Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912.Eisen über dem Schacht ermöglicht Fortfall der Klappen und des Stoßes, daher leichtere Ausbildung des Fahrkorbes. Zum Abschluß wird dann eine Drehtür erforderlich, wie sie auch bei der obenerwähnten Umwehrung verwendet wird. In allen Fällen bringt man die Abschlüsse derart in Abhängigkeit von der Steuerung und der Stellung des Fahrkorbes, daß der Aufzug nur in Bewegung gesetzt werden kann, wenn alle Zugänge abgeschlossen sind, und daß sich nur jener Zugang öffnen läßt, an dem der Korb steht. Genaueres ist in den Polizeivorschriften über Anlage der Aufzüge in den verschiedenen Ländern enthalten. Der Fahrkorb wird aus Profileisen, je nachdem eine Aufhängung oder eine Stützung von unten stattfindet, verschiedenartig ausgebildet, an den Seitenwänden und oft oben mit Drahtgeflecht verkleidet; sein Fußboden ist mit Riffelblech oder Holz abgedeckt und meist mit Laufschienen zur Führung der Karrenräder und einer Vorrichtung zum Feststellen derselben versehen. Seine Führung erfolgt an eisernen (aus Winkel-, T- oder Flacheisen gebildeten) oder hölzernen Schienen, vermittels Backen aus Gußeisen oder Bronze am Korbe. Fangvorrichtungen, die meist nur bei Seilaufzügen verwendet werden und bei unzulässiger Dehnung, bei Bruch des Tragorganes oder auch bei Überschreitung einer gewissen Geschwindigkeit den Fahrkorb feststellen sollen, wirken fast stets durch Einpressen von Keilen zwischen Backen und Führungsschienen. Die Steuerung der Aufzüge kann von einem festen Steuerbock aus durch besondere Wärter oder vom Fahrkorb und den Ladestellen aus durch die geprüften Gepäckträger erfolgen. Im letzteren Falle bedeutet die Möglichkeit, den Fahrstuhl heranzuholen eine Erleichterung für den Betrieb. Eine elektrische oder mechanische Klingelvorrichtung dient als Warnungssignal vor der jedesmaligen Benutzung. I. Hydraulischer und hydraulisch-elektrischer Betrieb. Das Betriebsmittel ist Preßwasser und wird entweder gewöhnlichen Wasserleitungen (bei städtischen Anlagen mit 2-5 Atm.) oder besonderen Preßanlagen entnommen. Im ersteren Fall schaltet man zur Vermeidung von Stößen im Netz zwischen dieses und die Aufzüge Windkessel. Im letzteren Fall wird das Wasser aus einer vorhandenen Leitungsanlage, häufiger aus Brunnen oder aus einem Sammelbehälter für das Rücklaufwasser angesaugt und in Windkesseln (bis 15 Atm.) oder Gewichtsakkumulatoren (bis 50 Atm.) aufgespeichert. Der Antrieb der Pumpe erfolgt durch Dampfmaschine, Gasmotor, neuerdings zumeist durch Elektromotor. Ein- und Ausschaltung des Antriebs wird durch Abhängigkeit von den Drucken bei Windkesseln oder von den Grenzstellungen des Gewichtes bei Akkumulatoren selbsttätig bewirkt. In dem durch Vermittlung eines Brunnenrohres versenkten gußeisernen Zylinder, an dem sich der Steuerkasten befindet, bewegt sich ein massiver Kolben, der oben durch eine Stopfbüchse abgedichtet und mit der Plattform fest verbunden ist. Das Druckwasser tritt durch einen Steuerschieber unter den Kolben, um ihn zu heben, oder beim Niedergang aus dem Zylinder ins Freie. Das Eigengewicht des Fahrkorbes und Kolbens wird durch Gegengewichte soweit aufgehoben, daß der Rest einen genügend schnellen Abwärtsgang