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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912.

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Tab. 2. Garantierte Eisenbahnen. Die den Eisenbahnen für Ablösung der Garantien übergebenen Summen.

Central Cordoba-Bahn: Sektionen Nord, Nordwest, Ost, Cordoba y Rosario, Rosario Buenos Aires 1919 km.

Entre Rios-Bahnen: Provincia de Entre Rios, Este Argentino, Nor Este Argentino 2029 km.

Diese Gruppenbildung hat den Zweck, bestimmte Einflußzonen zu schaffen, innerhalb deren jede Gesellschaft ihr Netz erweitern kann, soweit dies die Nation gestattet, und unter Vermeidung unnötiger Konkurrenzlinien.

Da aber verfassungsgemäß den Provinzialregierungen auch das Recht zusteht, Eisenbahnen zu konzessionieren, so konnte nicht vermieden werden, daß Interessenten bei diesen zu erreichen suchten, was ihnen von der Nation verweigert worden war (Western Rosario Railway Co.), oder daß Konzessionen gegeben wurden, die von dem Kongreß schon früher erteilt worden waren oder über die gerade verhandelt wurde (Compania General en la Provincia de Buenos Aires versus Midland-Bahn), oder endlich, daß die Provinzialregierungen, entgegen den Grundsätzen der Nationaleisenbahnpolitik, selbst den Bau von Bahnen unternahmen (Ferro Carril de La Plata al Meridiano Quinto).

Der Minister der öffentlichen Arbeiten, Dr. Exequiel Ramos Mexia, ein Mann von außerordentlicher Intelligenz und großer Energie, sieht mit klarem Blick in die Zukunft und erkennt in dieser Doppelgestaltung der Eisenbahngesetzgebung eine Schädigung des Kapitals, das vertrauensvoll in Eisenbahnunternehmungen angelegt wird, eine Gefährdung der wahren Interessen und zukünftigen Entwicklung des Landes sowie der jahrelang mit Erfolg betriebenen und mühsam gepflegten Eisenbahnpolitik. Zahlreiche Erlasse sind ergangen, die den Zweck haben, die Eisenbahnpolitik zu einer einheitlichen zu gestalten. Der Gedankengang eines dieser Erlasse sei hier kurz wiedergegeben: "Die Verfassung verleiht zwar sowohl dem Nationalkongreß als auch den Provinzialkammern das Recht, Eisenbahnkonzessionen zu erteilen - sie konnte aber nicht beabsichtigen, auseinandergehende, wohl aber zusammengehende Machtsphären zu schaffen - mithin ist die erwähnte Doppelgestaltung in den Befugnissen logischerweise durch Vorschriften zu beschränken. In einem der ersten Paragraphen der argentinischen Staatsverfassung wird als hauptsächlicher Zweck der Nationalregierung erklärt: staatliche Einheit herzustellen, Recht und Frieden zu festigen u. s. w. Ferner ist Gewerbe, Handel und Schiffahrt verfassungsgemäß der Bundesregierung unterstellt, und mithin kann das Hauptorgan des Handels, d. h. die Eisenbahnen, die die allgemeinen Handelsbeziehungen vermitteln, nur der Botmäßigkeit der Nationalregierung angehören und nur dieser kann das Recht zustehen, sie zu bauen oder zu konzessionieren. Den Provinzialregierungen hingegen ist das Recht vorbehalten, solche Bahnen zu konzessionieren, die einen lokalen Zweck haben, doch verlieren sie diesen Charakter, sobald sie sich dem allgemeinen

Tab. 2. Garantierte Eisenbahnen. Die den Eisenbahnen für Ablösung der Garantien übergebenen Summen.

Central Cordoba-Bahn: Sektionen Nord, Nordwest, Ost, Cordoba y Rosario, Rosario Buenos Aires 1919 km.

Entre Rios-Bahnen: Provincia de Entre Rios, Este Argentino, Nor Este Argentino 2029 km.

Diese Gruppenbildung hat den Zweck, bestimmte Einflußzonen zu schaffen, innerhalb deren jede Gesellschaft ihr Netz erweitern kann, soweit dies die Nation gestattet, und unter Vermeidung unnötiger Konkurrenzlinien.

Da aber verfassungsgemäß den Provinzialregierungen auch das Recht zusteht, Eisenbahnen zu konzessionieren, so konnte nicht vermieden werden, daß Interessenten bei diesen zu erreichen suchten, was ihnen von der Nation verweigert worden war (Western Rosario Railway Co.), oder daß Konzessionen gegeben wurden, die von dem Kongreß schon früher erteilt worden waren oder über die gerade verhandelt wurde (Compania General en la Provincia de Buenos Aires versus Midland-Bahn), oder endlich, daß die Provinzialregierungen, entgegen den Grundsätzen der Nationaleisenbahnpolitik, selbst den Bau von Bahnen unternahmen (Ferro Carril de La Plata al Meridiano Quinto).

