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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912.

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Die von den Eisenbahngesellschaften gezahlten Entschädigungen betrugen im Jahre 1909 für 163 Unfälle 127.943 Pesos Gold.

V. Eisenbahntarife. Es würde bei der großen Mannigfaltigkeit der in A. gebräuchlichen Tarife zu weit führen, eine genaue Wiedergabe derselben zu versuchen, und soll deshalb hier nur das Tarifsystem der Central-Argentino-Bahn besprochen werden, zunächst, weil dieses nach eingehenden Studien von der Regierung als das für das Land geeignetste empfohlen und genehmigt worden ist, und dann, weil es gleichzeitig ein annähernd richtiges Bild der von den übrigen Gesellschaften bei der Tarifbildung befolgten Grundsätze und angewendeten Konstanten gibt.

Ursprünglich, als das Eisenbahnnetz nur eine geringe Ausdehnung hatte, wurden nur Kilometer- (einfache) Tarife angewendet. Die Güter wurden in 10 Klassen eingeteilt und für jede Klasse ein verschiedener Kilometersatz erhoben, der nach folgender Skala berechnet wurde:



Sehr bald stellte sich aber heraus, daß diese Tarife auf große Entfernungen nicht anwendbar waren, da die Frachten zu rasch anwuchsen und besonders die Beförderung von Ackerbauerzeugnissen nicht zuließen. Es wurde infolgedessen dieses Tarifsystem verlassen und durch gestaffelte Tarife ersetzt, die nach dem allgemeinen Grundsatz
Fracht = c1 (Konstante) + c2 (Konstante) x d (Transportdistanz)
gebildet wurden, unter Beibehaltung der Klassentarifierung. Bei Festsetzung der Konstanten wurde berücksichtigt, daß die kurzen Entfernungen eine Erhöhung gestatteten, für längere Beförderungsstrecken dagegen eine Verminderung der bestehenden Sätze erforderlich war.

Dieses Tarifsystem ist gegenwärtig das in A. gebräuchlichste. Einige Bahnen wenden dasselbe nur bis zu gewissen größten Entfernungen (350 km) an und vermindern für weitere Entfernungen den Kilometersatz. Auf diese Weise entsteht eine Art Zonentarif, entsprechend dem Grundsatze:
Fracht = c1 + c2d1 + c3d2, wobei d1 < 350 km und d2 > 350 km ist.

In neuester Zeit wurde bei der Fusion der beiden großen Bahnen Central-Argentino und Buenos Aires y Rosario zur Bedingung gemacht, daß die verschiedenen Tarifsysteme dieser Gesellschaften durch parabolische Tarife nach dem Grundsatze:

zu ersetzen seien, womit die Regierung eine weitere Begünstigung der großen Entfernungen beabsichtigte. Die so entstandenen, gegenwärtig in Geltung stehenden Tarife der Central-Argentino-Bahn seien hier kurz wiedergegeben. (Die angenommene Münzwährung ist der Peso Papier, seit Bestehen der Konventionskasse keinen Kursschwankungen unterworfen. 1 Peso Papier = 100 Centavos. 1 Centavo = 1·78 Pfennig = 2·09 Heller.)



Die von den Eisenbahngesellschaften gezahlten Entschädigungen betrugen im Jahre 1909 für 163 Unfälle 127.943 Pesos Gold.

V. Eisenbahntarife. Es würde bei der großen Mannigfaltigkeit der in A. gebräuchlichen Tarife zu weit führen, eine genaue Wiedergabe derselben zu versuchen, und soll deshalb hier nur das Tarifsystem der Central-Argentino-Bahn besprochen werden, zunächst, weil dieses nach eingehenden Studien von der Regierung als das für das Land geeignetste empfohlen und genehmigt worden ist, und dann, weil es gleichzeitig ein annähernd richtiges Bild der von den übrigen Gesellschaften bei der Tarifbildung befolgten Grundsätze und angewendeten Konstanten gibt.

Ursprünglich, als das Eisenbahnnetz nur eine geringe Ausdehnung hatte, wurden nur Kilometer- (einfache) Tarife angewendet. Die Güter wurden in 10 Klassen eingeteilt und für jede Klasse ein verschiedener Kilometersatz erhoben, der nach folgender Skala berechnet wurde:



Sehr bald stellte sich aber heraus, daß diese Tarife auf große Entfernungen nicht anwendbar waren, da die Frachten zu rasch anwuchsen und besonders die Beförderung von Ackerbauerzeugnissen nicht zuließen. Es wurde infolgedessen dieses Tarifsystem verlassen und durch gestaffelte Tarife ersetzt, die nach dem allgemeinen Grundsatz
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gebildet wurden, unter Beibehaltung der Klassentarifierung. Bei Festsetzung der Konstanten wurde berücksichtigt, daß die kurzen Entfernungen eine Erhöhung gestatteten, für längere Beförderungsstrecken dagegen eine Verminderung der bestehenden Sätze erforderlich war.

