Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912.Im allgemeinen liegt der Temperaturkoeffizient y bei Naudetschen Instrumenten zwischen - 0·1 und - 0·2, der Teilungskoeffizient ist meist erheblich kleiner. Da die Werte der Korrektionen, besonders die Standkorrektion, durchaus nicht unveränderlich sind, so empfiehlt sich eine Wiederholung der Vergleichungen in nicht zu großen Intervallen. Die Genauigkeit der Aneroidmessungen wird sehr stark beeinträchtigt durch die elastische Nachwirkung, infolge deren das Instrument den Luftdruckänderungen nicht sofort, sondern erst nach einiger Zeit in vollem Maße folgt. Die Größe der elastischen Nachwirkung ist abhängig von der Größe und der Geschwindigkeit der Luftdruckänderung. Über Höhenmessung mit B. s. Höhenmessung. Literatur: s. u. a. Hartl, Praktische Anleitung zum Höhenmessen. Wien 1884. - Jordan, Handbuch der Vermessungskunde. - Hartner-Dolezal, Hand- und Lehrbuch der niedern Geodäsie, 9. Aufl. Eggert. Barrault, Alexis, veröffentlichte 1842 mit Flachat und Petiet ein bedeutendes Werk über Eisen und Eisenguß. Er war Chefingenieur der linkseitigen Versailler Bahn und Chefingenieur des Materials der Paris-Lyoner Bahn. Die nach seinen Plänen eingerichtete Materialorganisation galt durch eine lange Reihe von Jahren als die vollkommenste und beste. Er baute die Eisenbahnlinien Gray-Dizier, konstruierte im Jahre 1855 den Ausstellungspalast in Paris samt Anbauten. In seinen letzten Lebensjahren beschäftigte er sich mit den Studien der Eisenbahn des Pas du Calais und jenen einer Eisenbahn in Kleinasien. B. starb 1865. Baseler Verbindungsbahn (Schweiz). Bauliche Länge 3·69 km, Betriebslänge 4·887 km, vom Bunde konzessioniert am 14. März 1870, eröffnet am 3. November 1873. Sie verbindet den Bahnhof der schweizerischen Bundesbahnen auf dem linken Rheinufer in Basel mit dem der badischen Staatsbahnen auf dem rechten Ufer des Rheins und damit das schweizerische und badische Eisenbahnnetz. Die Anlage der Bahn wurde durch den Art. 4 des internationalen Vertrags vom 15. Oktober 1869, betreffend den Bau und Betrieb einer Gotthardeisenbahn festgesetzt. Infolge Vereinbarung zwischen der damaligen schweizerischen Zentralbahn und der badischen Staatsbahn bildet die Verbindungsbahn ein gemeinschaftliches Unternehmen beider. Die Gemeinschaft bezieht sich jedoch nur auf die Betriebsverhältnisse. Das Baukapital von 2,006·684 Fr. oder 534·546 Fr. f. d. km ist ausschließlich von der Zentralbahn aufgebracht worden. An ihrer Stelle sind jetzt die schweizerischen Bundesbahnen Eigentümerinnen der Bahn. Die badischen Staatsbahnen besorgen dagegen den Abfertigungsdienst auf dem badischen Bahnhof und führen außerdem etwa die Hälfte der zwischen den beiden Bahnhöfen laufenden Züge aus. Der übrige Betriebsdienst, sowie die allgemeine Geschäftsführung werden durch die schweizerischen Bundesbahnen besorgt. Eigenes Betriebsmaterial besitzt die Bahn nicht. Dietler. Bauabteilung, Bezeichnung für die bei den preuß. und hessisch. Staatsbahnen, in Unterordnung unter die Eisenbahndirektionen, bestehenden Dienststellen zur Ausführung des Neubaues von Bahnstrecken oder größerer Bahnhofbauten. Bauangebot, Bauofferte (offer; offre; offerta), mündlicher oder schriftlicher Antrag eines Bauunternehmers (s. d.) auf Übernahme einer bestimmten baulichen Herstellung gegen eine genau bezeichnete Vergütung und unter den sonstigen im Angebot enthaltenen Bedingungen. Mündliche B. werden meist nur beim Regiebau und dort, wo es sich um kleinere Arbeiten handelt, entgegengenommen. Auf Grund solcher mündlichen B. werden sonst auch Handakkorde unter Eintragung im Baubuche (s. d.) oder in eigens zu diesem Zweck aufgestellte Vordrucke abgeschlossen. Größere Arbeiten werden auf Grund schriftlicher, über Aufforderung des Bauherrn eingereichter B. vergeben (s. Bauausschreibung). Für die Einreichung der Angebote