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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912.

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und schließt sich, nachdem diese hinabgefallen sind, wieder selbsttätig durch ein an ihr angebrachtes Gegengewicht. Beim Öffnen der Klappe ist das Eintreten der Gase in den Abortraum nicht zu vermeiden. Daher ordnet man, wenn möglich, am unteren Ende des Beckens Wasserverschlüsse an, die in den verschiedensten Formen ausgeführt werden. Sie werden durch Wasserspüleinrichtungen nach jeder Benutzung unter gleichzeitiger Reinigung des Beckens neu gefüllt. Erfolgt die Spülung unmittelbar von der Wasserleitung aus, so besteht die Gefahr, daß beim Schließen des Hahnes verunreinigtes Wasser aus dem Becken in die Leitung zurückgesogen wird und diese verseucht. Um dies zu vermeiden, ordnet man Rohrunterbrecher oder Spülbecken an. Die Spülbecken erhalten 6-10 l Inhalt, was zur kräftigen Durchspülung ohne Wasserverschwendung genügt, und sind durch 20-25 mm starke Spülrohre mit den Abortbecken verbunden. Sie sind meist aus Gußeisen gefertigt, 1·50-2·0 m über dem Sitz angebracht und füllen sich selbsttätig mittels Schwimmerhahnes. Die gleichen Vorteile wie die Spülbecken bieten, bei genügendem Wasserdruck in der Leitung, die Spülhähne, die etwa 1 m über dem Sitz angebracht werden. Sie schließen sich allmählich, so daß nach erfolgter Spülung noch genügend Wasser zur Nachspülung und zur Bildung des Geruchverschlusses eintritt. Die Dauer der selbsttätigen Spülung kann durch Einstellung des Hahnes geregelt werden. Um zu verhüten, daß die Spülung unterbleibt, läßt man sie häufig selbsttätig wirken, indem sie bei der jedesmaligen Benutzung des A. durch das Öffnen oder Schließen der Zellentür oder des Sitzdeckels oder das Niederdrücken oder Entlasten des Sitzes ausgelöst wird.

Die Abortbecken werden aus Porzellan, Fayence, Steingut oder emailliertem Eisen gefertigt. Sie sind am oberen Rand etwas größer als das Brillenloch, ihre untere Abflußöffnung erhält 7 cm Durchmesser; ihre Form ist trichter- oder schalenförmig; bei Spüleinrichtungen ist zu beachten, daß die Kotmassen über die Überfallkante leicht fortgespült werden, nicht anhaften oder sich ablagern, ohne daß aber der Wasserstand zu gering wird und dadurch die Zuverlässigkeit des Wasserverschlusses beeinträchtigt. Bei seltener Benutzung des A. trocknen die Wasserverschlüsse aus oder es saugt das ohne Druck im Geruchverschluß befindliche Wasser die üblen Gase auf und schon ein schwacher Winddruck reicht aus, um sie durch eine zu geringe Wasserhöhe hindurchzudrängen. Auch kann bei niedrigem Stand das Wasser beim Hinabfallen größerer Kotmassen aus einem oberhalb gelegenen A. durch eine im Fallrohr entstehende Luftverdünnung abgesaugt werden. Man kann das durch Anbringen besonderer Lüftungsrohre oberhalb der Geruchverschlüsse vermeiden, die man an das obere Ende des über Dach geführten Fallrohres anschließt. Alle Verschluß- und Spüleinrichtungen sollen möglichst einfach und gegen Einfrieren gesichert sein, wenn nötig durch Heizung der Abortanlagen, andernfalls sind selbsttätige Entleerungs- und Absperrhähne vorzusehen.

Die Abortrohre verbinden die Abortbecken mit den Behältern zur Sammlung der Auswurfstoffe oder den Leitungen zu ihrer Fortschwemmung. Sie werden unmittelbar an die Becken angeschlossen und bestehen meist aus glasierten Tonröhren oder gußeisernen, emaillierten oder asphaltierten Muffenröhren von mindestens 12 cm Durchmesser, bei weniger glatten Wandungen von mindestens 20 cm Durchmesser.

Die Innenflächen der Rohre sollen möglichst glatt sein, ihr Baustoff dem Angriffe der Säuren, Salze und Gase widerstehen und ihre Verbindung untereinander durchaus dicht auch gegen die Gase sein. Die Rohre müssen möglichst senkrecht geführt werden, Abzweigungen nicht mit kleinerem Winkel als 45° anschließen. Zur Entlüftung der Leitung werden die Fallrohre, wenn auch mit geringerem Durchmesser, über Dach geführt.

