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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912.

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Das Mischrohr ist frei in die Lampe eingelegt und wird durch eine Federnase gegen die Düsenmuffe gedrückt; es besitzt einen Gewindestutzen zum Einschrauben des Brennermundstückes und um diesen einen ringförmigen Ansatz, der den Glühkörperträger aufnimmt; zur Befestigung des letzteren dient ein federnder Bajonettverschluß.

Der Glühkörper selbst ist an einem mit 3 Füßchen versehenen Magnesiaring befestigt und wird mit diesem in den vielfach gleichzeitig zu einem Schutz- und Fangkorb ausgebildeten Glühkörperträger (der ein Weiterglühen der allenfalls herabfallenden Glühkörperteile ermöglicht) eingelegt.

Der Reflektor wird lediglich über die an der gußeisernen Sternplatte angebrachten Böcke geschoben und durch die an diesen befindlichen federnden Stifte b gehalten.

Nachdem ein Kleinstellen der Leuchtflamme wegen Rückschlagens nicht möglich ist, wird, im Falle eine Abdunklung der Lampe erwünscht ist, seitlich vom Lichtbrenner ein kleiner Brenner, der sog. Zündbrenner, angeordnet, der während der ganzen Leuchtzeit brennt und die Entzündung der Leuchtflamme beim Anzünden der Lampen sowie auch ein Wiederanzünden der Leuchtflammen nach vorheriger Dunkelstellung (Absperrung der Lichtleitung allein) zu besorgen hat.

Dieser Zündbrenner erhält das Gas entweder aus einer durch den ganzen Wagen gesondert führenden Leitung, der sog. Zündleitung, oder aber wird diese Zuleitung erst in der Lampe, jedoch vor dem Dunkelstellhahn, abgezweigt.

Für die Betätigung des Dunkelstellhahnes ist in der Regel seitlich der Lampe ein Hebel angeordnet, oder es kann die Dunkelstellung mittels eines normalen Gasschlüssels erfolgen; letzteres ist bei Lampen der Fall, wo eine Betätigung der Dunkelstellvorrichtung durch die Reisenden nicht erwünscht oder nicht zulässig ist (Nebenraumlampen); vereinzelt ist auch der Lampenblendenmechanismus mit der Betätigungsvorrichtung des Dunkelstellhahnes selbsttätig verbunden.

Die Lampe als solche kann durch den seitlich angebrachten Hauptabsperrhahn vollständig vom übrigen Beleuchtungsnetz abgeschaltet werden.

Die Kosten einer Kerzenbrennstunde betragen für Lampen mit offener Flamme (einfache Schnitt- oder Lochbrennerlampen) im Mittel etwa 0·37 Pf., für Glühlichtlampen, bei denen auch der Verschleiß der Glühstrümpfe in Rechnung zu stellen ist, 0·075 Pf., wobei in beiden Fällen die Kosten der Tilgung der Beleuchtungseinrichtung, der Gasfernleitungen und Gastransportwagen sowie die Verzinsung des aufgewendeten Kapitals eingerechnet sind.

Der Gasverbrauch der einzelnen Lampen beträgt f. d. Kerzenbrennstunde im Mittel:



Die Erzeugungskosten für 1 m3 komprimierten Ölgases (einschließlich Tilgung und Verzinsung des aufgewendeten Kapitales) schwanken bei den einzelnen Verwaltungen je nach den Gestehungskosten des Rohmaterials und den Löhnen zwischen 0·3-1·2 M. und betragen im Mittel 0·60 M.

Über die Zunahme der Ausbreitung der Ölgasbeleuchtung, Bauart Pintsch, gibt die nachstehende Tabelle (nach Gerdes) Aufschluß:



B. Wagenbeleuchtung mit komprimiertem und karburiertem Steinkohlengas. Trockenes und dann komprimiertes Steinkohlengas hat die Eigenschaft, wenn es nach Verminderung der Komprimierung mit Dämpfen in Berührung kommt, sich mit diesen zu sättigen.

Wird das Gas auf dem Wege vom Druckreduktionsapparat zum Brenner durch ein Gefäß geleitet, das mit flüssigen (flüchtigen) Kohlenwasserstoffen gefüllt ist, so nimmt es diese in Dampfform bis zur vollen Sättigung auf, wodurch die Leuchtkraft des Gases mehr als verdreifacht und nahezu gleich jener des Ölgases wird.

