßiges Gedicht/ wann eur Concilium Florentinum Sess. ult. sagt/ es werde zum Sacrament erfodert ein äusserliches Ding/ die Wort/ und die Meynung das zu verrichten/ was die abergläubische päbstische Kirche dardurch zu verrichten gesinnet ist. Daß aber kein überflüßiges Gedicht sey/ wann man zum Sacrament erfordert einen austrücklichen Befehl GOttes/ ist daher offenbahr/ dieweilen ein Sacrament hat die Eigenschafft eines Gesetzes; nun aber ist kein Gesetz bündig und vollständig ohne dem Willen und Befehl des Gesetzgebers: dieser austrücklicher Befehl GOttes aber von dem Sacrament der Tauff befindet sich/ Marc. 16. v. 16. und nach der allgemeinen Lehr der Papisten von dem Heil. Abendmahl/ Joh. 6. v. 54. I. Cor. II. v. 25. &c. kan also die Gleichnüß von eurer weissen und schwartzen Farbe euren Irrthum für dißmahl nicht schmincken.

III. Es empfangen aber die unmündige Kinder/ da sie noch den Gebrauch ihrer Vernunfft nicht erreichet/ und annoch ihr Verstand unbrauchbar ist/ das Sacrament der Tauff: wie können aber denselbigen die Verheissungen der Gnaden GOttes in die-

Zum fünfften/ daß es nicht seye eine blosse Verheissung/ sondern an das Sacramentische Zeichen angehenget/ und gleichsam damit bekleidet: dergestalt/ daß die Verheissung der Gnaden durch dasselbige Sacrament den Gläubigen zugeeignet/ und in ihren Hertzen versiegelt werde.

Zum sechsten/ daß solche Verheissung nicht betreffe insgemein alle und jede leibliche / oder auch geistliche Gaben: sondern die Rechtfertigung und Versöhnung mit GOtt/ und also das gantze Werck der Erlösung.

Zum siebenden/ daß solche Verheissung gehe nicht nur auf alle Gläubigen ins gemein: sondern auf einen jeden insonderheit/ so der Sacramenten recht und würdiglich gebrauchet. Ist und bleibt demnach eigentlich ein Sacrament eine von GOtt eingesetzte Handlung/ da vermittels eines von GOtt verordneten sichtbahren Elements/ oder sichtbahren irrdischen Dinges/ GOttes Gnade und die Schätze des Evangelii dem Menschen angetragen und zugeeignet / und in dem Hertzen desjenigen/ so sie würdiglich gebraucht/ versiegelt werden.

Dieses seynd dann die Eigenschafften/ so da allerdings bey den beyden ohnzweyffelichen Sacramenten: nemlich der Heil. Tauff und Heil. Abendmahl gefunden werden/ nicht aber bey den übrigen von den Papisten ertichteten Sacramenten: folgens können sie auch warhafftige Sacramenten weder seyen noch genannt werden.

Einrede der Papisten.

I. Es seynd nur vier Elementen: nemlich das Feuer/ die Lufft/ das Wasser/ die Erdenun aber wird von diesen vieren keines gebraucht zum Sacrament des Htil. Abendmahls: so ists übel geredet/ daß zum Sacrament nohtwendig erfodert werde ein äusserlich Element.

Antwort. Auf gut schulfüchsisch seynd nur vier Elementen: auf gut Evangelisch ist ein Element ein jedes äusserlich materialisch Wesen/ oder sichtbarlich irrdisch Ding: und also ist das Brodt und der Wein ein Element im H. Abendmahl.

II. Es ist aber ein überflüßigs Gedicht/ und gesuchte Ausflucht/ daß man zu einem Sacrament erfodern will einen austrücklichen Befehl GOttes: dann warum solte kein Sacrament seyen können/ wann schon dessen Gebrauch mit dem angehengten Ceremonien und Handlung/ GOtt nirgend befohlen hat/ gleich wie eine Sache für sich weiß/ oder schwartz ist und bleibt/ wann schon keiner befiehlt/ daß sie weiß oder schwartz seyen solle?

