Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912.

Bild:
<< vorherige Seite

Ähnliche Verhältnisse liegen bei den Güterwagen vor. Hier kann insbesondere die Notwendigkeit, die Tragfähigkeit zu vergrößern, dazu führen, ältere Fahrzeuge rascher auszuscheiden, als es die A. allein erfordern würde.

2. Soll der Einfluß der A. für den gesamten Besitz einer Bahnverwaltung ermittelt werden, so empfiehlt es sich, die Anlagen in einige große Gruppen einzuteilen, etwa in folgende:

Grund und Boden,

Erd- und Felsarbeiten, Kunstbauten,

Oberbau,

Stationen,

Signale und Sicherungsanlagen,

Fahrzeuge.

Über die durchschnittliche A. bei diesen Gruppen läßt sich im allgemeinen - näheres s. Ztg. d. VDEV. Nr. 28, 1910, S. 466 - folgendes sagen:

Bei Grund und Boden (durchschnittlich rund 9% des Anlagekapitals) tritt keine Entwertung durch A. ein. - Bei Erd- und Felsarbeiten, Kunstbauten u. dgl. (durchschnittlich 31% des Anlagekapitals) darf mit einer sehr langen Lebensdauer gerechnet werden. Nimmt man im Durchschnitt 150 Jahre an, so ergibt sich für diese Gruppe eine durchschnittliche jährliche Entwertung von 0·67% des Anlagekapitals. - Der Oberbau, der früher eine längere Dauerzeit aufwies, läßt nach den Erfahrungen des letzten Jahrzehnts im Durchschnitt keine längere Lebensdauer als 15 Jahre erwarten. Die Verkürzung der Lebensdauer wird zum Teil der stärkeren Inanspruchnahme durch den wachsenden und beschleunigten Verkehr, zum Teil vielleicht auch veränderten Fabrikationsmethoden zuzuschreiben sein; sie wird bei weiterem Anwachsen des Verkehrs sich voraussichtlich noch mehr verkürzen. Bei 15 Jahren Dauerzeit (Durchschnitt für Schienen, Schwellen, Kleineisen und Bettung) beträgt die durchschnittliche jährliche A. 6·7% des Anlagekapitals. - Bei den Stationen wird häufig angenommen, daß die großen Bahnhöfe alle 30 Jahre, die kleinen Verkehrstellen etwa alle 50 Jahre umgebaut werden müssen. Nimmt man im Durchschnitt 40 Jahre an, so ergibt sich eine jährliche Entwertung von 2·5%. Da jedoch bei den Stationsumbauten in der Regel ein Teil der vorhandenen Anlagen, der etwa zu 1/4 geschätzt werden darf, beibehalten werden kann, so wird die durchschnittliche jährliche Entwertung hier zu 2·5% aus 3/4 des Anlagekapitals anzunehmen sein. - Bei den Signalen und Sicherungsanlagen beträgt die Dauerzeit etwa 20 Jahre, die jährliche A. also im Mittel 5% des Kapitals.

Für die Fahrzeuge rechnete bisher die Mehrzahl der Verwaltungen mit einer Lebensdauer von 30 Jahren, als Durchschnitt für Lokomotiven, Personen- und Güterwagen. Dies ergab eine jährliche durchschnittliche A. und Entwertung von 3·3% des Kapitalwertes.

Obwohl die dieser Rechnung zu grunde gelegten Dauerzeiten der Fahrzeuge richtig sind, hat doch die Erfahrung gezeigt, daß die auf diese Weise berechnete durchschnittliche jährliche Erneuerungsquote von etwa 3% des vorhandenen Fahrparks zu hoch war.

Untersuchungen des Königl. Bayer. Ministerialrates v. Völcker haben vor kurzem diese Frage geklärt:

Würde der Fahrpark in seinem Bestände gleich bleiben und ist die durchschnittliche Dauerzeit m Jahre (z. B. 30), so ist der Bestand des ersten Jahres a nach m Jahren zu erneuern; es wäre also jährlich im Durchschnitt a/m für Erneuerung zurückzulegen d. h. in Prozenten ausgedrückt, bei 30jähriger Dauerzeit, jährlich 100/30 = 3·3% des gleichbleibenden Fahrparkwertes.

