Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Richter, Christoph Philipp: Spectaculum Historicum. Historisches Schauspiel. Jena, 1661.

Bild:
<< vorherige Seite

Nider-Gerichte/ als auch Fürstlichen Hoffgerichte allhier/ Urtheil und Recht für sich erlanget/ und für den rechten Erbnehmer für jenem erkläret worden: Hat obgedachter Wurow von solchem Urtheil an das Keyserliche Kammer gerichte zu appelliren sich unterfangen.

Wie er aber/ Vermöge Rechtens/ und der Hoffgerichts-Ordnung/ den Appellation-Eid in der Fürstlichen Cantzeley/ in gegenwart des Herrn Cantzlers / Verwalters/ und anderer Fürstlichen Rähte abgeleget/ und nun fast an die Worte/ da er GOTTes des Allerhöchsten Nahmen zum Zeugnüß anruffen sollen / gekommen/ hat er das Angesicht greulich verkehret/ der Mund ist ihm offen stehen blieben/ die Finger sind ihm erstarret/ und ist ohnmächtig darnieder gefallen/ also/ daß er halb todt in sein Haus von dannen weggetragen worden / und biß in den dritten Tag in grosser Angst und Schmertzen niedergelegen/ und darinnen sein Ende genommen. Ist auch ohne einige Ceremonien begraben worden. Ibid.

Nider-Gerichte/ als auch Fürstlichen Hoffgerichte allhier/ Urtheil und Recht für sich erlanget/ und für den rechten Erbnehmer für jenem erkläret worden: Hat obgedachter Wurow von solchem Urtheil an das Keyserliche Kammer gerichte zu appelliren sich unterfangen.

Wie er aber/ Vermöge Rechtens/ und der Hoffgerichts-Ordnung/ den Appellation-Eid in der Fürstlichen Cantzeley/ in gegenwart des Herrn Cantzlers / Verwalters/ und anderer Fürstlichen Rähte abgeleget/ und nun fast an die Worte/ da er GOTTes des Allerhöchsten Nahmen zum Zeugnüß anruffen sollen / gekommen/ hat er das Angesicht greulich verkehret/ der Mund ist ihm offen stehen blieben/ die Finger sind ihm erstarret/ und ist ohnmächtig darnieder gefallen/ also/ daß er halb todt in sein Haus von dannen weggetragen worden / und biß in den dritten Tag in grosser Angst und Schmertzen niedergelegen/ und darinnen sein Ende genommen. Ist auch ohne einige Ceremonien begraben worden. Ibid.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0611" n="587"/>
Nider-Gerichte/ als auch Fürstlichen Hoffgerichte allhier/ Urtheil und Recht                      für sich erlanget/ und für den rechten Erbnehmer für jenem erkläret worden: Hat                      obgedachter Wurow von solchem Urtheil an das Keyserliche Kammer gerichte zu                      appelliren sich unterfangen.</p>
        <p>Wie er aber/ Vermöge Rechtens/ und der Hoffgerichts-Ordnung/ den                      Appellation-Eid in der Fürstlichen Cantzeley/ in gegenwart des Herrn Cantzlers                     / Verwalters/ und anderer Fürstlichen Rähte abgeleget/ und nun fast an die                      Worte/ da er GOTTes des Allerhöchsten Nahmen zum Zeugnüß anruffen sollen /                      gekommen/ hat er das Angesicht greulich verkehret/ der Mund ist ihm offen                      stehen blieben/ die Finger sind ihm erstarret/ und ist ohnmächtig darnieder                      gefallen/ also/ daß er halb todt in sein Haus von dannen weggetragen worden /                      und biß in den dritten Tag in grosser Angst und Schmertzen niedergelegen/ und                      darinnen sein Ende genommen. Ist auch ohne einige Ceremonien begraben worden.                      Ibid.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[587/0611] Nider-Gerichte/ als auch Fürstlichen Hoffgerichte allhier/ Urtheil und Recht für sich erlanget/ und für den rechten Erbnehmer für jenem erkläret worden: Hat obgedachter Wurow von solchem Urtheil an das Keyserliche Kammer gerichte zu appelliren sich unterfangen. Wie er aber/ Vermöge Rechtens/ und der Hoffgerichts-Ordnung/ den Appellation-Eid in der Fürstlichen Cantzeley/ in gegenwart des Herrn Cantzlers / Verwalters/ und anderer Fürstlichen Rähte abgeleget/ und nun fast an die Worte/ da er GOTTes des Allerhöchsten Nahmen zum Zeugnüß anruffen sollen / gekommen/ hat er das Angesicht greulich verkehret/ der Mund ist ihm offen stehen blieben/ die Finger sind ihm erstarret/ und ist ohnmächtig darnieder gefallen/ also/ daß er halb todt in sein Haus von dannen weggetragen worden / und biß in den dritten Tag in grosser Angst und Schmertzen niedergelegen/ und darinnen sein Ende genommen. Ist auch ohne einige Ceremonien begraben worden. Ibid.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/richter_spectaculum_1661
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/richter_spectaculum_1661/611
Zitationshilfe: Richter, Christoph Philipp: Spectaculum Historicum. Historisches Schauspiel. Jena, 1661, S. 587. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/richter_spectaculum_1661/611>, abgerufen am 23.11.2024.