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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912.

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Kosten. Bei eiserner Unterschwellung tritt der Verschleiß der Bettung rascher ein als bei Holzschwellen. Die gelockerte eiserne Schwelle wird beim jedesmaligen Vorbeigang eines Rades gesenkt und schnellt sodann in ihre ursprüngliche Lage zurück. Das Bettungsmaterial wird durch die heftigen Pressungen zerbröckelt, und durch die Querschnittsform der Schwelle werden die feinen, zermalmten Schotterteile allmählich aufgesaugt, so daß nach Verlauf einer gewissen, von der Beschaffenheit des Schotters abhängigen Zeit der gesamte, von der Eisenschwelle umfaßte Schotterkoffer aus erdigen Teilen besteht, der bei nasser Witterung eine ungenügende Unterlage bietet.

Wesentlich einfacher als beim Holzschwellenoberbau gestaltet sich die Überwachung des eisernen Oberbaues, weil hier die gute Beschaffenheit der einzelnen Teile leichter festgestellt werden kann (Näheres s. Oberbau).

C. Hochbauten.

Die Eisenbahnhochbauten gliedern sich in Bahnhofs- und Streckenbauten. Die Unterhaltungsarbeiten sind einerseits durch die zerstreute Lage der Gebäude mit mannigfachen Schwierigkeiten verbunden, anderseits gewährt die gleichartige Bauweise vieler demselben Zwecke dienenden Gebäude gewisse Erleichterungen in der Ausführung der Unterhaltungs- und Erneuerungsarbeiten.

Die Unterhaltungsarbeiten sind zu teilen:

a) in regelmäßig wiederkehrende, durch die Benutzung und durch die Witterungseinflüsse hervorgerufene geringfügige Arbeiten (gewöhnliche Unterhaltungsarbeiten);

b) in Arbeiten bedeutenderen Umfanges, die infolge Baufälligkeit ganzer Gebäude oder Gebäudeteile oder durch wesentliche Änderungen der ursprünglichen Anlage notwendig werden (außergewöhnliche Unterhaltungs-, Erneuerungs- und Umgestaltungsarbeiten).

Für die gewöhnlichen Unterhaltungsarbeiten werden meist auf Grund der vorliegenden Erfahrungen und des statistischen Materials den Streckenbeamten Jahreskredite gewährt, über deren Ausnutzung und Verteilung auf die einzelnen Gebäude zu Anfang des Jahres besondere Vorschläge zu machen sind. Für die außergewöhnlichen Arbeiten sind ebenfalls mit Jahresbeginn Entwürfe und Voranschläge aufzustellen, um die Baustoffe rechtzeitig beschaffen und die Bauausführung vorbereiten zu können. Die Glaserarbeiten, die Unterhaltungsarbeiten an den Dächern und Brückenwagen, das Reinigen der Schornsteine, Senkgruben und Brunnen werden zweckmäßig gegen bestimmte Jahresbeträge oder nach Einheitspreisen vergeben. Die sonstigen gewöhnlichen und außergewöhnlichen Unterhaltungsarbeiten werden je nach ihrer Beschaffenheit entweder mit den von der Bahngesellschaft gelieferten Materialien im Tagelohn durchgeführt oder durch Handwerker gegen Entlohnung nach Ausmaß und Einheitspreisen besorgt.

Zur Erhaltung der Dienstwohnungen und der für den öffentlichen Gebrauch bestimmten Amts-, Betriebs- und Restaurationsräume empfiehlt sich folgender Vorgang:

Die Räumlichkeiten sind den Parteien oder den mit ihrer Überwachung betrauten Personen in gutem Zustande durch Verhandlung zu übergeben. Für die in diesen Räumen vorzunehmende Erneuerung des Anstriches u. dgl. ist unter Berücksichtigung der Benutzungsart eine Reihenfolge aufzustellen, die pünktlich einzuhalten ist. Beim Wechsel der Nutznießer sind die Räume besonders zu übergeben und etwa vorgefundene Mängel, die nicht in natürlicher Abnutzung begründet sind, auf Kosten des Übergebers zu beseitigen. Hierdurch wird nicht nur ungerechtfertigten Ansprüchen der Nutznießer vorgebeugt, sondern auch auf eine Schonung des Bahneigentums hingewirkt. Auch erleichtert die Einführung einer entsprechenden Reihenfolge der Erneuerungsarbeiten die Aufstellung des Jahresvoranschlages.