Der Bestand und damit der unversehrt zu erhaltende Wert des Fahrparks wächst aber im allgemeinen von Jahr zu Jahr. Daraus folgt, daß der Bestand des Jahres a, der im Jahre a + m zu erneuern ist, kleiner ist als der Bestand der folgenden Jahre. Daraus folgt weiter, daß die Erneuerungsquote, wenn sie in Prozenten des jeweiligen Bestandes ausgedrückt werden soll, nicht 3·3% sein kann, sondern kleiner als 3·3% sein muß.

Die wirklich erforderliche Erneuerungsquote, die natürlich von den besonderen Verhältnissen der einzelnen Bahnverwaltung abhängt, auch bei der einzelnen Verwaltung nicht stets gleich bleibt, beträgt für Bayern zur Zeit rund 2% des Wertes des vorhandenen Fahrparks = rund 3% des zu erneuernden Buchwertes im Anschaffungsjahr.

Die Ergebnisse lassen sich in folgende Übersicht zusammenfassen.


Vom An-Die jährl. durchschn.
lagekapitalA. u. Entw. d. Teile be-
treffenträgt in % d. Buchw.
auf Grund u. Boden9 Teile0·00%
auf Erd- u.
Felsarbeiten,
Kunstbauten31 Teile0·67%
auf Oberbau25 Teile6·70%
auf Stationen16 Teile2·50%1
auf Signale u. dgl.2 Teile5·00%
auf Fahrzeuge17 Teile3·30%
Gesamtanlage100 Teile2·84%
1 V. 3/4 d. Anlagekapitals.

Ähnliche Verhältnisse liegen bei den Güterwagen vor. Hier kann insbesondere die Notwendigkeit, die Tragfähigkeit zu vergrößern, dazu führen, ältere Fahrzeuge rascher auszuscheiden, als es die A. allein erfordern würde.

2. Soll der Einfluß der A. für den gesamten Besitz einer Bahnverwaltung ermittelt werden, so empfiehlt es sich, die Anlagen in einige große Gruppen einzuteilen, etwa in folgende:

Grund und Boden,

Erd- und Felsarbeiten, Kunstbauten,

Oberbau,

Stationen,

Signale und Sicherungsanlagen,

Fahrzeuge.

Über die durchschnittliche A. bei diesen Gruppen läßt sich im allgemeinen – näheres s. Ztg. d. VDEV. Nr. 28, 1910, S. 466 – folgendes sagen:

Bei Grund und Boden (durchschnittlich rund 9% des Anlagekapitals) tritt keine Entwertung durch A. ein. – Bei Erd- und Felsarbeiten, Kunstbauten u. dgl. (durchschnittlich 31% des Anlagekapitals) darf mit einer sehr langen Lebensdauer gerechnet werden. Nimmt man im Durchschnitt 150 Jahre an, so ergibt sich für diese Gruppe eine durchschnittliche jährliche Entwertung von 0·67% des Anlagekapitals. – Der Oberbau, der früher eine längere Dauerzeit aufwies, läßt nach den Erfahrungen des letzten Jahrzehnts im Durchschnitt keine längere Lebensdauer als 15 Jahre erwarten. Die Verkürzung der Lebensdauer wird zum Teil der stärkeren Inanspruchnahme durch den wachsenden und beschleunigten Verkehr, zum Teil vielleicht auch veränderten Fabrikationsmethoden zuzuschreiben sein; sie wird bei weiterem Anwachsen des Verkehrs sich voraussichtlich noch mehr verkürzen. Bei 15 Jahren Dauerzeit (Durchschnitt für Schienen, Schwellen, Kleineisen und Bettung) beträgt die durchschnittliche jährliche A. 6·7% des Anlagekapitals. – Bei den Stationen wird häufig angenommen, daß die großen Bahnhöfe alle 30 Jahre, die kleinen Verkehrstellen etwa alle 50 Jahre umgebaut werden müssen. Nimmt man im Durchschnitt 40 Jahre an, so ergibt sich eine jährliche Entwertung von 2·5%. Da jedoch bei den Stationsumbauten in der Regel ein Teil der vorhandenen Anlagen, der etwa zu 1/4 geschätzt werden darf, beibehalten werden kann, so wird die durchschnittliche jährliche Entwertung hier zu 2·5% aus 3/4 des Anlagekapitals anzunehmen sein. – Bei den Signalen und Sicherungsanlagen beträgt die Dauerzeit etwa 20 Jahre, die jährliche A. also im Mittel 5% des Kapitals.

