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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912.

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C. Verbundene Hand- u. Zugschranken sind derart eingerichtet, daß sie bei Tag als Hand-, bei Nacht als Zugschranken bedient werden;

D. Sperrschranken, werden nur zu gewissen Zeiten des landwirtschaftlichen Betriebs (Anbau-, Erntezeit) geöffnet und bleiben die übrige Zeit geschlossen

E. Drehkreuze und Falltore kehren von selbst in die geschlossene Lage zurück und bedürfen besonderer Bedienung nicht.

A. Handschranken

benötigen zur Bedienung 1 oder 2 Bedienstete und werden deshalb nur dort angeordnet, wo diese zur Verfügung sind; sie werden unterschieden in geteilte und ungeteilte.


Abb. 38.
Abb. 39.
Abb. 40.

Abb. 41.
Abb. 42.
Abb. 43.

a) Geteilte Handschranken, bei denen jeder Schlagbaum besonders bedient werden muß, bestehen noch mehrfach, werden aber wegen der Gefahr, in die der Bedienende bei Überschreiten des Gleises geraten kann, in "ungeteilte" umgewandelt. Nur in der Nähe großer Stationen wird die "geteilte" Anordnung der Schlagbäume dann beibehalten, wenn behufs rascherer Öffnung und Schließung für jeden Schlagbaum besondere Bedienung vorgesehen ist.

Man unterscheidet geteilte Schiebe-, Dreh- und Schlagbaumschranken.

Die einfachsten Schiebeschranken bestehen aus einer runden 0·06-0·08 m starken Stange, die gewöhnlich nach Abb. 38 in der Querschnittsrichtung der Straße in den ausgenommenen Kanthölzern A und B ruht und in geschlossenem Zustand nach C verschoben wird. Da Stangen mit kreisrundem Querschnitt schwer werden und sich stark durchbiegen, so wendet man bei größerer Straßenbreite zuweilen hölzerne Latten mit hochkantigem Querschnitt an, die der leichteren Beweglichkeit wegen auf Rollen laufen oder zwischen Rollenpaaren geführt werden. In Eisen sind solche Schranken als Gitterträger, ausgeführt (Abb. 39), deren Höhe ungefähr 1/25 ihrer Länge beträgt, mit Gurtungen aus Winkel- oder -Eisen und bandartigen oder steifen Ausfüllstücken, oder aber, um die Absperrung möglichst gründlich durchzuführen, als Gitterwände, die bis an die Straßenoberfläche herabreichen und auf einem dortselbst versenkt eingelegten Schienenstrang mittels größerer Laufrollen verschoben werden. Die verschiedenen Arten der Schiebeschranken erfüllen die gestellten Anforderungen nicht in genügendem Maß, da sie viel Zeit zur Bedienung erfordern, schwer beweglich sind und seitlich der Straße einen Raum beanspruchen, der nicht immer vorhanden ist.

Drehschranken bestehen aus Stange, Balken oder einem ein- oder zweiflügligen Tor, das sich beim Öffnen oder Schließen um eine lotrechte Achse dreht (Abb. 40).

Einen Drehschranken einfachster Art zeigt Abb. 41. Da das Gewicht der Stange bei größeren Weiten zu groß und die Bedienung erschwert wird, hat man an dem erhöhten Drehbalken ein Zugband befestigt (Abb. 42), oder aber die Stange nach unten verstrebt (Abb. 43 und 44). Schlagschranken drehen sich um eine wagrechte Achse und nehmen bei ihrer Bewegung in einer lotrechten Ebene wenig Raum ein (Abb. 45). Der kürzere, über A hinausreichende Teil der Schlagbäume ist

C. Verbundene Hand- u. Zugschranken sind derart eingerichtet, daß sie bei Tag als Hand-, bei Nacht als Zugschranken bedient werden;

D. Sperrschranken, werden nur zu gewissen Zeiten des landwirtschaftlichen Betriebs (Anbau-, Erntezeit) geöffnet und bleiben die übrige Zeit geschlossen

E. Drehkreuze und Falltore kehren von selbst in die geschlossene Lage zurück und bedürfen besonderer Bedienung nicht.

A. Handschranken

benötigen zur Bedienung 1 oder 2 Bedienstete und werden deshalb nur dort angeordnet, wo diese zur Verfügung sind; sie werden unterschieden in geteilte und ungeteilte.


Abb. 38.
Abb. 39.
Abb. 40.

Abb. 41.
Abb. 42.
Abb. 43.

a) Geteilte Handschranken, bei denen jeder Schlagbaum besonders bedient werden muß, bestehen noch mehrfach, werden aber wegen der Gefahr, in die der Bedienende bei Überschreiten des Gleises geraten kann, in „ungeteilte“ umgewandelt. Nur in der Nähe großer Stationen wird die „geteilte“ Anordnung der Schlagbäume dann beibehalten, wenn behufs rascherer Öffnung und Schließung für jeden Schlagbaum besondere Bedienung vorgesehen ist.

Man unterscheidet geteilte Schiebe-, Dreh- und Schlagbaumschranken.

