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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912.

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sowie die Zahlungsweise enthalten. Für den Zuschlag der Lieferung ist bei gleicher Vertrauenswürdigkeit der Bietenden das günstigste Angebot entscheidend. Die Materialien werden übernommen durch Beamte der Materialverwaltung allein oder, falls zur Beurteilung der Güte besondere technische Kenntnisse erforderlich sind, gemeinsam mit einem sachverständigen Beamten des Dienstzweigs, für den die Beschaffung erfolgt. Bei Lieferungen geringeren Umfangs kann die Übernahme durch den letzteren Beamten allein besorgt werden, was beim Bestehen getrennter Materialverwaltungen für alle Lieferungen zulässig ist.

Das Ergebnis der Übernahme und der Proben ist in einem von den Übernahmebeamten und dem Lieferanten gefertigten Schriftstück niederzulegen und hat Angaben über Stückzahl, Maß, Gewicht und Güte der Lieferung, ein Verzeichnis etwaiger Mängel mit Antrag über die Art ihrer Beseitigung sowie den Vermerk von der vollzogenen Übernahme zu enthalten. Von der Übernahmeverhandlung erhält der Lieferant eine Abschrift als Unterlage für die vorzulegende Rechnung.

Die Materialien werden von der Materialverwaltung an die Streckenbeamten auf Grund eigener, monatlich oder vierteljährlich einzusendender Verlangscheine (Erfordernisausweise) abgegeben. In diesen Verlangscheinen ist neben der genauen Bezeichnung des Materials und der beanspruchten Menge auch der Zweck der Verwendung anzugeben, ferner, ob die Deckung aus dem Vorrat oder durch Überweisung erfolgen soll.

Über die Verwendung der Materialien auf Grund der erteilten Genehmigungen ist Rechnung zu legen. Diese soll enthalten: Stückzahl, Gewicht und Wert der verwendeten oder zurückgewonnenen Materialien, eine kurze Beschreibung der Arbeit, für die die Materialbewegung stattgefunden hat, die Nummer der Genehmigungsverfügung, ferner das Konto, auf das die Ausgabe zu verrechnen ist.

Für den Materialdienst sind von der leitenden Materialverwaltung zweckmäßig nachstehende Bücher zu führen:

1. das Lieferungs- und Bestellbuch, in das jede Bestellung unter Benennung des Lieferanten und Angabe der bestellten Menge, des vereinbarten Einheitspreises, des Lieferortes, der Zahlungs- und sonstigen Bedingungen sowie nach Ausführung der Lieferung der Tag der Ablieferung, das Ergebnis der Übernahme und der Zeitpunkt der Zahlung einzutragen ist;

2. das Haftzeitbuch, in dem alle Materialien, für deren Güte eine bestimmte Haftzeit festgesetzt worden ist, vermerkt und alle für die Haftpflicht des Lieferanten wichtigen Bestimmungen angegeben werden. Nach abgelaufener Haftzeit ist das Ergebnis der endgültigen Übernahme sowie der etwa mit dem Lieferanten stattgefundene Ausgleich zu vermerken;

3. das Materialhauptbuch, aus dem der Stand des gesamten auf der Strecke vorrätigen Materials unter Berücksichtigung der vorgekommenen Änderungen durch Zuwachs oder Abgang nach dem Geldwert und nach Maßeinheiten zu ersehen ist;

4. die Materialhilfsbücher (in Österreich Materialevidenzbücher genannt) enthaltend die gleichen Angaben wie das unter 3 genannte Hauptbuch, jedoch getrennt für jeden mit der Verwendung oder Aufbewahrung von Materialien betrauten Streckenbezirk.

Die ausübenden Beamten führen in der Regel gleichfalls für ihren Geschäftsbezirk die unter 1, 2 und 4 genannten Vermerke. Zu gewissen festgesetzten Terminen (in Österreich allmonatlich) haben sie ihr Materialbuch abzuschließen und eine Abschrift1 unter Beigabe sämtlicher Belege und einem Nachweis über den verfügbaren Materialvorrat an die Zentralleitung einzusenden, die nach diesen Unterlagen ihre Bücher berichtigt und abschließt. Die Nachweise über das verfügbare Material sind erforderlich, um die Maßnahmen für die Deckung des nächstmonatlichen Bedarfes treffen zu können.

