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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912.

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der Vorplätze, Gleisstraßen, Weichen, Signale (äußere B).

a) Allgemeines. Die künstliche Beleuchtung der Bahnhofanlagen ist aus Verkehrs- und Sicherheitsrücksichten ein unbedingtes Erfordernis, und ist in den meisten Staaten den Bahnen im Verordnungswege die Verpflichtung auferlegt, für entsprechende innere und äußere Beleuchtung der Bahnhofanlagen zu sorgen.

Die dem Publikum zugänglichen Räume müssen mit Rücksicht auf dessen Ansprüche auf großen Bahnhöfen entsprechend reichlich beleuchtet werden; es bilden hier in den verschiedenen Empfangs- und Repräsentationsräumen, Vestibülen u. s. w. die Beleuchtungskörper eine Ergänzung der dekorativen Ausstattung der Räume; doch darf hierbei der eigentliche Zweck der Beleuchtungskörper nicht aus dem Auge gelassen werden. Architekt und Beleuchtungstechniker sollen im gegenseitigen Einvernehmen arbeiten, die B. darf unter den Ansprüchen des Architekten nicht leiden.

Im Gegensatz hierzu wird man sich in kleineren Bahnhofanlagen mit einer einfachen und mit Rücksicht auf die örtlichen Verhältnisse gerade ausreichenden Beleuchtung der Warteräume, Bahnsteige u. s. w. begnügen.

Wesentlich verschieden von den Grundsätzen, nach denen die Beleuchtung von Personenbahnhöfen eingerichtet wird, sind jene, die für die Beleuchtung von Rangier- und Frachtenbahnhöfen sowie von Gleisstraßen, Weichengruppen u. s. w. maßgebend sind.

Hieraus geht hervor, daß die Beleuchtung jeder Bahnhofanlage ein Problem für sich bildet, dessen Lösung unter Berücksichtigung des tatsächlichen Bedürfnisses, der sonstigen einschlägigen Verhältnisse sowie der Kostenfrage zu erfolgen haben wird.

Ehe an die Feststellung des Programmes für die Errichtung der Beleuchtungsanlage geschritten werden kann, muß zunächst mit Rücksichtnahme auf die Zahl und Austeilung der Lichtquellen die Entscheidung über die wirtschaftlichste Beleuchtungsart getroffen werden.

Im Hinblicke auf die zahlreichen Methoden, nach denen eine moderne Beleuchtungsanlage ausgeführt werden kann, ist die Wahl der Beleuchtungsart nicht immer eine leichte, und müssen hier vor allem die örtlichen Verhältnisse und die Kostenfrage die Hauptrolle spielen.

Doch kann diesbezüglich festgestellt werden, daß bei größeren Bahnhofanlagen nur mehr Gasbeleuchtung oder elektrisches Licht in Frage kommt; die Außenbeleuchtung erfolgt nahezu durchwegs mittels elektrischen Lichtes, u. zw. meist mittels Bogenlichtes. Für provisorische Gleisbeleuchtung kommt in neuester Zeit auch häufig die Starklichtlampe (s. Beleuchtungskörper) in Verwendung.

Eine allgemein gültige Kostenvergleichung der verschiedenen Beleuchtungsarten kann aus den vorangeführten Gründen nicht aufgestellt werden. Es soll nur hervorgehoben werden, daß gegenüber den anderen Beleuchtungsarten sich die Kosten der elektrischen B. um so vorteilhafter gestalten, je besser die Anlage ausgenutzt, d. h. je größer die jährliche Zahl von Brennstunden ist, da die Verzinsung und Amortisation der gesamten Beleuchtungsanlage einen sehr wesentlichen Faktor bei der Betriebsrechnung darstellt.

b) Beleuchtungsintensität auf Bahnhöfen. Für alle Arten der B. gelten hinsichtlich der Lichtverteilung, des Gleichförmigkeitsgrades der B. und der Intensität der B. die gleichen Grundsätze. Seitens der österreichischen Staatseisenbahnverwaltung wurden hierfür folgende Normen aufgestellt:

a) Äußere B. Hier ist bei elektrischer Bogenlichtbeleuchtung und Anwendung sonstiger kräftiger Lichtquellen eine möglichst gleichmäßige Lichtverteilung anzustreben. Diese wird bei großen Bahnhofplätzen durch Aufstellung der Lampen in die Ecken gleichseitiger Dreiecke möglichst großer Seitenlängen und durch möglichst große Aufhängehöhe der Lampen erzielt. Bei hoch aufgehängten Lampen sind aus Gründen besserer Lichtausbeute Klarglasglocken zu verwenden.