Für die Fahrzeuge rechnete bisher die Mehrzahl der Verwaltungen mit einer Lebensdauer von 30 Jahren, als Durchschnitt für Lokomotiven, Personen- und Güterwagen. Dies ergab eine jährliche durchschnittliche A. und Entwertung von 3·3% des Kapitalwertes.

Obwohl die dieser Rechnung zu grunde gelegten Dauerzeiten der Fahrzeuge richtig sind, hat doch die Erfahrung gezeigt, daß die auf diese Weise berechnete durchschnittliche jährliche Erneuerungsquote von etwa 3% des vorhandenen Fahrparks zu hoch war.

Untersuchungen des Königl. Bayer. Ministerialrates v. Völcker haben vor kurzem diese Frage geklärt:

Würde der Fahrpark in seinem Bestände gleich bleiben und ist die durchschnittliche Dauerzeit m Jahre (z. B. 30), so ist der Bestand des ersten Jahres a nach m Jahren zu erneuern; es wäre also jährlich im Durchschnitt a/m für Erneuerung zurückzulegen d. h. in Prozenten ausgedrückt, bei 30jähriger Dauerzeit, jährlich 100/30 = 3·3% des gleichbleibenden Fahrparkwertes.

Der Bestand und damit der unversehrt zu erhaltende Wert des Fahrparks wächst aber im allgemeinen von Jahr zu Jahr. Daraus folgt, daß der Bestand des Jahres a, der im Jahre a + m zu erneuern ist, kleiner ist als der Bestand der folgenden Jahre. Daraus folgt weiter, daß die Erneuerungsquote, wenn sie in Prozenten des jeweiligen Bestandes ausgedrückt werden soll, nicht 3·3% sein kann, sondern kleiner als 3·3% sein muß.

Die wirklich erforderliche Erneuerungsquote, die natürlich von den besonderen Verhältnissen der einzelnen Bahnverwaltung abhängt, auch bei der einzelnen Verwaltung nicht stets gleich bleibt, beträgt für Bayern zur Zeit rund 2% des Wertes des vorhandenen Fahrparks = rund 3% des zu erneuernden Buchwertes im Anschaffungsjahr.

Die Ergebnisse lassen sich in folgende Übersicht zusammenfassen.


