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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912.

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Geschichte der Eisenbahnen der österreichisch-ungarischen Monarchie. Wien-Teschen-Leipzig 1897 bis 1908. 7 Bde. - H. M. Roß, British railways, their organisation and management. London 1904. - E. R. Dewsnap, American railway organisation and working, Lectures. Chicago 1906. - R. Struck, Grundzüge des Betriebsdienstes auf den preußisch hessischen Staatsbahnen. München-Berlin 1907; - Die Eisenbahntechnik der Gegenwart. 3. Bd. Unterhaltung und Betrieb der Eisenbahnen. Wiesbaden 1878-1909. - E. Biedermann, Die technische Entwicklung der Eisenbahnen der Gegenwart. Leipzig 1907. - L. Troske und Schultz-R. Niborn, Allgemeine Eisenbahnkunde für Studium und Praxis. II. Teil: Ausrüstung und Betrieb. Leipzig 1907. - M. L. G. Pherson, The working of the railroads. New York 1907. - Gasca, L'esercizio delle strade ferrate. Turin 1909. - Liebmann, Die Klein- und Straßenbahnen. Leipzig 1910. - Das deutsche Eisenbahnwesen der Gegenwart. (2 Bde.) Berlin 1911. - J. Sames, Der Verkehrsdienst auf den österr. Eisenbahnen. Wien 1911. - J. Frahm, Das englische Eisenbahnwesen. Berlin 1911. - Bulletin des Internationalen Eisenbahnkongreßverbandes, Brüssel (jährlich 1-2 Bde.).

Breusing.


Betriebsabteilung, Bezeichnung für die Geschäftsabteilung der obersten Verwaltungsstelle, der die Überwachung des Betriebsdienstes sowie die Erledigung der dieser Stelle vorbehaltenen Angelegenheiten der Betriebsverwaltung zukommt. Der Wirkungskreis der B. ist bei den einzelnen Verwaltungen ebenso verschieden wie der Begriff, den man mit dem Ausdruck "Betrieb" verbindet. Bald ist der B. nur der Fahrdienst mit dem technischen Stations- und Telegraphendienst unterstellt, bald sind ihr auch die Geschäfte des Zugförderungsdienstes sowie jene der übrigen Zweige des Betriebsdienstes (Bahnunterhaltung, Werkstättenwesen und des Abfertigungsdienstes) zugewiesen (s. Betriebsdienst).


Betriebsamt war die Bezeichnung der Behörden, die bei der preußischen Staatseisenbahnverwaltung bis zum Jahre 1895 unter den Eisenbahndirektionen zur Verwaltung eines Amtsbezirkes eingesetzt waren, bei der Neuordnung der Verwaltung aber aufgelöst worden sind. Im Jahre 1911 ist die Bezeichnung B. für die bei der Neuordnung eingesetzten Betriebsinspektionen eingeführt; die B. nach der neuen Bezeichnung sind den Eisenbahndirektionen unterstellte örtliche Aufsichtsstellen (s. Verwaltung).


Betriebsanlagen, im weiteren Sinne alle für die Abwicklung des öffentlichen Verkehrs sowie auch des inneren Betriebsdienstes bestimmten Bahnanlagen; im engeren, insbesondere in Deutschland üblichen Sinn werden dagegen unter B. im Gegensatz zu den für die Abwicklung des öffentlichen Verkehrs bestimmten Anlagen, alle ausschließlich für innere Betriebszwecke, wie z. B. für die Auflösung und Zusammenstellung von Zügen, die Unterbringung, Reinigung, Instandhaltung, Wiederherstellung oder Neuherstellung von Betriebsmitteln, zur Beschaffung von Baumaterialien u. s. w. hergestellten Bahnanlagen verstanden; in diesem Sinne gehören zu den B. insbesondere die Anlagen für den Verschiebe-, Betriebsmaschinen- und Werkstättendienst sowie solche zur Materialgewinnung.


Betriebsarbeiter werden im weiteren Sinne alle beim Betrieb der Eisenbahn beschäftigten Arbeiter genannt, im Gegensatz zu den bei den Neubauten tätigen Bauarbeitern. Im engeren Sinne versteht man unter B. die Arbeiter des Bahnhofs-, Güter- und Fahrdienstes zur Unterscheidung von den Arbeitern, die in den Verwaltungsräumen, bei der Bahnunterhaltung und in den Werkstätten beschäftigt werden (s. Arbeiter).


