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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912.

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des Abortraumes erhält Gefäll nach der Rinne zu.

Die Pissoirwand wird zweckmäßig bei Wasserspülung senkrecht oder nach rückwärts, bei Ölpissoiren etwas nach vorn geneigt, angeordnet. Sie besteht aus glattem, wasserdichtem Schiefer, Marmor, Torfit, glasierten Tonplatten, geschliffenen Rohglasplatten oder Zementputz. Torfit ist vielfach bei Ölpissoiren schwarz und unansehnlich geworden; glasierte Tonplatten sind wegen der vielen Fugen nicht zu empfehlen; für einfachere Anlagen wird in der Regel Zementputz gewählt. Aus den gleichen Baustoffen bestehen die Rinnen. Bei mehreren Pissoirständen werden die einzelnen 0·75 bis 0·85 m breiten Stände durch 1·40-1·50 m hohe Zwischenwände (Schamwände) abgeschieden. Man läßt sie häufig 30-50 cm über dem Fußboden aufhören, um die Rinne leichter reinigen zu können. Es ist auch zweckmäßig, zwischen den Schamwänden und der Rückwand einen etwa 5 cm großen Zwischenraum zu lassen, um diese gründlich säubern zu können. Die Vorderkante darf nicht mehr als 45 cm von der Rückwand entfernt sein, um nicht das Herantreten an die Rinnen zu hindern. Die Schamwände werden meist aus dem gleichen Baustoff wie die Rückwand, bei Zementrückwänden meist aus Schieferplatten hergestellt und mit verzinkten eisernen oder messingnen Bügeln und Stützeisen befestigt.

Der Abfluß des Urins erfolgt durch einen einfachen oder doppelten Geruchverschluß. Die Abflußöffnung wird zum Schutz gegen Rohrverstopfungen mit einem Sieb versehen. Für die Geruchlosigkeit ist gründliche Wasserspülung oder der Einbau von Ölgeruchverschlüssen Haupterfordernis. Die Wasserspülung von Rinnenpissoiren erfolgt entweder durch ein auf die Rückwand gelegtes Rieselrohr, aus dem sie durch eine Reihe feiner nach innen gerichteter Bohrungen völlig mit Wasser bespült wird, oder durch eine wagrecht an der Rückwand entlang laufende Spülrinne, die am Rand eingekerbt ist, so daß das Wasser überfließt. Die Rieselrohre bestehen aus Messing oder Kupfer, bei eisernen Rohren rosten die Ausflußöffnungen bald zu; in der Regel sind ihnen die Spülrinnen vorzuziehen. Über beide wird meist ein Spritzkasten aus Holz oder Blech gesetzt. Der tägliche Wasserverbrauch beträgt für den Stand 3-4 m3. Um diesen hohen Wasserverbrauch herabzumindern, hat man die Pissoire mit selbsttätiger, nur zeitweiser Spülung mittels Schwimmer, Heber oder Kippschalen versehen, doch sind diese Einrichtungen leicht Beschädigungen und im Winter durch Einfrieren Betriebsstörungen ausgesetzt, weshalb im allgemeinen ununterbrochene Spülung vorgezogen wird. Dagegen lassen sich bei gänzlichem Verzicht auf Wasserspülung durch Anwendung von Ölgeruchverschlüssen erhebliche Ersparnisse erzielen. Hierbei werden die Flächen der Rückwände und der Schamwände mit Öl eingerieben; der Urin haftet dann nicht an ihnen und fließt vollständig in die Rinne und zu dem an ihrem tiefsten Punkte angebrachten Ölgeruchverschluß, der nach Art der Glockenwasserverschlüsse gebaut und mit einer 1-2 cm hohen, obenauf schwimmenden Ölschicht versehen ist. Der einfließende Urin sinkt sogleich unter die Ölschicht und bewirkt das Ausfließen einer gleichen Menge Urin durch den Auslauf. Die Ölschicht hält den Uringeruch zurück, so daß bei einigermaßen sorgsamen Wartung ein solches Pissoir ebenso geruchlos ist wie bei Wasserspülung.