Vom An-Die jährl. durchschn.
lagekapitalA. u. Entw. d. Teile be-
treffenträgt in % d. Buchw.
auf Grund u. Boden9 Teile0·00%
auf Erd- u.
Felsarbeiten,
Kunstbauten31 Teile0·67%
auf Oberbau25 Teile6·70%
auf Stationen16 Teile2·50%1
auf Signale u. dgl.2 Teile5·00%
auf Fahrzeuge17 Teile3·30%
Gesamtanlage100 Teile2·84%
1 V. 3/4 d. Anlagekapitals.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p>
            <pb facs="#f0035" n="27"/>
          </p><lb/>
          <p>Ähnliche Verhältnisse liegen bei den <hi rendition="#g">Güterwagen</hi> vor. Hier kann insbesondere die Notwendigkeit, die Tragfähigkeit zu vergrößern, dazu führen, ältere Fahrzeuge rascher auszuscheiden, als es die A. allein erfordern würde.</p><lb/>
          <p>2. Soll der <hi rendition="#g">Einfluß der A. für den gesamten Besitz einer Bahnverwaltung</hi> ermittelt werden, so empfiehlt es sich, die Anlagen in einige große Gruppen einzuteilen, etwa in folgende:</p><lb/>
          <p>Grund und Boden,</p><lb/>
          <p>Erd- und Felsarbeiten, Kunstbauten,</p><lb/>
          <p>Oberbau,</p><lb/>
          <p>Stationen,</p><lb/>
          <p>Signale und Sicherungsanlagen,</p><lb/>
          <p>Fahrzeuge.</p><lb/>
          <p>Über die durchschnittliche A. bei diesen Gruppen läßt sich im allgemeinen &#x2013; näheres s. Ztg. d. VDEV. Nr. 28, 1910, S. 466 &#x2013; folgendes sagen:</p><lb/>
          <p>Bei Grund und Boden (durchschnittlich rund 9<hi rendition="#i">%</hi> des Anlagekapitals) tritt keine Entwertung durch A. ein. &#x2013; Bei Erd- und Felsarbeiten, Kunstbauten u. dgl. (durchschnittlich 31<hi rendition="#i">%</hi> des Anlagekapitals) darf mit einer sehr langen Lebensdauer gerechnet werden. Nimmt man im Durchschnitt 150 Jahre an, so ergibt sich für diese Gruppe eine durchschnittliche jährliche Entwertung von 0·67<hi rendition="#i">%</hi> des Anlagekapitals. &#x2013; Der Oberbau, der früher eine längere Dauerzeit aufwies, läßt nach den Erfahrungen des letzten Jahrzehnts im Durchschnitt keine längere Lebensdauer als 15 Jahre erwarten. Die Verkürzung der Lebensdauer wird zum Teil der stärkeren Inanspruchnahme durch den wachsenden und beschleunigten Verkehr, zum Teil vielleicht auch veränderten Fabrikationsmethoden zuzuschreiben sein; sie wird bei weiterem Anwachsen des Verkehrs sich voraussichtlich noch mehr verkürzen. Bei 15 Jahren Dauerzeit (Durchschnitt für Schienen, Schwellen, Kleineisen und Bettung) beträgt die durchschnittliche jährliche A. 6·7<hi rendition="#i">%</hi> des Anlagekapitals. &#x2013; Bei den Stationen wird häufig angenommen, daß die großen Bahnhöfe alle 30 Jahre, die kleinen Verkehrstellen etwa alle 50 Jahre umgebaut werden müssen. Nimmt man im Durchschnitt 40 Jahre an, so ergibt sich eine jährliche Entwertung von 2·5<hi rendition="#i">%</hi>. Da jedoch bei den Stationsumbauten in der Regel ein Teil der vorhandenen Anlagen, der etwa zu <hi rendition="#sup">1</hi>/<hi rendition="#sub">4</hi> geschätzt werden darf, beibehalten werden kann, so wird die durchschnittliche jährliche Entwertung hier zu 2·5<hi rendition="#i">%</hi> aus <hi rendition="#sup">3</hi>/<hi rendition="#sub">4</hi> des Anlagekapitals anzunehmen sein. &#x2013; Bei den Signalen und Sicherungsanlagen beträgt die Dauerzeit etwa 20 Jahre, die jährliche A. also im Mittel 5<hi rendition="#i">%</hi> des Kapitals.</p><lb/>