Betriebsausweichen (passing places; points d'evitement; punti di scambio dei treni). Stationsanlagen, die keine Einrichtungen für die Abwicklung des öffentlichen Personen- und Güterverkehrs umfassen und hauptsächlich bei eingleisigen Bahnen mit dichtem Zugverkehr und bei größerer Entfernung der dem öffentlichen Verkehr dienenden Bahnhöfe zwischen diesen zur Ermöglichung von Zugskreuzungen oder des Vorfahrens von Zügen hergestellt werden. Derartige Anlagen werden daher auch in der einfachsten Form von Zwischenstationen angelegt und nur insoweit mit Hochbauten ausgerüstet, als solche für die Unterkunft der Bediensteten erforderlich sind. Was die Gleisanlage betrifft, so wird außer dem durchlaufenden Hauptgleis vielfach nur ein nach der Länge der in Betracht kommenden Züge bemessenes Nebengleis (Ausweich- oder Vorfahrgleis) angelegt. Will man das gleichzeitige Kreuzen, bzw. Vorfahren mehrerer Züge ermöglichen, so werden die B. mit der entsprechenden Zahl von Nebengleisen versehen (s. Bahnhöfe).

Die B. werden oft auch aus militärischen Rücksichten zur Ermöglichung der Abwicklung eines dichteren Kriegsfahrordnungsverkehrs angelegt und in solchen Fällen nicht selten mit Stutzgleisen zur Abstellung einzelner Wagen oder Zugteile versehen.


Betriebsbeamte (service officials; agents de l'exploitations; impiegati dell'esercizio), sind die mit der Leitung, Überwachung und Ausführung des Betriebs auf den Bahnen betrauten Beamten, Bediensteten und Arbeiter.

Nach der für Deutschland (mit Ausnahme Bayerns) geltenden Eisenbahnbau- und Betriebsordnung vom 4. November 1904 (§ 45) gehören zu den B.:

Geschichte der Eisenbahnen der österreichisch-ungarischen Monarchie. Wien-Teschen-Leipzig 1897 bis 1908. 7 Bde. – H. M. Roß, British railways, their organisation and management. London 1904. – E. R. Dewsnap, American railway organisation and working, Lectures. Chicago 1906. – R. Struck, Grundzüge des Betriebsdienstes auf den preußisch hessischen Staatsbahnen. München-Berlin 1907; – Die Eisenbahntechnik der Gegenwart. 3. Bd. Unterhaltung und Betrieb der Eisenbahnen. Wiesbaden 1878–1909. – E. Biedermann, Die technische Entwicklung der Eisenbahnen der Gegenwart. Leipzig 1907. – L. Troske und Schultz-R. Niborn, Allgemeine Eisenbahnkunde für Studium und Praxis. II. Teil: Ausrüstung und Betrieb. Leipzig 1907. – M. L. G. Pherson, The working of the railroads. New York 1907. – Gasca, L'esercizio delle strade ferrate. Turin 1909. – Liebmann, Die Klein- und Straßenbahnen. Leipzig 1910. – Das deutsche Eisenbahnwesen der Gegenwart. (2 Bde.) Berlin 1911. – J. Sames, Der Verkehrsdienst auf den österr. Eisenbahnen. Wien 1911. – J. Frahm, Das englische Eisenbahnwesen. Berlin 1911. – Bulletin des Internationalen Eisenbahnkongreßverbandes, Brüssel (jährlich 1–2 Bde.).

Breusing.


Betriebsabteilung, Bezeichnung für die Geschäftsabteilung der obersten Verwaltungsstelle, der die Überwachung des Betriebsdienstes sowie die Erledigung der dieser Stelle vorbehaltenen Angelegenheiten der Betriebsverwaltung zukommt. Der Wirkungskreis der B. ist bei den einzelnen Verwaltungen ebenso verschieden wie der Begriff, den man mit dem Ausdruck „Betrieb“ verbindet. Bald ist der B. nur der Fahrdienst mit dem technischen Stations- und Telegraphendienst unterstellt, bald sind ihr auch die Geschäfte des Zugförderungsdienstes sowie jene der übrigen Zweige des Betriebsdienstes (Bahnunterhaltung, Werkstättenwesen und des Abfertigungsdienstes) zugewiesen (s. Betriebsdienst).


Betriebsamt war die Bezeichnung der Behörden, die bei der preußischen Staatseisenbahnverwaltung bis zum Jahre 1895 unter den Eisenbahndirektionen zur Verwaltung eines Amtsbezirkes eingesetzt waren, bei der Neuordnung der Verwaltung aber aufgelöst worden sind. Im Jahre 1911 ist die Bezeichnung B. für die bei der Neuordnung eingesetzten Betriebsinspektionen eingeführt; die B. nach der neuen Bezeichnung sind den Eisenbahndirektionen unterstellte örtliche Aufsichtsstellen (s. Verwaltung).


