Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912.

Bild:
<< vorherige Seite

der Gesellschaft auf jeder Seite der 400 km langen Bahn 5 km Land mit der einzigen Bedingung, dieses zu kolonisieren. Außerdem wurde ihr das Recht zugestanden, die dem Staate gehörigen staatlichen Waldungen auszunutzen, und die National-, Provinzial- und Munizipal- (Gemeinde-) Steuern wurden ihr auf 40 Jahre erlassen. Die Bahn wurde am 18. März 1870 dem Betrieb übergeben.

Im Norden der Provinz Buenos Aires wurde von der Provinzialregierung im Juni 1854 dem Eduardo Hopkins der Bau einer Bahn (Nordbahn) bewilligt. Ursprünglich genoß diese Gesellschaft eine 7% -Zinsengarantie, die aber im Jahre 1868 hinfällig erklärt wurde - obgleich der Bau ausgeführt wurde - weil die Gesellschaft ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen war.

Das Verdienst, die erste Anregung zu einer Eisenbahn in den südlichen Teilen der Provinz Buenos Aires gegeben zu haben, gebührt Eduardo Lumb. Die Konzession wurde von der Provinz am 24. Mai 1862 für eine Strecke zwischen Buenos Aires und dem Städtchen Chascomus erteilt mit Zinsgarantie von 7% auf ein Kapital von 10.000 L f. d. englische Meile. Der Vertrag wurde am 12. Juni 1862 gezeichnet und am 24. Dezember desselben Jahres wurden die Statuten der "Sociedad Anonima del Ferro Carril del Sud" der Regierung zur Genehmigung vorgelegt. Im Dezember 1865 wurde die Strecke dem Verkehr übergeben.

Schwierigkeiten, die bei Verwirklichung anderer Bahnprojekte beobachtet wurden, haben sich in diesem Fall nicht eingestellt, wahrscheinlich, weil der klare Blick in die Zukunft und das feste Vertrauen auf den außerordentlichen Erfolg dieser Unternehmung bei den Kapitalisten keinen Zweifel hatte aufkommen lassen.

Spätere Gesetze genehmigten den weiteren Ausbau dieser Bahn bis Dolores (28. August 1863), dann bis Lobos sowie die Konvertierung des Kapitals (18. November 1868). Die Südbahn hat sich mächtig entwickelt und berührt gegenwärtig fast alle wichtigen Punkte im Süden der Provinz. Im Jahre 1891 wurde Bahia Bianca erreicht, heute der wichtigste Hafen des Südens, 1899 wurde das Gebiet des Neuquen erschlossen, und in letzter Zeit wurden die Verlängerungen nach San Antonio (Patagonien) und nach Chile geplant und ausgeführt. Zu dem Bau der Neuquen-Linie durch das Rio Negro-Tal leistete die Nationalregierung einen Beitrag von rund 4 Mill. M., in 8 Jahresraten zahlbar, und sie erließ bei dieser Gelegenheit der Gesellschaft auf weitere 40 Jahre sämtliche National-, Provinzial-, und Munizipalsteuern.

Im Jahre 1910 wurde mit der Südbahn ein Vertrag abgeschlossen, durch den diese sich verpflichtet, dem Staat die zur Berieselung des Rio Negro-Tales und der umliegenden Gelände sowie die zur Sicherung des genannten Gebiets gegen Überschwemmungen nötigen Baukapitalien zur Verfügung zu stellen. Dieses Unternehmen ist dazu bestimmt, das Rio Negro-Gebiet in kurzer Zeit in eine der fruchtbarsten und wichtigsten Provinzen des Landes umzuwandeln.

Im Jahre 1897 wurde der Südbahn die Ensenada-Bahn (Buenos Aires-Quilmes-Ensenada) durch Ankauf einverleibt. Bis dahin hatte diese Bahn, deren Bau im Jahre 1857 genehmigt worden war, eine selbständige Verwaltung, bis im Jahre 1897 ihre Hauptstation ein Raub der Flammen wurde. Die Regierung benützte dies, um durch Erlaß vom 18. Februar 1897 die Einstellung des Verkehrs zwischen der Hauptstation und Casa Amarilla zu verfügen, weil die Eisenbahnzüge dem Straßenverkehr hinderlich waren. Hierdurch büßte die Eisenbahn eine Haupteinnahme ein, und da sie auch ihren Prozeß mit der Regierung verlor, zog die Gesellschaft vor, mit der Südbahn eine Vereinbarung zu treffen, die ihren Interessen besser als die selbständige Weiterverwaltung entsprach.