des unbelasteten Fahrstuhles unter Hinausdrücken des verbrauchten Treibmittels erzeugt. Maßgebend hierfür sind die Drosselungsverhältnisse in der Steuerung und der Abflußleitung und die Stopfbüchsenreibung. Unmittelbar am Kolben wird eine Sicherheitsvorrichtung angebracht, die im Fall eines Bruches der Zuleitung ein Herabfallen des Fahrstuhles verhindert. Unter Umständen kann der Steuerschieber selbst diese Bedingung erfüllen. Die Steuerung erfolgt durch Verstellung des erwähnten Schiebers von einem Steuerbock aus oder durch ein Steuergestänge oder -seil, das durch den Schacht geführt ist. Eine selbsttätige Ausschaltung in den Endstellungen verhindert das Überfahren derselben und erfolgt ebenso wie die Verriegelung der Schachttüren durch mechanische Abhängigkeit von dem Steuerorgan, bzw. von der Stellung der Fahrzelle (s. Elektr. Kraftbetr. f. Bahnen, 1908, H. 20). II. Elektrischer Betrieb. Der Fahrkorb wird entweder an Seilen oder Gallschen Ketten aufgehängt oder von Spindeln, auch Zahnstangen, getragen. Durch Gegengewichte wird die Totlast und die Hälfte der größten Nutzlast ausgeglichen. Der Antrieb kann durch Gleichstrom (Nebenschlußmotoren) oder Wechselstrom (Dreh- oder Einphasenstrom) erfolgen. Die Anordnung ist allgemein folgende: Der Motor treibt vermittels einer Kupplung die Schnecke eines Schneckengetriebes. Mit dem Schneckenrad ist je nach der Ausführungsform die Seiltrommel, das Kettenrad für die Gallsche Kette, die Mutter zur Hebung der Spindel oder das Zahnritzel zur Hebung der Zahnstange verbunden. Die Kupplung ist als Bremsscheibe ausgebildet, die durch eine Band- oder Backenbremse für gewöhnlich festgehalten und nur bei Stromschluß durch die Wirkung eines Lüftmagnets, bzw. eines kleinen Hilfs(brems)motors (häufig bei Wechselstrombetrieb) freigegeben wird. Bei Stromunterbrechung Eisen über dem Schacht ermöglicht Fortfall der Klappen und des Stoßes, daher leichtere Ausbildung des Fahrkorbes. Zum Abschluß wird dann eine Drehtür erforderlich, wie sie auch bei der obenerwähnten Umwehrung verwendet wird. In allen Fällen bringt man die Abschlüsse derart in Abhängigkeit von der Steuerung und der Stellung des Fahrkorbes, daß der Aufzug nur in Bewegung gesetzt werden kann, wenn alle Zugänge abgeschlossen sind, und daß sich nur jener Zugang öffnen läßt, an dem der Korb steht. Genaueres ist in den Polizeivorschriften über Anlage der Aufzüge in den verschiedenen Ländern enthalten. Der Fahrkorb wird aus Profileisen, je nachdem eine Aufhängung oder eine Stützung von unten stattfindet, verschiedenartig ausgebildet, an den Seitenwänden und oft oben mit Drahtgeflecht verkleidet; sein Fußboden ist mit Riffelblech oder Holz abgedeckt und meist mit Laufschienen zur Führung der Karrenräder und einer Vorrichtung zum Feststellen derselben versehen. Seine Führung erfolgt an eisernen (aus Winkel-, T- oder Flacheisen gebildeten) oder hölzernen Schienen, vermittels Backen aus Gußeisen oder Bronze am Korbe. Fangvorrichtungen, die meist nur bei Seilaufzügen verwendet werden und bei unzulässiger Dehnung, bei Bruch des Tragorganes oder auch bei Überschreitung einer gewissen Geschwindigkeit den Fahrkorb feststellen sollen, wirken fast stets durch Einpressen von Keilen zwischen