Riemann, Johann Friedrich: Praktische Anweisung zum Teichbau. Für Förster, Oekonomen und solche Personen, die sich weniger mit Mathematik abgeben. Leipzig, 1798.Höhe, mehr wie folget, wenn man für 12 Fuß Höhe der Mauer für eine Schacht- ruthe 1 thlr. 12 gr. rechnet, a Schachtruthe bei 24' Höhe 1 thl. 18 gr. -- -- -- 36 -- 2 thl. -- -- -- -- 48 -- 2 thl. 12 gr. -- -- -- 60 -- 3 thl. 4 gr. -- -- -- 72 -- 3 thl. 20 gr. bis 4 thl. -- Bei Mauern von Quadern kömmt sehr viel Bei hohen Mauern, wo gerüstet wird, für von 12 Fußen 16 gr. bei 24 Fuß Höhe der Mauer a Schock 1 thl. 10 gr. - 36 -- -- -- -- 1 thl. 12 gr. - 48 -- -- -- -- 1 thl. 16 gr. - 60 -- -- -- -- 1 thl. 20 gr. - 72 -- -- -- -- 2 thl. -- Sind aber die Steine sehr fest, so wird für §. 198.
Hoͤhe, mehr wie folget, wenn man fuͤr 12 Fuß Hoͤhe der Mauer fuͤr eine Schacht- ruthe 1 thlr. 12 gr. rechnet, à Schachtruthe bei 24′ Hoͤhe 1 thl. 18 gr. — — — 36 — 2 thl. — — — — 48 — 2 thl. 12 gr. — — — 60 — 3 thl. 4 gr. — — — 72 — 3 thl. 20 gr. bis 4 thl. — Bei Mauern von Quadern koͤmmt ſehr viel Bei hohen Mauern, wo geruͤſtet wird, fuͤr von 12 Fußen 16 gr. bei 24 Fuß Hoͤhe der Mauer à Schock 1 thl. 10 gr. ‒ 36 — — — — 1 thl. 12 gr. ‒ 48 — — — — 1 thl. 16 gr. ‒ 60 — — — — 1 thl. 20 gr. ‒ 72 — — — — 2 thl. — Sind aber die Steine ſehr feſt, ſo wird fuͤr §. 198.
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Hoͤhe, mehr wie folget, wenn man fuͤr
12 Fuß Hoͤhe der Mauer fuͤr eine Schacht-
ruthe 1 thlr. 12 gr. rechnet,
à Schachtruthe bei 24′ Hoͤhe 1 thl. 18 gr.
— — — 36 — 2 thl. —
— — — 48 — 2 thl. 12 gr.
— — — 60 — 3 thl. 4 gr.
— — — 72 — 3 thl. 20 gr.
bis 4 thl. —
Bei Mauern von Quadern koͤmmt ſehr viel
auf die Haͤrte der Steine an. Sind dieſe nicht
zu hart, ſo zahlt man bei niedrigen Mauern
fuͤr die Quader zu behauen à Schock — thl. 12 gr.
— ſelbige zu vermauern à Schock — thl. 12 gr.
Bei hohen Mauern, wo geruͤſtet wird, fuͤr
die ganze Arbeit, bis die Mauer fertig iſt, fuͤr Ver-
maurung eines Schockes, bei einer Hoͤhe der Mauer
von 12 Fußen 16 gr.
bei 24 Fuß Hoͤhe der Mauer à Schock 1 thl. 10 gr.
‒ 36 — — — — 1 thl. 12 gr.
‒ 48 — — — — 1 thl. 16 gr.
‒ 60 — — — — 1 thl. 20 gr.
‒ 72 — — — — 2 thl. —
Sind aber die Steine ſehr feſt, ſo wird fuͤr
das Behauen wohl die Haͤlfte, oder gar das
Ganze des vorhin angegebenen Lohnes, zuge-
legt.
§. 198.
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