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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912.

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erzielt werden, weil die Wurzeln tief genug in den Boden eindringen, um nicht unter Trockenheit zu leiden, und unter der Oberfläche ein festes schützendes Geflecht bilden. Die Urteile über den Wert derartiger Anpflanzungen sind sehr verschieden. Als Grund gegen die B. der Böschungen mit Sträuchern oder Bäumen wird angeführt, daß der Holzwuchs die Lüftung hindert, Nebel und Regen anzieht oder aufhält und dadurch das Eindringen des Wassers in den Boden erleichtert, während die B. neben der Sicherung der Böschung hauptsächlich den Zweck haben soll, die Böschungen trocken zu erhalten. Das Bedenken ist besonders bei B. von Bahneinschnitten zu berücksichtigen.

Bei trockenen Bodenarten und in sonnigen Lagen werden zur B. von Böschungen meistens Ginster, Stachelginster, Akazien, Birken, Ahorn, Eschen, Fichten, Rottannen, gewisse Obstarten u. s. w., bei feuchtem Boden Weiden, Erlen, Hainbuchen, Ulmen u. s. w. verwendet.

Pflanzungen werden auch anstatt der sonst üblichen Einfriedungen als Schutzmittel gegen das Betreten der Bahn sowie zum Schutze gegen den Schnee angelegt. Derartige lebende Hecken werden sehr dicht und gewöhnlich bis zur Höhe von 1·5 m gezogen (Weißdorn, Heckenrosen, Fichten und Rottannen).

Alle diese Arten der B. werden ohne Rücksicht auf Ertrag und nur als Schutzmittel für den Bestand und Betrieb der Bahn angelegt.

B. Seit Jahrzehnten wird immer wieder angeregt, Eisenbahngrundstücke, die brach liegen, mit ertragsfähigen Obst- und Gehölzarten zu bepflanzen, weil bei zunehmender Ausdehnung der Eisenbahnen der Landwirtschaft und dem Gartenbau immer ausgedehntere Ländereien verloren gehen und bei fortschreitendem Anwachsen der Bevölkerung der fehlende Ertrag dieser Flächen fühlbar werden kann.

Bei der preußischen Eisenbahnverwaltung wird die Anpflanzung von Obstbäumen, Akazien, Korbweiden und anderen den klimatischen und Bodenverhältnissen entsprechenden Baumarten, namentlich die B. mit Maulbeersträuchern empfohlen. Die Anpflanzungen erfolgen nicht nur zur Erzielung eines Ertrages, sondern auch zum Schutze der einheimischen Vögel und zur Pflege der Bienenzucht. Seit 1908 wurde die Pflege und Weiterentwicklung von Obstbaumanpflanzungen an eisenbahnfiskalischen Böschungen und Nebenländereien noch dadurch gefördert, daß eine Anzahl geeigneter Bahnmeister und Unterhaltungsarbeiter zur Teilnahme an Obstbau- und Obstverwertungskursen bestimmt wurde.

Auch in Österreich wurde etwa 1870 die B. der Böschungen mit Maulbeersträuchern beim Handelsministerium angeregt, auf Grund eines fachmännischen Gutachtens aber als unzweckmäßig erklärt, weil nach der Beschaffenheit der Verwurzelung dieser Pflanze eine Festigung des Erdreiches nicht erzielt wurde. Hingegen wurde den österreichischen Bahnen die B. mit Korbweiden empfohlen, weil sie einen guten Ertrag abwirft, zur Befestigung der Böschungen beiträgt und die Korbflechtindustrie fördert. Hierzu wurden empfohlen: salix viminalis für feuchten, salix purpurea für trockenen und sandigen und salix prucinosa für unfruchtbaren Sandboden.

In Sachsen wurde im Landtage 1878 darauf hingewiesen, daß eine B. mit niedrigen Obstbäumen oder Korbweiden ein besseres Erträgnis liefern dürfte als Grasnutzung.

Besonders empfohlen werden als Hauptpflanzung Kern- und Steinobst, als Unterpflanzung Beerenobst; für freie ebene Strecken Hochstämme von Kernobst; für engbegrenzte Landstriche Pflaumen, für mäßig erhöhte Bahndämme (mit Rücksicht auf die Aussicht) Halbstämme von Kern- und Steinobst, als Unterpflanzung Johannis-, Stachel- und Himbeeren; in tieferen Einschnitten Himbeeren und Brombeeren; längs Strecken in Waldungen Haselnuß und an tief und feucht liegenden Strecken Weiden.

