Wenn aber die Hochzeit bald ist, so kann nicht viel daran gelegen seyn, in welchem Hause Sie sind, bis Sie von Jhrem Gute Besitz nehmen. Wenn die- ses Verbündniß einmal gemacht ist, und noch da- zu mit einem so behertzten Manne, so werden die Jh- rigen Jhnen das nicht lange vorenthalten, was sie doch durch Hülfe der Gesetze nicht behaupten können. Sollte auch ein Proceß entstehen, so können und dürfen Sie es nicht hindern: denn er hat als Jhr Gemahl ein Recht zu Jhrem Gute, und der Wunsch würde ungerecht seyn, der ihn dieses Rechts berau- ben wollte.
Ein einziges vergessen Sie nicht: nehmlich dieses, daß Sie eine bündige Ehestiftung aufsetzen lassen. Man wird es Jhnen zum Verstande und ihm zur Billigkeit und Artigkeit auslegen, wenn selbst bey jetzigen Umständen hierin nichts versäumet wird. So viel üble Eigenschaften er an sich hat, so hält ihn doch niemand für geitzig. Jch wundere mich, daß er bisher nichts hievon gesagt hat.
Sein Vorschlag wegen des Hauses der jungen Witwe gefällt mir nicht übel. Wenn Sie aber nicht eher als in drey Wochen dieses neue Haus beziehen können, so rathe ich keinesweges, die Trauung bis dahin aufzuschieben. Lassen Sie ihn Kutsche und Pferde so lange miethen. Jch wundere mich über seine wunderliche Gelassenheit.
Jch bitte Sie nochmals: hören Sie nicht auf an mich zu schreiben, und zwar so umständlich, als es möglich ist: oder erwarten Sie die Folgen. Jch
über
Wenn aber die Hochzeit bald iſt, ſo kann nicht viel daran gelegen ſeyn, in welchem Hauſe Sie ſind, bis Sie von Jhrem Gute Beſitz nehmen. Wenn die- ſes Verbuͤndniß einmal gemacht iſt, und noch da- zu mit einem ſo behertzten Manne, ſo werden die Jh- rigen Jhnen das nicht lange vorenthalten, was ſie doch durch Huͤlfe der Geſetze nicht behaupten koͤnnen. Sollte auch ein Proceß entſtehen, ſo koͤnnen und duͤrfen Sie es nicht hindern: denn er hat als Jhr Gemahl ein Recht zu Jhrem Gute, und der Wunſch wuͤrde ungerecht ſeyn, der ihn dieſes Rechts berau- ben wollte.
Ein einziges vergeſſen Sie nicht: nehmlich dieſes, daß Sie eine buͤndige Eheſtiftung aufſetzen laſſen. Man wird es Jhnen zum Verſtande und ihm zur Billigkeit und Artigkeit auslegen, wenn ſelbſt bey jetzigen Umſtaͤnden hierin nichts verſaͤumet wird. So viel uͤble Eigenſchaften er an ſich hat, ſo haͤlt ihn doch niemand fuͤr geitzig. Jch wundere mich, daß er bisher nichts hievon geſagt hat.
Sein Vorſchlag wegen des Hauſes der jungen Witwe gefaͤllt mir nicht uͤbel. Wenn Sie aber nicht eher als in drey Wochen dieſes neue Haus beziehen koͤnnen, ſo rathe ich keinesweges, die Trauung bis dahin aufzuſchieben. Laſſen Sie ihn Kutſche und Pferde ſo lange miethen. Jch wundere mich uͤber ſeine wunderliche Gelaſſenheit.
Jch bitte Sie nochmals: hoͤren Sie nicht auf an mich zu ſchreiben, und zwar ſo umſtaͤndlich, als es moͤglich iſt: oder erwarten Sie die Folgen. Jch
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Wenn aber die Hochzeit bald iſt, ſo kann nicht viel
daran gelegen ſeyn, in welchem Hauſe Sie ſind, bis
Sie von Jhrem Gute Beſitz nehmen. Wenn die-
ſes Verbuͤndniß einmal gemacht iſt, und noch da-
zu mit einem ſo behertzten Manne, ſo werden die Jh-
rigen Jhnen das nicht lange vorenthalten, was ſie
doch durch Huͤlfe der Geſetze nicht behaupten koͤnnen.
Sollte auch ein Proceß entſtehen, ſo koͤnnen und
duͤrfen Sie es nicht hindern: denn er hat als Jhr
Gemahl ein Recht zu Jhrem Gute, und der Wunſch
wuͤrde ungerecht ſeyn, der ihn dieſes Rechts berau-
ben wollte.
Ein einziges vergeſſen Sie nicht: nehmlich dieſes,
daß Sie eine buͤndige Eheſtiftung aufſetzen laſſen.
Man wird es Jhnen zum Verſtande und ihm zur
Billigkeit und Artigkeit auslegen, wenn ſelbſt bey
jetzigen Umſtaͤnden hierin nichts verſaͤumet wird.
So viel uͤble Eigenſchaften er an ſich hat, ſo haͤlt ihn
doch niemand fuͤr geitzig. Jch wundere mich, daß
er bisher nichts hievon geſagt hat.
Sein Vorſchlag wegen des Hauſes der jungen
Witwe gefaͤllt mir nicht uͤbel. Wenn Sie aber nicht
eher als in drey Wochen dieſes neue Haus beziehen
koͤnnen, ſo rathe ich keinesweges, die Trauung bis
dahin aufzuſchieben. Laſſen Sie ihn Kutſche und
Pferde ſo lange miethen. Jch wundere mich uͤber
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[Richardson, Samuel]: Clarissa. Bd. 3. Göttingen, 1749, S. 516. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/richardson_clarissa03_1749/530>, abgerufen am 22.12.2024.
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