          <p>Für die <hi rendition="#g">Fahrzeuge</hi> rechnete bisher die Mehrzahl der Verwaltungen mit einer Lebensdauer von 30 Jahren, als Durchschnitt für Lokomotiven, Personen- und Güterwagen. Dies ergab eine jährliche durchschnittliche A. und Entwertung von 3·3<hi rendition="#i">%</hi> des Kapitalwertes.</p><lb/>
          <p>Obwohl die dieser Rechnung zu grunde gelegten Dauerzeiten der Fahrzeuge richtig sind, hat doch die Erfahrung gezeigt, daß die auf diese Weise berechnete durchschnittliche jährliche Erneuerungsquote von etwa 3<hi rendition="#i">%</hi> des <hi rendition="#g">vorhandenen</hi> Fahrparks zu hoch war.</p><lb/>
          <p>Untersuchungen des Königl. Bayer. Ministerialrates v. Völcker haben vor kurzem diese Frage geklärt:</p><lb/>
          <p>Würde der Fahrpark in seinem Bestände gleich bleiben und ist die durchschnittliche Dauerzeit <hi rendition="#i">m</hi> Jahre (z. B. 30), so ist der Bestand des ersten Jahres <hi rendition="#i">a</hi> nach <hi rendition="#i">m</hi> Jahren zu erneuern; es wäre also jährlich im Durchschnitt <hi rendition="#i">a</hi>/<hi rendition="#i">m</hi> für Erneuerung zurückzulegen d. h. in Prozenten ausgedrückt, bei 30jähriger Dauerzeit, jährlich 100/30 = 3·3<hi rendition="#i">%</hi> des <hi rendition="#g">gleichbleibenden</hi> Fahrparkwertes.</p><lb/>
          <p>Der Bestand und damit der unversehrt zu erhaltende Wert des Fahrparks <hi rendition="#g">wächst</hi> aber im allgemeinen von Jahr zu Jahr. Daraus folgt, daß der Bestand des Jahres <hi rendition="#i">a,</hi> der im Jahre <hi rendition="#i">a</hi> + <hi rendition="#i">m</hi> zu erneuern ist, kleiner ist als der Bestand der folgenden Jahre. Daraus folgt weiter, daß die Erneuerungsquote, wenn sie in Prozenten des <hi rendition="#g">jeweiligen</hi> Bestandes ausgedrückt werden soll, nicht 3·3<hi rendition="#i">%</hi> sein kann, sondern kleiner als 3·3<hi rendition="#i">%</hi> sein muß.</p><lb/>
          <p>Die wirklich erforderliche Erneuerungsquote, die natürlich von den besonderen Verhältnissen der einzelnen Bahnverwaltung abhängt, auch bei der einzelnen Verwaltung nicht stets gleich bleibt, beträgt für Bayern zur Zeit rund 2<hi rendition="#i">%</hi> des Wertes des <hi rendition="#g">vorhandenen</hi> Fahrparks = rund 3<hi rendition="#i">%</hi> des zu erneuernden Buchwertes im <hi rendition="#g">Anschaffungs</hi>jahr.</p><lb/>
          <p>Die Ergebnisse lassen sich in folgende Übersicht zusammenfassen.</p><lb/>
          <table>
            <row>
              <cell/>
              <cell rendition="#c">Vom An-</cell>
              <cell rendition="#c">Die jährl. durchschn.</cell>
            </row><lb/>
            <row>
              <cell/>
              <cell rendition="#c">lagekapital</cell>
              <cell rendition="#c">A. u. Entw. d. Teile be-</cell>
            </row><lb/>
            <row>
              <cell/>
              <cell rendition="#c">treffen</cell>
              <cell rendition="#c">trägt in <hi rendition="#i">%</hi> d. Buchw.</cell>
            </row><lb/>
            <row>
              <cell>auf Grund u. Boden</cell>
              <cell rendition="#c">9 Teile</cell>
              <cell rendition="#c">0·00<hi rendition="#i">%</hi></cell>
            </row><lb/>
            <row>
              <cell>auf Erd- u.</cell>
              <cell rendition="#c"/>
              <cell rendition="#c"/>
            </row><lb/>
            <row>
              <cell>Felsarbeiten,</cell>
              <cell rendition="#c"/>
              <cell rendition="#c"/>
            </row><lb/>
            <row>
              <cell>Kunstbauten</cell>