Die Instandhaltung der Wasserstationsanlagen, der Krane, Aufzüge, Hebe- und Ladevorrichtungen wird zweckmäßig durch die Bahnwerkstätten besorgt.

Neu- und Erweiterungsbauten sind entweder ganz an einen Unternehmer zu vergeben oder es können, falls geeignete Aufsichtsbeamte vorhanden sind, die verschiedenen Arbeiten, wie Maurer-, Zimmer-, Tischler-, Schlosserarbeiten u. s. w., einzeln an Handwerker vergeben werden.

Zur Unterstützung der Handwerker und Hebung des Mittelstandes ist dieses Verfahren vorzuziehen. Die Ausführung von Erd- und Maurerarbeiten in Regie ist selten.

D. Telegraphen und Sicherungsanlagen.

Die zur Ausübung des Aufsichtsdienstes erforderlichen Sicherungsanlagen werden, sofern sie mechanischer Bauart sind, durch die Bahnunterhaltungsbeamten, sofern sie durch elektrischen Strom betrieben werden, meist durch besondere Organe, denen auch die Instandhaltung der elektrischen Stationseinrichtungen obliegt, unterhalten. Bei den preußischen Staatsbahnen obliegt auch die Unterhaltung der elektrischen Sicherungsanlagen den Bahnmeistern (s. Bahnaufsicht).

Kosten. Bei eiserner Unterschwellung tritt der Verschleiß der Bettung rascher ein als bei Holzschwellen. Die gelockerte eiserne Schwelle wird beim jedesmaligen Vorbeigang eines Rades gesenkt und schnellt sodann in ihre ursprüngliche Lage zurück. Das Bettungsmaterial wird durch die heftigen Pressungen zerbröckelt, und durch die Querschnittsform der Schwelle werden die feinen, zermalmten Schotterteile allmählich aufgesaugt, so daß nach Verlauf einer gewissen, von der Beschaffenheit des Schotters abhängigen Zeit der gesamte, von der Eisenschwelle umfaßte Schotterkoffer aus erdigen Teilen besteht, der bei nasser Witterung eine ungenügende Unterlage bietet.

Wesentlich einfacher als beim Holzschwellenoberbau gestaltet sich die Überwachung des eisernen Oberbaues, weil hier die gute Beschaffenheit der einzelnen Teile leichter festgestellt werden kann (Näheres s. Oberbau).

C. Hochbauten.

Die Eisenbahnhochbauten gliedern sich in Bahnhofs- und Streckenbauten. Die Unterhaltungsarbeiten sind einerseits durch die zerstreute Lage der Gebäude mit mannigfachen Schwierigkeiten verbunden, anderseits gewährt die gleichartige Bauweise vieler demselben Zwecke dienenden Gebäude gewisse Erleichterungen in der Ausführung der Unterhaltungs- und Erneuerungsarbeiten.

Die Unterhaltungsarbeiten sind zu teilen:

a) in regelmäßig wiederkehrende, durch die Benutzung und durch die Witterungseinflüsse hervorgerufene geringfügige Arbeiten (gewöhnliche Unterhaltungsarbeiten);

b) in Arbeiten bedeutenderen Umfanges, die infolge Baufälligkeit ganzer Gebäude oder Gebäudeteile oder durch wesentliche Änderungen der ursprünglichen Anlage notwendig werden (außergewöhnliche Unterhaltungs-, Erneuerungs- und Umgestaltungsarbeiten).

Für die gewöhnlichen Unterhaltungsarbeiten werden meist auf Grund der vorliegenden Erfahrungen und des statistischen Materials den Streckenbeamten Jahreskredite gewährt, über deren Ausnutzung und Verteilung auf die einzelnen Gebäude zu Anfang des Jahres besondere Vorschläge zu machen sind. Für die außergewöhnlichen Arbeiten sind ebenfalls mit Jahresbeginn Entwürfe und Voranschläge aufzustellen, um die Baustoffe rechtzeitig beschaffen und die Bauausführung vorbereiten zu können. Die Glaserarbeiten, die Unterhaltungsarbeiten an den Dächern und Brückenwagen, das Reinigen der Schornsteine, Senkgruben und Brunnen werden zweckmäßig gegen bestimmte Jahresbeträge oder nach Einheitspreisen vergeben. Die sonstigen gewöhnlichen und außergewöhnlichen Unterhaltungsarbeiten werden je nach ihrer Beschaffenheit entweder mit den von der Bahngesellschaft gelieferten Materialien im Tagelohn durchgeführt oder durch Handwerker gegen Entlohnung nach Ausmaß und Einheitspreisen besorgt.

