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Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.

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XXIII. Wann der Kelch vor Zeiten den Leyen wäre gereichet worden/ so würden doch zum wenigsten etlich gewesen seyn/ welche ebener massen gleich wie andere das Brodt/ also auch sie den Wein mit sich heim getragen hätten. Nun findet man aber dergleichen Exempel nicht/ daraus dann abzunehmen/ daß ihnen der Kelch nicht gereichet worden.

Antwort. Haben sie das gesegnete Brodt mit sich zu Hause genommen/ so ist die Frage/ ob sie recht daran gethan? Haben sie aber auch den gesegneten Wein mit sich genommen/ so ist es abermahl die Frage/ obs recht gehandelt seye? Wanns aber nicht von ihnen geschehen / so ists um so viel desto besser. Bleibts also eine blinde Folgerey/ welche aus weit gesuchten ungegründeten Muhtmassungen zusammen gemartert ist.

XXIV. Es bezeuget doch Baronius in notis martyrol. 15. Augusti, daß die Mönche und Einsiedler in den Wüsten die eintzige Gestalt des Brodts anfbehalten haben/ sich nach Gelegenheit damit zu bedienen/ weilen sie selten in den Städten sich finden liessen/ der Communion unter beyden Gestalten beyzuwohnen.

Antwort. Wann sie es aus Noht gethan haben/ mag man sie entschuldigen/ so gut man kan / und mit dem äussersten Nohts-Fall ihre Unvermögenheit bedecken. Im übrigen/ wann das aberglaubische Thun und Lassen der Mönchen solte seyn die Regel unsers Glaubens/ wo wollten wir dann ein Ende finden aller Thorheiten?

XXV. Es ist aber die Niessung unter einer Gestalt ein alter Gebrauch der Kirchen.

Antwort Das Concilium zu Costnitz redet viel anders hiervon/ wie oben angezeiget ist. Im übrigen ist Christi Verordnung und Gebrauch der ersten Kirchen bey S. Paulo unter beyden Gestalten noch viel alter. Drum ist es am rahtsamesten/ man bleibe bey dem Gebrauch/ so am ältesten ist.

XXVI. Es seynd aber viele Veränderungen geschehen in der Kirchen bey dem Heil. Abendmahl; Dann erstlich/ so hat man auch den unmündigen Kindern die Gestalten des Weins gereichet / wie es gestehet das Concilium zu Trident Sess. 21. c. 4. Zweytens im Anfang der Christenheit/ da der Eyffer der Christen etwas hitziger und inbrünstiger war/ genossen die Gläubigen täglich das Hl. Abendmahl/ nach mahls aber/ da dieser Eyffer in etwas erloschen/ hat Pabst Fabianus Anno 250. den Befehl ertheilet drey mahl im Jahr/ nemlich am Tage der Gebuhrt des HErren/ am Oster-Feste/ und am Fest der Pfingsten das Abendmahl zu empfahen. Da aber auch diese Andacht den kaltsinnigen Christen noch allzu groß schiene / und die Hitze gantz in die Aschen gesuncken/ ja gar zu Eyß worden/ hat Pabst Innocentius III. das Geboht nur auf das Oster-Fest eingerichtet/ welches Gebot auch das Concilium zu Trident aufs neue bekräfftiget und bestätiget hat Sess. 13. c. 9. Drittens damit die Christen auch nachkämen dem Exempel und Beyspiel Christi/ welcher sein Heil. Abendmahl hat eingestellet/ nachdem er mit seinen Jüngern das Oster-Lamm/ und auch ein gemeines Abend-Essen hatte eingenommen/ so pflegten auch die Christen vor Zeiten/ vor der Niessung des Heil. Abendmahls/ anzurichten eine Mahlzeit für die Armen so wohl als Reiche/ so sie nennten Agapen oder ein Liebes-Mahl/ welches aber nach der Zeit in Abgang kommen. Zum vierdten/ so pflegten beym Heil. Abendmahl (wie es bezeuget Cornelius a Lapide in Epist. I. Cor. c. II) die Männer das gesegnete Brodt zu empfangen mit eigenen entblösseten Händen/ die Weiber aber mit bedeckten Händen so mit einem weissen Leinwand (so man Dominicale nennete) waren angethan; Dieser Gebrauch aber ist auch nachmahls rückstellig gemacht worden; Und also auch hat Pabst Gelasius An. 492. scharff geboten das Hl. Abendmahl zu geniessen unter beyden Gestalten: aber das Concilium zu Costniz unter dem Pabst Martino V. wie auch das Concilium zu Trident Sess. 21. c. 2. hat diß Gebot gäntzlich aufgehoben und die Niessung des Abendmahls un-

