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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912.

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dieser Anordnung bleibt der Bahnsteig frei von Triebwerkteilen (s. a. Ztschr. f. Elektrotechn., Wien 1903, S. 717).

Die wirkliche "Aufhängung" des Fahrkorbes (vgl. Eisenbahntechn. d. Gegenw., II. Abschn., Abb. 901) ermöglicht eine geringere Schachttiefe infolge Fortfalles der Rollen unter dem Korbe; dagegen wird ein Aufbau über dem Schacht erforderlich, an dem die Tragrollen nun befestigt sind. Schließlich kann das ganze Windwerk oberhalb des Schachtes angebracht werden; diese Anordnung zeigt:


Zu Abb. 156.

b) Der Aufzug mit Gallschen Ketten (auf dem Bahnhof Quai d'Orsay, Paris; Rev. gen. d. ehem. de fer Juli 1901). Eine durch Motor mit Schneckengetriebe bewegte Welle ist quer über dem Schacht gelagert und trägt je zwei Kettenräder für die Tragorgane des Fahrkorbes und der Gegengewichte. Die Geschwindigkeit dieses Aufzuges läßt sich je nach der Belastung (1 m/Sek. bei 500 kg, 0·5 m/Sek. bei 1000 kg) dadurch einstellen, daß die Wicklungen des mit zwei Kollektoren versehenen Antriebsmotors hintereinander oder parallel geschaltet werden.

c) Spindel- und Zahnstangenaufzug (Abb. 157). Die Plattform wird (ähnlich wie bei den hydraulischen, direkt wirkenden Aufzügen) mit einer Spindel oder einer Zahnstange fest verbunden. Letztere wird aus einem Stahlstempel durch Ausarbeiten der Zähne oder durch Einsetzen trapezförmiger Zähne zwischen zwei Profileisen hergestellt und durch ein oder besser (zwecks Aufhebung des einseitigen horizontalen Druckes) durch zwei sich gegenüberliegende Zahnräder gehoben (Eisenbahntechn. d. Gegenw. II. Abschn., Abb. 902; Ernst, Die Hebezeuge. Taf. XXIII). Neuerdings wird weitaus am häufigsten die Spindel verwendet (vgl. Abb. 157). Sie wird aus bestem Stahl steilgängig hergestellt und durch eine Mutter aus Bronze, die unmittelbar mit dem horizontal angeordneten Schneckenrad des Schneckengetriebes verbunden ist, angetrieben (äußerer Durchm. 100 bis 110 mm, Kerndurchm. 80 bis 90 mm, bei Hubhöhen bis 10 m ausgeführt, mehrgängig).

In einem Brunnenrohr von etwa 500 bis 600 mm Durchm. hängt ein gußeiserner Zylinder, der mit Öl angefüllt ist und in dem sich die Spindel bewegt. An seinem oberen Ende ist das Gehäuse für den Schneckenantrieb mit einem Trog versehen, in den die abwärtsgehende Spindel das verdrängte Öl drückt. Der Gesamtwirkungsgrad dieser Anlagen liegt zwischen 0·25 und 0·4. Ihr Vorzug ist der ruhige Gang, die große Sicherheit des Betriebes und die geringen Unterhaltungskosten

dieser Anordnung bleibt der Bahnsteig frei von Triebwerkteilen (s. a. Ztschr. f. Elektrotechn., Wien 1903, S. 717).

Die wirkliche „Aufhängung“ des Fahrkorbes (vgl. Eisenbahntechn. d. Gegenw., II. Abschn., Abb. 901) ermöglicht eine geringere Schachttiefe infolge Fortfalles der Rollen unter dem Korbe; dagegen wird ein Aufbau über dem Schacht erforderlich, an dem die Tragrollen nun befestigt sind. Schließlich kann das ganze Windwerk oberhalb des Schachtes angebracht werden; diese Anordnung zeigt:


Zu Abb. 156.

b) Der Aufzug mit Gallschen Ketten (auf dem Bahnhof Quai d'Orsay, Paris; Rev. gen. d. ehem. de fer Juli 1901). Eine durch Motor mit Schneckengetriebe bewegte Welle ist quer über dem Schacht gelagert und trägt je zwei Kettenräder für die Tragorgane des Fahrkorbes und der Gegengewichte. Die Geschwindigkeit dieses Aufzuges läßt sich je nach der Belastung (1 m/Sek. bei 500 kg, 0·5 m/Sek. bei 1000 kg) dadurch einstellen, daß die Wicklungen des mit zwei Kollektoren versehenen Antriebsmotors hintereinander oder parallel geschaltet werden.

