Richter, Christoph Philipp: Spectaculum Historicum. Historisches Schauspiel. Jena, 1661.LXXV. Die an der Pest oder andern geschwinden und gewaltsamen Zufällen sterben/ sollen nicht so geschwinde begraben werden/ wie an etlichen Orten zu geschehen pfleget. HErr Wilhelmus Faber/ ein gelehrter Chirurgus/ schreibet in einem Brieffe an D. Johann Jacob Grafft/ Medicum zu Neufchastel/ von denen/ die an der Pest sterben/ wie folget: Es ist gar recht/ daß Levinus Lemnius im andern Buch von den verborgenen Wunden der Natur am 3. Capitel verbeut/ daß man die Personen/ so an der Schlaffsucht / am Schlage/ an Mutter-Beschwerung sterben/ nicht geschwinde begraben solle. Denn ich weiß/ daß sichs zugetragen/ daß sie die Bretter an ihren Särgen haben aufgehoben/ haben ihre Geister wiederüm bekommen/ und sind wieder zu sich selbst kommen. Derohalben soll den Todtengräbern verboten werden/ daß sie die Leute nicht geschwinde in die Särge einschliessen/ die sie vor todt halten/ benantlich die am Schlage/ Schlaffsucht/ oder dergleichen sterben: In Betrachtung/ daß die Seele bleibet/ und sich in solchen LXXV. Die an der Pest oder andern geschwinden und gewaltsamen Zufällen sterben/ sollen nicht so geschwinde begraben werden/ wie an etlichen Orten zu geschehen pfleget. HErr Wilhelmus Faber/ ein gelehrter Chirurgus/ schreibet in einem Brieffe an D. Johann Jacob Grafft/ Medicum zu Neufchastel/ von denen/ die an der Pest sterben/ wie folget: Es ist gar recht/ daß Levinus Lemnius im andern Buch von den verborgenen Wunden der Natur am 3. Capitel verbeut/ daß man die Personen/ so an der Schlaffsucht / am Schlage/ an Mutter-Beschwerung sterben/ nicht geschwinde begraben solle. Denn ich weiß/ daß sichs zugetragen/ daß sie die Bretter an ihren Särgen haben aufgehoben/ haben ihre Geister wiederüm bekommen/ und sind wieder zu sich selbst kommen. Derohalben soll den Todtengräbern verboten werden/ daß sie die Leute nicht geschwinde in die Särge einschliessen/ die sie vor todt halten/ benantlich die am Schlage/ Schlaffsucht/ oder dergleichen sterben: In Betrachtung/ daß die Seele bleibet/ und sich in solchen <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0169" n="149"/> <p>LXXV.</p> <p>Die an der Pest oder andern geschwinden und gewaltsamen Zufällen sterben/ sollen nicht so geschwinde begraben werden/ wie an etlichen Orten zu geschehen pfleget.</p> <p>HErr Wilhelmus Faber/ ein gelehrter Chirurgus/ schreibet in einem Brieffe an D. Johann Jacob Grafft/ Medicum zu Neufchastel/ von denen/ die an der Pest sterben/ wie folget:</p> <p>Es ist gar recht/ daß Levinus Lemnius im andern Buch von den verborgenen Wunden der Natur am 3. Capitel verbeut/ daß man die Personen/ so an der Schlaffsucht / am Schlage/ an Mutter-Beschwerung sterben/ nicht geschwinde begraben solle.</p> <p>Denn ich weiß/ daß sichs zugetragen/ daß sie die Bretter an ihren Särgen haben aufgehoben/ haben ihre Geister wiederüm bekommen/ und sind wieder zu sich selbst kommen.</p> <p>Derohalben soll den Todtengräbern verboten werden/ daß sie die Leute nicht geschwinde in die Särge einschliessen/ die sie vor todt halten/ benantlich die am Schlage/ Schlaffsucht/ oder dergleichen sterben: In Betrachtung/ daß die Seele bleibet/ und sich in solchen </p> </div> </body> </text> </TEI> [149/0169]
LXXV.
Die an der Pest oder andern geschwinden und gewaltsamen Zufällen sterben/ sollen nicht so geschwinde begraben werden/ wie an etlichen Orten zu geschehen pfleget.
HErr Wilhelmus Faber/ ein gelehrter Chirurgus/ schreibet in einem Brieffe an D. Johann Jacob Grafft/ Medicum zu Neufchastel/ von denen/ die an der Pest sterben/ wie folget:
Es ist gar recht/ daß Levinus Lemnius im andern Buch von den verborgenen Wunden der Natur am 3. Capitel verbeut/ daß man die Personen/ so an der Schlaffsucht / am Schlage/ an Mutter-Beschwerung sterben/ nicht geschwinde begraben solle.
Denn ich weiß/ daß sichs zugetragen/ daß sie die Bretter an ihren Särgen haben aufgehoben/ haben ihre Geister wiederüm bekommen/ und sind wieder zu sich selbst kommen.
Derohalben soll den Todtengräbern verboten werden/ daß sie die Leute nicht geschwinde in die Särge einschliessen/ die sie vor todt halten/ benantlich die am Schlage/ Schlaffsucht/ oder dergleichen sterben: In Betrachtung/ daß die Seele bleibet/ und sich in solchen
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