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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912.

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Betriebslänge am Ende des Jahres:


km
Ägypten19095638
Algier19103297
Tunis19082150
Belgisch-Kongo1910881
Britisch-Südafrika:
Kapkolonie19095340
Natal19091759
Transvaal und Oranjekolonie19094167
Betschuanaland u. Rhodesia19093120
Deutsche Schutzgebiete:
Ostafrika1910717
Südwestafrika19101404
Togo1910298
Kamerun1910107
Englische Schutzgebiete:
Britisch-Ostafrika1909940
Sierra Leone1909410
Goldküste1909270
Lagos-Nigeria1908523
Britisch-Zentralafrika1908192
Mauritius1909212
Französische Schutzgebiete:
Sudan, Senegal, Guinea,
Elfenbeinküste, Dahome19081562
Somaliküste (Abessinien)1909309
Madagaskar1908270
Reunion1909127
Italienisches Schutzgebiet:
Erithrea1909115
Portugiesische Schutzgebiete:
Angola1908679
Mozambique1908707

Infolge der zur Zeit lebhaften Bahnbautätigkeit im Katangabezirk, in Nigerien, im französischen Sudan, in den Deutschen Schutzgebieten u. s. w. wird die Länge des Netzes sich in wenigen Jahren um einige 1000 km steigern.

Baltzer.


Agenten (agents; agents; agenti). In Deutschland und Österreich werden unter A. schlechthin solche Personen bezeichnet, die von den Eisenbahnverwaltungen sowohl an den Hauptpunkten ihrer Linien als auch an anderen für ihren Verkehr wichtigen Verkehrszentren, auch im Auslande bestellt sind, um die Eisenbahnverwaltungen über Verkehrsverhältnisse zu unterrichten, vielfach auch, um an Parteien Auskünfte über Tarife, Fahrpläne u. s. w. zu geben. Sie stehen selten in dauerndem Dienstverhältnis, meistens werden als A. Geschäftsleute, namentlich Spediteure bestellt, deren Vergütung sich nach dem Ergebnisse ihrer Tätigkeit als Anwerber von Verkehr bemißt. Die Zahl dieser Personen ist jedenfalls im mittleren Europa fast in gleichem Maße geringer geworden, in dem das Staatsbahnsystem sich ausgedehnt hat. Manche Staatsbahnen bestellen A. der bezeichneten Art überhaupt nicht mehr. Dagegen beteiligen sie sich an den Auskunftsstellen (s. d.), die zur Erleichterung der Auskunftserteilung an die Verkehrstreibenden und Reisenden eingerichtet sind und nicht den Zweck haben, die Benutzung einzelner Linien anzupreisen.

Englische und französische Bahnverwaltungen bedienen sich indessen auch jetzt noch häufiger der für einzelne Bahnen werbenden A., u. zw. nicht bloß im Inlande, sondern auch im Auslande. Ähnliches gilt von den belgischen, österreichischen und russischen Staatsbahnen.

In ausgedehntestem Maße war das für einzelne Bahnlinien werbende Agentenwesen in Nordamerika ausgebildet. Die A. von Konkurrenzunternehmungen traten in geradezu marktschreierischer Weise hervor, und es sollen sich sogar Bahnverwaltungen mit den sog. "Scalpers", Leuten, die unerlaubten Handel mit Eisenbahnfahrkarten treiben, in Verbindung gesetzt haben. Schattenseiten schlimmster Art haben zwar die Bahngesellschaften gezwungen, das so geordnete Agentenwesen einzuschränken, immerhin ist es auch jetzt noch nicht ausgerottet (Hoff-Schwabach, Die nordamerikanischen Eisenbahnen, S. 121, 197, 206 ff.).

Als A. werden vielfach auch die Personen bezeichnet, die in Hotels, Kaufläden größerer Städte u. s. w. mit Zustimmung oder auf Veranlassung der Bahnverwaltungen Fahrkarten, Zusatzkarten verabfolgen. Diese Einrichtung wird zur Erleichterung des Reiseverkehrs gepflegt.