XXIII. Wann der Kelch vor Zeiten den Leyen wäre gereichet worden/ so würden doch zum wenigsten etlich gewesen seyn/ welche ebener massen gleich wie andere das Brodt/ also auch sie den Wein mit sich heim getragen hätten. Nun findet man aber dergleichen Exempel nicht/ daraus dann abzunehmen/ daß ihnen der Kelch nicht gereichet worden.

Antwort. Haben sie das gesegnete Brodt mit sich zu Hause genommen/ so ist die Frage/ ob sie recht daran gethan? Haben sie aber auch den gesegneten Wein mit sich genommen/ so ist es abermahl die Frage/ obs recht gehandelt seye? Wanns aber nicht von ihnen geschehen / so ists um so viel desto besser. Bleibts also eine blinde Folgerey/ welche aus weit gesuchten ungegründeten Muhtmassungen zusammen gemartert ist.

XXIV. Es bezeuget doch Baronius in notis martyrol. 15. Augusti, daß die Mönche und Einsiedler in den Wüsten die eintzige Gestalt des Brodts anfbehalten haben/ sich nach Gelegenheit damit zu bedienen/ weilen sie selten in den Städten sich finden liessen/ der Communion unter beyden Gestalten beyzuwohnen.

Antwort. Wann sie es aus Noht gethan haben/ mag man sie entschuldigen/ so gut man kan / und mit dem äussersten Nohts-Fall ihre Unvermögenheit bedecken. Im übrigen/ wann das aberglaubische Thun und Lassen der Mönchen solte seyn die Regel unsers Glaubens/ wo wollten wir dann ein Ende finden aller Thorheiten?

XXV. Es ist aber die Niessung unter einer Gestalt ein alter Gebrauch der Kirchen.

Antwort Das Concilium zu Costnitz redet viel anders hiervon/ wie oben angezeiget ist. Im übrigen ist Christi Verordnung und Gebrauch der ersten Kirchen bey S. Paulo unter beyden Gestalten noch viel alter. Drum ist es am rahtsamesten/ man bleibe bey dem Gebrauch/ so am ältesten ist.

XXVI. Es seynd aber viele Veränderungen geschehen in der Kirchen bey dem Heil. Abendmahl; Dann erstlich/ so hat man auch den unmündigen Kindern die Gestalten des Weins gereichet / wie es gestehet das Concilium zu Trident Sess. 21. c. 4. Zweytens im Anfang der Christenheit/ da der Eyffer der Christen etwas hitziger und inbrünstiger war/ genossen die Gläubigen täglich das Hl. Abendmahl/ nach mahls aber/ da dieser Eyffer in etwas erloschen/ hat Pabst Fabianus Anno 250. den Befehl ertheilet drey mahl im Jahr/ nemlich am Tage der Gebuhrt des HErren/ am Oster-Feste/ und am Fest der Pfingsten das Abendmahl zu empfahen. Da aber auch diese Andacht den kaltsinnigen Christen noch allzu groß schiene / und die Hitze gantz in die Aschen gesuncken/ ja gar zu Eyß worden/ hat Pabst Innocentius III. das Geboht nur auf das Oster-Fest eingerichtet/ welches Gebot auch das Concilium zu Trident aufs neue bekräfftiget und bestätiget hat Sess. 13. c. 9. Drittens damit die Christen auch nachkämen dem Exempel und Beyspiel Christi/ welcher sein Heil. Abendmahl hat eingestellet/ nachdem er mit seinen Jüngern das Oster-Lamm/ und auch ein gemeines Abend-Essen hatte eingenommen/ so pflegten auch die Christen vor Zeiten/ vor der Niessung des Heil. Abendmahls/ anzurichten eine Mahlzeit für die Armen so wohl als Reiche/ so sie nennten Agapen oder ein Liebes-Mahl/ welches aber nach der Zeit in Abgang kommen. Zum vierdten/ so pflegten beym Heil. Abendmahl (wie es bezeuget Cornelius à Lapide in Epist. I. Cor. c. II) die Männer das gesegnete Brodt zu empfangen mit eigenen entblösseten Händen/ die Weiber aber mit bedeckten Händen so mit einem weissen Leinwand (so man Dominicale nennete) waren angethan; Dieser Gebrauch aber ist auch nachmahls rückstellig gemacht worden; Und also auch hat Pabst Gelasius An. 492. scharff geboten das Hl. Abendmahl zu geniessen unter beyden Gestalten: aber das Concilium zu Costniz unter dem Pabst Martino V. wie auch das Concilium zu Trident Sess. 21. c. 2. hat diß Gebot gäntzlich aufgehoben und die Niessung des Abendmahls un-