Zur Erhaltung der Dienstwohnungen und der für den öffentlichen Gebrauch bestimmten Amts-, Betriebs- und Restaurationsräume empfiehlt sich folgender Vorgang:

Die Räumlichkeiten sind den Parteien oder den mit ihrer Überwachung betrauten Personen in gutem Zustande durch Verhandlung zu übergeben. Für die in diesen Räumen vorzunehmende Erneuerung des Anstriches u. dgl. ist unter Berücksichtigung der Benutzungsart eine Reihenfolge aufzustellen, die pünktlich einzuhalten ist. Beim Wechsel der Nutznießer sind die Räume besonders zu übergeben und etwa vorgefundene Mängel, die nicht in natürlicher Abnutzung begründet sind, auf Kosten des Übergebers zu beseitigen. Hierdurch wird nicht nur ungerechtfertigten Ansprüchen der Nutznießer vorgebeugt, sondern auch auf eine Schonung des Bahneigentums hingewirkt. Auch erleichtert die Einführung einer entsprechenden Reihenfolge der Erneuerungsarbeiten die Aufstellung des Jahresvoranschlages.

Die Instandhaltung der Wasserstationsanlagen, der Krane, Aufzüge, Hebe- und Ladevorrichtungen wird zweckmäßig durch die Bahnwerkstätten besorgt.

Neu- und Erweiterungsbauten sind entweder ganz an einen Unternehmer zu vergeben oder es können, falls geeignete Aufsichtsbeamte vorhanden sind, die verschiedenen Arbeiten, wie Maurer-, Zimmer-, Tischler-, Schlosserarbeiten u. s. w., einzeln an Handwerker vergeben werden.

Zur Unterstützung der Handwerker und Hebung des Mittelstandes ist dieses Verfahren vorzuziehen. Die Ausführung von Erd- und Maurerarbeiten in Regie ist selten.

D. Telegraphen und Sicherungsanlagen.

Die zur Ausübung des Aufsichtsdienstes erforderlichen Sicherungsanlagen werden, sofern sie mechanischer Bauart sind, durch die Bahnunterhaltungsbeamten, sofern sie durch elektrischen Strom betrieben werden, meist durch besondere Organe, denen auch die Instandhaltung der elektrischen Stationseinrichtungen obliegt, unterhalten. Bei den preußischen Staatsbahnen obliegt auch die Unterhaltung der elektrischen Sicherungsanlagen den Bahnmeistern (s. Bahnaufsicht).