Für den im Vorrat verbliebenen Materialstand erfolgt bei Abschluß der Materialbücher ein Preisausgleich, sofern dies durch Ankauf oder Gewinn erforderlich wird.

Die durchschnittlichen Einheitspreise werden festgestellt auf Grund des Ankaufswertes unter Berücksichtigung der Kosten für die Beförderung des Materials bis in das Magazin oder bis auf den Lagerplatz. Die Kosten, die für die Beförderung des Materials vom Lagerplatz bis zur Verwendungsstelle verausgabt werden, belasten das reelle Konto.

Alljährlich ist eine Abrechnung des gesamten Materialstandes vorzunehmen. Die gefundenen Differenzen werden meist durch Übertragung auf das reelle Konto ausgeglichen, das durch einen etwaigen Abgang belastet, durch einen vorgefundenen Überschuß entlastet wird.

III. Inventarrechnung.

Vom Neubau der Bahn herrührende und aus dem Baufonds beschaffte (in Verwendung

1 In Osterreich werden die Materialevidenzbücher in zweifacher Ausfertigung geführt und abwechselnd in Vorlage gebracht.

sowie die Zahlungsweise enthalten. Für den Zuschlag der Lieferung ist bei gleicher Vertrauenswürdigkeit der Bietenden das günstigste Angebot entscheidend. Die Materialien werden übernommen durch Beamte der Materialverwaltung allein oder, falls zur Beurteilung der Güte besondere technische Kenntnisse erforderlich sind, gemeinsam mit einem sachverständigen Beamten des Dienstzweigs, für den die Beschaffung erfolgt. Bei Lieferungen geringeren Umfangs kann die Übernahme durch den letzteren Beamten allein besorgt werden, was beim Bestehen getrennter Materialverwaltungen für alle Lieferungen zulässig ist.

Das Ergebnis der Übernahme und der Proben ist in einem von den Übernahmebeamten und dem Lieferanten gefertigten Schriftstück niederzulegen und hat Angaben über Stückzahl, Maß, Gewicht und Güte der Lieferung, ein Verzeichnis etwaiger Mängel mit Antrag über die Art ihrer Beseitigung sowie den Vermerk von der vollzogenen Übernahme zu enthalten. Von der Übernahmeverhandlung erhält der Lieferant eine Abschrift als Unterlage für die vorzulegende Rechnung.

Die Materialien werden von der Materialverwaltung an die Streckenbeamten auf Grund eigener, monatlich oder vierteljährlich einzusendender Verlangscheine (Erfordernisausweise) abgegeben. In diesen Verlangscheinen ist neben der genauen Bezeichnung des Materials und der beanspruchten Menge auch der Zweck der Verwendung anzugeben, ferner, ob die Deckung aus dem Vorrat oder durch Überweisung erfolgen soll.

Über die Verwendung der Materialien auf Grund der erteilten Genehmigungen ist Rechnung zu legen. Diese soll enthalten: Stückzahl, Gewicht und Wert der verwendeten oder zurückgewonnenen Materialien, eine kurze Beschreibung der Arbeit, für die die Materialbewegung stattgefunden hat, die Nummer der Genehmigungsverfügung, ferner das Konto, auf das die Ausgabe zu verrechnen ist.

Für den Materialdienst sind von der leitenden Materialverwaltung zweckmäßig nachstehende Bücher zu führen:

1. das Lieferungs- und Bestellbuch, in das jede Bestellung unter Benennung des Lieferanten und Angabe der bestellten Menge, des vereinbarten Einheitspreises, des Lieferortes, der Zahlungs- und sonstigen Bedingungen sowie nach Ausführung der Lieferung der Tag der Ablieferung, das Ergebnis der Übernahme und der Zeitpunkt der Zahlung einzutragen ist;