Die Kotsammelbehälter sind entweder fest oder beweglich, Gruben, feste oder bewegliche Tonnen. Die Gruben werden meist aus Ziegeln gemauert oder in Eisenbeton (Monierbauweise), vielfach auch in verzinktem oder emailliertem Eisen ausgeführt. Sie müssen unbedingt dicht sein, so daß keine flüssigen Bestandteile in das umgebende Erdreich und in die Luft keine Zersetzungsgase ausströmen können. Sie werden in mindestens 1 m Abstand von der Umfassungswand bei Wohngebäuden und möglichst an ihrer Nordseite liegend angeordnet, die Sohle legt man tiefer als die Kellersohle. Man rechnet auf den Kopf für das Jahr 1/4-1/2 cm3 Inhalt; die lichte Höhe soll mindestens 1·8 m betragen, dagegen der Grubenumfang möglichst gering sein. Die in der gewölbten Decke anzubringende Einsteigeöffnung von 0·78 m lichter Weite erhält doppelten Deckelverschluß, deren Zwischenraum mit Erde oder Stroh ausgefüllt wird. Über den Deckeln ordnet man eine 50 cm hohe Erdüberschüttung an. Die gemauerten Gruben erhalten meist rechteckigen Querschnitt mit innen ausgerundeten Ecken; ihre Wände

und schließt sich, nachdem diese hinabgefallen sind, wieder selbsttätig durch ein an ihr angebrachtes Gegengewicht. Beim Öffnen der Klappe ist das Eintreten der Gase in den Abortraum nicht zu vermeiden. Daher ordnet man, wenn möglich, am unteren Ende des Beckens Wasserverschlüsse an, die in den verschiedensten Formen ausgeführt werden. Sie werden durch Wasserspüleinrichtungen nach jeder Benutzung unter gleichzeitiger Reinigung des Beckens neu gefüllt. Erfolgt die Spülung unmittelbar von der Wasserleitung aus, so besteht die Gefahr, daß beim Schließen des Hahnes verunreinigtes Wasser aus dem Becken in die Leitung zurückgesogen wird und diese verseucht. Um dies zu vermeiden, ordnet man Rohrunterbrecher oder Spülbecken an. Die Spülbecken erhalten 6–10 l Inhalt, was zur kräftigen Durchspülung ohne Wasserverschwendung genügt, und sind durch 20–25 mm starke Spülrohre mit den Abortbecken verbunden. Sie sind meist aus Gußeisen gefertigt, 1·50–2·0 m über dem Sitz angebracht und füllen sich selbsttätig mittels Schwimmerhahnes. Die gleichen Vorteile wie die Spülbecken bieten, bei genügendem Wasserdruck in der Leitung, die Spülhähne, die etwa 1 m über dem Sitz angebracht werden. Sie schließen sich allmählich, so daß nach erfolgter Spülung noch genügend Wasser zur Nachspülung und zur Bildung des Geruchverschlusses eintritt. Die Dauer der selbsttätigen Spülung kann durch Einstellung des Hahnes geregelt werden. Um zu verhüten, daß die Spülung unterbleibt, läßt man sie häufig selbsttätig wirken, indem sie bei der jedesmaligen Benutzung des A. durch das Öffnen oder Schließen der Zellentür oder des Sitzdeckels oder das Niederdrücken oder Entlasten des Sitzes ausgelöst wird.

Die Abortbecken werden aus Porzellan, Fayence, Steingut oder emailliertem Eisen gefertigt. Sie sind am oberen Rand etwas größer als das Brillenloch, ihre untere Abflußöffnung erhält 7 cm Durchmesser; ihre Form ist trichter- oder schalenförmig; bei Spüleinrichtungen ist zu beachten, daß die Kotmassen über die Überfallkante leicht fortgespült werden, nicht anhaften oder sich ablagern, ohne daß aber der Wasserstand zu gering wird und dadurch die Zuverlässigkeit des Wasserverschlusses beeinträchtigt. Bei seltener Benutzung des A. trocknen die Wasserverschlüsse aus oder es saugt das ohne Druck im Geruchverschluß befindliche Wasser die üblen Gase auf und schon ein schwacher Winddruck reicht aus, um sie durch eine zu geringe Wasserhöhe hindurchzudrängen. Auch kann bei niedrigem Stand das Wasser beim Hinabfallen größerer Kotmassen aus einem oberhalb gelegenen A. durch eine im Fallrohr entstehende Luftverdünnung abgesaugt werden. Man kann das durch Anbringen besonderer Lüftungsrohre oberhalb der Geruchverschlüsse vermeiden, die man an das obere Ende des über Dach geführten Fallrohres anschließt. Alle Verschluß- und Spüleinrichtungen sollen möglichst einfach und gegen Einfrieren gesichert sein, wenn nötig durch Heizung der Abortanlagen, andernfalls sind selbsttätige Entleerungs- und Absperrhähne vorzusehen.