werden, um möglichst einheitliche und leicht vergleichbare B. zu erlangen, den Unternehmern meist Bedingungen und Vordrucke für die B. vom Bauherrn zur Verfügung gestellt, oder es werden in der Bauausschreibung genaue Anweisungen dafür gegeben. Das B. muß entsprechend der Bauausschreibung in der Regel enthalten: eine Beschreibung der zu leistenden Arbeiten, die dafür geforderten Einheits- oder Pauschalpreise, eine Bestätigung über die Höhe der hinterlegten Sicherheit, über die Vollendungsfrist, die Bedingungen und den Ort der Zahlungsanweisung, über die Dauer der Gültigkeit des Anbotes sowie Abweichungen von den Bestimmungen der Bauausschreibung, die sich der Anbotsteller vorbehält. Zur Aufklärung über die Einzelheiten der zu vergebenden Arbeiten werden den Angebotstellern seitens des Bauherrn je nach den Verhältnissen mehr oder weniger eingehende Entwurfspläne, Preisverzeichnisse, Kostenanschläge, allgemeine und besondere Bedingungen (s. Verdingungswesen), Baubeschreibungen, geologische Aufnahmen Im allgemeinen liegt der Temperaturkoeffizient y bei Naudetschen Instrumenten zwischen – 0·1 und – 0·2, der Teilungskoeffizient ist meist erheblich kleiner. Da die Werte der Korrektionen, besonders die Standkorrektion, durchaus nicht unveränderlich sind, so empfiehlt sich eine Wiederholung der Vergleichungen in nicht zu großen Intervallen. Die Genauigkeit der Aneroidmessungen wird sehr stark beeinträchtigt durch die elastische Nachwirkung, infolge deren das Instrument den Luftdruckänderungen nicht sofort, sondern erst nach einiger Zeit in vollem Maße folgt. Die Größe der elastischen Nachwirkung ist abhängig von der Größe und der Geschwindigkeit der Luftdruckänderung. Über Höhenmessung mit B. s. Höhenmessung. Literatur: s. u. a. Hartl, Praktische Anleitung zum Höhenmessen. Wien 1884. – Jordan, Handbuch der Vermessungskunde. – Hartner-Doležal, Hand- und Lehrbuch der niedern Geodäsie, 9. Aufl. Eggert. Barrault, Alexis, veröffentlichte 1842 mit Flachat und Petiet ein bedeutendes Werk über Eisen und Eisenguß. Er war Chefingenieur der linkseitigen Versailler Bahn und Chefingenieur des Materials der Paris-Lyoner Bahn. Die nach seinen Plänen eingerichtete Materialorganisation galt durch eine lange Reihe von Jahren als die vollkommenste und beste. Er baute die Eisenbahnlinien Gray-Dizier, konstruierte im Jahre 1855 den Ausstellungspalast in Paris samt Anbauten. In seinen letzten Lebensjahren beschäftigte er sich mit den Studien der Eisenbahn des Pas du Calais und jenen einer Eisenbahn in Kleinasien. B. starb 1865. Baseler Verbindungsbahn (Schweiz). Bauliche Länge 3·69 km, Betriebslänge 4·887 km, vom Bunde konzessioniert am 14. März 1870, eröffnet am 3. November 1873. Sie verbindet den Bahnhof der schweizerischen Bundesbahnen auf dem linken Rheinufer in Basel mit dem der badischen Staatsbahnen auf dem rechten Ufer des Rheins und damit das schweizerische und badische Eisenbahnnetz. Die Anlage der Bahn wurde durch den Art. 4 des internationalen Vertrags vom 15. Oktober 1869, betreffend den Bau und Betrieb einer Gotthardeisenbahn festgesetzt. Infolge Vereinbarung zwischen der damaligen schweizerischen Zentralbahn und der badischen Staatsbahn bildet die Verbindungsbahn ein gemeinschaftliches Unternehmen beider. Die Gemeinschaft bezieht sich jedoch nur auf die Betriebsverhältnisse. Das Baukapital von 2,006·684 Fr. oder 534·546 Fr. f. d. km ist ausschließlich von der Zentralbahn aufgebracht worden. An ihrer Stelle sind jetzt die schweizerischen Bundesbahnen Eigentümerinnen der Bahn. Die badischen Staatsbahnen besorgen dagegen den Abfertigungsdienst auf dem badischen Bahnhof und führen außerdem etwa die Hälfte der zwischen den beiden Bahnhöfen laufenden Züge aus. Der übrige Betriebsdienst, sowie die allgemeine Geschäftsführung werden durch die schweizerischen Bundesbahnen besorgt. Eigenes Betriebsmaterial besitzt die