Der B. der Böschungen und des an die Gleise anschließenden Geländes stehen gewisse Bedenken entgegen. Wenn auch die Anpflanzung selbst mit keinen Schwierigkeiten verbunden ist, so ist doch eine sorgfältige Pflege erforderlich. Abgesehen von der Schwierigkeit der richtigen Auswahl der Pflanzen erfordern die Düngung-, das Anbinden, das Ausschneiden, die Veredlung, der Schutz der Bäume gegen Frost und Wildfraß und das Abraupen größeren Zeitaufwand, Verständnis, Lust und Liebe zur Sache. Das Bahnaufsichts- und Bahnunterhaltungspersonal ist durch seine eigentlichen Obliegenheiten so in Anspruch genommen, daß die freie Zeit der Ruhe gewidmet werden muß. Der Weg, die Pflege und Erhaltung der Pflanzungen an Unternehmer gegen teilweise oder gänzliche Überlassung des Ertrages zu vergeben, stößt auf die Schwierigkeit, daß den Bediensteten des Unternehmers das Betreten des Bahnkörpers gestattet werden muß, was leicht Unzuträglichkeiten im Gefolge haben kann. Dazu liegt die Gefahr nahe, daß schlecht beaufsichtigte Pflanzungen die Fernsicht für den Lokomotivführer beeinträchtigen und die elektrischen Leitungen beschädigen; auch können infolge Sturmes stürzende Bäume großen Schaden anrichten und den Betrieb gefährden.

erzielt werden, weil die Wurzeln tief genug in den Boden eindringen, um nicht unter Trockenheit zu leiden, und unter der Oberfläche ein festes schützendes Geflecht bilden. Die Urteile über den Wert derartiger Anpflanzungen sind sehr verschieden. Als Grund gegen die B. der Böschungen mit Sträuchern oder Bäumen wird angeführt, daß der Holzwuchs die Lüftung hindert, Nebel und Regen anzieht oder aufhält und dadurch das Eindringen des Wassers in den Boden erleichtert, während die B. neben der Sicherung der Böschung hauptsächlich den Zweck haben soll, die Böschungen trocken zu erhalten. Das Bedenken ist besonders bei B. von Bahneinschnitten zu berücksichtigen.

Bei trockenen Bodenarten und in sonnigen Lagen werden zur B. von Böschungen meistens Ginster, Stachelginster, Akazien, Birken, Ahorn, Eschen, Fichten, Rottannen, gewisse Obstarten u. s. w., bei feuchtem Boden Weiden, Erlen, Hainbuchen, Ulmen u. s. w. verwendet.

Pflanzungen werden auch anstatt der sonst üblichen Einfriedungen als Schutzmittel gegen das Betreten der Bahn sowie zum Schutze gegen den Schnee angelegt. Derartige lebende Hecken werden sehr dicht und gewöhnlich bis zur Höhe von 1·5 m gezogen (Weißdorn, Heckenrosen, Fichten und Rottannen).

Alle diese Arten der B. werden ohne Rücksicht auf Ertrag und nur als Schutzmittel für den Bestand und Betrieb der Bahn angelegt.

B. Seit Jahrzehnten wird immer wieder angeregt, Eisenbahngrundstücke, die brach liegen, mit ertragsfähigen Obst- und Gehölzarten zu bepflanzen, weil bei zunehmender Ausdehnung der Eisenbahnen der Landwirtschaft und dem Gartenbau immer ausgedehntere Ländereien verloren gehen und bei fortschreitendem Anwachsen der Bevölkerung der fehlende Ertrag dieser Flächen fühlbar werden kann.

Bei der preußischen Eisenbahnverwaltung wird die Anpflanzung von Obstbäumen, Akazien, Korbweiden und anderen den klimatischen und Bodenverhältnissen entsprechenden Baumarten, namentlich die B. mit Maulbeersträuchern empfohlen. Die Anpflanzungen erfolgen nicht nur zur Erzielung eines Ertrages, sondern auch zum Schutze der einheimischen Vögel und zur Pflege der Bienenzucht. Seit 1908 wurde die Pflege und Weiterentwicklung von Obstbaumanpflanzungen an eisenbahnfiskalischen Böschungen und Nebenländereien noch dadurch gefördert, daß eine Anzahl geeigneter Bahnmeister und Unterhaltungsarbeiter zur Teilnahme an Obstbau- und Obstverwertungskursen bestimmt wurde.

Auch in Österreich wurde etwa 1870 die B. der Böschungen mit Maulbeersträuchern beim Handelsministerium angeregt, auf Grund eines fachmännischen Gutachtens aber als unzweckmäßig erklärt, weil nach der Beschaffenheit der Verwurzelung dieser Pflanze eine Festigung des Erdreiches nicht erzielt wurde. Hingegen wurde den österreichischen Bahnen die B. mit Korbweiden empfohlen, weil sie einen guten Ertrag abwirft, zur Befestigung der Böschungen beiträgt und die Korbflechtindustrie fördert. Hierzu wurden empfohlen: salix viminalis für feuchten, salix purpurea für trockenen und sandigen und salix prucinosa für unfruchtbaren Sandboden.

