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Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.

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dargegen: oder aber sie ermuntert / und tröstet bey solcher unglück seeligen Begebenheit den Sünder/ daß er nach dem Beyspiel solcher fallenden und büssenden/ an der Güte GOttes nicht verzage: oder aber auch erinnert sie/ daß der Gerechte bey so gefährlichem Fall eines frembden/ mit allein Ernst seiner selbsten wahrnehme/ und in aller Vorsichtigkeit wandere. Ist also das Absehen der H. Schrifft allerdings heilig/ und in selbiger nicht das geringste zu befahren, als nur / daß die päbstische Unwarheiten dardurch werden entdecket/ und ans Licht gestellet.

X. Gestehet doch Luther von sich selbst unverhohlen/ er verstehe noch nicht das erste Wort in den zehen Gebotten: wie wollen dann die Brütllinge des Luthers/ die Evangelischen Leyen/ so vermessen seyen/ daß sie sich rühmen/ sie verstehn die Bibel und dörffen selbige lesen?

Antwort. Luther verstund sattsam/ und zur Vergnüge/ so viel die Noht erforderte/ daß durch das Wörtlein Ich verstanden würde GOtt: und dis versteht auch sattsam ein Evangelischer Leye. Dis Göttliche Wesen aber nach der Gebühr/ und vollkommentlich läst sich in diesem Leben von keinem menschlichen Verstand ergründen und erreichen: sondern wie Paulus spricht I. Cor. 13. v. 12. Wir sehen jetzt durch einen Spiegel im dunckelen/ biß daß wir im Göttlichen Licht anschauen die Klarheit des Göttlichen Antlitz Ps. 35. v. 12.

XI. Stehet doch austrücklich in dem Register der verbottenen Bücher/ welches den decreten des Concilii zu Trident ist beygefügt regula 4ta, und hats auch Pabst Pius IV. und Clemens VIII. gut geheissen/ daß keinem solle zugelassen werden die H. Schrifft in gemeiner Mutter-sprach zu trücken/ zu verkauffen/ und zu lesen/ ohne Erlaubniß des Bischoffs/ aus Ursachen/ weilen aus dieser Lesung mehr Schadens entstehe als Nutzens: und welcher sich erkühnen würde/ sich wieder dieses Gebot zu vergreiffen/ der solle unfähig seyen der Erlassung seiner Sünden/ wann er nicht seine Bibel in die Hände des Bisch offs reumühtig wiederum einlieffere.

Antwort. Wo kan eine grössere Gottes-Lästerung erdacht werden/ als eben diese/ daß das Wort Gottes/ so GOtt selbsten zum Heyl unserer Seelen hat ertheilet/ werde gehalten für ein Buch des Verderbens/ welches müsse vom Bischoff den armen Leuten aus den Händen gerissen werden? worzu nützet dis Verbott/ als eben/ daß der Greuel deß Pabstthums nicht Sonnen-klar erseben/ und auch von den Einfältigen mit Händen ergriffen werde? ob nun die Päbste/ so solches Verbott der Bibel haben gut geheissen/ sollen genennt werden Pius oder Impius, Clemens oder Demens, seye dahin gestellet.

XII. Es strenget doch das Verbott der Bibel die Papisten nicht so hart an/ als ihnen die Evangelischen einbilden: dann ein Bischoff kan Erlaubniß die Bibel zu lesen ertheilen denjenigen/ welchen er vermeinet daß solche Lesung nicht zum Schaden gereichen werde?

Antwort. Wie kan der Bischoff den Abgrund des Menschlichen Hertzens erkündigen/ und errahten welcher Mensch aus diesen schönen Rosen mit den Immen den süssen Honig zu seiner Seligkeit sammlen/ oder aber durch seine Boßheit mit der Spinnen einen Seelen-Gifft bey klauben werde? gewißlich/ wann der H. Augustinus vor seiner Bekehrung um Erlaubniß der Bibel bey einem päbstischen Bischoff angehalten hätte/ er würde zur Antwort erhalten haben/ man müsse die Perlen nicht für die Schweine werffen: da hingegen GOtt (wie es dieser Kirchen-Lehrer selbsten erzehlet L. [unleserliches Material]. Conf. c. 12.) ihm mit