Bei langgestreckten, schmalen Bahnhöfen sind die Lampen tunlichst in der Mitte der Gleisanlage hintereinander aufzustellen. In allen Fällen ist aber darauf Bedacht zu nehmen, daß nicht ein großer Teil einzelner Lichtkegel außerhalb des Bahnhofrayons fällt und für die B. verloren geht.

Das Beleuchtungsminimum soll betragen:


Im Bereiche der Weichenstraßen
aller Bahnhöfe0·5-0·7 Lux1
für Drehscheiben0·7 Lux
auf Verschiebebahnhöfen mit
starkem Verkehr0·3 Lux
auf Verschiebebahnhöfen mit
schwachem Verkehr und
auf Kohlenverladeplätzen0·2 Lux

Im Aufstellungsbereich für Wagen ist bei Einhaltung vorstehender Grenzen noch ein Minimum von 0·16 Lux zulässig.

Die Wahl, Aufhängung und Lage starker Lampen ist demnach derart zu bewirken, daß in den Punkten der geringsten B., also in den Schwerpunkten der vorerwähnten gleichseitigen Dreiecke, bzw. im halben Abstande zweier

1 1 Lux entspricht der Beleuchtung einer ebenen Fläche durch die Hefnerkerze im Abstande von 1 m.

der Vorplätze, Gleisstraßen, Weichen, Signale (äußere B).

a) Allgemeines. Die künstliche Beleuchtung der Bahnhofanlagen ist aus Verkehrs- und Sicherheitsrücksichten ein unbedingtes Erfordernis, und ist in den meisten Staaten den Bahnen im Verordnungswege die Verpflichtung auferlegt, für entsprechende innere und äußere Beleuchtung der Bahnhofanlagen zu sorgen.

Die dem Publikum zugänglichen Räume müssen mit Rücksicht auf dessen Ansprüche auf großen Bahnhöfen entsprechend reichlich beleuchtet werden; es bilden hier in den verschiedenen Empfangs- und Repräsentationsräumen, Vestibülen u. s. w. die Beleuchtungskörper eine Ergänzung der dekorativen Ausstattung der Räume; doch darf hierbei der eigentliche Zweck der Beleuchtungskörper nicht aus dem Auge gelassen werden. Architekt und Beleuchtungstechniker sollen im gegenseitigen Einvernehmen arbeiten, die B. darf unter den Ansprüchen des Architekten nicht leiden.

Im Gegensatz hierzu wird man sich in kleineren Bahnhofanlagen mit einer einfachen und mit Rücksicht auf die örtlichen Verhältnisse gerade ausreichenden Beleuchtung der Warteräume, Bahnsteige u. s. w. begnügen.

Wesentlich verschieden von den Grundsätzen, nach denen die Beleuchtung von Personenbahnhöfen eingerichtet wird, sind jene, die für die Beleuchtung von Rangier- und Frachtenbahnhöfen sowie von Gleisstraßen, Weichengruppen u. s. w. maßgebend sind.

Hieraus geht hervor, daß die Beleuchtung jeder Bahnhofanlage ein Problem für sich bildet, dessen Lösung unter Berücksichtigung des tatsächlichen Bedürfnisses, der sonstigen einschlägigen Verhältnisse sowie der Kostenfrage zu erfolgen haben wird.

Ehe an die Feststellung des Programmes für die Errichtung der Beleuchtungsanlage geschritten werden kann, muß zunächst mit Rücksichtnahme auf die Zahl und Austeilung der Lichtquellen die Entscheidung über die wirtschaftlichste Beleuchtungsart getroffen werden.

Im Hinblicke auf die zahlreichen Methoden, nach denen eine moderne Beleuchtungsanlage ausgeführt werden kann, ist die Wahl der Beleuchtungsart nicht immer eine leichte, und müssen hier vor allem die örtlichen Verhältnisse und die Kostenfrage die Hauptrolle spielen.

Doch kann diesbezüglich festgestellt werden, daß bei größeren Bahnhofanlagen nur mehr Gasbeleuchtung oder elektrisches Licht in Frage kommt; die Außenbeleuchtung erfolgt nahezu durchwegs mittels elektrischen Lichtes, u. zw. meist mittels Bogenlichtes. Für provisorische Gleisbeleuchtung kommt in neuester Zeit auch häufig die Starklichtlampe (s. Beleuchtungskörper) in Verwendung.

