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Richter, Christoph Philipp: Spectaculum Historicum. Historisches Schauspiel. Jena, 1661.

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Und weil sie in dieser execution Hülffe bedurffte: Ward die Kupplerin verurtheilet/ Jhr Beystand zu leisten.

Diese zwey hiengen und erwürgeten den Unglückseeligen: Nach dessen Tode der Herr das Bette und alles Gerähte des schändlichen Ehebruchs zu verbrennen/ und andern Mobilien in der Kammer anders wohin zu tragen befahl: Und ließ nicht mehr darinnen/ als so viel Stroh/ daß die zwey Hunde drauf liegen kunten.

Er verordnete/ daß der aufgehenckle Leichnam daselbst bliebe/ und zwey Weiber ihn bewachten/ biß daß der Gestanck sie ersticket hätte: er ließ alle Fenster und auch die Thür zumauren/ ohne ein enges Loch/ dadurch man ihnen Brodt und Wasser zureichete. Als sie etliche wenig Tage in diesem Gestanck ohne Trost blieben waren: Wurden sie vom Schmertz und Verzweifflung überwunden/ und endeten also ihr elendes Leben.

Simon Goulart. in Thesauro Historico Part. 1.

XVI.

Höllische Pein.

EIn Herr eines Städtleins im Fürstenthum Sulmone/ im Königreich Neapolis / erzeigete sich geitzig und hoffertig in seinem Regiment: Also daß seine arme Unterthanen nicht bleiben kunten/ sondern unbarmhertzig von ihme aus gesogen

Und weil sie in dieser execution Hülffe bedurffte: Ward die Kupplerin verurtheilet/ Jhr Beystand zu leisten.

Diese zwey hiengen und erwürgeten den Unglückseeligen: Nach dessen Tode der Herr das Bette und alles Gerähte des schändlichen Ehebruchs zu verbrennen/ und andern Mobilien in der Kam̃er anders wohin zu tragen befahl: Und ließ nicht mehr darinnen/ als so viel Stroh/ daß die zwey Hunde drauf liegen kunten.

Er verordnete/ daß der aufgehenckle Leichnam daselbst bliebe/ und zwey Weiber ihn bewachten/ biß daß der Gestanck sie ersticket hätte: er ließ alle Fenster und auch die Thür zumauren/ ohne ein enges Loch/ dadurch man ihnen Brodt und Wasser zureichete. Als sie etliche wenig Tage in diesem Gestanck ohne Trost blieben waren: Wurden sie vom Schmertz und Verzweifflung überwunden/ und endeten also ihr elendes Leben.

Simon Goulart. in Thesauro Historico Part. 1.

XVI.

Höllische Pein.

EIn Herr eines Städtleins im Fürstenthum Sulmone/ im Königreich Neapolis / erzeigete sich geitzig und hoffertig in seinem Regiment: Also daß seine arme Unterthanen nicht bleiben kunten/ sondern unbarmhertzig von ihme aus gesogen

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[23/0043] Und weil sie in dieser execution Hülffe bedurffte: Ward die Kupplerin verurtheilet/ Jhr Beystand zu leisten. Diese zwey hiengen und erwürgeten den Unglückseeligen: Nach dessen Tode der Herr das Bette und alles Gerähte des schändlichen Ehebruchs zu verbrennen/ und andern Mobilien in der Kam̃er anders wohin zu tragen befahl: Und ließ nicht mehr darinnen/ als so viel Stroh/ daß die zwey Hunde drauf liegen kunten. Er verordnete/ daß der aufgehenckle Leichnam daselbst bliebe/ und zwey Weiber ihn bewachten/ biß daß der Gestanck sie ersticket hätte: er ließ alle Fenster und auch die Thür zumauren/ ohne ein enges Loch/ dadurch man ihnen Brodt und Wasser zureichete. Als sie etliche wenig Tage in diesem Gestanck ohne Trost blieben waren: Wurden sie vom Schmertz und Verzweifflung überwunden/ und endeten also ihr elendes Leben. Simon Goulart. in Thesauro Historico Part. 1. XVI. Höllische Pein. EIn Herr eines Städtleins im Fürstenthum Sulmone/ im Königreich Neapolis / erzeigete sich geitzig und hoffertig in seinem Regiment: Also daß seine arme Unterthanen nicht bleiben kunten/ sondern unbarmhertzig von ihme aus gesogen

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Zitationshilfe: Richter, Christoph Philipp: Spectaculum Historicum. Historisches Schauspiel. Jena, 1661, S. 23. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/richter_spectaculum_1661/43>, abgerufen am 23.11.2024.