Backen und Führungsschienen. Die Steuerung der Aufzüge kann von einem festen Steuerbock aus durch besondere Wärter oder vom Fahrkorb und den Ladestellen aus durch die geprüften Gepäckträger erfolgen. Im letzteren Falle bedeutet die Möglichkeit, den Fahrstuhl heranzuholen eine Erleichterung für den Betrieb. Eine elektrische oder mechanische Klingelvorrichtung dient als Warnungssignal vor der jedesmaligen Benutzung. I. Hydraulischer und hydraulisch-elektrischer Betrieb. Das Betriebsmittel ist Preßwasser und wird entweder gewöhnlichen Wasserleitungen (bei städtischen Anlagen mit 2–5 Atm.) oder besonderen Preßanlagen entnommen. Im ersteren Fall schaltet man zur Vermeidung von Stößen im Netz zwischen dieses und die Aufzüge Windkessel. Im letzteren Fall wird das Wasser aus einer vorhandenen Leitungsanlage, häufiger aus Brunnen oder aus einem Sammelbehälter für das Rücklaufwasser angesaugt und in Windkesseln (bis 15 Atm.) oder Gewichtsakkumulatoren (bis 50 Atm.) aufgespeichert. Der Antrieb der Pumpe erfolgt durch Dampfmaschine, Gasmotor, neuerdings zumeist durch Elektromotor. Ein- und Ausschaltung des Antriebs wird durch Abhängigkeit von den Drucken bei Windkesseln oder von den Grenzstellungen des Gewichtes bei Akkumulatoren selbsttätig bewirkt. In dem durch Vermittlung eines Brunnenrohres versenkten gußeisernen Zylinder, an dem sich der Steuerkasten befindet, bewegt sich ein massiver Kolben, der oben durch eine Stopfbüchse abgedichtet und mit der Plattform fest verbunden ist. Das Druckwasser tritt durch einen Steuerschieber unter den Kolben, um ihn zu heben, oder beim Niedergang aus dem Zylinder ins Freie. Das Eigengewicht des Fahrkorbes und Kolbens wird durch Gegengewichte soweit aufgehoben, daß der Rest einen genügend schnellen Abwärtsgang des unbelasteten Fahrstuhles unter Hinausdrücken des verbrauchten Treibmittels erzeugt. Maßgebend hierfür sind die Drosselungsverhältnisse in der Steuerung und der Abflußleitung und die Stopfbüchsenreibung. Unmittelbar am Kolben wird eine Sicherheitsvorrichtung angebracht, die im Fall eines Bruches der Zuleitung ein Herabfallen des Fahrstuhles verhindert. Unter Umständen kann der Steuerschieber selbst diese Bedingung erfüllen. Die Steuerung erfolgt durch Verstellung des erwähnten Schiebers von einem Steuerbock aus oder durch ein Steuergestänge oder -seil, das durch den Schacht geführt ist. Eine selbsttätige Ausschaltung in den Endstellungen verhindert das Überfahren derselben und erfolgt ebenso wie die Verriegelung der Schachttüren durch mechanische Abhängigkeit von dem Steuerorgan, bzw. von der Stellung der Fahrzelle (s. Elektr. Kraftbetr. f. Bahnen, 1908, H. 20). II. Elektrischer Betrieb. Der Fahrkorb wird entweder an Seilen oder Gallschen Ketten aufgehängt oder von Spindeln, auch Zahnstangen, getragen. Durch Gegengewichte wird die Totlast und die Hälfte der größten Nutzlast ausgeglichen. Der Antrieb kann durch Gleichstrom (Nebenschlußmotoren) oder Wechselstrom (Dreh- oder Einphasenstrom) erfolgen. Die Anordnung ist allgemein folgende: Der Motor treibt vermittels einer Kupplung die Schnecke eines Schneckengetriebes. Mit dem Schneckenrad ist je nach der Ausführungsform die Seiltrommel, das Kettenrad für die Gallsche Kette, die Mutter zur Hebung der Spindel oder das Zahnritzel zur Hebung der Zahnstange verbunden. Die Kupplung ist als Bremsscheibe ausgebildet, die durch eine Band- oder Backenbremse für gewöhnlich festgehalten und nur bei Stromschluß durch die Wirkung eines Lüftmagnets, bzw. eines kleinen Hilfs(brems)motors (häufig bei Wechselstrombetrieb) freigegeben wird. 