2. das Haftzeitbuch, in dem alle Materialien, für deren Güte eine bestimmte Haftzeit festgesetzt worden ist, vermerkt und alle für die Haftpflicht des Lieferanten wichtigen Bestimmungen angegeben werden. Nach abgelaufener Haftzeit ist das Ergebnis der endgültigen Übernahme sowie der etwa mit dem Lieferanten stattgefundene Ausgleich zu vermerken;

3. das Materialhauptbuch, aus dem der Stand des gesamten auf der Strecke vorrätigen Materials unter Berücksichtigung der vorgekommenen Änderungen durch Zuwachs oder Abgang nach dem Geldwert und nach Maßeinheiten zu ersehen ist;

4. die Materialhilfsbücher (in Österreich Materialevidenzbücher genannt) enthaltend die gleichen Angaben wie das unter 3 genannte Hauptbuch, jedoch getrennt für jeden mit der Verwendung oder Aufbewahrung von Materialien betrauten Streckenbezirk.

Die ausübenden Beamten führen in der Regel gleichfalls für ihren Geschäftsbezirk die unter 1, 2 und 4 genannten Vermerke. Zu gewissen festgesetzten Terminen (in Österreich allmonatlich) haben sie ihr Materialbuch abzuschließen und eine Abschrift1 unter Beigabe sämtlicher Belege und einem Nachweis über den verfügbaren Materialvorrat an die Zentralleitung einzusenden, die nach diesen Unterlagen ihre Bücher berichtigt und abschließt. Die Nachweise über das verfügbare Material sind erforderlich, um die Maßnahmen für die Deckung des nächstmonatlichen Bedarfes treffen zu können.

Für den im Vorrat verbliebenen Materialstand erfolgt bei Abschluß der Materialbücher ein Preisausgleich, sofern dies durch Ankauf oder Gewinn erforderlich wird.

Die durchschnittlichen Einheitspreise werden festgestellt auf Grund des Ankaufswertes unter Berücksichtigung der Kosten für die Beförderung des Materials bis in das Magazin oder bis auf den Lagerplatz. Die Kosten, die für die Beförderung des Materials vom Lagerplatz bis zur Verwendungsstelle verausgabt werden, belasten das reelle Konto.

Alljährlich ist eine Abrechnung des gesamten Materialstandes vorzunehmen. Die gefundenen Differenzen werden meist durch Übertragung auf das reelle Konto ausgeglichen, das durch einen etwaigen Abgang belastet, durch einen vorgefundenen Überschuß entlastet wird.