Im Jahre 1864 wurden der Regierung die Vorstudien zu einer Eisenbahn zwischen Concordia (Provinz Entre Rios) und Corrientes, der Hauptstadt der gleichnamigen Provinz, vorgelegt und durch Gesetz vom 5. Oktober desselben Jahres genehmigt (Argentino del Este-Bahn). Die Konzession verpflichtete die Regierung zu einer 7%-Zinsengarantie des tatsächlich eingezahlten Kapitals während 40 Jahren und gestattete der Gesellschaft die freie Benützung der für den Bau und Betrieb nötigen Ländereien. Die Bahn wurde am 21. April 1875 bis Monte Caseros beendet und dem Betrieb übergeben. Im Jahre 1898 überließ die Regierung der Gesellschaft zur Ablösung der Garantie die Summe von 15,120.000 M. in 41/2%igen Titeln.

Es stellte sich nun bald die Notwendigkeit heraus, die Cuyo-Provinzen (San Luis, Mendoza, San Juan) mit den bestehenden Bahnen zu verbinden. Die Regierung erließ im Jahre 1867 am 15. November eine Verfügung, nach der die zum Bau einer Bahn zwischen den Städten Villa Maria, Rio Quarto, Villa Mercedes (Andino-Bahn) nötigen Vorstudien angeordnet wurden. Ferner wurde die Regierung durch Gesetz vom 14. Oktober 1868 ermächtigt, einen Teil der Ausfuhr- und Einfuhrzölle für den Bau von Eisenbahnen zu verwenden. Auf diese Art wurde es möglich, die erste Sektion der Andino-Bahn am 13. November 1873, und die zweite bis

der Gesellschaft auf jeder Seite der 400 km langen Bahn 5 km Land mit der einzigen Bedingung, dieses zu kolonisieren. Außerdem wurde ihr das Recht zugestanden, die dem Staate gehörigen staatlichen Waldungen auszunutzen, und die National-, Provinzial- und Munizipal- (Gemeinde-) Steuern wurden ihr auf 40 Jahre erlassen. Die Bahn wurde am 18. März 1870 dem Betrieb übergeben.

Im Norden der Provinz Buenos Aires wurde von der Provinzialregierung im Juni 1854 dem Eduardo Hopkins der Bau einer Bahn (Nordbahn) bewilligt. Ursprünglich genoß diese Gesellschaft eine 7% -Zinsengarantie, die aber im Jahre 1868 hinfällig erklärt wurde – obgleich der Bau ausgeführt wurde – weil die Gesellschaft ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen war.

Das Verdienst, die erste Anregung zu einer Eisenbahn in den südlichen Teilen der Provinz Buenos Aires gegeben zu haben, gebührt Eduardo Lumb. Die Konzession wurde von der Provinz am 24. Mai 1862 für eine Strecke zwischen Buenos Aires und dem Städtchen Chascomus erteilt mit Zinsgarantie von 7% auf ein Kapital von 10.000 f. d. englische Meile. Der Vertrag wurde am 12. Juni 1862 gezeichnet und am 24. Dezember desselben Jahres wurden die Statuten der „Sociedad Anonima del Ferro Carril del Sud“ der Regierung zur Genehmigung vorgelegt. Im Dezember 1865 wurde die Strecke dem Verkehr übergeben.

Schwierigkeiten, die bei Verwirklichung anderer Bahnprojekte beobachtet wurden, haben sich in diesem Fall nicht eingestellt, wahrscheinlich, weil der klare Blick in die Zukunft und das feste Vertrauen auf den außerordentlichen Erfolg dieser Unternehmung bei den Kapitalisten keinen Zweifel hatte aufkommen lassen.

Spätere Gesetze genehmigten den weiteren Ausbau dieser Bahn bis Dolores (28. August 1863), dann bis Lobos sowie die Konvertierung des Kapitals (18. November 1868). Die Südbahn hat sich mächtig entwickelt und berührt gegenwärtig fast alle wichtigen Punkte im Süden der Provinz. Im Jahre 1891 wurde Bahia Bianca erreicht, heute der wichtigste Hafen des Südens, 1899 wurde das Gebiet des Neuquen erschlossen, und in letzter Zeit wurden die Verlängerungen nach San Antonio (Patagonien) und nach Chile geplant und ausgeführt. Zu dem Bau der Neuquen-Linie durch das Rio Negro-Tal leistete die Nationalregierung einen Beitrag von rund 4 Mill. M., in 8 Jahresraten zahlbar, und sie erließ bei dieser Gelegenheit der Gesellschaft auf weitere 40 Jahre sämtliche National-, Provinzial-, und Munizipalsteuern.

