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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912.

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A.

Abdeckung von Bauwerken (water proofing of buildings; isolement impermeable; coprimento impermeabile) mit wasserdichten Stoffen zum Schutze gegen das Eindringen von Feuchtigkeit.

Steinerne Bauwerke müssen vor dem Eindringen der Feuchtigkeit in das Mauerwerk geschützt werden, weil diese den Mörtel auslaugt und seiner Festigkeit beraubt, Ausblühungen des Steines verursacht und durch die Frostwirkung das Gefüge des Steins und des Mauerwerks zerstört. Von der guten Beschaffenheit der A. ist somit die Lebensdauer des Bauwerks abhängig. Im Eisenbahnbau ist ein sorgfältiger Schutz gegen das Eindringen von Niederschlagswasser bei gewölbten und Eisenbetondurchlässen, Viadukten u. s. w. schon mit Rücksicht auf die durch den Betrieb gebotene Bestandsicherheit erforderlich. Während diese Objekte nur in ihren oberen Teilen einer A. bedürfen, sind Bauwerke, die ganz im gewachsenen Boden oder unter Wasser eingebaut werden, wie Personentunnel, Untergrundbahnen, Unterwassertunnel u. dgl. nach allen Seiten gegen Grundwasser zu sichern, teils zum Schutze der Bauwerke selbst, teils um die geschaffenen Räume trocken zu halten.

Der Schutz gegen das Eindringen der Feuchtigkeit erfolgt gewöhnlich durch einen wasserdichten Putz, einen Aufstrich oder eine A. mit plattenförmigen Körpern. Die A. soll auch wirksam sein, wenn das Bauwerk infolge ungleichen Setzens oder einseitiger Verdrückung, oder infolge der Erschütterungen des Bahnbetriebs Risse bekommt. Wasserdichte Putze und Aufstriche bieten in diesem Falle keinen Schutz, weil sie mit dem Mauerwerk reißen. Ein dauernder Schutz gegen Feuchtigkeit kann nur durch selbständige plattenförmige Körper erzielt werden, die nicht alle Bewegungen des Bauwerks mitmachen. Diese Art der A. soll hier besprochen werden.

Zusammensetzung der Abdeckstoffe. Die plattenförmigen Abdeckstoffe bestehen aus dem eigentlichen Isoliermittel, das die Feuchtigkeit abhält, und dem Träger, der den Abdeckstoff selbständig machen und ihm eine gewisse Festigkeit geben soll. Der Träger besteht meist aus organischen Stoffen (tierischen Haaren, Pflanzenfasern), die der Fäulnis unterworfen sind und daher durch Tränkung mit fäulniswidrigen Stoffen haltbar gemacht werden müssen. Das Tränkmittel kann dem Isoliermittel ähnlich oder gleich sein. Die Isolierschicht wird meist auf den getränkten Träger beiderseits aufgebracht. Isoliermasse und Tränkmasse können auch vereinigt sein. Mit Rücksicht auf die Herstellung und Beförderung der Abdeckstoffe werden sie gewöhnlich in einzelnen Stücken - Platten oder Streifen - hergestellt und diese auf dem Bauwerk mit Nähten verklebt. Die Klebemasse muß die Isoliermasse der einzelnen Stücke verbinden und ihr daher ähnlich sein.

Damit die Platten vor ihrer Verwendung nicht zusammenkleben, werden sie meist mit einem besonderen Stoff überzogen (bestreut).

Beschaffenheit des Isolierstoffs, Tränkstoffs und Klebemittels. Die Isoliermasse muß wasserundurchlässig und zähe sein; sie darf in der Kälte (bis - 5°) nicht spröde und in der Wärme (bis + 35°) nicht flüssig werden. Diese Eigenschaften muß sie dauernd bewahren und deshalb beständig, d. h. unempfindlich gegen den Einfluß von Säuren, Alkalien, der Luft und des Wassers, sowie von Fäulnisbakterien sein.

Ähnliche, wenn auch weniger strenge Anforderungen, sind an das Tränkmittel zu stellen; dieses muß außerdem die Faser des Trägers gut durchdringen.

Die geforderten Eigenschaften werden durch die natürlichen und künstlichen Kohlenwasserstoffverbindungen (Bitumina) und deren Mischungen in mehr oder weniger vollkommener Weise erfüllt. Als solche sind zu nennen:

1. Die Destillationsstufen des Steinkohlenteers: Steinkohlenteerpech (bei gewöhnlicher Temperatur fest; gegen Säuren und Alkalien

A.