Antwort. Es ist nur ein überflüßiges Gedicht/ wann eur Concilium Florentinum Sess. ult. sagt/ es werde zum Sacrament erfodert ein äusserliches Ding/ die Wort/ und die Meynung das zu verrichten/ was die abergläubische päbstische Kirche dardurch zu verrichten gesinnet ist. Daß aber kein überflüßiges Gedicht sey/ wann man zum Sacrament erfordert einen austrücklichen Befehl GOttes/ ist daher offenbahr/ dieweilen ein Sacrament hat die Eigenschafft eines Gesetzes; nun aber ist kein Gesetz bündig und vollständig ohne dem Willen und Befehl des Gesetzgebers: dieser austrücklicher Befehl GOttes aber von dem Sacrament der Tauff befindet sich/ Marc. 16. v. 16. und nach der allgemeinen Lehr der Papisten von dem Heil. Abendmahl/ Joh. 6. v. 54. I. Cor. II. v. 25. &c. kan also die Gleichnüß von eurer weissen und schwartzen Farbe euren Irrthum für dißmahl nicht schmincken.

III. Es empfangen aber die unmündige Kinder/ da sie noch den Gebrauch ihrer Vernunfft nicht erreichet/ und annoch ihr Verstand unbrauchbar ist/ das Sacrament der Tauff: wie können aber denselbigen die Verheissungen der Gnaden GOttes in die-