Im Jahre 1910 wurde mit der Südbahn ein Vertrag abgeschlossen, durch den diese sich verpflichtet, dem Staat die zur Berieselung des Rio Negro-Tales und der umliegenden Gelände sowie die zur Sicherung des genannten Gebiets gegen Überschwemmungen nötigen Baukapitalien zur Verfügung zu stellen. Dieses Unternehmen ist dazu bestimmt, das Rio Negro-Gebiet in kurzer Zeit in eine der fruchtbarsten und wichtigsten Provinzen des Landes umzuwandeln.

Im Jahre 1897 wurde der Südbahn die Ensenada-Bahn (Buenos Aires-Quilmes-Ensenada) durch Ankauf einverleibt. Bis dahin hatte diese Bahn, deren Bau im Jahre 1857 genehmigt worden war, eine selbständige Verwaltung, bis im Jahre 1897 ihre Hauptstation ein Raub der Flammen wurde. Die Regierung benützte dies, um durch Erlaß vom 18. Februar 1897 die Einstellung des Verkehrs zwischen der Hauptstation und Casa Amarilla zu verfügen, weil die Eisenbahnzüge dem Straßenverkehr hinderlich waren. Hierdurch büßte die Eisenbahn eine Haupteinnahme ein, und da sie auch ihren Prozeß mit der Regierung verlor, zog die Gesellschaft vor, mit der Südbahn eine Vereinbarung zu treffen, die ihren Interessen besser als die selbständige Weiterverwaltung entsprach.

Im Jahre 1864 wurden der Regierung die Vorstudien zu einer Eisenbahn zwischen Concordia (Provinz Entre Rios) und Corrientes, der Hauptstadt der gleichnamigen Provinz, vorgelegt und durch Gesetz vom 5. Oktober desselben Jahres genehmigt (Argentino del Este-Bahn). Die Konzession verpflichtete die Regierung zu einer 7%-Zinsengarantie des tatsächlich eingezahlten Kapitals während 40 Jahren und gestattete der Gesellschaft die freie Benützung der für den Bau und Betrieb nötigen Ländereien. Die Bahn wurde am 21. April 1875 bis Monte Caseros beendet und dem Betrieb übergeben. Im Jahre 1898 überließ die Regierung der Gesellschaft zur Ablösung der Garantie die Summe von 15,120.000 M. in 41/2%igen Titeln.

Es stellte sich nun bald die Notwendigkeit heraus, die Cuyo-Provinzen (San Luis, Mendoza, San Juan) mit den bestehenden Bahnen zu verbinden. Die Regierung erließ im Jahre 1867 am 15. November eine Verfügung, nach der die zum Bau einer Bahn zwischen den Städten Villa Maria, Rio Quarto, Villa Mercedes (Andino-Bahn) nötigen Vorstudien angeordnet wurden. Ferner wurde die Regierung durch Gesetz vom 14. Oktober 1868 ermächtigt, einen Teil der Ausfuhr- und Einfuhrzölle für den Bau von Eisenbahnen zu verwenden. Auf diese Art wurde es möglich, die erste Sektion der Andino-Bahn am 13. November 1873, und die zweite bis