dargegen: oder aber sie ermuntert / und tröstet bey solcher unglück seeligen Begebenheit den Sünder/ daß er nach dem Beyspiel solcher fallenden und büssenden/ an der Güte GOttes nicht verzage: oder aber auch erinnert sie/ daß der Gerechte bey so gefährlichem Fall eines frembden/ mit allein Ernst seiner selbsten wahrnehme/ und in aller Vorsichtigkeit wandere. Ist also das Absehen der H. Schrifft allerdings heilig/ und in selbiger nicht das geringste zu befahren, als nur / daß die päbstische Unwarheiten dardurch werden entdecket/ und ans Licht gestellet.

X. Gestehet doch Luther von sich selbst unverhohlen/ er verstehe noch nicht das erste Wort in den zehen Gebotten: wie wollen dann die Brütllinge des Luthers/ die Evangelischen Leyen/ so vermessen seyen/ daß sie sich rühmen/ sie verstehn die Bibel und dörffen selbige lesen?

Antwort. Luther verstund sattsam/ und zur Vergnüge/ so viel die Noht erforderte/ daß durch das Wörtlein Ich verstanden würde GOtt: und dis versteht auch sattsam ein Evangelischer Leye. Dis Göttliche Wesen aber nach der Gebühr/ und vollkommentlich läst sich in diesem Leben von keinem menschlichen Verstand ergründen und erreichen: sondern wie Paulus spricht I. Cor. 13. v. 12. Wir sehen jetzt durch einen Spiegel im dunckelen/ biß daß wir im Göttlichen Licht anschauen die Klarheit des Göttlichen Antlitz Ps. 35. v. 12.

XI. Stehet doch austrücklich in dem Register der verbottenen Bücher/ welches den decreten des Concilii zu Trident ist beygefügt regulâ 4tâ, und hats auch Pabst Pius IV. und Clemens VIII. gut geheissen/ daß keinem solle zugelassen werden die H. Schrifft in gemeiner Mutter-sprach zu trücken/ zu verkauffen/ und zu lesen/ ohne Erlaubniß des Bischoffs/ aus Ursachen/ weilen aus dieser Lesung mehr Schadens entstehe als Nutzens: und welcher sich erkühnen würde/ sich wieder dieses Gebot zu vergreiffen/ der solle unfähig seyen der Erlassung seiner Sünden/ wann er nicht seine Bibel in die Hände des Bisch offs reumühtig wiederum einlieffere.

Antwort. Wo kan eine grössere Gottes-Lästerung erdacht werden/ als eben diese/ daß das Wort Gottes/ so GOtt selbsten zum Heyl unserer Seelen hat ertheilet/ werde gehalten für ein Buch des Verderbens/ welches müsse vom Bischoff den armen Leuten aus den Händen gerissen werden? worzu nützet dis Verbott/ als eben/ daß der Greuel deß Pabstthums nicht Sonnen-klar erseben/ und auch von den Einfältigen mit Händen ergriffen werde? ob nun die Päbste/ so solches Verbott der Bibel haben gut geheissen/ sollen genennt werden Pius oder Impius, Clemens oder Demens, seye dahin gestellet.

XII. Es strenget doch das Verbott der Bibel die Papisten nicht so hart an/ als ihnen die Evangelischen einbilden: dann ein Bischoff kan Erlaubniß die Bibel zu lesen ertheilen denjenigen/ welchen er vermeinet daß solche Lesung nicht zum Schaden gereichen werde?

