nach Abb. 261, die in Frankreich, England, Italien und anderwärts üblich ist. Hierbei werden die beiden Hauptgleise ohne oder nur mit geringer Vergrößerung des Gleisabstandes, der für Bahnhofsgleise vorgeschrieben ist, durchgeführt. Zu beiden Seiten liegt ein B.
Abb. 261. Gegenbahnsteige.
An dem einen liegt das Empfangsgebäude, der andere trägt vielfach nur eine Wartehalle. Doch finden sich in England Bahnhöfe, bei denen jeder Bahnsteig ein eigenes Empfangsgebäude besitzt. Eine dritte Anordnung ist in Abb. 262 dargestellt. Hier liegt der B. zwischen
Abb. 262. Inselbahnsteig.
den beiden Gleisen, so daß die eine Kante für Gleis I, die andere für Gleis II dient; man nennt ihn Inselbahnsteig oder auch Mittelbahnsteig. Das Empfangsgebäude liegt in der Regel neben einem der beiden Hauptgleise und nur ausnahmsweise auf dem Inselbahnsteig selbst.
Bei Bahnhöfen in Kopfform ist entweder die Anordnung nach Abb. 263 mit Seitenbahnsteigen,
Abb. 263. Kopfbahnhof.
die durch einen Quer- oder Kopfbahnsteig miteinander verbunden sind oder
Abb. 264. Kopfbahnhof.
nach Abb. 264 mit Zungenbahnsteigen üblich.
Wenn mehr als zwei Gleise mit B. auszurüsten sind, so bedient man sich ebenfalls der oben beschriebenen Anordnungen, wobei eine große Mannigfaltigkeit möglich ist; dabei ist eine eindeutige Bezeichnung oft schwierig. Sind z. B. auf einem Bahnhof zwei Hauptgleise einer Hauptbahn und ein Hauptgleis einer Nebenbahn mit B. auszurüsten, so können unter Umständen die in Abb. 265 a-d, dargestellten
Abb. 265 a-265 d. Bahnsteiganordnungen für 3 Gleise.
Abb. 266. Keilbahnsteig
Lösungen in Frage kommen. Hierbei kann es zweifelhaft erscheinen, wie man die Anordnungen 6 d bezeichnen soll. Man kann B. A als Inselbahnsteig bezeichnen, da seine beiden Kanten benutzt werden. Anderseits
nach Abb. 261, die in Frankreich, England, Italien und anderwärts üblich ist. Hierbei werden die beiden Hauptgleise ohne oder nur mit geringer Vergrößerung des Gleisabstandes, der für Bahnhofsgleise vorgeschrieben ist, durchgeführt. Zu beiden Seiten liegt ein B.
Abb. 261. Gegenbahnsteige.
An dem einen liegt das Empfangsgebäude, der andere trägt vielfach nur eine Wartehalle. Doch finden sich in England Bahnhöfe, bei denen jeder Bahnsteig ein eigenes Empfangsgebäude besitzt. Eine dritte Anordnung ist in Abb. 262 dargestellt. Hier liegt der B. zwischen
Abb. 262. Inselbahnsteig.
den beiden Gleisen, so daß die eine Kante für Gleis I, die andere für Gleis II dient; man nennt ihn Inselbahnsteig oder auch Mittelbahnsteig. Das Empfangsgebäude liegt in der Regel neben einem der beiden Hauptgleise und nur ausnahmsweise auf dem Inselbahnsteig selbst.
Bei Bahnhöfen in Kopfform ist entweder die Anordnung nach Abb. 263 mit Seitenbahnsteigen,
Abb. 263. Kopfbahnhof.
die durch einen Quer- oder Kopfbahnsteig miteinander verbunden sind oder
Abb. 264. Kopfbahnhof.
nach Abb. 264 mit Zungenbahnsteigen üblich.