Eine allgemein gültige Kostenvergleichung der verschiedenen Beleuchtungsarten kann aus den vorangeführten Gründen nicht aufgestellt werden. Es soll nur hervorgehoben werden, daß gegenüber den anderen Beleuchtungsarten sich die Kosten der elektrischen B. um so vorteilhafter gestalten, je besser die Anlage ausgenutzt, d. h. je größer die jährliche Zahl von Brennstunden ist, da die Verzinsung und Amortisation der gesamten Beleuchtungsanlage einen sehr wesentlichen Faktor bei der Betriebsrechnung darstellt.

b) Beleuchtungsintensität auf Bahnhöfen. Für alle Arten der B. gelten hinsichtlich der Lichtverteilung, des Gleichförmigkeitsgrades der B. und der Intensität der B. die gleichen Grundsätze. Seitens der österreichischen Staatseisenbahnverwaltung wurden hierfür folgende Normen aufgestellt:

α) Äußere B. Hier ist bei elektrischer Bogenlichtbeleuchtung und Anwendung sonstiger kräftiger Lichtquellen eine möglichst gleichmäßige Lichtverteilung anzustreben. Diese wird bei großen Bahnhofplätzen durch Aufstellung der Lampen in die Ecken gleichseitiger Dreiecke möglichst großer Seitenlängen und durch möglichst große Aufhängehöhe der Lampen erzielt. Bei hoch aufgehängten Lampen sind aus Gründen besserer Lichtausbeute Klarglasglocken zu verwenden.

Bei langgestreckten, schmalen Bahnhöfen sind die Lampen tunlichst in der Mitte der Gleisanlage hintereinander aufzustellen. In allen Fällen ist aber darauf Bedacht zu nehmen, daß nicht ein großer Teil einzelner Lichtkegel außerhalb des Bahnhofrayons fällt und für die B. verloren geht.

Das Beleuchtungsminimum soll betragen:


Im Bereiche der Weichenstraßen
aller Bahnhöfe0·5–0·7 Lux1
für Drehscheiben0·7 Lux
auf Verschiebebahnhöfen mit
starkem Verkehr0·3 Lux
auf Verschiebebahnhöfen mit
schwachem Verkehr und
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Im Aufstellungsbereich für Wagen ist bei Einhaltung vorstehender Grenzen noch ein Minimum von 0·16 Lux zulässig.

Die Wahl, Aufhängung und Lage starker Lampen ist demnach derart zu bewirken, daß in den Punkten der geringsten B., also in den Schwerpunkten der vorerwähnten gleichseitigen Dreiecke, bzw. im halben Abstande zweier