Als Bahnagenten oder Güteragenten sind häufig auf Haltestellen oder Haltepunkten von Neben-, Lokal- oder Kleinbahnen mit geringem Verkehr teils Bedienstete der Eisenbahnen, teils Privatpersonen, namentlich in der Nähe der Bahn seßhafte Gastwirte, Landwirte oder Handwerker bestellt, denen die Besorgung des Abfertigungsdienstes obliegt, wofür sie feste oder nach dem Verkehr bemessene Vergütungen erhalten. Der Betriebsdienst pflegt in solchen Fällen von dem beamteten Zugspersonal auch auf den Haltestellen wahrgenommen zu werden. Seltener werden solche Bahnagenten aus der Zahl der Hilfsbediensteten entnommen. Geschieht dies, so pflegt ihnen der gesamte Dienst übertragen zu werden. Die Erfahrungen, die mit Bahnagenten gemacht sind, lauten im allgemeinen günstig. (Ztg. d. VDEV. 1910, S. 1430.)

Es kommt auch vor, daß von der Eisenbahnverwaltung in seitwärts von der Bahnlinie

Betriebslänge am Ende des Jahres:


km
Ägypten19095638
Algier19103297
Tunis19082150
Belgisch-Kongo1910881
Britisch-Südafrika:
Kapkolonie19095340
Natal19091759
Transvaal und Oranjekolonie19094167
Betschuanaland u. Rhodesia19093120
Deutsche Schutzgebiete:
Ostafrika1910717
Südwestafrika19101404
Togo1910298
Kamerun1910107
Englische Schutzgebiete:
Britisch-Ostafrika1909940
Sierra Leone1909410
Goldküste1909270
Lagos-Nigeria1908523
Britisch-Zentralafrika1908192
Mauritius1909212
Französische Schutzgebiete:
Sudan, Senegal, Guinea,
Elfenbeinküste, Dahome19081562
Somaliküste (Abessinien)1909309
Madagaskar1908270
Réunion1909127
Italienisches Schutzgebiet:
Erithrea1909115
Portugiesische Schutzgebiete:
Angola1908679
Mozambique1908707

Infolge der zur Zeit lebhaften Bahnbautätigkeit im Katangabezirk, in Nigerien, im französischen Sudan, in den Deutschen Schutzgebieten u. s. w. wird die Länge des Netzes sich in wenigen Jahren um einige 1000 km steigern.

Baltzer.


Agenten (agents; agents; agenti). In Deutschland und Österreich werden unter A. schlechthin solche Personen bezeichnet, die von den Eisenbahnverwaltungen sowohl an den Hauptpunkten ihrer Linien als auch an anderen für ihren Verkehr wichtigen Verkehrszentren, auch im Auslande bestellt sind, um die Eisenbahnverwaltungen über Verkehrsverhältnisse zu unterrichten, vielfach auch, um an Parteien Auskünfte über Tarife, Fahrpläne u. s. w. zu geben. Sie stehen selten in dauerndem Dienstverhältnis, meistens werden als A. Geschäftsleute, namentlich Spediteure bestellt, deren Vergütung sich nach dem Ergebnisse ihrer Tätigkeit als Anwerber von Verkehr bemißt. Die Zahl dieser Personen ist jedenfalls im mittleren Europa fast in gleichem Maße geringer geworden, in dem das Staatsbahnsystem sich ausgedehnt hat. Manche Staatsbahnen bestellen A. der bezeichneten Art überhaupt nicht mehr. Dagegen beteiligen sie sich an den Auskunftsstellen (s. d.), die zur Erleichterung der Auskunftserteilung an die Verkehrstreibenden und Reisenden eingerichtet sind und nicht den Zweck haben, die Benutzung einzelner Linien anzupreisen.