Der Minister der öffentlichen Arbeiten, Dr. Exequiel Ramos Mexia, ein Mann von außerordentlicher Intelligenz und großer Energie, sieht mit klarem Blick in die Zukunft und erkennt in dieser Doppelgestaltung der Eisenbahngesetzgebung eine Schädigung des Kapitals, das vertrauensvoll in Eisenbahnunternehmungen angelegt wird, eine Gefährdung der wahren Interessen und zukünftigen Entwicklung des Landes sowie der jahrelang mit Erfolg betriebenen und mühsam gepflegten Eisenbahnpolitik. Zahlreiche Erlasse sind ergangen, die den Zweck haben, die Eisenbahnpolitik zu einer einheitlichen zu gestalten. Der Gedankengang eines dieser Erlasse sei hier kurz wiedergegeben: „Die Verfassung verleiht zwar sowohl dem Nationalkongreß als auch den Provinzialkammern das Recht, Eisenbahnkonzessionen zu erteilen – sie konnte aber nicht beabsichtigen, auseinandergehende, wohl aber zusammengehende Machtsphären zu schaffen – mithin ist die erwähnte Doppelgestaltung in den Befugnissen logischerweise durch Vorschriften zu beschränken. In einem der ersten Paragraphen der argentinischen Staatsverfassung wird als hauptsächlicher Zweck der Nationalregierung erklärt: staatliche Einheit herzustellen, Recht und Frieden zu festigen u. s. w. Ferner ist Gewerbe, Handel und Schiffahrt verfassungsgemäß der Bundesregierung unterstellt, und mithin kann das Hauptorgan des Handels, d. h. die Eisenbahnen, die die allgemeinen Handelsbeziehungen vermitteln, nur der Botmäßigkeit der Nationalregierung angehören und nur dieser kann das Recht zustehen, sie zu bauen oder zu konzessionieren. Den Provinzialregierungen hingegen ist das Recht vorbehalten, solche Bahnen zu konzessionieren, die einen lokalen Zweck haben, doch verlieren sie diesen Charakter, sobald sie sich dem allgemeinen

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[253/0262] Tab. 2. Garantierte Eisenbahnen. Die den Eisenbahnen für Ablösung der Garantien übergebenen Summen. Central Cordoba-Bahn: Sektionen Nord, Nordwest, Ost, Cordoba y Rosario, Rosario Buenos Aires 1919 km. Entre Rios-Bahnen: Provincia de Entre Rios, Este Argentino, Nor Este Argentino 2029 km. Diese Gruppenbildung hat den Zweck, bestimmte Einflußzonen zu schaffen, innerhalb deren jede Gesellschaft ihr Netz erweitern kann, soweit dies die Nation gestattet, und unter Vermeidung unnötiger Konkurrenzlinien. Da aber verfassungsgemäß den Provinzialregierungen auch das Recht zusteht, Eisenbahnen zu konzessionieren, so konnte nicht vermieden werden, daß Interessenten bei diesen zu erreichen suchten, was ihnen von der Nation verweigert worden war (Western Rosario Railway Co.), oder daß Konzessionen gegeben wurden, die von dem Kongreß schon früher erteilt worden waren oder über die gerade verhandelt wurde (Compania General en la Provincia de Buenos Aires versus Midland-Bahn), oder endlich, daß die Provinzialregierungen, entgegen den Grundsätzen der Nationaleisenbahnpolitik, selbst den Bau von Bahnen unternahmen (Ferro Carril de La Plata al Meridiano Quinto). Der Minister der öffentlichen Arbeiten, Dr. Exequiel Ramos Mexia, ein Mann von außerordentlicher Intelligenz und großer Energie, sieht mit klarem Blick in die Zukunft und erkennt in dieser Doppelgestaltung der Eisenbahngesetzgebung eine Schädigung des Kapitals, das vertrauensvoll in Eisenbahnunternehmungen angelegt wird, eine Gefährdung der wahren Interessen und zukünftigen Entwicklung des Landes sowie der jahrelang mit Erfolg betriebenen und mühsam gepflegten Eisenbahnpolitik. Zahlreiche Erlasse sind ergangen, die den Zweck haben, die Eisenbahnpolitik zu einer einheitlichen zu gestalten. Der Gedankengang eines dieser Erlasse sei hier kurz wiedergegeben: „Die Verfassung verleiht zwar sowohl dem Nationalkongreß als auch den Provinzialkammern das Recht, Eisenbahnkonzessionen zu erteilen – sie konnte aber nicht beabsichtigen, auseinandergehende, wohl aber zusammengehende Machtsphären zu schaffen – mithin ist die erwähnte Doppelgestaltung in den Befugnissen logischerweise durch Vorschriften zu beschränken. In einem der ersten Paragraphen der argentinischen Staatsverfassung wird als hauptsächlicher Zweck der Nationalregierung erklärt: staatliche Einheit herzustellen, Recht und Frieden zu festigen u. s. w. Ferner ist Gewerbe, Handel und Schiffahrt verfassungsgemäß der Bundesregierung unterstellt, und mithin kann das Hauptorgan des Handels, d. h. die Eisenbahnen, die die allgemeinen Handelsbeziehungen vermitteln, nur der Botmäßigkeit der Nationalregierung angehören und nur dieser kann das Recht zustehen, sie zu bauen oder zu konzessionieren. Den Provinzialregierungen hingegen ist das Recht vorbehalten, solche Bahnen zu konzessionieren, die einen lokalen Zweck haben, doch verlieren sie diesen Charakter, sobald sie sich dem allgemeinen

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Die Abbildungen im Text stammen von zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG.




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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912, S. 253. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen01_1912/262>, abgerufen am 16.07.2024.