Die erforderliche Einrichtung der Wagen für diese Beleuchtungsart unterscheidet sich von der für Ölgas nur dadurch, daß entweder in der Niederdruckleitung zwischen Druckreduktionsapparat und Brenner ein Karburierungstopf eingeschaltet ist, oder jede Gaslampe mit einem Karburierapparat versehen ist.

Der in der Niederdruckleitung eingeschaltete Karburierungstopf besteht aus einem oben geschlossenen zylindrischen, gußeisernen Oberteil, das durch eine senkrechte Wand in zwei Kammern geteilt ist und aus einem mittels Flanschenschrauben am Oberteil befestigten schalenartigen Unterteil. Zwischen beiden und nahe der Decke des Oberteiles ist eine gelochte Blechscheibe (Diaphragma) eingeschaltet; durch die Öffnungen der genannten Scheiben sind Wolldochte gezogen, deren Enden bis auf den Boden des Unterteiles reichen.

Der Unterteil ist mit der Karburierungsflüssigkeit gefüllt, die durch die Dochte aufgesaugt wird.

Das trockene Gas strömt unmittelbar unter der oberen Diaphragmascheibe in die erste Kammer und durch eine Öffnung am unteren

Das Mischrohr ist frei in die Lampe eingelegt und wird durch eine Federnase gegen die Düsenmuffe gedrückt; es besitzt einen Gewindestutzen zum Einschrauben des Brennermundstückes und um diesen einen ringförmigen Ansatz, der den Glühkörperträger aufnimmt; zur Befestigung des letzteren dient ein federnder Bajonettverschluß.

Der Glühkörper selbst ist an einem mit 3 Füßchen versehenen Magnesiaring befestigt und wird mit diesem in den vielfach gleichzeitig zu einem Schutz- und Fangkorb ausgebildeten Glühkörperträger (der ein Weiterglühen der allenfalls herabfallenden Glühkörperteile ermöglicht) eingelegt.

Der Reflektor wird lediglich über die an der gußeisernen Sternplatte angebrachten Böcke geschoben und durch die an diesen befindlichen federnden Stifte b gehalten.

Nachdem ein Kleinstellen der Leuchtflamme wegen Rückschlagens nicht möglich ist, wird, im Falle eine Abdunklung der Lampe erwünscht ist, seitlich vom Lichtbrenner ein kleiner Brenner, der sog. Zündbrenner, angeordnet, der während der ganzen Leuchtzeit brennt und die Entzündung der Leuchtflamme beim Anzünden der Lampen sowie auch ein Wiederanzünden der Leuchtflammen nach vorheriger Dunkelstellung (Absperrung der Lichtleitung allein) zu besorgen hat.

Dieser Zündbrenner erhält das Gas entweder aus einer durch den ganzen Wagen gesondert führenden Leitung, der sog. Zündleitung, oder aber wird diese Zuleitung erst in der Lampe, jedoch vor dem Dunkelstellhahn, abgezweigt.

Für die Betätigung des Dunkelstellhahnes ist in der Regel seitlich der Lampe ein Hebel angeordnet, oder es kann die Dunkelstellung mittels eines normalen Gasschlüssels erfolgen; letzteres ist bei Lampen der Fall, wo eine Betätigung der Dunkelstellvorrichtung durch die Reisenden nicht erwünscht oder nicht zulässig ist (Nebenraumlampen); vereinzelt ist auch der Lampenblendenmechanismus mit der Betätigungsvorrichtung des Dunkelstellhahnes selbsttätig verbunden.

Die Lampe als solche kann durch den seitlich angebrachten Hauptabsperrhahn vollständig vom übrigen Beleuchtungsnetz abgeschaltet werden.

Die Kosten einer Kerzenbrennstunde betragen für Lampen mit offener Flamme (einfache Schnitt- oder Lochbrennerlampen) im Mittel etwa 0·37 Pf., für Glühlichtlampen, bei denen auch der Verschleiß der Glühstrümpfe in Rechnung zu stellen ist, 0·075 Pf., wobei in beiden Fällen die Kosten der Tilgung der Beleuchtungseinrichtung, der Gasfernleitungen und Gastransportwagen sowie die Verzinsung des aufgewendeten Kapitals eingerechnet sind.