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><pb facs="#f0254" n="245"/>
der Gesellschaft auf jeder Seite der 400 <hi rendition="#i">km</hi> langen Bahn 5 <hi rendition="#i">km</hi> Land mit der einzigen Bedingung, dieses zu kolonisieren. Außerdem wurde ihr das Recht zugestanden, die dem Staate gehörigen staatlichen Waldungen auszunutzen, und die National-, Provinzial- und Munizipal- (Gemeinde-) Steuern wurden ihr auf 40 Jahre erlassen. Die Bahn wurde am 18. März 1870 dem Betrieb übergeben.</p><lb/>
          <p>Im Norden der Provinz Buenos Aires wurde von der Provinzialregierung im Juni 1854 dem Eduardo Hopkins der Bau einer Bahn (<hi rendition="#g">Nordbahn</hi>) bewilligt. Ursprünglich genoß diese Gesellschaft eine 7<hi rendition="#i">%</hi> -Zinsengarantie, die aber im Jahre 1868 hinfällig erklärt wurde &#x2013; obgleich der Bau ausgeführt wurde &#x2013; weil die Gesellschaft ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen war.</p><lb/>
          <p>Das Verdienst, die erste Anregung zu einer Eisenbahn in den <hi rendition="#g">südlichen</hi> Teilen der Provinz Buenos Aires gegeben zu haben, gebührt Eduardo Lumb. Die Konzession wurde von der Provinz am 24. Mai 1862 für eine Strecke zwischen Buenos Aires und dem Städtchen Chascomus erteilt mit Zinsgarantie von 7<hi rendition="#i">%</hi> auf ein Kapital von 10.000 <hi rendition="#i">&#x20A4;</hi> f. d. englische Meile. Der Vertrag wurde am 12. Juni 1862 gezeichnet und am 24. Dezember desselben Jahres wurden die Statuten der &#x201E;<hi rendition="#g">Sociedad Anonima del Ferro Carril del Sud</hi>&#x201C; der Regierung zur Genehmigung vorgelegt. Im Dezember 1865 wurde die Strecke dem Verkehr übergeben.</p><lb/>
          <p>Schwierigkeiten, die bei Verwirklichung anderer Bahnprojekte beobachtet wurden, haben sich in diesem Fall nicht eingestellt, wahrscheinlich, weil der klare Blick in die Zukunft und das feste Vertrauen auf den außerordentlichen Erfolg dieser Unternehmung bei den Kapitalisten keinen Zweifel hatte aufkommen lassen.</p><lb/>
          <p>Spätere Gesetze genehmigten den weiteren Ausbau dieser Bahn bis Dolores (28. August 1863), dann bis Lobos sowie die Konvertierung des Kapitals (18. November 1868). Die Südbahn hat sich mächtig entwickelt und berührt gegenwärtig fast alle wichtigen Punkte im Süden der Provinz. Im Jahre 1891 wurde Bahia Bianca erreicht, heute der wichtigste Hafen des Südens, 1899 wurde das Gebiet des Neuquen erschlossen, und in letzter Zeit wurden die Verlängerungen nach San Antonio (Patagonien) und nach Chile geplant und ausgeführt. Zu dem Bau der Neuquen-Linie durch das Rio Negro-Tal leistete die Nationalregierung einen Beitrag von rund 4 Mill. M., in 8 Jahresraten zahlbar, und sie erließ bei dieser Gelegenheit der Gesellschaft auf weitere 40 Jahre sämtliche National-, Provinzial-, und Munizipalsteuern.</p><lb/>
          <p>Im Jahre 1910 wurde mit der Südbahn ein Vertrag abgeschlossen, durch den diese sich verpflichtet, dem Staat die zur Berieselung des Rio Negro-Tales und der umliegenden Gelände sowie die zur Sicherung des genannten Gebiets gegen Überschwemmungen nötigen Baukapitalien zur Verfügung zu stellen. Dieses Unternehmen ist dazu bestimmt, das Rio Negro-Gebiet in kurzer Zeit in eine der fruchtbarsten und wichtigsten Provinzen des Landes umzuwandeln.</p><lb/>
          <p>Im Jahre 1897 wurde der Südbahn die Ensenada-Bahn (Buenos Aires-Quilmes-Ensenada) durch Ankauf einverleibt. Bis dahin hatte diese Bahn, deren Bau im Jahre 1857 genehmigt worden war, eine selbständige Verwaltung, bis im Jahre 1897 ihre Hauptstation ein Raub der Flammen wurde. Die Regierung benützte dies, um durch Erlaß vom 18. Februar 1897 die Einstellung des Verkehrs zwischen der Hauptstation und Casa Amarilla zu verfügen, weil die Eisenbahnzüge dem Straßenverkehr hinderlich waren. Hierdurch büßte die Eisenbahn eine Haupteinnahme ein, und da sie auch ihren Prozeß mit der Regierung verlor, zog die Gesellschaft vor, mit der Südbahn eine Vereinbarung zu treffen, die ihren Interessen besser als die selbständige Weiterverwaltung entsprach.</p><lb/>