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Unmittelbar am Kolben wird eine Sicherheitsvorrichtung angebracht, die im Fall eines Bruches der Zuleitung ein Herabfallen des Fahrstuhles verhindert. Unter Umständen kann der Steuerschieber selbst diese Bedingung erfüllen. Die Steuerung erfolgt durch Verstellung des erwähnten Schiebers von einem Steuerbock aus oder durch ein Steuergestänge oder -seil, das durch den Schacht geführt ist. Eine selbsttätige Ausschaltung in den Endstellungen verhindert das Überfahren derselben und erfolgt ebenso wie die Verriegelung der Schachttüren durch mechanische Abhängigkeit von dem Steuerorgan, bzw. von der Stellung der Fahrzelle (s. Elektr. Kraftbetr. f. Bahnen, 1908, H. 20).</p><lb/> <p>II. <hi rendition="#g">Elektrischer Betrieb</hi>.</p><lb/> <p>Der Fahrkorb wird entweder an Seilen oder Gallschen Ketten aufgehängt oder von Spindeln, auch Zahnstangen, getragen. Durch Gegengewichte wird die Totlast und die Hälfte der größten Nutzlast ausgeglichen. 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Eisen über dem Schacht ermöglicht Fortfall der Klappen und des Stoßes, daher leichtere Ausbildung des Fahrkorbes. Zum Abschluß wird dann eine Drehtür erforderlich, wie sie auch bei der obenerwähnten Umwehrung verwendet wird. In allen Fällen bringt man die Abschlüsse derart in Abhängigkeit von der Steuerung und der Stellung des Fahrkorbes, daß der Aufzug nur in Bewegung gesetzt werden kann, wenn alle Zugänge abgeschlossen sind, und daß sich nur jener Zugang öffnen läßt, an dem der Korb steht. Genaueres ist in den Polizeivorschriften über Anlage der Aufzüge in den verschiedenen Ländern enthalten. Der Fahrkorb wird aus Profileisen, je nachdem eine Aufhängung oder eine Stützung von unten stattfindet, verschiedenartig ausgebildet, an den Seitenwänden und oft oben mit Drahtgeflecht verkleidet; sein Fußboden ist mit Riffelblech oder Holz abgedeckt und meist mit Laufschienen zur Führung der Karrenräder und einer Vorrichtung zum Feststellen derselben versehen. Seine Führung erfolgt an eisernen (aus Winkel-, T- oder Flacheisen gebildeten) oder hölzernen Schienen, vermittels Backen aus Gußeisen oder Bronze am Korbe.
Fangvorrichtungen, die meist nur bei Seilaufzügen verwendet werden und bei unzulässiger Dehnung, bei Bruch des Tragorganes oder auch bei Überschreitung einer gewissen Geschwindigkeit den Fahrkorb feststellen sollen, wirken fast stets durch Einpressen von Keilen zwischen Backen und Führungsschienen.
Die Steuerung der Aufzüge kann von einem festen Steuerbock aus durch besondere Wärter oder vom Fahrkorb und den Ladestellen aus durch die geprüften Gepäckträger erfolgen. Im letzteren Falle bedeutet die Möglichkeit, den Fahrstuhl heranzuholen eine Erleichterung für den Betrieb. Eine elektrische oder mechanische Klingelvorrichtung dient als Warnungssignal vor der jedesmaligen Benutzung.