In Sachsen wurde im Landtage 1878 darauf hingewiesen, daß eine B. mit niedrigen Obstbäumen oder Korbweiden ein besseres Erträgnis liefern dürfte als Grasnutzung.

Besonders empfohlen werden als Hauptpflanzung Kern- und Steinobst, als Unterpflanzung Beerenobst; für freie ebene Strecken Hochstämme von Kernobst; für engbegrenzte Landstriche Pflaumen, für mäßig erhöhte Bahndämme (mit Rücksicht auf die Aussicht) Halbstämme von Kern- und Steinobst, als Unterpflanzung Johannis-, Stachel- und Himbeeren; in tieferen Einschnitten Himbeeren und Brombeeren; längs Strecken in Waldungen Haselnuß und an tief und feucht liegenden Strecken Weiden.

Der B. der Böschungen und des an die Gleise anschließenden Geländes stehen gewisse Bedenken entgegen. Wenn auch die Anpflanzung selbst mit keinen Schwierigkeiten verbunden ist, so ist doch eine sorgfältige Pflege erforderlich. Abgesehen von der Schwierigkeit der richtigen Auswahl der Pflanzen erfordern die Düngung-, das Anbinden, das Ausschneiden, die Veredlung, der Schutz der Bäume gegen Frost und Wildfraß und das Abraupen größeren Zeitaufwand, Verständnis, Lust und Liebe zur Sache. Das Bahnaufsichts- und Bahnunterhaltungspersonal ist durch seine eigentlichen Obliegenheiten so in Anspruch genommen, daß die freie Zeit der Ruhe gewidmet werden muß. Der Weg, die Pflege und Erhaltung der Pflanzungen an Unternehmer gegen teilweise oder gänzliche Überlassung des Ertrages zu vergeben, stößt auf die Schwierigkeit, daß den Bediensteten des Unternehmers das Betreten des Bahnkörpers gestattet werden muß, was leicht Unzuträglichkeiten im Gefolge haben kann. Dazu liegt die Gefahr nahe, daß schlecht beaufsichtigte Pflanzungen die Fernsicht für den Lokomotivführer beeinträchtigen und die elektrischen Leitungen beschädigen; auch können infolge Sturmes stürzende Bäume großen Schaden anrichten und den Betrieb gefährden.

