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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912.

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"Technischen Vereinbarungen" (s. d.) zusammengestellt. Sie wirkten vorbildlich für die Weiterbildung der staatlichen Vorschriften über Bau und Betrieb von Eisenbahnen und sind auch heute noch von besonderer Bedeutung, weil sie, in bestimmten Zeitabschnitten einer Prüfung unterzogen, den wechselnden Anforderungen des Eisenbahnbetriebs und den praktischen Erfahrungen entsprechend verbessert werden.

Ähnliche Ziele verfolgen auch die zwischen den europäischen Staaten getroffenen Vereinbarungen über die "Technische Einheit im Eisenbahnwesen".

Bei der preußischen Staatseisenbahnverwaltung trat bereits im Jahre 1873 ein Ausschuß von Eisenbahntechnikern zusammen mit der ausgesprochenen Aufgabe, Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit des Eisenbahnbetriebs zu beraten und dem Minister zur Einführung zu unterbreiten. Diese Aufgabe ist später auf den Fahrdienstausschuß und den Stellwerksausschuß übergegangen, die beide aus Vertretern einzelner Eisenbahndirektionen und je einem Mitgliede des Zentralamts als Vorsitzenden bestehen und jährlich mehrere Male zu Beratungen zusammentreten.

1. Der Zustand des Bahnkörpers.

Der Bahnkörper besteht aus dem Unterbau und dem Oberbau. Der Unterbau, bestehend in Dämmen, Einschnitten, Brücken, Tunneln, muß nach den Regeln der Baukunst so hergestellt und unterhalten werden, daß er den Einwirkungen der Witterung sowie den durch die Eisenbahnzüge entstehenden Belastungen und Erschütterungen dauernd Widerstand leisten kann. Die Sicherung dieser Unterbauten bietet in der Regel wenig Schwierigkeiten. Ihre Gefährdung tritt meistens infolge von größeren Niederschlägen, Schnee- und Felsstürzen oder Rutschungen ein. Es ist deshalb erforderlich, das durch Regen und Schnee sich ansammelnde Wasser aus der Umgebung des Bahnkörpers rasch abzuführen, damit es nicht in die Erdmassen neben und unter der Bahn eindringen kann. Eine besondere Überwachung und regelmäßig wiederkehrende Untersuchung ist vor allem bei eisernen Brücken und bei Tunneln geboten.

Der Oberbau, die eigentliche Fahrbahn, bestehend aus Bettung, Schwellen, Schienen und deren Befestigungsteilen, muß so angelegt sein, daß er den Fahrzeugen einen bestimmten und, abgesehen von kleineren elastischen Bewegungen, weder nach der Höhe noch nach der Seite verschiebbaren Weg darbietet. Die bei den ältesten Bahnen wenig beachtete Bettung, die die Übertragung der Zuglast von dem Schienengestänge auf den Unterbau zu vermitteln hat, wird jetzt von wasserdurchlässigem, widerstandsfähigem Material (Kies, Schotter oder Kleinschlag) hergestellt, das den Schwellen ein ruhiges, unverschiebliches Lager gewährt. Die Schiene hat im Laufe der Zeit ebenfalls Veränderungen erfahren, die zur Erhöhung der B. beigetragen haben. Namentlich sind von Bedeutung die Vergrößerung des Schienenquerschnitts, die Verwendung von bestem Material für die Schienenerzeugung und die Vervollkommnung in der Erzeugung der Schienen. Nicht minder hat die Verbesserung der Schienenstoßverbindungen eine Erhöhung der B. mit sich gebracht. Die Beanspruchung der Schienen ist besonders infolge der vorkommenden Stöße großen Schwankungen unterworfen. Schienenbrüche gehören daher nicht zu den Seltenheiten. Da die neuen und tragfähigeren Schienen in erster Linie in die schnell befahrenen Gleise eingebaut werden, so ist die B. gerade in diesen Gleisen in bezug auf Schienenbrüche immer größer geworden, und Unfälle, die auf Schienenbrüche zurückzuführen sind, kommen hier kaum vor.

2. Der Zustand der Fahrzeuge.

Die Sicherheit des Betriebs hängt ferner von dem guten Zustand und der sorgfältigen Unterhaltung und Beaufsichtigung der Fahrzeuge ab, d. h. der Lokomotiven, Triebwagen und Wagen. Nach den gegebenen Vorschriften wird besondere Sorgfalt auf die betriebssichere Einrichtung der Lokomotiven (s. d.) verwendet. In ähnlicher Weise sind für die wichtigen und im Betrieb stark in Anspruch genommenen Teile der Wagen (Zug- und Stoßvorrichtungen, Achsen und Räder) allgemeine Vorschriften gegeben. Außer der fortlaufenden Überwachung des betriebssicheren Zustands der Fahrzeuge werden diese in bestimmten Zeitabschnitten oder nach jedesmaliger Zurücklegung einer bestimmten Kilometerzahl einer vorgeschriebenen eingehenden Untersuchung (Revision) in den Werkstätten unterworfen. Auch wird darauf Bedacht genommen, daß die Heizungs- und Beleuchtungseinrichtungen der Wagen nicht zu einer Gefahrquelle für den Betrieb werden.

Für die Eisenbahnbediensteten bildet das An- und Abkuppeln der Wagen eine der Hauptgefahren des Betriebs. Trotz vieler Versuche ist es bisher zur allgemeinen Einführung einer geeigneten selbsttätigen Kupplung nicht gekommen.