Die einfachsten Schiebeschranken bestehen aus einer runden 0·06–0·08 m starken Stange, die gewöhnlich nach Abb. 38 in der Querschnittsrichtung der Straße in den ausgenommenen Kanthölzern A und B ruht und in geschlossenem Zustand nach C verschoben wird. Da Stangen mit kreisrundem Querschnitt schwer werden und sich stark durchbiegen, so wendet man bei größerer Straßenbreite zuweilen hölzerne Latten mit hochkantigem Querschnitt an, die der leichteren Beweglichkeit wegen auf Rollen laufen oder zwischen Rollenpaaren geführt werden. In Eisen sind solche Schranken als Gitterträger, ausgeführt (Abb. 39), deren Höhe ungefähr 1/25 ihrer Länge beträgt, mit Gurtungen aus Winkel- oder -Eisen und bandartigen oder steifen Ausfüllstücken, oder aber, um die Absperrung möglichst gründlich durchzuführen, als Gitterwände, die bis an die Straßenoberfläche herabreichen und auf einem dortselbst versenkt eingelegten Schienenstrang mittels größerer Laufrollen verschoben werden. Die verschiedenen Arten der Schiebeschranken erfüllen die gestellten Anforderungen nicht in genügendem Maß, da sie viel Zeit zur Bedienung erfordern, schwer beweglich sind und seitlich der Straße einen Raum beanspruchen, der nicht immer vorhanden ist.

Drehschranken bestehen aus Stange, Balken oder einem ein- oder zweiflügligen Tor, das sich beim Öffnen oder Schließen um eine lotrechte Achse dreht (Abb. 40).

Einen Drehschranken einfachster Art zeigt Abb. 41. Da das Gewicht der Stange bei größeren Weiten zu groß und die Bedienung erschwert wird, hat man an dem erhöhten Drehbalken ein Zugband befestigt (Abb. 42), oder aber die Stange nach unten verstrebt (Abb. 43 und 44). Schlagschranken drehen sich um eine wagrechte Achse und nehmen bei ihrer Bewegung in einer lotrechten Ebene wenig Raum ein (Abb. 45). Der kürzere, über A hinausreichende Teil der Schlagbäume ist

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[45/0053] C. Verbundene Hand- u. Zugschranken sind derart eingerichtet, daß sie bei Tag als Hand-, bei Nacht als Zugschranken bedient werden; D. Sperrschranken, werden nur zu gewissen Zeiten des landwirtschaftlichen Betriebs (Anbau-, Erntezeit) geöffnet und bleiben die übrige Zeit geschlossen E. Drehkreuze und Falltore kehren von selbst in die geschlossene Lage zurück und bedürfen besonderer Bedienung nicht. A. Handschranken benötigen zur Bedienung 1 oder 2 Bedienstete und werden deshalb nur dort angeordnet, wo diese zur Verfügung sind; sie werden unterschieden in geteilte und ungeteilte. [Abbildung Abb. 38. ] [Abbildung Abb. 39. ] [Abbildung Abb. 40. ] [Abbildung Abb. 41. ] [Abbildung Abb. 42. ] [Abbildung Abb. 43. ] a) Geteilte Handschranken, bei denen jeder Schlagbaum besonders bedient werden muß, bestehen noch mehrfach, werden aber wegen der Gefahr, in die der Bedienende bei Überschreiten des Gleises geraten kann, in „ungeteilte“ umgewandelt. Nur in der Nähe großer Stationen wird die „geteilte“ Anordnung der Schlagbäume dann beibehalten, wenn behufs rascherer Öffnung und Schließung für jeden Schlagbaum besondere Bedienung vorgesehen ist. Man unterscheidet geteilte Schiebe-, Dreh- und Schlagbaumschranken. Die einfachsten Schiebeschranken bestehen aus einer runden 0·06–0·08 m starken Stange, die gewöhnlich nach Abb. 38 in der Querschnittsrichtung der Straße in den ausgenommenen Kanthölzern A und B ruht und in geschlossenem Zustand nach C verschoben wird. Da Stangen mit kreisrundem Querschnitt schwer werden und sich stark durchbiegen, so wendet man bei größerer Straßenbreite zuweilen hölzerne Latten mit hochkantigem Querschnitt an, die der leichteren Beweglichkeit wegen auf Rollen laufen oder zwischen Rollenpaaren geführt werden. In Eisen sind solche Schranken als Gitterträger, ausgeführt (Abb. 39), deren Höhe ungefähr 1/25 ihrer Länge beträgt, mit Gurtungen aus Winkel- oder [Abbildung] -Eisen und bandartigen oder steifen Ausfüllstücken, oder aber, um die Absperrung möglichst gründlich durchzuführen, als Gitterwände, die bis an die Straßenoberfläche herabreichen und auf einem dortselbst versenkt eingelegten Schienenstrang mittels größerer Laufrollen verschoben werden. Die verschiedenen Arten der Schiebeschranken erfüllen die gestellten Anforderungen nicht in genügendem Maß, da sie viel Zeit zur Bedienung erfordern, schwer beweglich sind und seitlich der Straße einen Raum beanspruchen, der nicht immer vorhanden ist. Drehschranken bestehen aus Stange, Balken oder einem ein- oder zweiflügligen Tor, das sich beim Öffnen oder Schließen um eine lotrechte Achse dreht (Abb. 40). Einen Drehschranken einfachster Art zeigt Abb. 41. Da das Gewicht der Stange bei größeren Weiten zu groß und die Bedienung erschwert wird, hat man an dem erhöhten Drehbalken ein Zugband befestigt (Abb. 42), oder aber die Stange nach unten verstrebt (Abb. 43 und 44). Schlagschranken drehen sich um eine wagrechte Achse und nehmen bei ihrer Bewegung in einer lotrechten Ebene wenig Raum ein (Abb. 45). Der kürzere, über A hinausreichende Teil der Schlagbäume ist

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912, S. 45. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen01_1912/53>, abgerufen am 16.07.2024.