Antwort. Wie kan der Bischoff den Abgrund des Menschlichen Hertzens erkündigen/ und errahten welcher Mensch aus diesen schönen Rosen mit den Immen den süssen Honig zu seiner Seligkeit sammlen/ oder aber durch seine Boßheit mit der Spinnen einen Seelen-Gifft bey klauben werde? gewißlich/ wann der H. Augustinus vor seiner Bekehrung um Erlaubniß der Bibel bey einem päbstischen Bischoff angehalten hätte/ er würde zur Antwort erhalten haben/ man müsse die Perlen nicht für die Schweine werffen: da hingegen GOtt (wie es dieser Kirchen-Lehrer selbsten erzehlet L. [unleserliches Material]. Conf. c. 12.) ihm mit

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        <p>X. Gestehet doch Luther von sich selbst unverhohlen/ er verstehe noch nicht das erste            Wort in den zehen Gebotten: wie wollen dann die Brütllinge des Luthers/ die Evangelischen            Leyen/ so vermessen seyen/ daß sie sich rühmen/ sie verstehn die Bibel und dörffen            selbige lesen?</p>
        <p>Antwort. Luther verstund sattsam/ und zur Vergnüge/ so viel die Noht erforderte/ daß            durch das Wörtlein Ich verstanden würde GOtt: und dis versteht auch sattsam ein            Evangelischer Leye. Dis Göttliche Wesen aber nach der Gebühr/ und vollkommentlich läst            sich in diesem Leben von keinem menschlichen Verstand ergründen und erreichen: sondern wie            Paulus spricht I. Cor. 13. v. 12. Wir sehen jetzt durch einen Spiegel im dunckelen/ biß            daß wir im Göttlichen Licht anschauen die Klarheit des Göttlichen Antlitz Ps. 35. v.            12.</p>
        <p>XI. Stehet doch austrücklich in dem Register der verbottenen Bücher/ welches den            decreten des Concilii zu Trident ist beygefügt regulâ 4tâ, und hats auch Pabst Pius IV.            und Clemens VIII. gut geheissen/ daß keinem solle zugelassen werden die H. Schrifft in            gemeiner Mutter-sprach zu trücken/ zu verkauffen/ und zu lesen/ ohne Erlaubniß des            Bischoffs/ aus Ursachen/ weilen aus dieser Lesung mehr Schadens entstehe als Nutzens:            und welcher sich erkühnen würde/ sich wieder dieses Gebot zu vergreiffen/ der solle            unfähig seyen der Erlassung seiner Sünden/ wann er nicht seine Bibel in die Hände des            Bisch offs reumühtig wiederum einlieffere.</p>
        <p>Antwort. Wo kan eine grössere Gottes-Lästerung erdacht werden/ als eben diese/ daß das            Wort Gottes/ so GOtt selbsten zum Heyl unserer Seelen hat ertheilet/ werde gehalten für            ein Buch des Verderbens/ welches müsse vom Bischoff den armen Leuten aus den Händen            gerissen werden? worzu nützet dis Verbott/ als eben/ daß der Greuel deß Pabstthums nicht            Sonnen-klar erseben/ und auch von den Einfältigen mit Händen ergriffen werde? ob nun die            Päbste/ so solches Verbott der Bibel haben gut geheissen/ sollen genennt werden Pius            oder Impius, Clemens oder Demens, seye dahin gestellet.</p>
        <p>XII. Es strenget doch das Verbott der Bibel die Papisten nicht so hart an/ als ihnen die            Evangelischen einbilden: dann ein Bischoff kan Erlaubniß die Bibel zu lesen ertheilen            denjenigen/ welchen er vermeinet daß solche Lesung nicht zum Schaden gereichen werde?</p>
        <p>Antwort. Wie kan der Bischoff den Abgrund des Menschlichen Hertzens erkündigen/ und            errahten welcher Mensch aus diesen schönen Rosen mit den Immen den süssen Honig zu seiner            Seligkeit sammlen/ oder aber durch seine Boßheit mit der Spinnen einen Seelen-Gifft bey            klauben werde? gewißlich/ wann der H. Augustinus vor seiner Bekehrung um Erlaubniß der            Bibel bey einem päbstischen Bischoff angehalten hätte/ er würde zur Antwort erhalten            haben/ man müsse die Perlen nicht für die Schweine werffen: da hingegen GOtt (wie es            dieser Kirchen-Lehrer selbsten erzehlet L. <gap reason="illegible"/>. Conf. c. 12.) ihm mit