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erzielt werden, weil die Wurzeln tief genug in den Boden eindringen, um nicht unter Trockenheit zu leiden, und unter der Oberfläche ein festes schützendes Geflecht bilden. Die Urteile über den Wert derartiger Anpflanzungen sind sehr verschieden. Als Grund gegen die B. der Böschungen mit Sträuchern oder Bäumen wird angeführt, daß der Holzwuchs die Lüftung hindert, Nebel und Regen anzieht oder aufhält und dadurch das Eindringen des Wassers in den Boden erleichtert, während die B. neben der Sicherung der Böschung hauptsächlich den Zweck haben soll, die Böschungen trocken zu erhalten. Das Bedenken ist besonders bei B. von Bahneinschnitten zu berücksichtigen.</p><lb/>
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[204/0214] erzielt werden, weil die Wurzeln tief genug in den Boden eindringen, um nicht unter Trockenheit zu leiden, und unter der Oberfläche ein festes schützendes Geflecht bilden. Die Urteile über den Wert derartiger Anpflanzungen sind sehr verschieden. Als Grund gegen die B. der Böschungen mit Sträuchern oder Bäumen wird angeführt, daß der Holzwuchs die Lüftung hindert, Nebel und Regen anzieht oder aufhält und dadurch das Eindringen des Wassers in den Boden erleichtert, während die B. neben der Sicherung der Böschung hauptsächlich den Zweck haben soll, die Böschungen trocken zu erhalten. Das Bedenken ist besonders bei B. von Bahneinschnitten zu berücksichtigen. Bei trockenen Bodenarten und in sonnigen Lagen werden zur B. von Böschungen meistens Ginster, Stachelginster, Akazien, Birken, Ahorn, Eschen, Fichten, Rottannen, gewisse Obstarten u. s. w., bei feuchtem Boden Weiden, Erlen, Hainbuchen, Ulmen u. s. w. verwendet. Pflanzungen werden auch anstatt der sonst üblichen Einfriedungen als Schutzmittel gegen das Betreten der Bahn sowie zum Schutze gegen den Schnee angelegt. Derartige lebende Hecken werden sehr dicht und gewöhnlich bis zur Höhe von 1·5 m gezogen (Weißdorn, Heckenrosen, Fichten und Rottannen). Alle diese Arten der B. werden ohne Rücksicht auf Ertrag und nur als Schutzmittel für den Bestand und Betrieb der Bahn angelegt. B. Seit Jahrzehnten wird immer wieder angeregt, Eisenbahngrundstücke, die brach liegen, mit ertragsfähigen Obst- und Gehölzarten zu bepflanzen, weil bei zunehmender Ausdehnung der Eisenbahnen der Landwirtschaft und dem Gartenbau immer ausgedehntere Ländereien verloren gehen und bei fortschreitendem Anwachsen der Bevölkerung der fehlende Ertrag dieser Flächen fühlbar werden kann. Bei der preußischen Eisenbahnverwaltung wird die Anpflanzung von Obstbäumen, Akazien, Korbweiden und anderen den klimatischen und Bodenverhältnissen entsprechenden Baumarten, namentlich die B. mit Maulbeersträuchern empfohlen. Die Anpflanzungen erfolgen nicht nur zur Erzielung eines Ertrages, sondern auch zum Schutze der einheimischen Vögel und zur Pflege der Bienenzucht. Seit 1908 wurde die Pflege und Weiterentwicklung von Obstbaumanpflanzungen an eisenbahnfiskalischen Böschungen und Nebenländereien noch dadurch gefördert, daß eine Anzahl geeigneter Bahnmeister und Unterhaltungsarbeiter zur Teilnahme an Obstbau- und Obstverwertungskursen bestimmt wurde. Auch in Österreich wurde etwa 1870 die B. der Böschungen mit Maulbeersträuchern beim Handelsministerium angeregt, auf Grund eines fachmännischen Gutachtens aber als unzweckmäßig erklärt, weil nach der Beschaffenheit der Verwurzelung dieser Pflanze eine Festigung des Erdreiches nicht erzielt wurde. Hingegen wurde den österreichischen Bahnen die B. mit Korbweiden empfohlen, weil sie einen guten Ertrag abwirft, zur Befestigung der Böschungen beiträgt und die Korbflechtindustrie fördert. Hierzu wurden empfohlen: salix viminalis für feuchten, salix purpurea für trockenen und sandigen und salix prucinosa für unfruchtbaren Sandboden. In Sachsen wurde im Landtage 1878 darauf hingewiesen, daß eine B. mit niedrigen Obstbäumen oder Korbweiden ein besseres Erträgnis liefern dürfte als Grasnutzung. Besonders empfohlen werden als Hauptpflanzung Kern- und Steinobst, als Unterpflanzung Beerenobst; für freie ebene Strecken Hochstämme von Kernobst; für engbegrenzte Landstriche Pflaumen, für mäßig erhöhte Bahndämme (mit Rücksicht auf die Aussicht) Halbstämme von Kern- und Steinobst, als Unterpflanzung Johannis-, Stachel- und Himbeeren; in tieferen Einschnitten Himbeeren und Brombeeren; längs Strecken in Waldungen Haselnuß und an tief und feucht liegenden Strecken Weiden. Der B. der Böschungen und des an die Gleise anschließenden Geländes stehen gewisse Bedenken entgegen. Wenn auch die Anpflanzung selbst mit keinen Schwierigkeiten verbunden ist, so ist doch eine sorgfältige Pflege erforderlich. Abgesehen von der Schwierigkeit der richtigen Auswahl der Pflanzen erfordern die Düngung-, das Anbinden, das Ausschneiden, die Veredlung, der Schutz der Bäume gegen Frost und Wildfraß und das Abraupen größeren Zeitaufwand, Verständnis, Lust und Liebe zur Sache. Das Bahnaufsichts- und Bahnunterhaltungspersonal ist durch seine eigentlichen Obliegenheiten so in Anspruch genommen, daß die freie Zeit der Ruhe gewidmet werden muß. Der Weg, die Pflege und Erhaltung der Pflanzungen an Unternehmer gegen teilweise oder gänzliche Überlassung des Ertrages zu vergeben, stößt auf die Schwierigkeit, daß den Bediensteten des Unternehmers das Betreten des Bahnkörpers gestattet werden muß, was leicht Unzuträglichkeiten im Gefolge haben kann. Dazu liegt die Gefahr nahe, daß schlecht beaufsichtigte Pflanzungen die Fernsicht für den Lokomotivführer beeinträchtigen und die elektrischen Leitungen beschädigen; auch können infolge Sturmes stürzende Bäume großen Schaden anrichten und den Betrieb gefährden.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912, S. 204. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen02_1912/214>, abgerufen am 14.08.2024.