Wenn mehr als zwei Gleise mit B. auszurüsten sind, so bedient man sich ebenfalls der oben beschriebenen Anordnungen, wobei eine große Mannigfaltigkeit möglich ist; dabei ist eine eindeutige Bezeichnung oft schwierig. Sind z. B. auf einem Bahnhof zwei Hauptgleise einer Hauptbahn und ein Hauptgleis einer Nebenbahn mit B. auszurüsten, so können unter Umständen die in Abb. 265 a–d, dargestellten
Abb. 265 a–265 d. Bahnsteiganordnungen für 3 Gleise.
Abb. 266. Keilbahnsteig
Lösungen in Frage kommen. Hierbei kann es zweifelhaft erscheinen, wie man die Anordnungen 6 d bezeichnen soll. Man kann B. A als Inselbahnsteig bezeichnen, da seine beiden Kanten benutzt werden. Anderseits
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nach Abb. 261, die in Frankreich, England, Italien und anderwärts üblich ist. Hierbei werden die beiden Hauptgleise ohne oder nur mit geringer Vergrößerung des Gleisabstandes, der für Bahnhofsgleise vorgeschrieben ist, durchgeführt. Zu beiden Seiten liegt ein B.<lb/><figurefacs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen01_1912/figures/roell_eisenbahnwesen01_1912_figure-0612.jpg"rendition="#c"><head>Abb. 261. Gegenbahnsteige.</head><lb/></figure><lb/>
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nach Abb. 261, die in Frankreich, England, Italien und anderwärts üblich ist. Hierbei werden die beiden Hauptgleise ohne oder nur mit geringer Vergrößerung des Gleisabstandes, der für Bahnhofsgleise vorgeschrieben ist, durchgeführt. Zu beiden Seiten liegt ein B.
[Abbildung Abb. 261. Gegenbahnsteige.
]
An dem einen liegt das Empfangsgebäude, der andere trägt vielfach nur eine Wartehalle. Doch finden sich in England Bahnhöfe, bei denen jeder Bahnsteig ein eigenes Empfangsgebäude besitzt. Eine dritte Anordnung ist in Abb. 262 dargestellt. Hier liegt der B. zwischen
[Abbildung Abb. 262. Inselbahnsteig.
]
den beiden Gleisen, so daß die eine Kante für Gleis I, die andere für Gleis II dient; man nennt ihn Inselbahnsteig oder auch Mittelbahnsteig. Das Empfangsgebäude liegt in der Regel neben einem der beiden Hauptgleise und nur ausnahmsweise auf dem Inselbahnsteig selbst.
Bei Bahnhöfen in Kopfform ist entweder die Anordnung nach Abb. 263 mit Seitenbahnsteigen,
[Abbildung Abb. 263. Kopfbahnhof.
]
die durch einen Quer- oder Kopfbahnsteig miteinander verbunden sind oder
[Abbildung Abb. 264. Kopfbahnhof.
]
nach Abb. 264 mit Zungenbahnsteigen üblich.
Wenn mehr als zwei Gleise mit B. auszurüsten sind, so bedient man sich ebenfalls der oben beschriebenen Anordnungen, wobei eine große Mannigfaltigkeit möglich ist; dabei ist eine eindeutige Bezeichnung oft schwierig. Sind z. B. auf einem Bahnhof zwei Hauptgleise einer Hauptbahn und ein Hauptgleis einer Nebenbahn mit B. auszurüsten, so können unter Umständen die in Abb. 265 a–d, dargestellten
[Abbildung Abb. 265 a–265 d. Bahnsteiganordnungen für 3 Gleise.
]
[Abbildung Abb. 266. Keilbahnsteig
]
Lösungen in Frage kommen. Hierbei kann es zweifelhaft erscheinen, wie man die Anordnungen 6 d bezeichnen soll. Man kann B. A als Inselbahnsteig bezeichnen, da seine beiden Kanten benutzt werden. Anderseits
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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912, S. 428. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen01_1912/443>, abgerufen am 16.07.2024.
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