III. Inventarrechnung.

Vom Neubau der Bahn herrührende und aus dem Baufonds beschaffte (in Verwendung

1 In Osterreich werden die Materialevidenzbücher in zweifacher Ausfertigung geführt und abwechselnd in Vorlage gebracht.
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[455/0470] sowie die Zahlungsweise enthalten. Für den Zuschlag der Lieferung ist bei gleicher Vertrauenswürdigkeit der Bietenden das günstigste Angebot entscheidend. Die Materialien werden übernommen durch Beamte der Materialverwaltung allein oder, falls zur Beurteilung der Güte besondere technische Kenntnisse erforderlich sind, gemeinsam mit einem sachverständigen Beamten des Dienstzweigs, für den die Beschaffung erfolgt. Bei Lieferungen geringeren Umfangs kann die Übernahme durch den letzteren Beamten allein besorgt werden, was beim Bestehen getrennter Materialverwaltungen für alle Lieferungen zulässig ist. Das Ergebnis der Übernahme und der Proben ist in einem von den Übernahmebeamten und dem Lieferanten gefertigten Schriftstück niederzulegen und hat Angaben über Stückzahl, Maß, Gewicht und Güte der Lieferung, ein Verzeichnis etwaiger Mängel mit Antrag über die Art ihrer Beseitigung sowie den Vermerk von der vollzogenen Übernahme zu enthalten. Von der Übernahmeverhandlung erhält der Lieferant eine Abschrift als Unterlage für die vorzulegende Rechnung. Die Materialien werden von der Materialverwaltung an die Streckenbeamten auf Grund eigener, monatlich oder vierteljährlich einzusendender Verlangscheine (Erfordernisausweise) abgegeben. In diesen Verlangscheinen ist neben der genauen Bezeichnung des Materials und der beanspruchten Menge auch der Zweck der Verwendung anzugeben, ferner, ob die Deckung aus dem Vorrat oder durch Überweisung erfolgen soll. Über die Verwendung der Materialien auf Grund der erteilten Genehmigungen ist Rechnung zu legen. Diese soll enthalten: Stückzahl, Gewicht und Wert der verwendeten oder zurückgewonnenen Materialien, eine kurze Beschreibung der Arbeit, für die die Materialbewegung stattgefunden hat, die Nummer der Genehmigungsverfügung, ferner das Konto, auf das die Ausgabe zu verrechnen ist. Für den Materialdienst sind von der leitenden Materialverwaltung zweckmäßig nachstehende Bücher zu führen: 1. das Lieferungs- und Bestellbuch, in das jede Bestellung unter Benennung des Lieferanten und Angabe der bestellten Menge, des vereinbarten Einheitspreises, des Lieferortes, der Zahlungs- und sonstigen Bedingungen sowie nach Ausführung der Lieferung der Tag der Ablieferung, das Ergebnis der Übernahme und der Zeitpunkt der Zahlung einzutragen ist; 2. das Haftzeitbuch, in dem alle Materialien, für deren Güte eine bestimmte Haftzeit festgesetzt worden ist, vermerkt und alle für die Haftpflicht des Lieferanten wichtigen Bestimmungen angegeben werden. Nach abgelaufener Haftzeit ist das Ergebnis der endgültigen Übernahme sowie der etwa mit dem Lieferanten stattgefundene Ausgleich zu vermerken; 3. das Materialhauptbuch, aus dem der Stand des gesamten auf der Strecke vorrätigen Materials unter Berücksichtigung der vorgekommenen Änderungen durch Zuwachs oder Abgang nach dem Geldwert und nach Maßeinheiten zu ersehen ist; 4. die Materialhilfsbücher (in Österreich Materialevidenzbücher genannt) enthaltend die gleichen Angaben wie das unter 3 genannte Hauptbuch, jedoch getrennt für jeden mit der Verwendung oder Aufbewahrung von Materialien betrauten Streckenbezirk. Die ausübenden Beamten führen in der Regel gleichfalls für ihren Geschäftsbezirk die unter 1, 2 und 4 genannten Vermerke. Zu gewissen festgesetzten Terminen (in Österreich allmonatlich) haben sie ihr Materialbuch abzuschließen und eine Abschrift 1 unter Beigabe sämtlicher Belege und einem Nachweis über den verfügbaren Materialvorrat an die Zentralleitung einzusenden, die nach diesen Unterlagen ihre Bücher berichtigt und abschließt. Die Nachweise über das verfügbare Material sind erforderlich, um die Maßnahmen für die Deckung des nächstmonatlichen Bedarfes treffen zu können. Für den im Vorrat verbliebenen Materialstand erfolgt bei Abschluß der Materialbücher ein Preisausgleich, sofern dies durch Ankauf oder Gewinn erforderlich wird. Die durchschnittlichen Einheitspreise werden festgestellt auf Grund des Ankaufswertes unter Berücksichtigung der Kosten für die Beförderung des Materials bis in das Magazin oder bis auf den Lagerplatz. Die Kosten, die für die Beförderung des Materials vom Lagerplatz bis zur Verwendungsstelle verausgabt werden, belasten das reelle Konto. Alljährlich ist eine Abrechnung des gesamten Materialstandes vorzunehmen. Die gefundenen Differenzen werden meist durch Übertragung auf das reelle Konto ausgeglichen, das durch einen etwaigen Abgang belastet, durch einen vorgefundenen Überschuß entlastet wird. III. Inventarrechnung. Vom Neubau der Bahn herrührende und aus dem Baufonds beschaffte (in Verwendung 1 In Osterreich werden die Materialevidenzbücher in zweifacher Ausfertigung geführt und abwechselnd in Vorlage gebracht.

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Die Abbildungen im Text stammen von zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG.




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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912, S. 455. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen01_1912/470>, abgerufen am 18.07.2024.