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[452/0467] Kosten. Bei eiserner Unterschwellung tritt der Verschleiß der Bettung rascher ein als bei Holzschwellen. Die gelockerte eiserne Schwelle wird beim jedesmaligen Vorbeigang eines Rades gesenkt und schnellt sodann in ihre ursprüngliche Lage zurück. Das Bettungsmaterial wird durch die heftigen Pressungen zerbröckelt, und durch die Querschnittsform der Schwelle werden die feinen, zermalmten Schotterteile allmählich aufgesaugt, so daß nach Verlauf einer gewissen, von der Beschaffenheit des Schotters abhängigen Zeit der gesamte, von der Eisenschwelle umfaßte Schotterkoffer aus erdigen Teilen besteht, der bei nasser Witterung eine ungenügende Unterlage bietet. Wesentlich einfacher als beim Holzschwellenoberbau gestaltet sich die Überwachung des eisernen Oberbaues, weil hier die gute Beschaffenheit der einzelnen Teile leichter festgestellt werden kann (Näheres s. Oberbau). C. Hochbauten. Die Eisenbahnhochbauten gliedern sich in Bahnhofs- und Streckenbauten. Die Unterhaltungsarbeiten sind einerseits durch die zerstreute Lage der Gebäude mit mannigfachen Schwierigkeiten verbunden, anderseits gewährt die gleichartige Bauweise vieler demselben Zwecke dienenden Gebäude gewisse Erleichterungen in der Ausführung der Unterhaltungs- und Erneuerungsarbeiten. Die Unterhaltungsarbeiten sind zu teilen: a) in regelmäßig wiederkehrende, durch die Benutzung und durch die Witterungseinflüsse hervorgerufene geringfügige Arbeiten (gewöhnliche Unterhaltungsarbeiten); b) in Arbeiten bedeutenderen Umfanges, die infolge Baufälligkeit ganzer Gebäude oder Gebäudeteile oder durch wesentliche Änderungen der ursprünglichen Anlage notwendig werden (außergewöhnliche Unterhaltungs-, Erneuerungs- und Umgestaltungsarbeiten). Für die gewöhnlichen Unterhaltungsarbeiten werden meist auf Grund der vorliegenden Erfahrungen und des statistischen Materials den Streckenbeamten Jahreskredite gewährt, über deren Ausnutzung und Verteilung auf die einzelnen Gebäude zu Anfang des Jahres besondere Vorschläge zu machen sind. Für die außergewöhnlichen Arbeiten sind ebenfalls mit Jahresbeginn Entwürfe und Voranschläge aufzustellen, um die Baustoffe rechtzeitig beschaffen und die Bauausführung vorbereiten zu können. Die Glaserarbeiten, die Unterhaltungsarbeiten an den Dächern und Brückenwagen, das Reinigen der Schornsteine, Senkgruben und Brunnen werden zweckmäßig gegen bestimmte Jahresbeträge oder nach Einheitspreisen vergeben. Die sonstigen gewöhnlichen und außergewöhnlichen Unterhaltungsarbeiten werden je nach ihrer Beschaffenheit entweder mit den von der Bahngesellschaft gelieferten Materialien im Tagelohn durchgeführt oder durch Handwerker gegen Entlohnung nach Ausmaß und Einheitspreisen besorgt. Zur Erhaltung der Dienstwohnungen und der für den öffentlichen Gebrauch bestimmten Amts-, Betriebs- und Restaurationsräume empfiehlt sich folgender Vorgang: Die Räumlichkeiten sind den Parteien oder den mit ihrer Überwachung betrauten Personen in gutem Zustande durch Verhandlung zu übergeben. Für die in diesen Räumen vorzunehmende Erneuerung des Anstriches u. dgl. ist unter Berücksichtigung der Benutzungsart eine Reihenfolge aufzustellen, die pünktlich einzuhalten ist. Beim Wechsel der Nutznießer sind die Räume besonders zu übergeben und etwa vorgefundene Mängel, die nicht in natürlicher Abnutzung begründet sind, auf Kosten des Übergebers zu beseitigen. Hierdurch wird nicht nur ungerechtfertigten Ansprüchen der Nutznießer vorgebeugt, sondern auch auf eine Schonung des Bahneigentums hingewirkt. Auch erleichtert die Einführung einer entsprechenden Reihenfolge der Erneuerungsarbeiten die Aufstellung des Jahresvoranschlages. Die Instandhaltung der Wasserstationsanlagen, der Krane, Aufzüge, Hebe- und Ladevorrichtungen wird zweckmäßig durch die Bahnwerkstätten besorgt. Neu- und Erweiterungsbauten sind entweder ganz an einen Unternehmer zu vergeben oder es können, falls geeignete Aufsichtsbeamte vorhanden sind, die verschiedenen Arbeiten, wie Maurer-, Zimmer-, Tischler-, Schlosserarbeiten u. s. w., einzeln an Handwerker vergeben werden. Zur Unterstützung der Handwerker und Hebung des Mittelstandes ist dieses Verfahren vorzuziehen. Die Ausführung von Erd- und Maurerarbeiten in Regie ist selten. D. Telegraphen und Sicherungsanlagen. Die zur Ausübung des Aufsichtsdienstes erforderlichen Sicherungsanlagen werden, sofern sie mechanischer Bauart sind, durch die Bahnunterhaltungsbeamten, sofern sie durch elektrischen Strom betrieben werden, meist durch besondere Organe, denen auch die Instandhaltung der elektrischen Stationseinrichtungen obliegt, unterhalten. Bei den preußischen Staatsbahnen obliegt auch die Unterhaltung der elektrischen Sicherungsanlagen den Bahnmeistern (s. Bahnaufsicht).

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912, S. 452. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen01_1912/467>, abgerufen am 17.07.2024.