I. Hydraulischer und hydraulisch-elektrischer Betrieb.
Das Betriebsmittel ist Preßwasser und wird entweder gewöhnlichen Wasserleitungen (bei städtischen Anlagen mit 2–5 Atm.) oder besonderen Preßanlagen entnommen. Im ersteren Fall schaltet man zur Vermeidung von Stößen im Netz zwischen dieses und die Aufzüge Windkessel. Im letzteren Fall wird das Wasser aus einer vorhandenen Leitungsanlage, häufiger aus Brunnen oder aus einem Sammelbehälter für das Rücklaufwasser angesaugt und in Windkesseln (bis 15 Atm.) oder Gewichtsakkumulatoren (bis 50 Atm.) aufgespeichert. Der Antrieb der Pumpe erfolgt durch Dampfmaschine, Gasmotor, neuerdings zumeist durch Elektromotor. Ein- und Ausschaltung des Antriebs wird durch Abhängigkeit von den Drucken bei Windkesseln oder von den Grenzstellungen des Gewichtes bei Akkumulatoren selbsttätig bewirkt.
In dem durch Vermittlung eines Brunnenrohres versenkten gußeisernen Zylinder, an dem sich der Steuerkasten befindet, bewegt sich ein massiver Kolben, der oben durch eine Stopfbüchse abgedichtet und mit der Plattform fest verbunden ist. Das Druckwasser tritt durch einen Steuerschieber unter den Kolben, um ihn zu heben, oder beim Niedergang aus dem Zylinder ins Freie. Das Eigengewicht des Fahrkorbes und Kolbens wird durch Gegengewichte soweit aufgehoben, daß der Rest einen genügend schnellen Abwärtsgang des unbelasteten Fahrstuhles unter Hinausdrücken des verbrauchten Treibmittels erzeugt. Maßgebend hierfür sind die Drosselungsverhältnisse in der Steuerung und der Abflußleitung und die Stopfbüchsenreibung. Unmittelbar am Kolben wird eine Sicherheitsvorrichtung angebracht, die im Fall eines Bruches der Zuleitung ein Herabfallen des Fahrstuhles verhindert. Unter Umständen kann der Steuerschieber selbst diese Bedingung erfüllen. Die Steuerung erfolgt durch Verstellung des erwähnten Schiebers von einem Steuerbock aus oder durch ein Steuergestänge oder -seil, das durch den Schacht geführt ist. Eine selbsttätige Ausschaltung in den Endstellungen verhindert das Überfahren derselben und erfolgt ebenso wie die Verriegelung der Schachttüren durch mechanische Abhängigkeit von dem Steuerorgan, bzw. von der Stellung der Fahrzelle (s. Elektr. Kraftbetr. f. Bahnen, 1908, H. 20).
II. Elektrischer Betrieb.
Der Fahrkorb wird entweder an Seilen oder Gallschen Ketten aufgehängt oder von Spindeln, auch Zahnstangen, getragen. Durch Gegengewichte wird die Totlast und die Hälfte der größten Nutzlast ausgeglichen. Der Antrieb kann durch Gleichstrom (Nebenschlußmotoren) oder Wechselstrom (Dreh- oder Einphasenstrom) erfolgen. Die Anordnung ist allgemein folgende: Der Motor treibt vermittels einer Kupplung die Schnecke eines Schneckengetriebes. Mit dem Schneckenrad ist je nach der Ausführungsform die Seiltrommel, das Kettenrad für die Gallsche Kette, die Mutter zur Hebung der Spindel oder das Zahnritzel zur Hebung der Zahnstange verbunden. Die Kupplung ist als Bremsscheibe ausgebildet, die durch eine Band- oder Backenbremse für gewöhnlich festgehalten und nur bei Stromschluß durch die Wirkung eines Lüftmagnets, bzw. eines kleinen Hilfs(brems)motors (häufig bei Wechselstrombetrieb) freigegeben wird. Bei Stromunterbrechung
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