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[55/0075] dargegen: oder aber sie ermuntert / und tröstet bey solcher unglück seeligen Begebenheit den Sünder/ daß er nach dem Beyspiel solcher fallenden und büssenden/ an der Güte GOttes nicht verzage: oder aber auch erinnert sie/ daß der Gerechte bey so gefährlichem Fall eines frembden/ mit allein Ernst seiner selbsten wahrnehme/ und in aller Vorsichtigkeit wandere. Ist also das Absehen der H. Schrifft allerdings heilig/ und in selbiger nicht das geringste zu befahren, als nur / daß die päbstische Unwarheiten dardurch werden entdecket/ und ans Licht gestellet. X. Gestehet doch Luther von sich selbst unverhohlen/ er verstehe noch nicht das erste Wort in den zehen Gebotten: wie wollen dann die Brütllinge des Luthers/ die Evangelischen Leyen/ so vermessen seyen/ daß sie sich rühmen/ sie verstehn die Bibel und dörffen selbige lesen? Antwort. Luther verstund sattsam/ und zur Vergnüge/ so viel die Noht erforderte/ daß durch das Wörtlein Ich verstanden würde GOtt: und dis versteht auch sattsam ein Evangelischer Leye. Dis Göttliche Wesen aber nach der Gebühr/ und vollkommentlich läst sich in diesem Leben von keinem menschlichen Verstand ergründen und erreichen: sondern wie Paulus spricht I. Cor. 13. v. 12. Wir sehen jetzt durch einen Spiegel im dunckelen/ biß daß wir im Göttlichen Licht anschauen die Klarheit des Göttlichen Antlitz Ps. 35. v. 12. XI. Stehet doch austrücklich in dem Register der verbottenen Bücher/ welches den decreten des Concilii zu Trident ist beygefügt regulâ 4tâ, und hats auch Pabst Pius IV. und Clemens VIII. gut geheissen/ daß keinem solle zugelassen werden die H. Schrifft in gemeiner Mutter-sprach zu trücken/ zu verkauffen/ und zu lesen/ ohne Erlaubniß des Bischoffs/ aus Ursachen/ weilen aus dieser Lesung mehr Schadens entstehe als Nutzens: und welcher sich erkühnen würde/ sich wieder dieses Gebot zu vergreiffen/ der solle unfähig seyen der Erlassung seiner Sünden/ wann er nicht seine Bibel in die Hände des Bisch offs reumühtig wiederum einlieffere. Antwort. Wo kan eine grössere Gottes-Lästerung erdacht werden/ als eben diese/ daß das Wort Gottes/ so GOtt selbsten zum Heyl unserer Seelen hat ertheilet/ werde gehalten für ein Buch des Verderbens/ welches müsse vom Bischoff den armen Leuten aus den Händen gerissen werden? worzu nützet dis Verbott/ als eben/ daß der Greuel deß Pabstthums nicht Sonnen-klar erseben/ und auch von den Einfältigen mit Händen ergriffen werde? ob nun die Päbste/ so solches Verbott der Bibel haben gut geheissen/ sollen genennt werden Pius oder Impius, Clemens oder Demens, seye dahin gestellet. XII. Es strenget doch das Verbott der Bibel die Papisten nicht so hart an/ als ihnen die Evangelischen einbilden: dann ein Bischoff kan Erlaubniß die Bibel zu lesen ertheilen denjenigen/ welchen er vermeinet daß solche Lesung nicht zum Schaden gereichen werde? Antwort. Wie kan der Bischoff den Abgrund des Menschlichen Hertzens erkündigen/ und errahten welcher Mensch aus diesen schönen Rosen mit den Immen den süssen Honig zu seiner Seligkeit sammlen/ oder aber durch seine Boßheit mit der Spinnen einen Seelen-Gifft bey klauben werde? gewißlich/ wann der H. Augustinus vor seiner Bekehrung um Erlaubniß der Bibel bey einem päbstischen Bischoff angehalten hätte/ er würde zur Antwort erhalten haben/ man müsse die Perlen nicht für die Schweine werffen: da hingegen GOtt (wie es dieser Kirchen-Lehrer selbsten erzehlet L. _ . Conf. c. 12.) ihm mit

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Zitationshilfe: Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721, S. 55. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/75>, abgerufen am 27.11.2024.