Englische und französische Bahnverwaltungen bedienen sich indessen auch jetzt noch häufiger der für einzelne Bahnen werbenden A., u. zw. nicht bloß im Inlande, sondern auch im Auslande. Ähnliches gilt von den belgischen, österreichischen und russischen Staatsbahnen.

In ausgedehntestem Maße war das für einzelne Bahnlinien werbende Agentenwesen in Nordamerika ausgebildet. Die A. von Konkurrenzunternehmungen traten in geradezu marktschreierischer Weise hervor, und es sollen sich sogar Bahnverwaltungen mit den sog. „Scalpers“, Leuten, die unerlaubten Handel mit Eisenbahnfahrkarten treiben, in Verbindung gesetzt haben. Schattenseiten schlimmster Art haben zwar die Bahngesellschaften gezwungen, das so geordnete Agentenwesen einzuschränken, immerhin ist es auch jetzt noch nicht ausgerottet (Hoff-Schwabach, Die nordamerikanischen Eisenbahnen, S. 121, 197, 206 ff.).

Als A. werden vielfach auch die Personen bezeichnet, die in Hotels, Kaufläden größerer Städte u. s. w. mit Zustimmung oder auf Veranlassung der Bahnverwaltungen Fahrkarten, Zusatzkarten verabfolgen. Diese Einrichtung wird zur Erleichterung des Reiseverkehrs gepflegt.

Als Bahnagenten oder Güteragenten sind häufig auf Haltestellen oder Haltepunkten von Neben-, Lokal- oder Kleinbahnen mit geringem Verkehr teils Bedienstete der Eisenbahnen, teils Privatpersonen, namentlich in der Nähe der Bahn seßhafte Gastwirte, Landwirte oder Handwerker bestellt, denen die Besorgung des Abfertigungsdienstes obliegt, wofür sie feste oder nach dem Verkehr bemessene Vergütungen erhalten. Der Betriebsdienst pflegt in solchen Fällen von dem beamteten Zugspersonal auch auf den Haltestellen wahrgenommen zu werden. Seltener werden solche Bahnagenten aus der Zahl der Hilfsbediensteten entnommen. Geschieht dies, so pflegt ihnen der gesamte Dienst übertragen zu werden. Die Erfahrungen, die mit Bahnagenten gemacht sind, lauten im allgemeinen günstig. (Ztg. d. VDEV. 1910, S. 1430.)

Es kommt auch vor, daß von der Eisenbahnverwaltung in seitwärts von der Bahnlinie