Abdeckung von Bauwerken (water proofing of buildings; isolement imperméable; coprimento impermeabile) mit wasserdichten Stoffen zum Schutze gegen das Eindringen von Feuchtigkeit.

Steinerne Bauwerke müssen vor dem Eindringen der Feuchtigkeit in das Mauerwerk geschützt werden, weil diese den Mörtel auslaugt und seiner Festigkeit beraubt, Ausblühungen des Steines verursacht und durch die Frostwirkung das Gefüge des Steins und des Mauerwerks zerstört. Von der guten Beschaffenheit der A. ist somit die Lebensdauer des Bauwerks abhängig. Im Eisenbahnbau ist ein sorgfältiger Schutz gegen das Eindringen von Niederschlagswasser bei gewölbten und Eisenbetondurchlässen, Viadukten u. s. w. schon mit Rücksicht auf die durch den Betrieb gebotene Bestandsicherheit erforderlich. Während diese Objekte nur in ihren oberen Teilen einer A. bedürfen, sind Bauwerke, die ganz im gewachsenen Boden oder unter Wasser eingebaut werden, wie Personentunnel, Untergrundbahnen, Unterwassertunnel u. dgl. nach allen Seiten gegen Grundwasser zu sichern, teils zum Schutze der Bauwerke selbst, teils um die geschaffenen Räume trocken zu halten.

Der Schutz gegen das Eindringen der Feuchtigkeit erfolgt gewöhnlich durch einen wasserdichten Putz, einen Aufstrich oder eine A. mit plattenförmigen Körpern. Die A. soll auch wirksam sein, wenn das Bauwerk infolge ungleichen Setzens oder einseitiger Verdrückung, oder infolge der Erschütterungen des Bahnbetriebs Risse bekommt. Wasserdichte Putze und Aufstriche bieten in diesem Falle keinen Schutz, weil sie mit dem Mauerwerk reißen. Ein dauernder Schutz gegen Feuchtigkeit kann nur durch selbständige plattenförmige Körper erzielt werden, die nicht alle Bewegungen des Bauwerks mitmachen. Diese Art der A. soll hier besprochen werden.

Zusammensetzung der Abdeckstoffe. Die plattenförmigen Abdeckstoffe bestehen aus dem eigentlichen Isoliermittel, das die Feuchtigkeit abhält, und dem Träger, der den Abdeckstoff selbständig machen und ihm eine gewisse Festigkeit geben soll. Der Träger besteht meist aus organischen Stoffen (tierischen Haaren, Pflanzenfasern), die der Fäulnis unterworfen sind und daher durch Tränkung mit fäulniswidrigen Stoffen haltbar gemacht werden müssen. Das Tränkmittel kann dem Isoliermittel ähnlich oder gleich sein. Die Isolierschicht wird meist auf den getränkten Träger beiderseits aufgebracht. Isoliermasse und Tränkmasse können auch vereinigt sein. Mit Rücksicht auf die Herstellung und Beförderung der Abdeckstoffe werden sie gewöhnlich in einzelnen Stücken – Platten oder Streifen – hergestellt und diese auf dem Bauwerk mit Nähten verklebt. Die Klebemasse muß die Isoliermasse der einzelnen Stücke verbinden und ihr daher ähnlich sein.

Damit die Platten vor ihrer Verwendung nicht zusammenkleben, werden sie meist mit einem besonderen Stoff überzogen (bestreut).

Beschaffenheit des Isolierstoffs, Tränkstoffs und Klebemittels. Die Isoliermasse muß wasserundurchlässig und zähe sein; sie darf in der Kälte (bis – 5°) nicht spröde und in der Wärme (bis + 35°) nicht flüssig werden. Diese Eigenschaften muß sie dauernd bewahren und deshalb beständig, d. h. unempfindlich gegen den Einfluß von Säuren, Alkalien, der Luft und des Wassers, sowie von Fäulnisbakterien sein.

Ähnliche, wenn auch weniger strenge Anforderungen, sind an das Tränkmittel zu stellen; dieses muß außerdem die Faser des Trägers gut durchdringen.