c) Spindel- und Zahnstangenaufzug (Abb. 157). Die Plattform wird (ähnlich wie bei den hydraulischen, direkt wirkenden Aufzügen) mit einer Spindel oder einer Zahnstange fest verbunden. Letztere wird aus einem Stahlstempel durch Ausarbeiten der Zähne oder durch Einsetzen trapezförmiger Zähne zwischen zwei Profileisen hergestellt und durch ein oder besser (zwecks Aufhebung des einseitigen horizontalen Druckes) durch zwei sich gegenüberliegende Zahnräder gehoben (Eisenbahntechn. d. Gegenw. II. Abschn., Abb. 902; Ernst, Die Hebezeuge. Taf. XXIII). Neuerdings wird weitaus am häufigsten die Spindel verwendet (vgl. Abb. 157). Sie wird aus bestem Stahl steilgängig hergestellt und durch eine Mutter aus Bronze, die unmittelbar mit dem horizontal angeordneten Schneckenrad des Schneckengetriebes verbunden ist, angetrieben (äußerer Durchm. 100 bis 110 mm, Kerndurchm. 80 bis 90 mm, bei Hubhöhen bis 10 m ausgeführt, mehrgängig).

In einem Brunnenrohr von etwa 500 bis 600 mm Durchm. hängt ein gußeiserner Zylinder, der mit Öl angefüllt ist und in dem sich die Spindel bewegt. An seinem oberen Ende ist das Gehäuse für den Schneckenantrieb mit einem Trog versehen, in den die abwärtsgehende Spindel das verdrängte Öl drückt. Der Gesamtwirkungsgrad dieser Anlagen liegt zwischen 0·25 und 0·4. Ihr Vorzug ist der ruhige Gang, die große Sicherheit des Betriebes und die geringen Unterhaltungskosten

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[296/0306] dieser Anordnung bleibt der Bahnsteig frei von Triebwerkteilen (s. a. Ztschr. f. Elektrotechn., Wien 1903, S. 717). Die wirkliche „Aufhängung“ des Fahrkorbes (vgl. Eisenbahntechn. d. Gegenw., II. Abschn., Abb. 901) ermöglicht eine geringere Schachttiefe infolge Fortfalles der Rollen unter dem Korbe; dagegen wird ein Aufbau über dem Schacht erforderlich, an dem die Tragrollen nun befestigt sind. Schließlich kann das ganze Windwerk oberhalb des Schachtes angebracht werden; diese Anordnung zeigt: [Abbildung Zu Abb. 156. ] b) Der Aufzug mit Gallschen Ketten (auf dem Bahnhof Quai d'Orsay, Paris; Rev. gen. d. ehem. de fer Juli 1901). Eine durch Motor mit Schneckengetriebe bewegte Welle ist quer über dem Schacht gelagert und trägt je zwei Kettenräder für die Tragorgane des Fahrkorbes und der Gegengewichte. Die Geschwindigkeit dieses Aufzuges läßt sich je nach der Belastung (1 m/Sek. bei 500 kg, 0·5 m/Sek. bei 1000 kg) dadurch einstellen, daß die Wicklungen des mit zwei Kollektoren versehenen Antriebsmotors hintereinander oder parallel geschaltet werden. c) Spindel- und Zahnstangenaufzug (Abb. 157). Die Plattform wird (ähnlich wie bei den hydraulischen, direkt wirkenden Aufzügen) mit einer Spindel oder einer Zahnstange fest verbunden. Letztere wird aus einem Stahlstempel durch Ausarbeiten der Zähne oder durch Einsetzen trapezförmiger Zähne zwischen zwei Profileisen hergestellt und durch ein oder besser (zwecks Aufhebung des einseitigen horizontalen Druckes) durch zwei sich gegenüberliegende Zahnräder gehoben (Eisenbahntechn. d. Gegenw. II. Abschn., Abb. 902; Ernst, Die Hebezeuge. Taf. XXIII). Neuerdings wird weitaus am häufigsten die Spindel verwendet (vgl. Abb. 157). Sie wird aus bestem Stahl steilgängig hergestellt und durch eine Mutter aus Bronze, die unmittelbar mit dem horizontal angeordneten Schneckenrad des Schneckengetriebes verbunden ist, angetrieben (äußerer Durchm. 100 bis 110 mm, Kerndurchm. 80 bis 90 mm, bei Hubhöhen bis 10 m ausgeführt, mehrgängig). In einem Brunnenrohr von etwa 500 bis 600 mm Durchm. hängt ein gußeiserner Zylinder, der mit Öl angefüllt ist und in dem sich die Spindel bewegt. An seinem oberen Ende ist das Gehäuse für den Schneckenantrieb mit einem Trog versehen, in den die abwärtsgehende Spindel das verdrängte Öl drückt. Der Gesamtwirkungsgrad dieser Anlagen liegt zwischen 0·25 und 0·4. Ihr Vorzug ist der ruhige Gang, die große Sicherheit des Betriebes und die geringen Unterhaltungskosten

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Die Abbildungen im Text stammen von zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG.




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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912, S. 296. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen01_1912/306>, abgerufen am 22.11.2024.