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        <p>Zum siebenden/ daß solche Verheissung gehe nicht nur auf alle Gläubigen ins gemein:            sondern auf einen jeden insonderheit/ so der Sacramenten recht und würdiglich gebrauchet.            Ist und bleibt demnach eigentlich ein Sacrament eine von GOtt eingesetzte Handlung/ da            vermittels eines von GOtt verordneten sichtbahren Elements/ oder sichtbahren irrdischen            Dinges/ GOttes Gnade und die Schätze des Evangelii dem Menschen angetragen und zugeeignet           / und in dem Hertzen desjenigen/ so sie würdiglich gebraucht/ versiegelt werden.</p>
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        <p>II. Es ist aber ein überflüßigs Gedicht/ und gesuchte Ausflucht/ daß man zu einem            Sacrament erfodern will einen austrücklichen Befehl GOttes: dann warum solte kein            Sacrament seyen können/ wann schon dessen Gebrauch mit dem angehengten Ceremonien und            Handlung/ GOtt nirgend befohlen hat/ gleich wie eine Sache für sich weiß/ oder schwartz            ist und bleibt/ wann schon keiner befiehlt/ daß sie weiß oder schwartz seyen solle?</p>
        <p>Antwort. Es ist nur ein überflüßiges Gedicht/ wann eur Concilium Florentinum Sess. ult.            sagt/ es werde zum Sacrament erfodert ein äusserliches Ding/ die Wort/ und die Meynung            das zu verrichten/ was die abergläubische päbstische Kirche dardurch zu verrichten            gesinnet ist. Daß aber kein überflüßiges Gedicht sey/ wann man zum Sacrament erfordert            einen austrücklichen Befehl GOttes/ ist daher offenbahr/ dieweilen ein Sacrament hat die            Eigenschafft eines Gesetzes; nun aber ist kein Gesetz bündig und vollständig ohne dem            Willen und Befehl des Gesetzgebers: dieser austrücklicher Befehl GOttes aber von dem            Sacrament der Tauff befindet sich/ Marc. 16. v. 16. und nach der allgemeinen Lehr der            Papisten von dem Heil. Abendmahl/ Joh. 6. v. 54. I. Cor. II. v. 25. &amp;c. kan also die            Gleichnüß von eurer weissen und schwartzen Farbe euren Irrthum für dißmahl nicht            schmincken.</p>
        <p>III. Es empfangen aber die unmündige Kinder/ da sie noch den Gebrauch ihrer Vernunfft            nicht erreichet/ und annoch ihr Verstand unbrauchbar ist/ das Sacrament der Tauff: wie            können aber denselbigen die Verheissungen der Gnaden GOttes in die-
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[4/0304] Zum fünfften/ daß es nicht seye eine blosse Verheissung/ sondern an das Sacramentische Zeichen angehenget/ und gleichsam damit bekleidet: dergestalt/ daß die Verheissung der Gnaden durch dasselbige Sacrament den Gläubigen zugeeignet/ und in ihren Hertzen versiegelt werde. Zum sechsten/ daß solche Verheissung nicht betreffe insgemein alle und jede leibliche / oder auch geistliche Gaben: sondern die Rechtfertigung und Versöhnung mit GOtt/ und also das gantze Werck der Erlösung. Zum siebenden/ daß solche Verheissung gehe nicht nur auf alle Gläubigen ins gemein: sondern auf einen jeden insonderheit/ so der Sacramenten recht und würdiglich gebrauchet. Ist und bleibt demnach eigentlich ein Sacrament eine von GOtt eingesetzte Handlung/ da vermittels eines von GOtt verordneten sichtbahren Elements/ oder sichtbahren irrdischen Dinges/ GOttes Gnade und die Schätze des Evangelii dem Menschen angetragen und zugeeignet / und in dem Hertzen desjenigen/ so sie würdiglich gebraucht/ versiegelt werden. Dieses seynd dann die Eigenschafften/ so da allerdings bey den beyden ohnzweyffelichen Sacramenten: nemlich der Heil. Tauff und Heil. Abendmahl gefunden werden/ nicht aber bey den übrigen von den Papisten ertichteten Sacramenten: folgens können sie auch warhafftige Sacramenten weder seyen noch genannt werden. Einrede der Papisten. I. Es seynd nur vier Elementen: nemlich das Feuer/ die Lufft/ das Wasser/ die Erdenun aber wird von diesen vieren keines gebraucht zum Sacrament des Htil. Abendmahls: so ists übel geredet/ daß zum Sacrament nohtwendig erfodert werde ein äusserlich Element. Antwort. Auf gut schulfüchsisch seynd nur vier Elementen: auf gut Evangelisch ist ein Element ein jedes äusserlich materialisch Wesen/ oder sichtbarlich irrdisch Ding: und also ist das Brodt und der Wein ein Element im H. Abendmahl. II. Es ist aber ein überflüßigs Gedicht/ und gesuchte Ausflucht/ daß man zu einem Sacrament erfodern will einen austrücklichen Befehl GOttes: dann warum solte kein Sacrament seyen können/ wann schon dessen Gebrauch mit dem angehengten Ceremonien und Handlung/ GOtt nirgend befohlen hat/ gleich wie eine Sache für sich weiß/ oder schwartz ist und bleibt/ wann schon keiner befiehlt/ daß sie weiß oder schwartz seyen solle? Antwort. Es ist nur ein überflüßiges Gedicht/ wann eur Concilium Florentinum Sess. ult. sagt/ es werde zum Sacrament erfodert ein äusserliches Ding/ die Wort/ und die Meynung das zu verrichten/ was die abergläubische päbstische Kirche dardurch zu verrichten gesinnet ist. Daß aber kein überflüßiges Gedicht sey/ wann man zum Sacrament erfordert einen austrücklichen Befehl GOttes/ ist daher offenbahr/ dieweilen ein Sacrament hat die Eigenschafft eines Gesetzes; nun aber ist kein Gesetz bündig und vollständig ohne dem Willen und Befehl des Gesetzgebers: dieser austrücklicher Befehl GOttes aber von dem Sacrament der Tauff befindet sich/ Marc. 16. v. 16. und nach der allgemeinen Lehr der Papisten von dem Heil. Abendmahl/ Joh. 6. v. 54. I. Cor. II. v. 25. &c. kan also die Gleichnüß von eurer weissen und schwartzen Farbe euren Irrthum für dißmahl nicht schmincken. III. Es empfangen aber die unmündige Kinder/ da sie noch den Gebrauch ihrer Vernunfft nicht erreichet/ und annoch ihr Verstand unbrauchbar ist/ das Sacrament der Tauff: wie können aber denselbigen die Verheissungen der Gnaden GOttes in die-

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Zitationshilfe: Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721, S. 4. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/304>, abgerufen am 26.11.2024.