1 1 Lux entspricht der Beleuchtung einer ebenen Fläche durch die Hefnerkerze im Abstande von 1 m.
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[404/0419] der Vorplätze, Gleisstraßen, Weichen, Signale (äußere B). a) Allgemeines. Die künstliche Beleuchtung der Bahnhofanlagen ist aus Verkehrs- und Sicherheitsrücksichten ein unbedingtes Erfordernis, und ist in den meisten Staaten den Bahnen im Verordnungswege die Verpflichtung auferlegt, für entsprechende innere und äußere Beleuchtung der Bahnhofanlagen zu sorgen. Die dem Publikum zugänglichen Räume müssen mit Rücksicht auf dessen Ansprüche auf großen Bahnhöfen entsprechend reichlich beleuchtet werden; es bilden hier in den verschiedenen Empfangs- und Repräsentationsräumen, Vestibülen u. s. w. die Beleuchtungskörper eine Ergänzung der dekorativen Ausstattung der Räume; doch darf hierbei der eigentliche Zweck der Beleuchtungskörper nicht aus dem Auge gelassen werden. Architekt und Beleuchtungstechniker sollen im gegenseitigen Einvernehmen arbeiten, die B. darf unter den Ansprüchen des Architekten nicht leiden. Im Gegensatz hierzu wird man sich in kleineren Bahnhofanlagen mit einer einfachen und mit Rücksicht auf die örtlichen Verhältnisse gerade ausreichenden Beleuchtung der Warteräume, Bahnsteige u. s. w. begnügen. Wesentlich verschieden von den Grundsätzen, nach denen die Beleuchtung von Personenbahnhöfen eingerichtet wird, sind jene, die für die Beleuchtung von Rangier- und Frachtenbahnhöfen sowie von Gleisstraßen, Weichengruppen u. s. w. maßgebend sind. Hieraus geht hervor, daß die Beleuchtung jeder Bahnhofanlage ein Problem für sich bildet, dessen Lösung unter Berücksichtigung des tatsächlichen Bedürfnisses, der sonstigen einschlägigen Verhältnisse sowie der Kostenfrage zu erfolgen haben wird. Ehe an die Feststellung des Programmes für die Errichtung der Beleuchtungsanlage geschritten werden kann, muß zunächst mit Rücksichtnahme auf die Zahl und Austeilung der Lichtquellen die Entscheidung über die wirtschaftlichste Beleuchtungsart getroffen werden. Im Hinblicke auf die zahlreichen Methoden, nach denen eine moderne Beleuchtungsanlage ausgeführt werden kann, ist die Wahl der Beleuchtungsart nicht immer eine leichte, und müssen hier vor allem die örtlichen Verhältnisse und die Kostenfrage die Hauptrolle spielen. Doch kann diesbezüglich festgestellt werden, daß bei größeren Bahnhofanlagen nur mehr Gasbeleuchtung oder elektrisches Licht in Frage kommt; die Außenbeleuchtung erfolgt nahezu durchwegs mittels elektrischen Lichtes, u. zw. meist mittels Bogenlichtes. Für provisorische Gleisbeleuchtung kommt in neuester Zeit auch häufig die Starklichtlampe (s. Beleuchtungskörper) in Verwendung. Eine allgemein gültige Kostenvergleichung der verschiedenen Beleuchtungsarten kann aus den vorangeführten Gründen nicht aufgestellt werden. Es soll nur hervorgehoben werden, daß gegenüber den anderen Beleuchtungsarten sich die Kosten der elektrischen B. um so vorteilhafter gestalten, je besser die Anlage ausgenutzt, d. h. je größer die jährliche Zahl von Brennstunden ist, da die Verzinsung und Amortisation der gesamten Beleuchtungsanlage einen sehr wesentlichen Faktor bei der Betriebsrechnung darstellt. b) Beleuchtungsintensität auf Bahnhöfen. Für alle Arten der B. gelten hinsichtlich der Lichtverteilung, des Gleichförmigkeitsgrades der B. und der Intensität der B. die gleichen Grundsätze. Seitens der österreichischen Staatseisenbahnverwaltung wurden hierfür folgende Normen aufgestellt: α) Äußere B. Hier ist bei elektrischer Bogenlichtbeleuchtung und Anwendung sonstiger kräftiger Lichtquellen eine möglichst gleichmäßige Lichtverteilung anzustreben. Diese wird bei großen Bahnhofplätzen durch Aufstellung der Lampen in die Ecken gleichseitiger Dreiecke möglichst großer Seitenlängen und durch möglichst große Aufhängehöhe der Lampen erzielt. Bei hoch aufgehängten Lampen sind aus Gründen besserer Lichtausbeute Klarglasglocken zu verwenden. Bei langgestreckten, schmalen Bahnhöfen sind die Lampen tunlichst in der Mitte der Gleisanlage hintereinander aufzustellen. In allen Fällen ist aber darauf Bedacht zu nehmen, daß nicht ein großer Teil einzelner Lichtkegel außerhalb des Bahnhofrayons fällt und für die B. verloren geht. Das Beleuchtungsminimum soll betragen: Im Bereiche der Weichenstraßen aller Bahnhöfe 0·5–0·7 Lux 1 für Drehscheiben 0·7 Lux auf Verschiebebahnhöfen mit starkem Verkehr 0·3 Lux auf Verschiebebahnhöfen mit schwachem Verkehr und auf Kohlenverladeplätzen 0·2 Lux Im Aufstellungsbereich für Wagen ist bei Einhaltung vorstehender Grenzen noch ein Minimum von 0·16 Lux zulässig. Die Wahl, Aufhängung und Lage starker Lampen ist demnach derart zu bewirken, daß in den Punkten der geringsten B., also in den Schwerpunkten der vorerwähnten gleichseitigen Dreiecke, bzw. im halben Abstande zweier 1 1 Lux entspricht der Beleuchtung einer ebenen Fläche durch die Hefnerkerze im Abstande von 1 m.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912, S. 404. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen01_1912/419>, abgerufen am 21.11.2024.