          <p>Im Jahre 1864 wurden der Regierung die Vorstudien zu einer Eisenbahn zwischen Concordia (Provinz Entre Rios) und Corrientes, der Hauptstadt der gleichnamigen Provinz, vorgelegt und durch Gesetz vom 5. Oktober desselben Jahres genehmigt (<hi rendition="#g">Argentino del Este-Bahn</hi>). Die Konzession verpflichtete die Regierung zu einer 7<hi rendition="#i">%-</hi>Zinsengarantie des tatsächlich eingezahlten Kapitals während 40 Jahren und gestattete der Gesellschaft die freie Benützung der für den Bau und Betrieb nötigen Ländereien. Die Bahn wurde am 21. April 1875 bis Monte Caseros beendet und dem Betrieb übergeben. Im Jahre 1898 überließ die Regierung der Gesellschaft zur Ablösung der Garantie die Summe von 15,120.000 M. in 4<hi rendition="#sup">1</hi>/<hi rendition="#sub">2</hi><hi rendition="#i">%</hi>igen Titeln.</p><lb/>
          <p>Es stellte sich nun bald die Notwendigkeit heraus, die Cuyo-Provinzen (San Luis, Mendoza, San Juan) mit den bestehenden Bahnen zu verbinden. Die Regierung erließ im Jahre 1867 am 15. November eine Verfügung, nach der die zum Bau einer Bahn zwischen den Städten Villa Maria, Rio Quarto, Villa Mercedes (<hi rendition="#g">Andino-Bahn</hi>) nötigen Vorstudien angeordnet wurden. Ferner wurde die Regierung durch Gesetz vom 14. Oktober 1868 ermächtigt, einen Teil der Ausfuhr- und Einfuhrzölle für den Bau von Eisenbahnen zu verwenden. Auf diese Art wurde es möglich, die erste Sektion der Andino-Bahn am 13. November 1873, und die zweite bis
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[245/0254] der Gesellschaft auf jeder Seite der 400 km langen Bahn 5 km Land mit der einzigen Bedingung, dieses zu kolonisieren. Außerdem wurde ihr das Recht zugestanden, die dem Staate gehörigen staatlichen Waldungen auszunutzen, und die National-, Provinzial- und Munizipal- (Gemeinde-) Steuern wurden ihr auf 40 Jahre erlassen. Die Bahn wurde am 18. März 1870 dem Betrieb übergeben. Im Norden der Provinz Buenos Aires wurde von der Provinzialregierung im Juni 1854 dem Eduardo Hopkins der Bau einer Bahn (Nordbahn) bewilligt. Ursprünglich genoß diese Gesellschaft eine 7% -Zinsengarantie, die aber im Jahre 1868 hinfällig erklärt wurde – obgleich der Bau ausgeführt wurde – weil die Gesellschaft ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen war. Das Verdienst, die erste Anregung zu einer Eisenbahn in den südlichen Teilen der Provinz Buenos Aires gegeben zu haben, gebührt Eduardo Lumb. Die Konzession wurde von der Provinz am 24. Mai 1862 für eine Strecke zwischen Buenos Aires und dem Städtchen Chascomus erteilt mit Zinsgarantie von 7% auf ein Kapital von 10.000 ₤ f. d. englische Meile. Der Vertrag wurde am 12. Juni 1862 gezeichnet und am 24. Dezember desselben Jahres wurden die Statuten der „Sociedad Anonima del Ferro Carril del Sud“ der Regierung zur Genehmigung vorgelegt. Im Dezember 1865 wurde die Strecke dem Verkehr übergeben. Schwierigkeiten, die bei Verwirklichung anderer Bahnprojekte beobachtet wurden, haben sich in diesem Fall nicht eingestellt, wahrscheinlich, weil der klare Blick in die Zukunft und das feste Vertrauen auf den außerordentlichen Erfolg dieser Unternehmung bei den Kapitalisten keinen Zweifel hatte aufkommen lassen. Spätere Gesetze genehmigten den weiteren Ausbau dieser Bahn bis Dolores (28. August 1863), dann bis Lobos sowie die Konvertierung des Kapitals (18. November 1868). Die Südbahn hat sich mächtig entwickelt und berührt gegenwärtig fast alle wichtigen Punkte im Süden der Provinz. Im Jahre 1891 wurde Bahia Bianca erreicht, heute der wichtigste Hafen des Südens, 1899 wurde das Gebiet des Neuquen erschlossen, und in letzter Zeit wurden die Verlängerungen nach San Antonio (Patagonien) und nach Chile geplant und ausgeführt. Zu dem