Bahn nicht. Dietler. Bauabteilung, Bezeichnung für die bei den preuß. und hessisch. Staatsbahnen, in Unterordnung unter die Eisenbahndirektionen, bestehenden Dienststellen zur Ausführung des Neubaues von Bahnstrecken oder größerer Bahnhofbauten. Bauangebot, Bauofferte (offer; offre; offerta), mündlicher oder schriftlicher Antrag eines Bauunternehmers (s. d.) auf Übernahme einer bestimmten baulichen Herstellung gegen eine genau bezeichnete Vergütung und unter den sonstigen im Angebot enthaltenen Bedingungen. Mündliche B. werden meist nur beim Regiebau und dort, wo es sich um kleinere Arbeiten handelt, entgegengenommen. Auf Grund solcher mündlichen B. werden sonst auch Handakkorde unter Eintragung im Baubuche (s. d.) oder in eigens zu diesem Zweck aufgestellte Vordrucke abgeschlossen. Größere Arbeiten werden auf Grund schriftlicher, über Aufforderung des Bauherrn eingereichter B. vergeben (s. Bauausschreibung). Für die Einreichung der Angebote werden, um möglichst einheitliche und leicht vergleichbare B. zu erlangen, den Unternehmern meist Bedingungen und Vordrucke für die B. vom Bauherrn zur Verfügung gestellt, oder es werden in der Bauausschreibung genaue Anweisungen dafür gegeben. Das B. muß entsprechend der Bauausschreibung in der Regel enthalten: eine Beschreibung der zu leistenden Arbeiten, die dafür geforderten Einheits- oder Pauschalpreise, eine Bestätigung über die Höhe der hinterlegten Sicherheit, über die Vollendungsfrist, die Bedingungen und den Ort der Zahlungsanweisung, über die Dauer der Gültigkeit des Anbotes sowie Abweichungen von den Bestimmungen der Bauausschreibung, die sich der Anbotsteller vorbehält. Zur Aufklärung über die Einzelheiten der zu vergebenden Arbeiten werden den Angebotstellern seitens des Bauherrn je nach den Verhältnissen mehr oder weniger eingehende Entwurfspläne, Preisverzeichnisse, Kostenanschläge, allgemeine und besondere Bedingungen (s. 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Die Gemeinschaft bezieht sich jedoch nur auf die Betriebsverhältnisse. Das Baukapital von 2,006·684 Fr. oder 534·546 Fr. f. d. <hi rendition="#i">km</hi> ist ausschließlich von der Zentralbahn aufgebracht worden. An ihrer Stelle sind jetzt die schweizerischen Bundesbahnen Eigentümerinnen der Bahn. Die badischen Staatsbahnen besorgen dagegen den Abfertigungsdienst auf dem badischen Bahnhof und führen außerdem etwa die Hälfte der zwischen den beiden Bahnhöfen laufenden Züge aus. Der übrige Betriebsdienst, sowie die allgemeine Geschäftsführung werden durch die schweizerischen Bundesbahnen besorgt. Eigenes Betriebsmaterial besitzt die Bahn nicht.</p><lb/> <p rendition="#right">Dietler.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Bauabteilung,</hi> Bezeichnung für die bei den preuß. und hessisch. 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Verdingungswesen), Baubeschreibungen, geologische Aufnahmen </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [475/0490]
Im allgemeinen liegt der Temperaturkoeffizient y bei Naudetschen Instrumenten zwischen – 0·1 und – 0·2, der Teilungskoeffizient ist meist erheblich kleiner.
Da die Werte der Korrektionen, besonders die Standkorrektion, durchaus nicht unveränderlich sind, so empfiehlt sich eine Wiederholung der Vergleichungen in nicht zu großen Intervallen.
Die Genauigkeit der Aneroidmessungen wird sehr stark beeinträchtigt durch die elastische Nachwirkung, infolge deren das Instrument den Luftdruckänderungen nicht sofort, sondern erst nach einiger Zeit in vollem Maße folgt. Die Größe der elastischen Nachwirkung ist abhängig von der Größe und der Geschwindigkeit der Luftdruckänderung.
Über Höhenmessung mit B. s. Höhenmessung.
Literatur: s. u. a. Hartl, Praktische Anleitung zum Höhenmessen. Wien 1884. – Jordan, Handbuch der Vermessungskunde. – Hartner-Doležal, Hand- und Lehrbuch der niedern Geodäsie, 9. Aufl.
Eggert.