Die Abortzelle erhält eine Mindestbreite von 0·80 m, eine Mindesttiefe von 1 m bei nach außen schlagender, von 1·30-1·50 m bei nach innen schlagender Tür. Die Türbreite soll nicht weniger als 0·60 m und nicht mehr als 0·80 m betragen. Die Teilungswände werden 2·20 m hoch, meist aus Holz, gemacht und auf verzinkte etwa 15 cm hohe, eiserne Stützgabeln gestellt, um den Fußboden gründlich reinigen zu können. Dieser ist wasserdicht auszuführen, am häufigsten erhält er Asphaltbelag. Die Zellen werden mit 3-5 kräftigen Kleiderhaken, einem Haken für Papier, einer Schale für Zigarren und einem kleinem Wandbrett zum Ablegen von Blumen u. dgl. ausgerüstet. Die Türen müssen von innen verriegelt werden können, am besten durch Zeigerriegel mit entsprechender Aufschrift, deren Stellung anzeigt, ob die Zelle besetzt oder frei ist. Alle Beschläge werden zweckmäßig nicht in Messing oder Rotguß ausgeführt, weil sie sonst wegen ihres Wertes abgeschraubt oder abgebrochen und gestohlen werden. Bei größeren Bahnhöfen wird ein Teil der Abortzellen, etwa die Hälfte, unter Verschluß gehalten und nur gegen Erlegung einer Gebühr an die Wartefrau oder durch Einwurf eines Geldstückes in ein selbsttätiges Schloß geöffnet. Es ist dann für einen Raum für eine Wartefrau zu sorgen, die, wenn nötig, durch eine Klingelanlage herbeigerufen werden kann (Abb. 34).

Die Aborteinrichtung besteht aus dem Abortsitz mit dem Abortbecken und dem Abfallrohr.

Der Abortsitz besteht aus den seitlichen Abschlußwänden, der Sitzplatte und dem Deckel. Die Wände werden in Stein und Holz ausgeführt, bei den sog. freistehenden Klosetts

des Abortraumes erhält Gefäll nach der Rinne zu.

Die Pissoirwand wird zweckmäßig bei Wasserspülung senkrecht oder nach rückwärts, bei Ölpissoiren etwas nach vorn geneigt, angeordnet. Sie besteht aus glattem, wasserdichtem Schiefer, Marmor, Torfit, glasierten Tonplatten, geschliffenen Rohglasplatten oder Zementputz. Torfit ist vielfach bei Ölpissoiren schwarz und unansehnlich geworden; glasierte Tonplatten sind wegen der vielen Fugen nicht zu empfehlen; für einfachere Anlagen wird in der Regel Zementputz gewählt. Aus den gleichen Baustoffen bestehen die Rinnen. Bei mehreren Pissoirständen werden die einzelnen 0·75 bis 0·85 m breiten Stände durch 1·40–1·50 m hohe Zwischenwände (Schamwände) abgeschieden. Man läßt sie häufig 30–50 cm über dem Fußboden aufhören, um die Rinne leichter reinigen zu können. Es ist auch zweckmäßig, zwischen den Schamwänden und der Rückwand einen etwa 5 cm großen Zwischenraum zu lassen, um diese gründlich säubern zu können. Die Vorderkante darf nicht mehr als 45 cm von der Rückwand entfernt sein, um nicht das Herantreten an die Rinnen zu hindern. Die Schamwände werden meist aus dem gleichen Baustoff wie die Rückwand, bei Zementrückwänden meist aus Schieferplatten hergestellt und mit verzinkten eisernen oder messingnen Bügeln und Stützeisen befestigt.

Der Abfluß des Urins erfolgt durch einen einfachen oder doppelten Geruchverschluß. Die Abflußöffnung wird zum Schutz gegen Rohrverstopfungen mit einem Sieb versehen. Für die Geruchlosigkeit ist gründliche Wasserspülung oder der Einbau von Ölgeruchverschlüssen Haupterfordernis. Die Wasserspülung von Rinnenpissoiren erfolgt entweder durch ein auf die Rückwand gelegtes Rieselrohr, aus dem sie durch eine Reihe feiner nach innen gerichteter Bohrungen völlig mit Wasser bespült wird, oder durch eine wagrecht an der Rückwand entlang laufende Spülrinne, die am Rand eingekerbt ist, so daß das Wasser überfließt. Die Rieselrohre bestehen aus Messing oder Kupfer, bei eisernen Rohren rosten die Ausflußöffnungen bald zu; in der Regel sind ihnen die Spülrinnen vorzuziehen. Über beide wird meist ein Spritzkasten aus Holz oder Blech gesetzt. Der tägliche Wasserverbrauch beträgt für den Stand 3–4 m3. Um diesen hohen Wasserverbrauch herabzumindern, hat man die Pissoire mit selbsttätiger, nur zeitweiser Spülung mittels Schwimmer, Heber oder Kippschalen versehen, doch sind diese Einrichtungen leicht Beschädigungen und im Winter durch Einfrieren Betriebsstörungen ausgesetzt, weshalb im allgemeinen ununterbrochene Spülung vorgezogen wird. Dagegen lassen sich bei gänzlichem Verzicht auf Wasserspülung durch Anwendung von Ölgeruchverschlüssen erhebliche Ersparnisse erzielen. Hierbei werden die Flächen der Rückwände und der Schamwände mit Öl eingerieben; der Urin haftet dann nicht an ihnen und fließt vollständig in die Rinne und zu dem an ihrem tiefsten Punkte angebrachten Ölgeruchverschluß, der nach Art der Glockenwasserverschlüsse gebaut und mit einer 1–2 cm hohen, obenauf schwimmenden Ölschicht versehen ist. Der einfließende Urin sinkt sogleich unter die Ölschicht und bewirkt das Ausfließen einer gleichen Menge Urin durch den Auslauf. Die Ölschicht hält den Uringeruch zurück, so daß bei einigermaßen sorgsamen Wartung ein solches Pissoir ebenso geruchlos ist wie bei Wasserspülung.

