Richter, Christoph Philipp: Spectaculum Historicum. Historisches Schauspiel. Jena, 1661.met/ und gebeten haben/ man wolle sie ohne unnütze Unkosten und mit wenigem Gepränge zur Erden bestatten. Ich wil auf diesem Blatte anfügen/ was Ludovicus Cortesius/ ein Rechtsgelehrter zu Padua gethan/ der zu seiner Zeit sehr berühmt gewesen/ und den 17. Tag Julii Anno 1418. verstorben. Bernerdinus Scardeonius erzehlet/ daß er den gewöhnlichen Gebrauch verworffen / und ausdrücklich seinen Freunden und Verwandten verboten/ ihn nicht zu beweinen / und zu beklagen/ wie bey andern Leichbegängnüssen bräuchlich: Er habe alle Traurbereitung bannisiret/ bey Aufflegung einer grossen Busse und Straffe auf seinen Erben/ wo er nicht aufs genaueste diesen seinen letzten Willen vollstreckete. Er verordnete/ daß man an statt der Weinenden/ Sänger/ Musicanten / Seitenspieler/ und Pfeiffer auf allerley Instrumenten bestellen solle/ die mit Pfeiffen/ Schallmeyen/ Posaunen/ Geigen/ Lauten/ und Harffen in dem Hauffen der Priester vor der Leiche giengen/ und daß ein ander Hauffe nachfolgete/ und ein iedweder Hauffe solte seyn von funftzig Musicanten: Deren iedem er einen halben Ducaten zur Belohnung vor seine Mühe legirete. Ferner begehrete er/ daß zwölf Jungfrauen in grün gekleider/ den Sarg / darinnen er einge- met/ und gebeten haben/ man wolle sie ohne unnütze Unkosten und mit wenigem Gepränge zur Erden bestatten. Ich wil auf diesem Blatte anfügen/ was Ludovicus Cortesius/ ein Rechtsgelehrter zu Padua gethan/ der zu seiner Zeit sehr berühmt gewesen/ und den 17. Tag Julii Anno 1418. verstorben. Bernerdinus Scardeonius erzehlet/ daß er den gewöhnlichen Gebrauch verworffen / und ausdrücklich seinen Freunden und Verwandten verboten/ ihn nicht zu beweinen / und zu beklagen/ wie bey andern Leichbegängnüssen bräuchlich: Er habe alle Traurbereitung bannisiret/ bey Aufflegung einer grossen Busse und Straffe auf seinen Erben/ wo er nicht aufs genaueste diesen seinen letzten Willen vollstreckete. Er verordnete/ daß man an statt der Weinenden/ Sänger/ Musicanten / Seitenspieler/ und Pfeiffer auf allerley Instrumenten bestellen solle/ die mit Pfeiffen/ Schallmeyen/ Posaunen/ Geigen/ Lauten/ und Harffen in dem Hauffen der Priester vor der Leiche giengen/ und daß ein ander Hauffe nachfolgete/ und ein iedweder Hauffe solte seyn von funftzig Musicanten: Deren iedem er einen halben Ducaten zur Belohnung vor seine Mühe legirete. Ferner begehrete er/ daß zwölf Jungfrauen in grün gekleider/ den Sarg / darinnen er einge- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0196" n="176"/> met/ und gebeten haben/ man wolle sie ohne unnütze Unkosten und mit wenigem Gepränge zur Erden bestatten.</p> <p>Ich wil auf diesem Blatte anfügen/ was Ludovicus Cortesius/ ein Rechtsgelehrter zu Padua gethan/ der zu seiner Zeit sehr berühmt gewesen/ und den 17. Tag Julii Anno 1418. verstorben.</p> <p>Bernerdinus Scardeonius erzehlet/ daß er den gewöhnlichen Gebrauch verworffen / und ausdrücklich seinen Freunden und Verwandten verboten/ ihn nicht zu beweinen / und zu beklagen/ wie bey andern Leichbegängnüssen bräuchlich: Er habe alle Traurbereitung bannisiret/ bey Aufflegung einer grossen Busse und Straffe auf seinen Erben/ wo er nicht aufs genaueste diesen seinen letzten Willen vollstreckete.</p> <p>Er verordnete/ daß man an statt der Weinenden/ Sänger/ Musicanten / Seitenspieler/ und Pfeiffer auf allerley Instrumenten bestellen solle/ die mit Pfeiffen/ Schallmeyen/ Posaunen/ Geigen/ Lauten/ und Harffen in dem Hauffen der Priester vor der Leiche giengen/ und daß ein ander Hauffe nachfolgete/ und ein iedweder Hauffe solte seyn von funftzig Musicanten: Deren iedem er einen halben Ducaten zur Belohnung vor seine Mühe legirete.</p> <p>Ferner begehrete er/ daß zwölf Jungfrauen in grün gekleider/ den Sarg / darinnen er einge- </p> </div> </body> </text> </TEI> [176/0196]
met/ und gebeten haben/ man wolle sie ohne unnütze Unkosten und mit wenigem Gepränge zur Erden bestatten.
Ich wil auf diesem Blatte anfügen/ was Ludovicus Cortesius/ ein Rechtsgelehrter zu Padua gethan/ der zu seiner Zeit sehr berühmt gewesen/ und den 17. Tag Julii Anno 1418. verstorben.
Bernerdinus Scardeonius erzehlet/ daß er den gewöhnlichen Gebrauch verworffen / und ausdrücklich seinen Freunden und Verwandten verboten/ ihn nicht zu beweinen / und zu beklagen/ wie bey andern Leichbegängnüssen bräuchlich: Er habe alle Traurbereitung bannisiret/ bey Aufflegung einer grossen Busse und Straffe auf seinen Erben/ wo er nicht aufs genaueste diesen seinen letzten Willen vollstreckete.
Er verordnete/ daß man an statt der Weinenden/ Sänger/ Musicanten / Seitenspieler/ und Pfeiffer auf allerley Instrumenten bestellen solle/ die mit Pfeiffen/ Schallmeyen/ Posaunen/ Geigen/ Lauten/ und Harffen in dem Hauffen der Priester vor der Leiche giengen/ und daß ein ander Hauffe nachfolgete/ und ein iedweder Hauffe solte seyn von funftzig Musicanten: Deren iedem er einen halben Ducaten zur Belohnung vor seine Mühe legirete.
Ferner begehrete er/ daß zwölf Jungfrauen in grün gekleider/ den Sarg / darinnen er einge-
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