Die Abortrohre verbinden die Abortbecken mit den Behältern zur Sammlung der Auswurfstoffe oder den Leitungen zu ihrer Fortschwemmung. Sie werden unmittelbar an die Becken angeschlossen und bestehen meist aus glasierten Tonröhren oder gußeisernen, emaillierten oder asphaltierten Muffenröhren von mindestens 12 cm Durchmesser, bei weniger glatten Wandungen von mindestens 20 cm Durchmesser.

Die Innenflächen der Rohre sollen möglichst glatt sein, ihr Baustoff dem Angriffe der Säuren, Salze und Gase widerstehen und ihre Verbindung untereinander durchaus dicht auch gegen die Gase sein. Die Rohre müssen möglichst senkrecht geführt werden, Abzweigungen nicht mit kleinerem Winkel als 45° anschließen. Zur Entlüftung der Leitung werden die Fallrohre, wenn auch mit geringerem Durchmesser, über Dach geführt.

Die Kotsammelbehälter sind entweder fest oder beweglich, Gruben, feste oder bewegliche Tonnen. Die Gruben werden meist aus Ziegeln gemauert oder in Eisenbeton (Monierbauweise), vielfach auch in verzinktem oder emailliertem Eisen ausgeführt. Sie müssen unbedingt dicht sein, so daß keine flüssigen Bestandteile in das umgebende Erdreich und in die Luft keine Zersetzungsgase ausströmen können. Sie werden in mindestens 1 m Abstand von der Umfassungswand bei Wohngebäuden und möglichst an ihrer Nordseite liegend angeordnet, die Sohle legt man tiefer als die Kellersohle. Man rechnet auf den Kopf für das Jahr 1/41/2 cm3 Inhalt; die lichte Höhe soll mindestens 1·8 m betragen, dagegen der Grubenumfang möglichst gering sein. Die in der gewölbten Decke anzubringende Einsteigeöffnung von 0·78 m lichter Weite erhält doppelten Deckelverschluß, deren Zwischenraum mit Erde oder Stroh ausgefüllt wird. Über den Deckeln ordnet man eine 50 cm hohe Erdüberschüttung an. Die gemauerten Gruben erhalten meist rechteckigen Querschnitt mit innen ausgerundeten Ecken; ihre Wände