Die Abortzelle erhält eine Mindestbreite von 0·80 m, eine Mindesttiefe von 1 m bei nach außen schlagender, von 1·30–1·50 m bei nach innen schlagender Tür. Die Türbreite soll nicht weniger als 0·60 m und nicht mehr als 0·80 m betragen. Die Teilungswände werden 2·20 m hoch, meist aus Holz, gemacht und auf verzinkte etwa 15 cm hohe, eiserne Stützgabeln gestellt, um den Fußboden gründlich reinigen zu können. Dieser ist wasserdicht auszuführen, am häufigsten erhält er Asphaltbelag. Die Zellen werden mit 3–5 kräftigen Kleiderhaken, einem Haken für Papier, einer Schale für Zigarren und einem kleinem Wandbrett zum Ablegen von Blumen u. dgl. ausgerüstet. Die Türen müssen von innen verriegelt werden können, am besten durch Zeigerriegel mit entsprechender Aufschrift, deren Stellung anzeigt, ob die Zelle besetzt oder frei ist. Alle Beschläge werden zweckmäßig nicht in Messing oder Rotguß ausgeführt, weil sie sonst wegen ihres Wertes abgeschraubt oder abgebrochen und gestohlen werden. Bei größeren Bahnhöfen wird ein Teil der Abortzellen, etwa die Hälfte, unter Verschluß gehalten und nur gegen Erlegung einer Gebühr an die Wartefrau oder durch Einwurf eines Geldstückes in ein selbsttätiges Schloß geöffnet. Es ist dann für einen Raum für eine Wartefrau zu sorgen, die, wenn nötig, durch eine Klingelanlage herbeigerufen werden kann (Abb. 34).

Die Aborteinrichtung besteht aus dem Abortsitz mit dem Abortbecken und dem Abfallrohr.

Der Abortsitz besteht aus den seitlichen Abschlußwänden, der Sitzplatte und dem Deckel. Die Wände werden in Stein und Holz ausgeführt, bei den sog. freistehenden Klosetts

