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Reuß-Ebersdorf, Erdmuthe Benigna von u. a.: Vormundschaftsvereinbarung. Ebersdorf (Thüringen), 11. April 1712.

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Uns damit gleichfalls beladen laßen, daß Wir wegen
würcklicher Verwaltung solcher Vormundschafft in
einem und anderm Uns folgendermaaßen, wißent-
lich und wohlbedächtlich verglichen und zwar

1. Weilen Wir beyde Mitt-Vormünder nicht beständig und
jederzeit dahier zugegen, oder in der Nähe zu seyn, ver-
mögen, bey eines oder des andern Abweßenheit aber
sachen vorfallen könten, die keinen Verzug oder An-
stand leyden, sondern schleunig expedirt seyn wolten
und müßten. So solle, jedoch nur auf solchen Fall,
von dem oder denen Abweßenden, dem oder denen in
hießigen Landen sich befindenden Vollmacht und Ge-
walt hiermit und Krafft dießes auf das Vollkom-
menste und Kräfftigste, mit ausdrücklicher Begebung
aller und jeder darwieder habenden rechtlichen Ausflüchten
aufgetragen seyn, jedoch also und dergestalt, daß
die jedesmahlige Expeditiones in Unser aller Nahmen
geschehen, auch bey schrifftlichen Vollziehungen dießer Voll-
machts Auftragung expresie gedacht, nicht weniger
denen oder deme Abweßenden von allen solchen vor-
gekommenen und in seiner oder ihrer Absenz expedir-
ten affairen durch Schreiben nothdürfftige Nachricht ge-
geben werden solle.     Dafern es sich auch
über das und wieder Vermuthen
2. Zutrüge, daß wir bey ein oder anderer Vorkommenden
affaire nicht einerley Meynung hegten oder haben
könten, so ist einmüthig beliebet worden, daß
auf solchen Fall die mehrere Stimmen praevaliren
und

Uns damit gleichfalls beladen laßen, daß Wir wegen
würcklicher Verwaltung solcher Vormundschafft in
einem und anderm Uns folgendermaaßen, wißent-
lich und wohlbedächtlich verglichen und zwar

1. Weilen Wir beÿde Mitt-Vormünder nicht beständig und
jederzeit dahier zugegen, oder in der Nähe zu seÿn, ver-
mögen, beÿ eines oder des andern Abweßenheit aber
sachen vorfallen könten, die keinen Verzug oder An-
stand leÿden, sondern schleunig expedirt seyn wolten
und müßten. So solle, jedoch nur auf solchen Fall,
von dem oder denen Abweßenden, dem oder denen in
hießigen Landen sich befindenden Vollmacht und Ge-
walt hiermit und Krafft dießes auf das Vollkom-
menste und Kräfftigste, mit ausdrücklicher Begebung
aller und jeder darwieder habenden rechtlichen Ausflüchten
aufgetragen seyn, jedoch also und dergestalt, daß
die jedesmahlige Expeditiones in Unser aller Nahmen
geschehen, auch beÿ schrifftlichen Vollziehungen dießer Voll-
machts Auftragung expresie gedacht, nicht weniger
denen oder deme Abweßenden von allen solchen vor-
gekommenen und in seiner oder ihrer Absenz expedir-
ten affairen durch Schreiben nothdürfftige Nachricht ge-
geben werden solle.     Dafern es sich auch
über das und wieder Vermuthen
2. Zutrüge, daß wir beÿ ein oder anderer Vorkom̃enden
affaire nicht einerleÿ Meÿnung hegten oder haben
könten, so ist einmüthig beliebet worden, daß
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[11v/0003] Uns damit gleichfalls beladen laßen, daß Wir wegen würcklicher Verwaltung solcher Vormundschafft in einem und anderm Uns folgender maaßen, wißent- lich und wohlbedächtlich verglichen und zwar 1. Weilen Wir beÿde Mitt-Vormünder nicht beständig und jederzeit dahier zu gegen, oder in der Nähe zu seÿn, ver- mögen, beÿ eines oder des andern Abweßenheit aber sachen vorfallen könten, die keinen Verzug oder An- stand leÿden, sondern schleunig expedirt seyn wolten und müßten. So solle, jedoch nur auf solchen Fall, von dem oder denen Abweßenden, dem oder denen in hießigen Landen sich befindenden Vollmacht und Ge- walt hiermit und Krafft dießes auf das Vollkom- menste und Kräfftigste, mit ausdrückℓr Begebung aller und jeder darwieder habenden rechtℓn Ausflüchten aufgetragen seyn, jedoch also und dergestalt, daß die jedes mahlige Expeditiones in Unser aller Nahmen geschehen, auch beÿ schrifftℓn Vollziehungen dießer Voll- machts Auftragung expresie gedacht, nicht weniger denen oder deme Abweßenden von allen solchen vor- gekommenen und in seiner oder ihrer Absenz expedir- ten affairen durch Schreiben nothdürfftige Nachricht ge- geben werden solle. Dafern es sich auch über das und wieder Vermuthen 2. Zutrüge, daß wir beÿ ein oder anderer Vorkom̃enden affaire nicht einerleÿ Meÿnung hegten oder haben könten, so ist einmüthig beliebet worden, daß auf solchen Fall die mehrere Stimmen prævaliren und

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Zitationshilfe: Reuß-Ebersdorf, Erdmuthe Benigna von u. a.: Vormundschaftsvereinbarung. Ebersdorf (Thüringen), 11. April 1712, S. 11v. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/reuss_paragiatsherrschaftabiv13_1712/3>, abgerufen am 21.11.2024.