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        <p>XXVI. Es seynd aber viele Veränderungen geschehen in der Kirchen bey dem Heil. Abendmahl;            Dann erstlich/ so hat man auch den unmündigen Kindern die Gestalten des Weins gereichet /            wie es gestehet das Concilium zu Trident Sess. 21. c. 4. Zweytens im Anfang der            Christenheit/ da der Eyffer der Christen etwas hitziger und inbrünstiger war/ genossen            die Gläubigen täglich das Hl. Abendmahl/ nach mahls aber/ da dieser Eyffer in etwas            erloschen/ hat Pabst Fabianus Anno 250. den Befehl ertheilet drey mahl im Jahr/ nemlich            am Tage der Gebuhrt des HErren/ am Oster-Feste/ und am Fest der Pfingsten das Abendmahl            zu empfahen. Da aber auch diese Andacht den kaltsinnigen Christen noch allzu groß schiene           / und die Hitze gantz in die Aschen gesuncken/ ja gar zu Eyß worden/ hat Pabst            Innocentius III. das Geboht nur auf das Oster-Fest eingerichtet/ welches Gebot auch das            Concilium zu Trident aufs neue bekräfftiget und bestätiget hat Sess. 13. c. 9. Drittens            damit die Christen auch nachkämen dem Exempel und Beyspiel Christi/ welcher sein Heil.            Abendmahl hat eingestellet/ nachdem er mit seinen Jüngern das Oster-Lamm/ und auch ein            gemeines Abend-Essen hatte eingenommen/ so pflegten auch die Christen vor Zeiten/ vor            der Niessung des Heil. Abendmahls/ anzurichten eine Mahlzeit für die Armen so wohl als            Reiche/ so sie nennten Agapen oder ein Liebes-Mahl/ welches aber nach der Zeit in Abgang            kommen. Zum vierdten/ so pflegten beym Heil. Abendmahl (wie es bezeuget Cornelius à            Lapide in Epist. I. Cor. c. II) die Männer das gesegnete Brodt zu empfangen mit eigenen            entblösseten Händen/ die Weiber aber mit bedeckten Händen so mit einem weissen Leinwand            (so man Dominicale nennete) waren angethan; Dieser Gebrauch aber ist auch nachmahls            rückstellig gemacht worden; Und also auch hat Pabst Gelasius An. 492. scharff geboten das            Hl. Abendmahl zu geniessen unter beyden Gestalten: aber das Concilium zu Costniz unter dem            Pabst Martino V. wie auch das Concilium zu Trident Sess. 21. c. 2. hat diß Gebot gäntzlich            aufgehoben und die Niessung des Abendmahls un-
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[86/0386] XXIII. Wann der Kelch vor Zeiten den Leyen wäre gereichet worden/ so würden doch zum wenigsten etlich gewesen seyn/ welche ebener massen gleich wie andere das Brodt/ also auch sie den Wein mit sich heim getragen hätten. Nun findet man aber dergleichen Exempel nicht/ daraus dann abzunehmen/ daß ihnen der Kelch nicht gereichet worden. Antwort. Haben sie das gesegnete Brodt mit sich zu Hause genommen/ so ist die Frage/ ob sie recht daran gethan? Haben sie aber auch den gesegneten Wein mit sich genommen/ so ist es abermahl die Frage/ obs recht gehandelt seye? Wanns aber nicht von ihnen geschehen / so ists um so viel desto besser. Bleibts also eine blinde Folgerey/ welche aus weit gesuchten ungegründeten Muhtmassungen zusammen gemartert ist. XXIV. Es bezeuget doch Baronius in notis martyrol. 