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[32/0040] des Abortraumes erhält Gefäll nach der Rinne zu. Die Pissoirwand wird zweckmäßig bei Wasserspülung senkrecht oder nach rückwärts, bei Ölpissoiren etwas nach vorn geneigt, angeordnet. Sie besteht aus glattem, wasserdichtem Schiefer, Marmor, Torfit, glasierten Tonplatten, geschliffenen Rohglasplatten oder Zementputz. Torfit ist vielfach bei Ölpissoiren schwarz und unansehnlich geworden; glasierte Tonplatten sind wegen der vielen Fugen nicht zu empfehlen; für einfachere Anlagen wird in der Regel Zementputz gewählt. Aus den gleichen Baustoffen bestehen die Rinnen. Bei mehreren Pissoirständen werden die einzelnen 0·75 bis 0·85 m breiten Stände durch 1·40–1·50 m hohe Zwischenwände (Schamwände) abgeschieden. Man läßt sie häufig 30–50 cm über dem Fußboden aufhören, um die Rinne leichter reinigen zu können. Es ist auch zweckmäßig, zwischen den Schamwänden und der Rückwand einen etwa 5 cm großen Zwischenraum zu lassen, um diese gründlich säubern zu können. Die Vorderkante darf nicht mehr als 45 cm von der Rückwand entfernt sein, um nicht das Herantreten an die Rinnen zu hindern. Die Schamwände werden meist aus dem gleichen Baustoff wie die Rückwand, bei Zementrückwänden meist aus Schieferplatten hergestellt und mit verzinkten eisernen oder messingnen Bügeln und Stützeisen befestigt. Der Abfluß des Urins erfolgt durch einen einfachen oder doppelten Geruchverschluß. Die Abflußöffnung wird zum Schutz gegen Rohrverstopfungen mit einem Sieb versehen. Für die Geruchlosigkeit ist gründliche Wasserspülung oder der Einbau von Ölgeruchverschlüssen Haupterfordernis. Die Wasserspülung von Rinnenpissoiren erfolgt entweder durch ein auf die Rückwand gelegtes Rieselrohr, aus dem sie durch eine Reihe feiner nach innen gerichteter Bohrungen völlig mit Wasser bespült wird, oder durch eine wagrecht an der Rückwand entlang laufende Spülrinne, die am Rand eingekerbt ist, so daß das Wasser überfließt. Die Rieselrohre bestehen aus Messing oder Kupfer, bei eisernen Rohren rosten die Ausflußöffnungen bald zu; in der Regel sind ihnen die Spülrinnen vorzuziehen. Über beide wird meist ein Spritzkasten aus Holz oder Blech gesetzt. Der tägliche Wasserverbrauch beträgt für den Stand 3–4 m3. Um diesen hohen Wasserverbrauch herabzumindern, hat man die Pissoire mit selbsttätiger, nur zeitweiser Spülung mittels Schwimmer, Heber oder Kippschalen versehen, doch sind diese Einrichtungen leicht Beschädigungen und im Winter durch Einfrieren Betriebsstörungen ausgesetzt, weshalb im allgemeinen ununterbrochene Spülung vorgezogen wird. Dagegen lassen sich bei gänzlichem Verzicht auf Wasserspülung durch Anwendung von Ölgeruchverschlüssen erhebliche Ersparnisse erzielen. Hierbei werden die Flächen der Rückwände und der Schamwände mit Öl eingerieben; der Urin haftet dann nicht an ihnen und fließt vollständig in die Rinne und zu dem an ihrem tiefsten Punkte angebrachten Ölgeruchverschluß, der nach Art der Glockenwasserverschlüsse gebaut und mit einer 1–2 cm hohen, obenauf schwimmenden Ölschicht versehen ist. Der einfließende Urin sinkt sogleich unter die Ölschicht und bewirkt das Ausfließen einer gleichen Menge Urin durch den Auslauf. Die Ölschicht hält den Uringeruch zurück, so daß bei einigermaßen sorgsamen Wartung ein solches Pissoir ebenso geruchlos ist wie bei Wasserspülung. Die Abortzelle erhält eine Mindestbreite von 0·80 m, eine Mindesttiefe von 1 m bei nach außen schlagender, von 1·30–1·50 m bei nach innen schlagender Tür. Die Türbreite soll nicht weniger als 0·60 m und nicht mehr als 0·80 m betragen. Die Teilungswände werden 2·20 m hoch, meist aus Holz, gemacht und auf verzinkte etwa 15 cm hohe, eiserne Stützgabeln gestellt, um den Fußboden gründlich reinigen zu können. Dieser ist wasserdicht auszuführen, am häufigsten erhält er Asphaltbelag. Die Zellen werden mit 3–5 kräftigen Kleiderhaken, einem Haken für Papier, einer Schale für Zigarren und einem kleinem Wandbrett zum Ablegen von Blumen u. dgl. ausgerüstet. Die Türen müssen von innen verriegelt werden können, am besten durch Zeigerriegel mit entsprechender Aufschrift, deren Stellung anzeigt, ob die Zelle besetzt oder frei ist. Alle Beschläge werden zweckmäßig nicht in Messing oder Rotguß ausgeführt, weil sie sonst wegen ihres Wertes abgeschraubt oder abgebrochen und gestohlen werden. Bei größeren Bahnhöfen wird ein Teil der Abortzellen, etwa die Hälfte, unter Verschluß gehalten und nur gegen Erlegung einer Gebühr an die Wartefrau oder durch Einwurf eines Geldstückes in ein selbsttätiges Schloß geöffnet. Es ist dann für einen Raum für eine Wartefrau zu sorgen, die, wenn nötig, durch eine Klingelanlage herbeigerufen werden kann (Abb. 34). Die Aborteinrichtung besteht aus dem Abortsitz mit dem Abortbecken und dem Abfallrohr. Der Abortsitz besteht aus den seitlichen Abschlußwänden, der Sitzplatte und dem Deckel. Die Wände werden in Stein und Holz ausgeführt, bei den sog. freistehenden Klosetts

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912, S. 32. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen01_1912/40>, abgerufen am 21.11.2024.