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[110/0118] Betriebslänge am Ende des Jahres: km Ägypten 1909 5638 Algier 1910 3297 Tunis 1908 2150 Belgisch-Kongo 1910 881 Britisch-Südafrika: Kapkolonie 1909 5340 Natal 1909 1759 Transvaal und Oranjekolonie 1909 4167 Betschuanaland u. Rhodesia 1909 3120 Deutsche Schutzgebiete: Ostafrika 1910 717 Südwestafrika 1910 1404 Togo 1910 298 Kamerun 1910 107 Englische Schutzgebiete: Britisch-Ostafrika 1909 940 Sierra Leone 1909 410 Goldküste 1909 270 Lagos-Nigeria 1908 523 Britisch-Zentralafrika 1908 192 Mauritius 1909 212 Französische Schutzgebiete: Sudan, Senegal, Guinea, Elfenbeinküste, Dahome 1908 1562 Somaliküste (Abessinien) 1909 309 Madagaskar 1908 270 Réunion 1909 127 Italienisches Schutzgebiet: Erithrea 1909 115 Portugiesische Schutzgebiete: Angola 1908 679 Mozambique 1908 707 Infolge der zur Zeit lebhaften Bahnbautätigkeit im Katangabezirk, in Nigerien, im französischen Sudan, in den Deutschen Schutzgebieten u. s. w. wird die Länge des Netzes sich in wenigen Jahren um einige 1000 km steigern. Baltzer. Agenten (agents; agents; agenti). In Deutschland und Österreich werden unter A. schlechthin solche Personen bezeichnet, die von den Eisenbahnverwaltungen sowohl an den Hauptpunkten ihrer Linien als auch an anderen für ihren Verkehr wichtigen Verkehrszentren, auch im Auslande bestellt sind, um die Eisenbahnverwaltungen über Verkehrsverhältnisse zu unterrichten, vielfach auch, um an Parteien Auskünfte über Tarife, Fahrpläne u. s. w. zu geben. Sie stehen selten in dauerndem Dienstverhältnis, meistens werden als A. Geschäftsleute, namentlich Spediteure bestellt, deren Vergütung sich nach dem Ergebnisse ihrer Tätigkeit als Anwerber von Verkehr bemißt. Die Zahl dieser Personen ist jedenfalls im mittleren Europa fast in gleichem Maße geringer geworden, in dem das Staatsbahnsystem sich ausgedehnt hat. Manche Staatsbahnen bestellen A. der bezeichneten Art überhaupt nicht mehr. Dagegen beteiligen sie sich an den Auskunftsstellen (s. d.), die zur Erleichterung der Auskunftserteilung an die Verkehrstreibenden und Reisenden eingerichtet sind und nicht den Zweck haben, die Benutzung einzelner Linien anzupreisen. Englische und französische Bahnverwaltungen bedienen sich indessen auch jetzt noch häufiger der für einzelne Bahnen werbenden A., u. zw. nicht bloß im Inlande, sondern auch im Auslande. Ähnliches gilt von den belgischen, österreichischen und russischen Staatsbahnen. In ausgedehntestem Maße war das für einzelne Bahnlinien werbende Agentenwesen in Nordamerika ausgebildet. Die A. von Konkurrenzunternehmungen traten in geradezu marktschreierischer Weise hervor, und es sollen sich sogar Bahnverwaltungen mit den sog. „Scalpers“, Leuten, die unerlaubten Handel mit Eisenbahnfahrkarten treiben, in Verbindung gesetzt haben. Schattenseiten schlimmster Art haben zwar die Bahngesellschaften gezwungen, das so geordnete Agentenwesen einzuschränken, immerhin ist es auch jetzt noch nicht ausgerottet (Hoff-Schwabach, Die nordamerikanischen Eisenbahnen, S. 121, 197, 206 ff.). Als A. werden vielfach auch die Personen bezeichnet, die in Hotels, Kaufläden größerer Städte u. s. w. mit Zustimmung oder auf Veranlassung der Bahnverwaltungen Fahrkarten, Zusatzkarten verabfolgen. Diese Einrichtung wird zur Erleichterung des Reiseverkehrs gepflegt. Als Bahnagenten oder Güteragenten sind häufig auf Haltestellen oder Haltepunkten von Neben-, Lokal- oder Kleinbahnen mit geringem Verkehr teils Bedienstete der Eisenbahnen, teils Privatpersonen, namentlich in der Nähe der Bahn seßhafte Gastwirte, Landwirte oder Handwerker bestellt, denen die Besorgung des Abfertigungsdienstes obliegt, wofür sie feste oder nach dem Verkehr bemessene Vergütungen erhalten. Der Betriebsdienst pflegt in solchen Fällen von dem beamteten Zugspersonal auch auf den Haltestellen wahrgenommen zu werden. Seltener werden solche Bahnagenten aus der Zahl der Hilfsbediensteten entnommen. Geschieht dies, so pflegt ihnen der gesamte Dienst übertragen zu werden. Die Erfahrungen, die mit Bahnagenten gemacht sind, lauten im allgemeinen günstig. (Ztg. d. VDEV. 1910, S. 1430.) Es kommt auch vor, daß von der Eisenbahnverwaltung in seitwärts von der Bahnlinie

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912, S. 110. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen01_1912/118>, abgerufen am 24.11.2024.