15. Augusti, daß die Mönche und Einsiedler in den Wüsten die eintzige Gestalt des Brodts anfbehalten haben/ sich nach Gelegenheit damit zu bedienen/ weilen sie selten in den Städten sich finden liessen/ der Communion unter beyden Gestalten beyzuwohnen. Antwort. Wann sie es aus Noht gethan haben/ mag man sie entschuldigen/ so gut man kan / und mit dem äussersten Nohts-Fall ihre Unvermögenheit bedecken. Im übrigen/ wann das aberglaubische Thun und Lassen der Mönchen solte seyn die Regel unsers Glaubens/ wo wollten wir dann ein Ende finden aller Thorheiten? XXV. Es ist aber die Niessung unter einer Gestalt ein alter Gebrauch der Kirchen. Antwort Das Concilium zu Costnitz redet viel anders hiervon/ wie oben angezeiget ist. Im übrigen ist Christi Verordnung und Gebrauch der ersten Kirchen bey S. Paulo unter beyden Gestalten noch viel alter. Drum ist es am rahtsamesten/ man bleibe bey dem Gebrauch/ so am ältesten ist. XXVI. Es seynd aber viele Veränderungen geschehen in der Kirchen bey dem Heil. Abendmahl; Dann erstlich/ so hat man auch den unmündigen Kindern die Gestalten des Weins gereichet / wie es gestehet das Concilium zu Trident Sess. 21. c. 4. Zweytens im Anfang der Christenheit/ da der Eyffer der Christen etwas hitziger und inbrünstiger war/ genossen die Gläubigen täglich das Hl. Abendmahl/ nach mahls aber/ da dieser Eyffer in etwas erloschen/ hat Pabst Fabianus Anno 250. den Befehl ertheilet drey mahl im Jahr/ nemlich am Tage der Gebuhrt des HErren/ am Oster-Feste/ und am Fest der Pfingsten das Abendmahl zu empfahen. Da aber auch diese Andacht den kaltsinnigen Christen noch allzu groß schiene / und die Hitze gantz in die Aschen gesuncken/ ja gar zu Eyß worden/ hat Pabst Innocentius III. das Geboht nur auf das Oster-Fest eingerichtet/ welches Gebot auch das Concilium zu Trident aufs neue bekräfftiget und bestätiget hat Sess. 13. c. 9. Drittens damit die Christen auch nachkämen dem Exempel und Beyspiel Christi/ welcher sein Heil. Abendmahl hat eingestellet/ nachdem er mit seinen Jüngern das Oster-Lamm/ und auch ein gemeines Abend-Essen hatte eingenommen/ so pflegten auch die Christen vor Zeiten/ vor der Niessung des Heil. Abendmahls/ anzurichten eine Mahlzeit für die Armen so wohl als Reiche/ so sie nennten Agapen oder ein Liebes-Mahl/ welches aber nach der Zeit in Abgang kommen. Zum vierdten/ so pflegten beym Heil. Abendmahl (wie es bezeuget Cornelius à Lapide in Epist. I. Cor. c. II) die Männer das gesegnete Brodt zu empfangen mit eigenen entblösseten Händen/ die Weiber aber mit bedeckten Händen so mit einem weissen Leinwand (so man Dominicale nennete) waren angethan; Dieser Gebrauch aber ist auch nachmahls rückstellig gemacht worden; Und also auch hat Pabst Gelasius An. 492. scharff geboten das Hl. Abendmahl zu geniessen unter beyden Gestalten: aber das Concilium zu Costniz unter dem Pabst Martino V. wie auch das Concilium zu Trident Sess. 21. c. 2. hat diß Gebot gäntzlich aufgehoben und die Niessung des Abendmahls un-

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Zitationshilfe: Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721, S. 86. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/386>, abgerufen am 22.11.2024.