Barrault, Alexis, veröffentlichte 1842 mit Flachat und Petiet ein bedeutendes Werk über Eisen und Eisenguß. Er war Chefingenieur der linkseitigen Versailler Bahn und Chefingenieur des Materials der Paris-Lyoner Bahn. Die nach seinen Plänen eingerichtete Materialorganisation galt durch eine lange Reihe von Jahren als die vollkommenste und beste. Er baute die Eisenbahnlinien Gray-Dizier, konstruierte im Jahre 1855 den Ausstellungspalast in Paris samt Anbauten. In seinen letzten Lebensjahren beschäftigte er sich mit den Studien der Eisenbahn des Pas du Calais und jenen einer Eisenbahn in Kleinasien. B. starb 1865.
Baseler Verbindungsbahn (Schweiz). Bauliche Länge 3·69 km, Betriebslänge 4·887 km, vom Bunde konzessioniert am 14. März 1870, eröffnet am 3. November 1873.
Sie verbindet den Bahnhof der schweizerischen Bundesbahnen auf dem linken Rheinufer in Basel mit dem der badischen Staatsbahnen auf dem rechten Ufer des Rheins und damit das schweizerische und badische Eisenbahnnetz. Die Anlage der Bahn wurde durch den Art. 4 des internationalen Vertrags vom 15. Oktober 1869, betreffend den Bau und Betrieb einer Gotthardeisenbahn festgesetzt. Infolge Vereinbarung zwischen der damaligen schweizerischen Zentralbahn und der badischen Staatsbahn bildet die Verbindungsbahn ein gemeinschaftliches Unternehmen beider. Die Gemeinschaft bezieht sich jedoch nur auf die Betriebsverhältnisse. Das Baukapital von 2,006·684 Fr. oder 534·546 Fr. f. d. km ist ausschließlich von der Zentralbahn aufgebracht worden. An ihrer Stelle sind jetzt die schweizerischen Bundesbahnen Eigentümerinnen der Bahn. Die badischen Staatsbahnen besorgen dagegen den Abfertigungsdienst auf dem badischen Bahnhof und führen außerdem etwa die Hälfte der zwischen den beiden Bahnhöfen laufenden Züge aus. Der übrige Betriebsdienst, sowie die allgemeine Geschäftsführung werden durch die schweizerischen Bundesbahnen besorgt. Eigenes Betriebsmaterial besitzt die Bahn nicht.
Dietler.
Bauabteilung, Bezeichnung für die bei den preuß. und hessisch. Staatsbahnen, in Unterordnung unter die Eisenbahndirektionen, bestehenden Dienststellen zur Ausführung des Neubaues von Bahnstrecken oder größerer Bahnhofbauten.
Bauangebot, Bauofferte (offer; offre; offerta), mündlicher oder schriftlicher Antrag eines Bauunternehmers (s. d.) auf Übernahme einer bestimmten baulichen Herstellung gegen eine genau bezeichnete Vergütung und unter den sonstigen im Angebot enthaltenen Bedingungen.
Mündliche B. werden meist nur beim Regiebau und dort, wo es sich um kleinere Arbeiten handelt, entgegengenommen. Auf Grund solcher mündlichen B. werden sonst auch Handakkorde unter Eintragung im Baubuche (s. d.) oder in eigens zu diesem Zweck aufgestellte Vordrucke abgeschlossen.
Größere Arbeiten werden auf Grund schriftlicher, über Aufforderung des Bauherrn eingereichter B. vergeben (s. Bauausschreibung). Für die Einreichung der Angebote werden, um möglichst einheitliche und leicht vergleichbare B. zu erlangen, den Unternehmern meist Bedingungen und Vordrucke für die B. vom Bauherrn zur Verfügung gestellt, oder es werden in der Bauausschreibung genaue Anweisungen dafür gegeben.
Das B. muß entsprechend der Bauausschreibung in der Regel enthalten: eine Beschreibung der zu leistenden Arbeiten, die dafür geforderten Einheits- oder Pauschalpreise, eine Bestätigung über die Höhe der hinterlegten Sicherheit, über die Vollendungsfrist, die Bedingungen und den Ort der Zahlungsanweisung, über die Dauer der Gültigkeit des Anbotes sowie Abweichungen von den Bestimmungen der Bauausschreibung, die sich der Anbotsteller vorbehält. Zur Aufklärung über die Einzelheiten der zu vergebenden Arbeiten werden den Angebotstellern seitens des Bauherrn je nach den Verhältnissen mehr oder weniger eingehende Entwurfspläne, Preisverzeichnisse, Kostenanschläge, allgemeine und besondere Bedingungen (s. Verdingungswesen), Baubeschreibungen, geologische Aufnahmen
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