Bau der Neuquen-Linie durch das Rio Negro-Tal leistete die Nationalregierung einen Beitrag von rund 4 Mill. M., in 8 Jahresraten zahlbar, und sie erließ bei dieser Gelegenheit der Gesellschaft auf weitere 40 Jahre sämtliche National-, Provinzial-, und Munizipalsteuern. Im Jahre 1910 wurde mit der Südbahn ein Vertrag abgeschlossen, durch den diese sich verpflichtet, dem Staat die zur Berieselung des Rio Negro-Tales und der umliegenden Gelände sowie die zur Sicherung des genannten Gebiets gegen Überschwemmungen nötigen Baukapitalien zur Verfügung zu stellen. Dieses Unternehmen ist dazu bestimmt, das Rio Negro-Gebiet in kurzer Zeit in eine der fruchtbarsten und wichtigsten Provinzen des Landes umzuwandeln. Im Jahre 1897 wurde der Südbahn die Ensenada-Bahn (Buenos Aires-Quilmes-Ensenada) durch Ankauf einverleibt. Bis dahin hatte diese Bahn, deren Bau im Jahre 1857 genehmigt worden war, eine selbständige Verwaltung, bis im Jahre 1897 ihre Hauptstation ein Raub der Flammen wurde. Die Regierung benützte dies, um durch Erlaß vom 18. Februar 1897 die Einstellung des Verkehrs zwischen der Hauptstation und Casa Amarilla zu verfügen, weil die Eisenbahnzüge dem Straßenverkehr hinderlich waren. Hierdurch büßte die Eisenbahn eine Haupteinnahme ein, und da sie auch ihren Prozeß mit der Regierung verlor, zog die Gesellschaft vor, mit der Südbahn eine Vereinbarung zu treffen, die ihren Interessen besser als die selbständige Weiterverwaltung entsprach. Im Jahre 1864 wurden der Regierung die Vorstudien zu einer Eisenbahn zwischen Concordia (Provinz Entre Rios) und Corrientes, der Hauptstadt der gleichnamigen Provinz, vorgelegt und durch Gesetz vom 5. Oktober desselben Jahres genehmigt (Argentino del Este-Bahn). Die Konzession verpflichtete die Regierung zu einer 7%-Zinsengarantie des tatsächlich eingezahlten Kapitals während 40 Jahren und gestattete der Gesellschaft die freie Benützung der für den Bau und Betrieb nötigen Ländereien. Die Bahn wurde am 21. April 1875 bis Monte Caseros beendet und dem Betrieb übergeben. Im Jahre 1898 überließ die Regierung der Gesellschaft zur Ablösung der Garantie die Summe von 15,120.000 M. in 41/2%igen Titeln. Es stellte sich nun bald die Notwendigkeit heraus, die Cuyo-Provinzen (San Luis, Mendoza, San Juan) mit den bestehenden Bahnen zu verbinden. Die Regierung erließ im Jahre 1867 am 15. November eine Verfügung, nach der die zum Bau einer Bahn zwischen den Städten Villa Maria, Rio Quarto, Villa Mercedes (Andino-Bahn) nötigen Vorstudien angeordnet wurden. Ferner wurde die Regierung durch Gesetz vom 14. Oktober 1868 ermächtigt, einen Teil der Ausfuhr- und Einfuhrzölle für den Bau von Eisenbahnen zu verwenden. Auf diese Art wurde es möglich, die erste Sektion der Andino-Bahn am 13. November 1873, und die zweite bis

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG: Bereitstellung der Texttranskription. (2020-06-17T17:32:39Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Andreas Nolda: Bearbeitung der digitalen Edition. (2020-06-17T17:32:39Z)

Weitere Informationen:

Bogensignaturen: nicht übernommen; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; Hervorhebungen I/J in Fraktur: keine Angabe; i/j in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: nicht übernommen; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): keine Angabe; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: keine Angabe; Zeichensetzung: keine Angabe; Zeilenumbrüche markiert: nein

Spaltenumbrüche sind nicht markiert. Wiederholungszeichen (") wurden aufgelöst. Komplexe Formeln und Tabellen sind als Grafiken wiedergegeben.

Die Abbildungen im Text stammen von zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen01_1912
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen01_1912/254
Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912, S. 245. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen01_1912/254>, abgerufen am 16.07.2024.