Betriebsanlagen, im weiteren Sinne alle für die Abwicklung des öffentlichen Verkehrs sowie auch des inneren Betriebsdienstes bestimmten Bahnanlagen; im engeren, insbesondere in Deutschland üblichen Sinn werden dagegen unter B. im Gegensatz zu den für die Abwicklung des öffentlichen Verkehrs bestimmten Anlagen, alle ausschließlich für innere Betriebszwecke, wie z. B. für die Auflösung und Zusammenstellung von Zügen, die Unterbringung, Reinigung, Instandhaltung, Wiederherstellung oder Neuherstellung von Betriebsmitteln, zur Beschaffung von Baumaterialien u. s. w. hergestellten Bahnanlagen verstanden; in diesem Sinne gehören zu den B. insbesondere die Anlagen für den Verschiebe-, Betriebsmaschinen- und Werkstättendienst sowie solche zur Materialgewinnung.


Betriebsarbeiter werden im weiteren Sinne alle beim Betrieb der Eisenbahn beschäftigten Arbeiter genannt, im Gegensatz zu den bei den Neubauten tätigen Bauarbeitern. Im engeren Sinne versteht man unter B. die Arbeiter des Bahnhofs-, Güter- und Fahrdienstes zur Unterscheidung von den Arbeitern, die in den Verwaltungsräumen, bei der Bahnunterhaltung und in den Werkstätten beschäftigt werden (s. Arbeiter).


Betriebsausweichen (passing places; points d'évitement; punti di scambio dei treni). Stationsanlagen, die keine Einrichtungen für die Abwicklung des öffentlichen Personen- und Güterverkehrs umfassen und hauptsächlich bei eingleisigen Bahnen mit dichtem Zugverkehr und bei größerer Entfernung der dem öffentlichen Verkehr dienenden Bahnhöfe zwischen diesen zur Ermöglichung von Zugskreuzungen oder des Vorfahrens von Zügen hergestellt werden. Derartige Anlagen werden daher auch in der einfachsten Form von Zwischenstationen angelegt und nur insoweit mit Hochbauten ausgerüstet, als solche für die Unterkunft der Bediensteten erforderlich sind. Was die Gleisanlage betrifft, so wird außer dem durchlaufenden Hauptgleis vielfach nur ein nach der Länge der in Betracht kommenden Züge bemessenes Nebengleis (Ausweich- oder Vorfahrgleis) angelegt. Will man das gleichzeitige Kreuzen, bzw. Vorfahren mehrerer Züge ermöglichen, so werden die B. mit der entsprechenden Zahl von Nebengleisen versehen (s. Bahnhöfe).

Die B. werden oft auch aus militärischen Rücksichten zur Ermöglichung der Abwicklung eines dichteren Kriegsfahrordnungsverkehrs angelegt und in solchen Fällen nicht selten mit Stutzgleisen zur Abstellung einzelner Wagen oder Zugteile versehen.


Betriebsbeamte (service officials; agents de l'exploitations; impiegati dell'esercizio), sind die mit der Leitung, Überwachung und Ausführung des Betriebs auf den Bahnen betrauten Beamten, Bediensteten und Arbeiter.

Nach der für Deutschland (mit Ausnahme Bayerns) geltenden Eisenbahnbau- und Betriebsordnung vom 4. November 1904 (§ 45) gehören zu den B.:

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[281/0291] Geschichte der Eisenbahnen der österreichisch-ungarischen Monarchie. Wien-Teschen-Leipzig 1897 bis 1908. 7 Bde. – H. M. Roß, British railways, their organisation and management. London 1904. – E. R. Dewsnap, American railway organisation and working, Lectures. Chicago 1906. – R. Struck, Grundzüge des Betriebsdienstes auf den preußisch hessischen Staatsbahnen. München-Berlin 1907; – Die Eisenbahntechnik der Gegenwart. 3. Bd. Unterhaltung und Betrieb der Eisenbahnen. Wiesbaden 1878–1909. – E. Biedermann, Die technische Entwicklung der Eisenbahnen der Gegenwart. Leipzig 1907. – L. Troske und Schultz-R. Niborn, Allgemeine Eisenbahnkunde für Studium und Praxis. II. Teil: Ausrüstung und Betrieb. Leipzig 1907. – M. L. G. Pherson, The working of the railroads. New York 1907. – Gasca, L'esercizio delle strade ferrate. Turin 1909. – Liebmann, Die Klein- und Straßenbahnen. Leipzig 1910. – Das deutsche Eisenbahnwesen der Gegenwart. (2 Bde.) Berlin 1911. – J. Sames, Der Verkehrsdienst auf den österr. Eisenbahnen. Wien 1911. – J. Frahm, Das englische Eisenbahnwesen. Berlin 1911. – Bulletin des Internationalen Eisenbahnkongreßverbandes, Brüssel (jährlich 1–2 Bde.). Breusing. Betriebsabteilung, Bezeichnung für die Geschäftsabteilung der obersten Verwaltungsstelle, der die Überwachung des Betriebsdienstes sowie die Erledigung der dieser Stelle vorbehaltenen Angelegenheiten der Betriebsverwaltung zukommt. Der Wirkungskreis der B. ist bei den einzelnen Verwaltungen ebenso verschieden wie der Begriff, den man mit dem Ausdruck „Betrieb“ verbindet. Bald ist der B. nur der Fahrdienst mit dem technischen Stations- und Telegraphendienst unterstellt, bald sind ihr auch die Geschäfte des Zugförderungsdienstes sowie jene der übrigen Zweige des Betriebsdienstes (Bahnunterhaltung, Werkstättenwesen und des Abfertigungsdienstes) zugewiesen (s. Betriebsdienst). Betriebsamt war die Bezeichnung der Behörden, die bei der preußischen Staatseisenbahnverwaltung bis zum Jahre 1895 unter den Eisenbahndirektionen zur Verwaltung eines Amtsbezirkes eingesetzt waren, bei der Neuordnung der Verwaltung aber aufgelöst worden sind. Im Jahre 1911 ist die Bezeichnung B. für die bei der Neuordnung eingesetzten Betriebsinspektionen eingeführt; die B. nach der neuen Bezeichnung sind den Eisenbahndirektionen unterstellte örtliche Aufsichtsstellen (s. Verwaltung). Betriebsanlagen, im weiteren Sinne alle für die Abwicklung des öffentlichen Verkehrs sowie auch des inneren Betriebsdienstes bestimmten Bahnanlagen; im engeren, insbesondere in Deutschland üblichen Sinn werden dagegen unter B. im Gegensatz zu den für die Abwicklung des öffentlichen Verkehrs bestimmten Anlagen, alle ausschließlich für innere Betriebszwecke, wie z. B. für die Auflösung und Zusammenstellung von Zügen, die Unterbringung, Reinigung, Instandhaltung, Wiederherstellung oder Neuherstellung von Betriebsmitteln, zur Beschaffung von Baumaterialien u. s. w. hergestellten Bahnanlagen verstanden; in diesem Sinne gehören zu den B. insbesondere die Anlagen für den Verschiebe-, Betriebsmaschinen- und Werkstättendienst sowie solche zur Materialgewinnung. Betriebsarbeiter werden im weiteren Sinne alle beim Betrieb der Eisenbahn beschäftigten Arbeiter genannt, im Gegensatz zu den bei den Neubauten tätigen Bauarbeitern. Im engeren Sinne versteht man unter B. die Arbeiter des Bahnhofs-, Güter- und Fahrdienstes zur Unterscheidung von den Arbeitern, die in den Verwaltungsräumen, bei der Bahnunterhaltung und in den Werkstätten beschäftigt werden (s. Arbeiter). Betriebsausweichen (passing places; points d'évitement; punti di scambio dei treni). Stationsanlagen, die keine Einrichtungen für die Abwicklung des öffentlichen Personen- und Güterverkehrs umfassen und hauptsächlich bei eingleisigen Bahnen mit dichtem Zugverkehr und bei größerer Entfernung der dem öffentlichen Verkehr dienenden Bahnhöfe zwischen diesen zur Ermöglichung von Zugskreuzungen oder des Vorfahrens von Zügen hergestellt werden. Derartige Anlagen werden daher auch in der einfachsten Form von Zwischenstationen angelegt und nur insoweit mit Hochbauten ausgerüstet, als solche für die Unterkunft der Bediensteten erforderlich sind. Was die Gleisanlage betrifft, so wird außer dem durchlaufenden Hauptgleis vielfach nur ein nach der Länge der in Betracht kommenden Züge bemessenes Nebengleis (Ausweich- oder Vorfahrgleis) angelegt. Will man das gleichzeitige Kreuzen, bzw. Vorfahren mehrerer Züge ermöglichen, so werden die B. mit der entsprechenden Zahl von Nebengleisen versehen (s. Bahnhöfe). Die B. werden oft auch aus militärischen Rücksichten zur Ermöglichung der Abwicklung eines dichteren Kriegsfahrordnungsverkehrs angelegt und in solchen Fällen nicht selten mit Stutzgleisen zur Abstellung einzelner Wagen oder Zugteile versehen. Betriebsbeamte (service officials; agents de l'exploitations; impiegati dell'esercizio), sind die mit der Leitung, Überwachung und Ausführung des Betriebs auf den Bahnen betrauten Beamten, Bediensteten und Arbeiter. Nach der für Deutschland (mit Ausnahme Bayerns) geltenden Eisenbahnbau- und Betriebsordnung vom 4. November 1904 (§ 45) gehören zu den B.:

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912, S. 281. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen02_1912/291>, abgerufen am 23.12.2024.