Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912.Das erstere Bürstenpaar ist mit den positiven und negativen Klemmen der Batterie verbunden, das letztere unter sich kurzgeschlossen. Die beiden Pole der Maschine bleiben bei den verschiedenen Drehrichtungen ungeändert. Ein automatischer Schalter schaltet die Dynamomaschine, sobald sie die Batterieruhespannung erreicht, zur Batterie parallel. Die Maschine liefert in Parallelschaltung mit den Akkumulatoren bei Geschwindigkeiten von 25 bis 100 km/Std. annähernd konstanten Strom und Spannung. Um die allfälligen Spannungsunterschiede während des Arbeitens der Maschine und die Spannungsunterschiede zwischen Lade- und Entladezustand der Batterie auszugleichen, werden vor jede einzelne Lampe oder vor Lampengruppen Eisendrahtwiderstände geschaltet. Um einen Rückstrom aus der Batterie in die Maschine zu vermeiden, werden Aluminiumzellen oder der bereits erwähnte automatische Ausschalter verwendet. Der Nebenschlußregulator der Maschine enthält ebenfalls Eisendrahtwiderstände, die hauptsächlich den Zweck haben, die Erregerstromstärke von dem Ladezustande der Batterie unabhängig zu machen. In Amerika sind die gebräuchlichsten Bauarten der Achsenbeleuchtung die von Kennedy, Newbold, Moskowitz, Everette und Bliß. Die Achsenbeleuchtung ist für jede Art von Wagen verwendbar; sie hat sich als zweckmäßig und zuverlässig erwiesen. Nur stellt sie sich wegen der Ausrüstung jedes Wagens mit Maschine und Batterie für einzelne Fälle verhältnismäßig hoch. Die Kosten einer Wagenausrüstung schwanken je nach der Größe der Wagen von 3800 bis 6700 M. Die Kosten einer Lampenbrennstunde hängen, da die Verzinsung und Tilgung der Anlagekosten den größten Teil der Jahreskosten ausmachen, in erster Linie von der durchschnittlichen täglichen Brenndauer der Lampen ab; sie sinken mit steigender täglicher Brennstundenzahl. Die Kosten bewegen sich für die Normalkerzenbrennstunde zwischen 0·03 Pf. und 0·3 Pf. Hinsichtlich der Schaltung der Lampen ist noch hervorzuheben, daß bei elektrischen Bahnen infolge der hohen Betriebsspannung meist Serienschaltung (5-10 in einer Reihe), bei den sonstigen vorbeschriebenen geschlossenen Beleuchtungsarten und bei der Einzelwagenbeleuchtung fast durchwegs Parallelschaltung in Anwendung kommt. Die Lampenspannung beträgt bei elektrischen Bahnen meist 100-110 Volt, ausnahmsweise auch 150-250 Volt. Bei den geschlossenen Beleuchtungsanlagen mit den Kraftquellen auf dem Zuge verwendet man eine Lampenspannung von 48-80 Volt, während bei der Einzelwagenbeleuchtung wegen der größeren Haltbarkeit niedervoltiger Lampen und der geringeren Anschaffungskosten der Batterien eine niedere Lampenspannung (16-36 Volt) bevorzugt wird. Zu A. und B. Für Klein- und Nebenbahnen ist die geschlossene B. in jeder Beziehung, insbesondere schon der billigeren Anschaffungskosten wegen die zweckmäßigste. Für Vorortezüge, für die besondere Wagengattungen bestehen, ist sie ebenfalls vorteilhaft. Dort, wo die Wagen sowohl für den Vororte- als auch für den Fernverkehr Anwendung finden, wird der Einzelwagenbeleuchtung der Vorzug zu geben sein. Für den Fernverkehr wird die geschlossene Zugsbeleuchtung nur dort mit Vorteil anzuwenden sein, wo dauernd in sich geschlossen Abb. 47. Beleuchtung der Dienst- und Gepäckwagen. In dem Dienstabteil und in dem Gepäckraum ist gewöhnlich je eine Deckenlampe angebracht. Häufig ist im Dienstabteil außerdem noch eine Wandlampe in der Nähe des Schreibtisches vorhanden. Bei Öl- oder Gasbeleuchtung Das erstere Bürstenpaar ist mit den positiven