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[34/0042] und schließt sich, nachdem diese hinabgefallen sind, wieder selbsttätig durch ein an ihr angebrachtes Gegengewicht. Beim Öffnen der Klappe ist das Eintreten der Gase in den Abortraum nicht zu vermeiden. Daher ordnet man, wenn möglich, am unteren Ende des Beckens Wasserverschlüsse an, die in den verschiedensten Formen ausgeführt werden. Sie werden durch Wasserspüleinrichtungen nach jeder Benutzung unter gleichzeitiger Reinigung des Beckens neu gefüllt. Erfolgt die Spülung unmittelbar von der Wasserleitung aus, so besteht die Gefahr, daß beim Schließen des Hahnes verunreinigtes Wasser aus dem Becken in die Leitung zurückgesogen wird und diese verseucht. Um dies zu vermeiden, ordnet man Rohrunterbrecher oder Spülbecken an. Die Spülbecken erhalten 6–10 l Inhalt, was zur kräftigen Durchspülung ohne Wasserverschwendung genügt, und sind durch 20–25 mm starke Spülrohre mit den Abortbecken verbunden. Sie sind meist aus Gußeisen gefertigt, 1·50–2·0 m über dem Sitz angebracht und füllen sich selbsttätig mittels Schwimmerhahnes. Die gleichen Vorteile wie die Spülbecken bieten, bei genügendem Wasserdruck in der Leitung, die Spülhähne, die etwa 1 m über dem Sitz angebracht werden. Sie schließen sich allmählich, so daß nach erfolgter Spülung noch genügend Wasser zur Nachspülung und zur Bildung des Geruchverschlusses eintritt. Die Dauer der selbsttätigen Spülung kann durch Einstellung des Hahnes geregelt werden. Um zu verhüten, daß die Spülung unterbleibt, läßt man sie häufig selbsttätig wirken, indem sie bei der jedesmaligen Benutzung des A. durch das Öffnen oder Schließen der Zellentür oder des Sitzdeckels oder das Niederdrücken oder Entlasten des Sitzes ausgelöst wird. Die Abortbecken werden aus Porzellan, Fayence, Steingut oder emailliertem Eisen gefertigt. Sie sind am oberen Rand etwas größer als das Brillenloch, ihre untere Abflußöffnung erhält 7 cm Durchmesser; ihre Form ist trichter- oder schalenförmig; bei Spüleinrichtungen ist zu beachten, daß die Kotmassen über die Überfallkante leicht fortgespült werden, nicht anhaften oder sich ablagern, ohne daß aber der Wasserstand zu gering wird und dadurch die Zuverlässigkeit des Wasserverschlusses beeinträchtigt. Bei seltener Benutzung des A. trocknen die Wasserverschlüsse aus oder es saugt das ohne Druck im Geruchverschluß befindliche Wasser die üblen Gase auf und schon ein schwacher Winddruck reicht aus, um sie durch eine zu geringe Wasserhöhe hindurchzudrängen. Auch kann bei niedrigem Stand das Wasser beim Hinabfallen größerer Kotmassen aus einem oberhalb gelegenen A. durch eine im Fallrohr entstehende Luftverdünnung abgesaugt werden. Man kann das durch Anbringen besonderer Lüftungsrohre oberhalb der Geruchverschlüsse vermeiden, die man an das obere Ende des über Dach geführten Fallrohres anschließt. Alle Verschluß- und Spüleinrichtungen sollen möglichst einfach und gegen Einfrieren gesichert sein, wenn nötig durch Heizung der Abortanlagen, andernfalls sind selbsttätige Entleerungs- und Absperrhähne vorzusehen. Die Abortrohre verbinden die Abortbecken mit den Behältern zur Sammlung der Auswurfstoffe oder den Leitungen zu ihrer Fortschwemmung. Sie werden unmittelbar an die Becken angeschlossen und bestehen meist aus glasierten Tonröhren oder gußeisernen, emaillierten oder asphaltierten Muffenröhren von mindestens 12 cm Durchmesser, bei weniger glatten Wandungen von mindestens 20 cm Durchmesser. Die Innenflächen der Rohre sollen möglichst glatt sein, ihr Baustoff dem Angriffe der Säuren, Salze und Gase widerstehen und ihre Verbindung untereinander durchaus dicht auch gegen die Gase sein. Die Rohre müssen möglichst senkrecht geführt werden, Abzweigungen nicht mit kleinerem Winkel als 45° anschließen. Zur Entlüftung der Leitung werden die Fallrohre, wenn auch mit geringerem Durchmesser, über Dach geführt. Die Kotsammelbehälter sind entweder fest oder beweglich, Gruben, feste oder bewegliche Tonnen. Die Gruben werden meist aus Ziegeln gemauert oder in Eisenbeton (Monierbauweise), vielfach auch in verzinktem oder emailliertem Eisen ausgeführt. Sie müssen unbedingt dicht sein, so daß keine flüssigen Bestandteile in das umgebende Erdreich und in die Luft keine Zersetzungsgase ausströmen können. Sie werden in mindestens 1 m Abstand von der Umfassungswand bei Wohngebäuden und möglichst an ihrer Nordseite liegend angeordnet, die Sohle legt man tiefer als die Kellersohle. Man rechnet auf den Kopf für das Jahr 1/4–1/2 cm3 Inhalt; die lichte Höhe soll mindestens 1·8 m betragen, dagegen der Grubenumfang möglichst gering sein. Die in der gewölbten Decke anzubringende Einsteigeöffnung von 0·78 m lichter Weite erhält doppelten Deckelverschluß, deren Zwischenraum mit Erde oder Stroh ausgefüllt wird. Über den Deckeln ordnet man eine 50 cm hohe Erdüberschüttung an. Die gemauerten Gruben erhalten meist rechteckigen Querschnitt mit innen ausgerundeten Ecken; ihre Wände

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912, S. 34. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen01_1912/42>, abgerufen am 23.11.2024.