Die geforderten Eigenschaften werden durch die natürlichen und künstlichen Kohlenwasserstoffverbindungen (Bitumina) und deren Mischungen in mehr oder weniger vollkommener Weise erfüllt. Als solche sind zu nennen:

1. Die Destillationsstufen des Steinkohlenteers: Steinkohlenteerpech (bei gewöhnlicher Temperatur fest; gegen Säuren und Alkalien

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[[1]/0009] A. Abdeckung von Bauwerken (water proofing of buildings; isolement imperméable; coprimento impermeabile) mit wasserdichten Stoffen zum Schutze gegen das Eindringen von Feuchtigkeit. Steinerne Bauwerke müssen vor dem Eindringen der Feuchtigkeit in das Mauerwerk geschützt werden, weil diese den Mörtel auslaugt und seiner Festigkeit beraubt, Ausblühungen des Steines verursacht und durch die Frostwirkung das Gefüge des Steins und des Mauerwerks zerstört. Von der guten Beschaffenheit der A. ist somit die Lebensdauer des Bauwerks abhängig. Im Eisenbahnbau ist ein sorgfältiger Schutz gegen das Eindringen von Niederschlagswasser bei gewölbten und Eisenbetondurchlässen, Viadukten u. s. w. schon mit Rücksicht auf die durch den Betrieb gebotene Bestandsicherheit erforderlich. Während diese Objekte nur in ihren oberen Teilen einer A. bedürfen, sind Bauwerke, die ganz im gewachsenen Boden oder unter Wasser eingebaut werden, wie Personentunnel, Untergrundbahnen, Unterwassertunnel u. dgl. nach allen Seiten gegen Grundwasser zu sichern, teils zum Schutze der Bauwerke selbst, teils um die geschaffenen Räume trocken zu halten. Der Schutz gegen das Eindringen der Feuchtigkeit erfolgt gewöhnlich durch einen wasserdichten Putz, einen Aufstrich oder eine A. mit plattenförmigen Körpern. Die A. soll auch wirksam sein, wenn das Bauwerk infolge ungleichen Setzens oder einseitiger Verdrückung, oder infolge der Erschütterungen des Bahnbetriebs Risse bekommt. Wasserdichte Putze und Aufstriche bieten in diesem Falle keinen Schutz, weil sie mit dem Mauerwerk reißen. Ein dauernder Schutz gegen Feuchtigkeit kann nur durch selbständige plattenförmige Körper erzielt werden, die nicht alle Bewegungen des Bauwerks mitmachen. Diese Art der A. soll hier besprochen werden. Zusammensetzung der Abdeckstoffe. Die plattenförmigen Abdeckstoffe bestehen aus dem eigentlichen Isoliermittel, das die Feuchtigkeit abhält, und dem Träger, der den Abdeckstoff selbständig machen und ihm eine gewisse Festigkeit geben soll. Der Träger besteht meist aus organischen Stoffen (tierischen Haaren, Pflanzenfasern), die der Fäulnis unterworfen sind und daher durch Tränkung mit fäulniswidrigen Stoffen haltbar gemacht werden müssen. Das Tränkmittel kann dem Isoliermittel ähnlich oder gleich sein. Die Isolierschicht wird meist auf den getränkten Träger beiderseits aufgebracht. Isoliermasse und Tränkmasse können auch vereinigt sein. Mit Rücksicht auf die Herstellung und Beförderung der Abdeckstoffe werden sie gewöhnlich in einzelnen Stücken – Platten oder Streifen – hergestellt und diese auf dem Bauwerk mit Nähten verklebt. Die Klebemasse muß die Isoliermasse der einzelnen Stücke verbinden und ihr daher ähnlich sein. Damit die Platten vor ihrer Verwendung nicht zusammenkleben, werden sie meist mit einem besonderen Stoff überzogen (bestreut). Beschaffenheit des Isolierstoffs, Tränkstoffs und Klebemittels. Die Isoliermasse muß wasserundurchlässig und zähe sein; sie darf in der Kälte (bis – 5°) nicht spröde und in der Wärme (bis + 35°) nicht flüssig werden. Diese Eigenschaften muß sie dauernd bewahren und deshalb beständig, d. h. unempfindlich gegen den Einfluß von Säuren, Alkalien, der Luft und des Wassers, sowie von Fäulnisbakterien sein. Ähnliche, wenn auch weniger strenge Anforderungen, sind an das Tränkmittel zu stellen; dieses muß außerdem die Faser des Trägers gut durchdringen. Die geforderten Eigenschaften werden durch die natürlichen und künstlichen Kohlenwasserstoffverbindungen (Bitumina) und deren Mischungen in mehr oder weniger vollkommener Weise erfüllt. Als solche sind zu nennen: 1. Die Destillationsstufen des Steinkohlenteers: Steinkohlenteerpech (bei gewöhnlicher Temperatur fest; gegen Säuren und Alkalien

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912, S. [1]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen01_1912/9>, abgerufen am 03.12.2024.