und negativen Klemmen der Batterie verbunden, das letztere unter sich kurzgeschlossen. Die beiden Pole der Maschine bleiben bei den verschiedenen Drehrichtungen ungeändert. Ein automatischer Schalter schaltet die Dynamomaschine, sobald sie die Batterieruhespannung erreicht, zur Batterie parallel. Die Maschine liefert in Parallelschaltung mit den Akkumulatoren bei Geschwindigkeiten von 25 bis 100 km/Std. annähernd konstanten Strom und Spannung. Um die allfälligen Spannungsunterschiede während des Arbeitens der Maschine und die Spannungsunterschiede zwischen Lade- und Entladezustand der Batterie auszugleichen, werden vor jede einzelne Lampe oder vor Lampengruppen Eisendrahtwiderstände geschaltet. Um einen Rückstrom aus der Batterie in die Maschine zu vermeiden, werden Aluminiumzellen oder der bereits erwähnte automatische Ausschalter verwendet. Der Nebenschlußregulator der Maschine enthält ebenfalls Eisendrahtwiderstände, die hauptsächlich den Zweck haben, die Erregerstromstärke von dem Ladezustande der Batterie unabhängig zu machen. In Amerika sind die gebräuchlichsten Bauarten der Achsenbeleuchtung die von Kennedy, Newbold, Moskowitz, Everette und Bliß. Die Achsenbeleuchtung ist für jede Art von Wagen verwendbar; sie hat sich als zweckmäßig und zuverlässig erwiesen. Nur stellt sie sich wegen der Ausrüstung jedes Wagens mit Maschine und Batterie für einzelne Fälle verhältnismäßig hoch. Die Kosten einer Wagenausrüstung schwanken je nach der Größe der Wagen von 3800 bis 6700 M. Die Kosten einer Lampenbrennstunde hängen, da die Verzinsung und Tilgung der Anlagekosten den größten Teil der Jahreskosten ausmachen, in erster Linie von der durchschnittlichen täglichen Brenndauer der Lampen ab; sie sinken mit steigender täglicher Brennstundenzahl. Die Kosten bewegen sich für die Normalkerzenbrennstunde zwischen 0·03 Pf. und 0·3 Pf. Hinsichtlich der Schaltung der Lampen ist noch hervorzuheben, daß bei elektrischen Bahnen infolge der hohen Betriebsspannung meist Serienschaltung (5–10 in einer Reihe), bei den sonstigen vorbeschriebenen geschlossenen Beleuchtungsarten und bei der Einzelwagenbeleuchtung fast durchwegs Parallelschaltung in Anwendung kommt. Die Lampenspannung beträgt bei elektrischen Bahnen meist 100–110 Volt, ausnahmsweise auch 150–250 Volt. Bei den geschlossenen Beleuchtungsanlagen mit den Kraftquellen auf dem Zuge verwendet man eine Lampenspannung von 48–80 Volt, während bei der Einzelwagenbeleuchtung wegen der größeren Haltbarkeit niedervoltiger Lampen und der geringeren Anschaffungskosten der Batterien eine niedere Lampenspannung (16–36 Volt) bevorzugt wird. Zu A. und B. Für Klein- und Nebenbahnen ist die geschlossene B. in jeder Beziehung, insbesondere schon der billigeren Anschaffungskosten wegen die zweckmäßigste. Für Vorortezüge, für die besondere Wagengattungen bestehen, ist sie ebenfalls vorteilhaft. Dort, wo die Wagen sowohl für den Vororte- als auch für den Fernverkehr Anwendung finden, wird der Einzelwagenbeleuchtung der Vorzug zu geben sein. Für den Fernverkehr wird die geschlossene Zugsbeleuchtung nur dort mit Vorteil anzuwenden sein, wo dauernd in sich geschlossen Abb. 47. Beleuchtung der Dienst- und Gepäckwagen. In dem Dienstabteil und in dem Gepäckraum ist gewöhnlich je eine Deckenlampe angebracht. 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Das erstere Bürstenpaar ist mit den positiven und negativen Klemmen der Batterie verbunden, das letztere unter sich kurzgeschlossen. Die beiden Pole der Maschine bleiben bei den verschiedenen Drehrichtungen ungeändert.
