gen, Prozesse und andere Neckereien an, woraus Besichtigungen, u. s. w., öfters auch gröbliche Gewaltthätigkeiten entstehn, die am Ende zum Nachtheil beider Partheien gereichen. Nicht selten muß der beleidigende Theil -- wie allezeit zu wün- schen wäre, -- entweder die Schaden bringende Anlage verändern, oder gar wegreissen, oder we- nigstens ihre Erhaltung sehr theuer erkaufen, so daß er sich selbst den größten Schaden gethan hat. Uebereilung, eine am unrechten Orte gezeigte Auto- rität, Gewälthaberei, und dergleichen schöne Tu- genden mehr, erhalten dann ihren wohlverdien- ten Lohn.
§. 11.
Wenn man sein Terrein, wie billig, aufs höchste benutzen, und den kleinsten Vortheil nicht aus den Augen lassen will, so folge[n] [d]araus nach- stehende Regeln:
1) Vor allen Dingen muß man dahin sehen, diejenigen Wasser, die man, ohne Schaden zu thun, haben kann, aufzufangen, und sie in der gehörigen oder verlangten Quantität, (wie es mög- lich ist) mittelst schicklicher Wasserleitungen, dem Teiche zuzuführen. Wo also Quellen, Bäche, u. s. w. in der Nähe sind, müssen solche herbei geleitet werden. Man sieht gar zu bald ein, wie wenig vortheilhaft es ist, einen Teich gebauet zu haben, der nur äusserst wenig Wasserzugänge hat, und dem man solche auch nicht verschaffen kann. Was Re-
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gen, Prozeſſe und andere Neckereien an, woraus Beſichtigungen, u. ſ. w., oͤfters auch groͤbliche Gewaltthaͤtigkeiten entſtehn, die am Ende zum Nachtheil beider Partheien gereichen. Nicht ſelten muß der beleidigende Theil — wie allezeit zu wuͤn- ſchen waͤre, — entweder die Schaden bringende Anlage veraͤndern, oder gar wegreiſſen, oder we- nigſtens ihre Erhaltung ſehr theuer erkaufen, ſo daß er ſich ſelbſt den groͤßten Schaden gethan hat. Uebereilung, eine am unrechten Orte gezeigte Auto- ritaͤt, Gewaͤlthaberei, und dergleichen ſchoͤne Tu- genden mehr, erhalten dann ihren wohlverdien- ten Lohn.
§. 11.
Wenn man ſein Terrein, wie billig, aufs hoͤchſte benutzen, und den kleinſten Vortheil nicht aus den Augen laſſen will, ſo folge[n] [d]araus nach- ſtehende Regeln:
1) Vor allen Dingen muß man dahin ſehen, diejenigen Waſſer, die man, ohne Schaden zu thun, haben kann, aufzufangen, und ſie in der gehoͤrigen oder verlangten Quantitaͤt, (wie es moͤg- lich iſt) mittelſt ſchicklicher Waſſerleitungen, dem Teiche zuzufuͤhren. Wo alſo Quellen, Baͤche, u. ſ. w. in der Naͤhe ſind, muͤſſen ſolche herbei geleitet werden. Man ſieht gar zu bald ein, wie wenig vortheilhaft es iſt, einen Teich gebauet zu haben, der nur aͤuſſerſt wenig Waſſerzugaͤnge hat, und dem man ſolche auch nicht verſchaffen kann. Was Re-
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gen, Prozeſſe und andere Neckereien an, woraus
Beſichtigungen, u. ſ. w., oͤfters auch groͤbliche
Gewaltthaͤtigkeiten entſtehn, die am Ende zum
Nachtheil beider Partheien gereichen. Nicht ſelten
muß der beleidigende Theil — wie allezeit zu wuͤn-
ſchen waͤre, — entweder die Schaden bringende
Anlage veraͤndern, oder gar wegreiſſen, oder we-
nigſtens ihre Erhaltung ſehr theuer erkaufen, ſo
daß er ſich ſelbſt den groͤßten Schaden gethan hat.
Uebereilung, eine am unrechten Orte gezeigte Auto-
ritaͤt, Gewaͤlthaberei, und dergleichen ſchoͤne Tu-
genden mehr, erhalten dann ihren wohlverdien-
ten Lohn.
§. 11.
Wenn man ſein Terrein, wie billig, aufs
hoͤchſte benutzen, und den kleinſten Vortheil nicht
aus den Augen laſſen will, ſo folgen daraus nach-
ſtehende Regeln:
1) Vor allen Dingen muß man dahin ſehen,
diejenigen Waſſer, die man, ohne Schaden zu
thun, haben kann, aufzufangen, und ſie in der
gehoͤrigen oder verlangten Quantitaͤt, (wie es moͤg-
lich iſt) mittelſt ſchicklicher Waſſerleitungen, dem
Teiche zuzufuͤhren. Wo alſo Quellen, Baͤche, u.
ſ. w. in der Naͤhe ſind, muͤſſen ſolche herbei geleitet
werden. Man ſieht gar zu bald ein, wie wenig
vortheilhaft es iſt, einen Teich gebauet zu haben, der
nur aͤuſſerſt wenig Waſſerzugaͤnge hat, und dem
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Riemann, Johann Friedrich: Praktische Anweisung zum Teichbau. Für Förster, Oekonomen und solche Personen, die sich weniger mit Mathematik abgeben. Leipzig, 1798, S. 19. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/riemann_teichbau_1798/29>, abgerufen am 03.12.2024.
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