Der Gasverbrauch der einzelnen Lampen beträgt f. d. Kerzenbrennstunde im Mittel:



Die Erzeugungskosten für 1 m3 komprimierten Ölgases (einschließlich Tilgung und Verzinsung des aufgewendeten Kapitales) schwanken bei den einzelnen Verwaltungen je nach den Gestehungskosten des Rohmaterials und den Löhnen zwischen 0·3–1·2 M. und betragen im Mittel 0·60 M.

Über die Zunahme der Ausbreitung der Ölgasbeleuchtung, Bauart Pintsch, gibt die nachstehende Tabelle (nach Gerdes) Aufschluß:



B. Wagenbeleuchtung mit komprimiertem und karburiertem Steinkohlengas. Trockenes und dann komprimiertes Steinkohlengas hat die Eigenschaft, wenn es nach Verminderung der Komprimierung mit Dämpfen in Berührung kommt, sich mit diesen zu sättigen.

Wird das Gas auf dem Wege vom Druckreduktionsapparat zum Brenner durch ein Gefäß geleitet, das mit flüssigen (flüchtigen) Kohlenwasserstoffen gefüllt ist, so nimmt es diese in Dampfform bis zur vollen Sättigung auf, wodurch die Leuchtkraft des Gases mehr als verdreifacht und nahezu gleich jener des Ölgases wird.

Die erforderliche Einrichtung der Wagen für diese Beleuchtungsart unterscheidet sich von der für Ölgas nur dadurch, daß entweder in der Niederdruckleitung zwischen Druckreduktionsapparat und Brenner ein Karburierungstopf eingeschaltet ist, oder jede Gaslampe mit einem Karburierapparat versehen ist.

Der in der Niederdruckleitung eingeschaltete Karburierungstopf besteht aus einem oben geschlossenen zylindrischen, gußeisernen Oberteil, das durch eine senkrechte Wand in zwei Kammern geteilt ist und aus einem mittels Flanschenschrauben am Oberteil befestigten schalenartigen Unterteil. Zwischen beiden und nahe der Decke des Oberteiles ist eine gelochte Blechscheibe (Diaphragma) eingeschaltet; durch die Öffnungen der genannten Scheiben sind Wolldochte gezogen, deren Enden bis auf den Boden des Unterteiles reichen.

Der Unterteil ist mit der Karburierungsflüssigkeit gefüllt, die durch die Dochte aufgesaugt wird.

Das trockene Gas strömt unmittelbar unter der oberen Diaphragmascheibe in die erste Kammer und durch eine Öffnung am unteren