              <cell rendition="#c">31 Teile</cell>
              <cell rendition="#c">0·67<hi rendition="#i">%</hi></cell>
            </row><lb/>
            <row>
              <cell>auf Oberbau</cell>
              <cell rendition="#c">25 Teile</cell>
              <cell rendition="#c">6·70<hi rendition="#i">%</hi></cell>
            </row><lb/>
            <row>
              <cell>auf Stationen</cell>
              <cell rendition="#c">16 Teile</cell>
              <cell rendition="#c">2·50<hi rendition="#i">%</hi><note place="foot" n="1">V. <hi rendition="#sup">3</hi>/<hi rendition="#sub">4</hi> d. Anlagekapitals.</note></cell>
            </row><lb/>
            <row>
              <cell>auf Signale u. dgl.</cell>
              <cell rendition="#c">2 Teile</cell>
              <cell rendition="#c">5·00<hi rendition="#i">%</hi></cell>
            </row><lb/>
            <row>
              <cell>auf Fahrzeuge</cell>
              <cell rendition="#c"> <hi rendition="#u">17 Teile</hi> </cell>
              <cell rendition="#c"> <hi rendition="#u">3·30<hi rendition="#i">%</hi></hi> </cell>
            </row><lb/>
            <row>
              <cell>Gesamtanlage</cell>
              <cell rendition="#c">100 Teile</cell>
              <cell rendition="#c">2·84<hi rendition="#i">%</hi></cell>
            </row><lb/>
          </table>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[27/0035] Ähnliche Verhältnisse liegen bei den Güterwagen vor. Hier kann insbesondere die Notwendigkeit, die Tragfähigkeit zu vergrößern, dazu führen, ältere Fahrzeuge rascher auszuscheiden, als es die A. allein erfordern würde. 2. Soll der Einfluß der A. für den gesamten Besitz einer Bahnverwaltung ermittelt werden, so empfiehlt es sich, die Anlagen in einige große Gruppen einzuteilen, etwa in folgende: Grund und Boden, Erd- und Felsarbeiten, Kunstbauten, Oberbau, Stationen, Signale und Sicherungsanlagen, Fahrzeuge. Über die durchschnittliche A. bei diesen Gruppen läßt sich im allgemeinen – näheres s. Ztg. d. VDEV. Nr. 28, 1910, S. 466 – folgendes sagen: Bei Grund und Boden (durchschnittlich rund 9% des Anlagekapitals) tritt keine Entwertung durch A. ein. – Bei Erd- und Felsarbeiten, Kunstbauten u. dgl. (durchschnittlich 31% des Anlagekapitals) darf mit einer sehr langen Lebensdauer gerechnet werden. Nimmt man im Durchschnitt 150 Jahre an, so ergibt sich für diese Gruppe eine durchschnittliche jährliche Entwertung von 0·67% des Anlagekapitals. – Der Oberbau, der früher eine längere Dauerzeit aufwies, läßt nach den Erfahrungen des letzten Jahrzehnts im Durchschnitt keine längere Lebensdauer als 15 Jahre erwarten. Die Verkürzung der Lebensdauer wird zum Teil der stärkeren Inanspruchnahme durch den wachsenden und beschleunigten Verkehr, zum Teil vielleicht auch veränderten Fabrikationsmethoden zuzuschreiben sein; sie wird bei weiterem Anwachsen des Verkehrs sich voraussichtlich noch mehr verkürzen. Bei 15 Jahren Dauerzeit (Durchschnitt für Schienen, Schwellen, Kleineisen und Bettung) beträgt die durchschnittliche jährliche A. 6·7% des Anlagekapitals. – Bei den Stationen wird häufig angenommen, daß die großen Bahnhöfe alle 30 Jahre, die kleinen Verkehrstellen etwa alle 50 Jahre umgebaut werden müssen. Nimmt man im Durchschnitt 40 Jahre an, so ergibt sich eine jährliche Entwertung von 2·5%. Da jedoch bei den Stationsumbauten in der Regel ein Teil der vorhandenen Anlagen, der etwa zu 1/4 geschätzt werden darf, beibehalten werden kann, so wird die durchschnittliche