Ein automatischer Schalter schaltet die Dynamomaschine, sobald sie die Batterieruhespannung erreicht, zur Batterie parallel. Die Maschine liefert in Parallelschaltung mit den Akkumulatoren bei Geschwindigkeiten von 25 bis 100 km/Std. annähernd konstanten Strom und Spannung.
Um die allfälligen Spannungsunterschiede während des Arbeitens der Maschine und die Spannungsunterschiede zwischen Lade- und Entladezustand der Batterie auszugleichen, werden vor jede einzelne Lampe oder vor Lampengruppen Eisendrahtwiderstände geschaltet. Um einen Rückstrom aus der Batterie in die Maschine zu vermeiden, werden Aluminiumzellen oder der bereits erwähnte automatische Ausschalter verwendet. Der Nebenschlußregulator der Maschine enthält ebenfalls Eisendrahtwiderstände, die hauptsächlich den Zweck haben, die Erregerstromstärke von dem Ladezustande der Batterie unabhängig zu machen.
In Amerika sind die gebräuchlichsten Bauarten der Achsenbeleuchtung die von Kennedy, Newbold, Moskowitz, Everette und Bliß.
Die Achsenbeleuchtung ist für jede Art von Wagen verwendbar; sie hat sich als zweckmäßig und zuverlässig erwiesen. Nur stellt sie sich wegen der Ausrüstung jedes Wagens mit Maschine und Batterie für einzelne Fälle verhältnismäßig hoch. Die Kosten einer Wagenausrüstung schwanken je nach der Größe der Wagen von 3800 bis 6700 M. Die Kosten einer Lampenbrennstunde hängen, da die Verzinsung und Tilgung der Anlagekosten den größten Teil der Jahreskosten ausmachen, in erster Linie von der durchschnittlichen täglichen Brenndauer der Lampen ab; sie sinken mit steigender täglicher Brennstundenzahl. Die Kosten bewegen sich für die Normalkerzenbrennstunde zwischen 0·03 Pf. und 0·3 Pf.
Hinsichtlich der Schaltung der Lampen ist noch hervorzuheben, daß bei elektrischen Bahnen infolge der hohen Betriebsspannung meist Serienschaltung (5–10 in einer Reihe), bei den sonstigen vorbeschriebenen geschlossenen Beleuchtungsarten und bei der Einzelwagenbeleuchtung fast durchwegs Parallelschaltung in Anwendung kommt.
Die Lampenspannung beträgt bei elektrischen Bahnen meist 100–110 Volt, ausnahmsweise auch 150–250 Volt. Bei den geschlossenen Beleuchtungsanlagen mit den Kraftquellen auf dem Zuge verwendet man eine Lampenspannung von 48–80 Volt, während bei der Einzelwagenbeleuchtung wegen der größeren Haltbarkeit niedervoltiger Lampen und der geringeren Anschaffungskosten der Batterien eine niedere Lampenspannung (16–36 Volt) bevorzugt wird.
Zu A. und B. Für Klein- und Nebenbahnen ist die geschlossene B. in jeder Beziehung, insbesondere schon der billigeren Anschaffungskosten wegen die zweckmäßigste. Für Vorortezüge, für die besondere Wagengattungen bestehen, ist sie ebenfalls vorteilhaft. Dort, wo die Wagen sowohl für den Vororte- als auch für den Fernverkehr Anwendung finden, wird der Einzelwagenbeleuchtung der Vorzug zu geben sein. Für den Fernverkehr wird die geschlossene Zugsbeleuchtung nur dort mit Vorteil anzuwenden sein, wo dauernd in sich geschlossen
[Abbildung Abb. 47.
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bleibende Züge verkehren. Diese Fälle liegen häufig in Amerika und auch in Rußland vor. Im übrigen Europa, wo sich die Zusammensetzung der Wagen während der Fahrt vielfach ändert, in dem die Wagen teils von diesem, teils von jenem Bahnhofe abzweigen, wird wohl die Einzelwagenbeleuchtung mit der Zeit ausschließlich vorherrschend werden.
Beleuchtung der Dienst- und Gepäckwagen.
In dem Dienstabteil und in dem Gepäckraum ist gewöhnlich je eine Deckenlampe angebracht.
Häufig ist im Dienstabteil außerdem noch eine Wandlampe in der Nähe des Schreibtisches vorhanden. Bei Öl- oder Gasbeleuchtung
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