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[163/0172] Das Mischrohr ist frei in die Lampe eingelegt und wird durch eine Federnase gegen die Düsenmuffe gedrückt; es besitzt einen Gewindestutzen zum Einschrauben des Brennermundstückes und um diesen einen ringförmigen Ansatz, der den Glühkörperträger aufnimmt; zur Befestigung des letzteren dient ein federnder Bajonettverschluß. Der Glühkörper selbst ist an einem mit 3 Füßchen versehenen Magnesiaring befestigt und wird mit diesem in den vielfach gleichzeitig zu einem Schutz- und Fangkorb ausgebildeten Glühkörperträger (der ein Weiterglühen der allenfalls herabfallenden Glühkörperteile ermöglicht) eingelegt. Der Reflektor wird lediglich über die an der gußeisernen Sternplatte angebrachten Böcke geschoben und durch die an diesen befindlichen federnden Stifte b gehalten. Nachdem ein Kleinstellen der Leuchtflamme wegen Rückschlagens nicht möglich ist, wird, im Falle eine Abdunklung der Lampe erwünscht ist, seitlich vom Lichtbrenner ein kleiner Brenner, der sog. Zündbrenner, angeordnet, der während der ganzen Leuchtzeit brennt und die Entzündung der Leuchtflamme beim Anzünden der Lampen sowie auch ein Wiederanzünden der Leuchtflammen nach vorheriger Dunkelstellung (Absperrung der Lichtleitung allein) zu besorgen hat. Dieser Zündbrenner erhält das Gas entweder aus einer durch den ganzen Wagen gesondert führenden Leitung, der sog. Zündleitung, oder aber wird diese Zuleitung erst in der Lampe, jedoch vor dem Dunkelstellhahn, abgezweigt. Für die Betätigung des Dunkelstellhahnes ist in der Regel seitlich der Lampe ein Hebel angeordnet, oder es kann die Dunkelstellung mittels eines normalen Gasschlüssels erfolgen; letzteres ist bei Lampen der Fall, wo eine Betätigung der Dunkelstellvorrichtung durch die Reisenden nicht erwünscht oder nicht zulässig ist (Nebenraumlampen); vereinzelt ist auch der Lampenblendenmechanismus mit der Betätigungsvorrichtung des Dunkelstellhahnes selbsttätig verbunden. Die Lampe als solche kann durch den seitlich angebrachten Hauptabsperrhahn vollständig vom übrigen Beleuchtungsnetz abgeschaltet werden. Die Kosten einer Kerzenbrennstunde betragen für Lampen mit offener Flamme (einfache Schnitt- oder Lochbrennerlampen) im Mittel etwa 0·37 Pf., für Glühlichtlampen, bei denen auch der Verschleiß der Glühstrümpfe in Rechnung zu stellen ist, 0·075 Pf., wobei in beiden Fällen die Kosten der Tilgung der Beleuchtungseinrichtung, der Gasfernleitungen und Gastransportwagen sowie die Verzinsung des aufgewendeten Kapitals eingerechnet sind. Der Gasverbrauch der einzelnen Lampen beträgt f. d. Kerzenbrennstunde im Mittel: Die Erzeugungskosten für 1 m3 komprimierten Ölgases (einschließlich Tilgung und Verzinsung des aufgewendeten Kapitales) schwanken bei den einzelnen Verwaltungen je nach den Gestehungskosten des Rohmaterials und den Löhnen zwischen 0·3–1·2 M. und betragen im Mittel 0·60 M. Über die Zunahme der Ausbreitung der Ölgasbeleuchtung, Bauart Pintsch, gibt die nachstehende Tabelle (nach Gerdes) Aufschluß: B. Wagenbeleuchtung mit komprimiertem und karburiertem Steinkohlengas. Trockenes und dann komprimiertes Steinkohlengas hat die Eigenschaft, wenn es nach Verminderung der Komprimierung mit Dämpfen in Berührung kommt, sich mit diesen zu sättigen. Wird das Gas auf dem Wege vom Druckreduktionsapparat zum Brenner durch ein Gefäß geleitet, das mit flüssigen (flüchtigen) Kohlenwasserstoffen gefüllt ist, so nimmt es diese in Dampfform bis zur vollen Sättigung auf, wodurch die Leuchtkraft des Gases mehr als verdreifacht und nahezu gleich jener des Ölgases wird. Die erforderliche Einrichtung der Wagen für diese Beleuchtungsart unterscheidet sich von der für Ölgas nur dadurch, daß entweder in der Niederdruckleitung zwischen Druckreduktionsapparat und Brenner ein Karburierungstopf eingeschaltet ist, oder jede Gaslampe mit einem Karburierapparat versehen ist. Der in der Niederdruckleitung eingeschaltete Karburierungstopf besteht aus einem oben geschlossenen zylindrischen, gußeisernen Oberteil, das durch eine senkrechte Wand in zwei Kammern geteilt ist und aus einem mittels Flanschenschrauben am Oberteil befestigten schalenartigen Unterteil. Zwischen beiden und nahe der Decke des Oberteiles ist eine gelochte Blechscheibe (Diaphragma) eingeschaltet; durch die Öffnungen der genannten Scheiben sind Wolldochte gezogen, deren Enden bis auf den Boden des Unterteiles reichen. Der Unterteil ist mit der Karburierungsflüssigkeit gefüllt, die durch die Dochte aufgesaugt wird. Das trockene Gas strömt unmittelbar unter der oberen Diaphragmascheibe in die erste Kammer und durch eine Öffnung am unteren

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Die Abbildungen im Text stammen von zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG.




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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912, S. 163. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen02_1912/172>, abgerufen am 18.10.2024.