jährliche Entwertung hier zu 2·5% aus 3/4 des Anlagekapitals anzunehmen sein. – Bei den Signalen und Sicherungsanlagen beträgt die Dauerzeit etwa 20 Jahre, die jährliche A. also im Mittel 5% des Kapitals. Für die Fahrzeuge rechnete bisher die Mehrzahl der Verwaltungen mit einer Lebensdauer von 30 Jahren, als Durchschnitt für Lokomotiven, Personen- und Güterwagen. Dies ergab eine jährliche durchschnittliche A. und Entwertung von 3·3% des Kapitalwertes. Obwohl die dieser Rechnung zu grunde gelegten Dauerzeiten der Fahrzeuge richtig sind, hat doch die Erfahrung gezeigt, daß die auf diese Weise berechnete durchschnittliche jährliche Erneuerungsquote von etwa 3% des vorhandenen Fahrparks zu hoch war. Untersuchungen des Königl. Bayer. Ministerialrates v. Völcker haben vor kurzem diese Frage geklärt: Würde der Fahrpark in seinem Bestände gleich bleiben und ist die durchschnittliche Dauerzeit m Jahre (z. B. 30), so ist der Bestand des ersten Jahres a nach m Jahren zu erneuern; es wäre also jährlich im Durchschnitt a/m für Erneuerung zurückzulegen d. h. in Prozenten ausgedrückt, bei 30jähriger Dauerzeit, jährlich 100/30 = 3·3% des gleichbleibenden Fahrparkwertes. Der Bestand und damit der unversehrt zu erhaltende Wert des Fahrparks wächst aber im allgemeinen von Jahr zu Jahr. Daraus folgt, daß der Bestand des Jahres a, der im Jahre a + m zu erneuern ist, kleiner ist als der Bestand der folgenden Jahre. Daraus folgt weiter, daß die Erneuerungsquote, wenn sie in Prozenten des jeweiligen Bestandes ausgedrückt werden soll, nicht 3·3% sein kann, sondern kleiner als 3·3% sein muß. Die wirklich erforderliche Erneuerungsquote, die natürlich von den besonderen Verhältnissen der einzelnen Bahnverwaltung abhängt, auch bei der einzelnen Verwaltung nicht stets gleich bleibt, beträgt für Bayern zur Zeit rund 2% des Wertes des vorhandenen Fahrparks = rund 3% des zu erneuernden Buchwertes im Anschaffungsjahr. Die Ergebnisse lassen sich in folgende Übersicht zusammenfassen. Vom An- Die jährl. durchschn. lagekapital A. u. Entw. d. Teile be- treffen trägt in % d. Buchw. auf Grund u. Boden 9 Teile 0·00% auf Erd- u. Felsarbeiten, Kunstbauten 31 Teile 0·67% auf Oberbau 25 Teile 6·70% auf Stationen 16 Teile 2·50% 1 auf Signale u. dgl. 2 Teile 5·00% auf Fahrzeuge 17 Teile 3·30% Gesamtanlage 100 Teile 2·84% 1 V. 3/4 d. Anlagekapitals.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG: Bereitstellung der Texttranskription. (2020-06-17T17:32:39Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Andreas Nolda: Bearbeitung der digitalen Edition. (2020-06-17T17:32:39Z)

Weitere Informationen:

Bogensignaturen: nicht übernommen; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; Hervorhebungen I/J in Fraktur: keine Angabe; i/j in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: nicht übernommen; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): keine Angabe; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: keine Angabe; Zeichensetzung: keine Angabe; Zeilenumbrüche markiert: nein

Spaltenumbrüche sind nicht markiert. Wiederholungszeichen (") wurden aufgelöst. Komplexe Formeln und Tabellen sind als Grafiken wiedergegeben.

Die Abbildungen im Text stammen von zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen01_1912
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen01_1912/35
Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912, S. 27. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen01_1912/35>, abgerufen am 23.11.2024.