Dieses Tarifsystem ist gegenwärtig das in A. gebräuchlichste. Einige Bahnen wenden dasselbe nur bis zu gewissen größten Entfernungen (350 km) an und vermindern für weitere Entfernungen den Kilometersatz. Auf diese Weise entsteht eine Art Zonentarif, entsprechend dem Grundsatze:
Fracht = c1 + c2d1 + c3d2, wobei d1 < 350 km und d2 > 350 km ist.

In neuester Zeit wurde bei der Fusion der beiden großen Bahnen Central-Argentino und Buenos Aires y Rosario zur Bedingung gemacht, daß die verschiedenen Tarifsysteme dieser Gesellschaften durch parabolische Tarife nach dem Grundsatze:

zu ersetzen seien, womit die Regierung eine weitere Begünstigung der großen Entfernungen beabsichtigte. Die so entstandenen, gegenwärtig in Geltung stehenden Tarife der Central-Argentino-Bahn seien hier kurz wiedergegeben. (Die angenommene Münzwährung ist der Peso Papier, seit Bestehen der Konventionskasse keinen Kursschwankungen unterworfen. 1 Peso Papier = 100 Centavos. 1 Centavo = 1·78 Pfennig = 2·09 Heller.)


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[260/0269] Die von den Eisenbahngesellschaften gezahlten Entschädigungen betrugen im Jahre 1909 für 163 Unfälle 127.943 Pesos Gold. V. Eisenbahntarife. Es würde bei der großen Mannigfaltigkeit der in A. gebräuchlichen Tarife zu weit führen, eine genaue Wiedergabe derselben zu versuchen, und soll deshalb hier nur das Tarifsystem der Central-Argentino-Bahn besprochen werden, zunächst, weil dieses nach eingehenden Studien von der Regierung als das für das Land geeignetste empfohlen und genehmigt worden ist, und dann, weil es gleichzeitig ein annähernd richtiges Bild der von den übrigen Gesellschaften bei der Tarifbildung befolgten Grundsätze und angewendeten Konstanten gibt. Ursprünglich, als das Eisenbahnnetz nur eine geringe Ausdehnung hatte, wurden nur Kilometer- (einfache) Tarife angewendet. Die Güter wurden in 10 Klassen eingeteilt und für jede Klasse ein verschiedener Kilometersatz erhoben, der nach folgender Skala berechnet wurde: Sehr bald stellte sich aber heraus, daß diese Tarife auf große Entfernungen nicht anwendbar waren, da die Frachten zu rasch anwuchsen und besonders die Beförderung von Ackerbauerzeugnissen nicht zuließen. Es wurde infolgedessen dieses Tarifsystem verlassen und durch gestaffelte Tarife ersetzt, die nach dem allgemeinen Grundsatz Fracht = c1 (Konstante) + c2 (Konstante) × d (Transportdistanz) gebildet wurden, unter Beibehaltung der Klassentarifierung. Bei Festsetzung der Konstanten wurde berücksichtigt, daß die kurzen Entfernungen eine Erhöhung gestatteten, für längere Beförderungsstrecken dagegen eine Verminderung der bestehenden Sätze erforderlich war. Dieses Tarifsystem ist gegenwärtig das in A. gebräuchlichste. Einige Bahnen wenden dasselbe nur bis zu gewissen größten Entfernungen (350 km) an und vermindern für weitere Entfernungen den Kilometersatz. Auf diese Weise entsteht eine Art Zonentarif, entsprechend dem Grundsatze: Fracht = c1 + c2d1 + c3d2, wobei d1 < 350 km und d2 > 350 km ist. In neuester Zeit wurde bei der Fusion der beiden großen Bahnen Central-Argentino und Buenos Aires y Rosario zur Bedingung gemacht, daß die verschiedenen Tarifsysteme dieser Gesellschaften durch parabolische Tarife nach dem Grundsatze: [FORMEL] zu ersetzen seien, womit die Regierung eine weitere Begünstigung der großen Entfernungen beabsichtigte. Die so entstandenen, gegenwärtig in Geltung stehenden Tarife der Central-Argentino-Bahn seien hier kurz wiedergegeben. (Die angenommene Münzwährung ist der Peso Papier, seit Bestehen der Konventionskasse keinen Kursschwankungen unterworfen. 1 Peso Papier = 100 Centavos. 1 Centavo = 1·78 Pfennig = 2·09 Heller.)

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912, S. 260. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen01_1912/269>, abgerufen am 16.07.2024.