„Technischen Vereinbarungen“ (s. d.) zusammengestellt. Sie wirkten vorbildlich für die Weiterbildung der staatlichen Vorschriften über Bau und Betrieb von Eisenbahnen und sind auch heute noch von besonderer Bedeutung, weil sie, in bestimmten Zeitabschnitten einer Prüfung unterzogen, den wechselnden Anforderungen des Eisenbahnbetriebs und den praktischen Erfahrungen entsprechend verbessert werden.

Ähnliche Ziele verfolgen auch die zwischen den europäischen Staaten getroffenen Vereinbarungen über die „Technische Einheit im Eisenbahnwesen“.

Bei der preußischen Staatseisenbahnverwaltung trat bereits im Jahre 1873 ein Ausschuß von Eisenbahntechnikern zusammen mit der ausgesprochenen Aufgabe, Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit des Eisenbahnbetriebs zu beraten und dem Minister zur Einführung zu unterbreiten. Diese Aufgabe ist später auf den Fahrdienstausschuß und den Stellwerksausschuß übergegangen, die beide aus Vertretern einzelner Eisenbahndirektionen und je einem Mitgliede des Zentralamts als Vorsitzenden bestehen und jährlich mehrere Male zu Beratungen zusammentreten.

1. Der Zustand des Bahnkörpers.

Der Bahnkörper besteht aus dem Unterbau und dem Oberbau. Der Unterbau, bestehend in Dämmen, Einschnitten, Brücken, Tunneln, muß nach den Regeln der Baukunst so hergestellt und unterhalten werden, daß er den Einwirkungen der Witterung sowie den durch die Eisenbahnzüge entstehenden Belastungen und Erschütterungen dauernd Widerstand leisten kann. Die Sicherung dieser Unterbauten bietet in der Regel wenig Schwierigkeiten. Ihre Gefährdung tritt meistens infolge von größeren Niederschlägen, Schnee- und Felsstürzen oder Rutschungen ein. Es ist deshalb erforderlich, das durch Regen und Schnee sich ansammelnde Wasser aus der Umgebung des Bahnkörpers rasch abzuführen, damit es nicht in die Erdmassen neben und unter der Bahn eindringen kann. Eine besondere Überwachung und regelmäßig wiederkehrende Untersuchung ist vor allem bei eisernen Brücken und bei Tunneln geboten.

Der Oberbau, die eigentliche Fahrbahn, bestehend aus Bettung, Schwellen, Schienen und deren Befestigungsteilen, muß so angelegt sein, daß er den Fahrzeugen einen bestimmten und, abgesehen von kleineren elastischen Bewegungen, weder nach der Höhe noch nach der Seite verschiebbaren Weg darbietet. Die bei den ältesten Bahnen wenig beachtete Bettung, die die Übertragung der Zuglast von dem Schienengestänge auf den Unterbau zu vermitteln hat, wird jetzt von wasserdurchlässigem, widerstandsfähigem Material (Kies, Schotter oder Kleinschlag) hergestellt, das den Schwellen ein ruhiges, unverschiebliches Lager gewährt. Die Schiene hat im Laufe der Zeit ebenfalls Veränderungen erfahren, die zur Erhöhung der B. beigetragen haben. Namentlich sind von Bedeutung die Vergrößerung des Schienenquerschnitts, die Verwendung von bestem Material für die Schienenerzeugung und die Vervollkommnung in der Erzeugung der Schienen. Nicht minder hat die Verbesserung der Schienenstoßverbindungen eine Erhöhung der B. mit sich gebracht. Die Beanspruchung der Schienen ist besonders infolge der vorkommenden Stöße großen Schwankungen unterworfen. Schienenbrüche gehören daher nicht zu den Seltenheiten. Da die neuen und tragfähigeren Schienen in erster Linie in die schnell befahrenen Gleise eingebaut werden, so ist die B. gerade in diesen Gleisen in bezug auf Schienenbrüche immer größer geworden, und Unfälle, die auf Schienenbrüche zurückzuführen sind, kommen hier kaum vor.

2. Der Zustand der Fahrzeuge.

Die Sicherheit des Betriebs hängt ferner von dem guten Zustand und der sorgfältigen Unterhaltung und Beaufsichtigung der Fahrzeuge ab, d. h. der Lokomotiven, Triebwagen und Wagen. Nach den gegebenen Vorschriften wird besondere Sorgfalt auf die betriebssichere Einrichtung der Lokomotiven (s. d.) verwendet. In ähnlicher Weise sind für die wichtigen und im Betrieb stark in Anspruch genommenen Teile der Wagen (Zug- und Stoßvorrichtungen, Achsen und Räder) allgemeine Vorschriften gegeben. Außer der fortlaufenden Überwachung des betriebssicheren Zustands der Fahrzeuge werden diese in bestimmten Zeitabschnitten oder nach jedesmaliger Zurücklegung einer bestimmten Kilometerzahl einer vorgeschriebenen eingehenden Untersuchung (Revision) in den Werkstätten unterworfen. Auch wird darauf Bedacht genommen, daß die Heizungs- und Beleuchtungseinrichtungen der Wagen nicht zu einer Gefahrquelle für den Betrieb werden.

Für die Eisenbahnbediensteten bildet das An- und Abkuppeln der Wagen eine der Hauptgefahren des Betriebs. Trotz vieler Versuche ist es bisher zur allgemeinen Einführung einer geeigneten selbsttätigen Kupplung nicht gekommen.

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[334/0344] „Technischen Vereinbarungen“ (s. d.) zusammengestellt. Sie wirkten vorbildlich für die Weiterbildung der staatlichen Vorschriften über Bau und Betrieb von Eisenbahnen und sind auch heute noch von besonderer Bedeutung, weil sie, in bestimmten Zeitabschnitten einer Prüfung unterzogen, den wechselnden Anforderungen des Eisenbahnbetriebs und den praktischen Erfahrungen entsprechend verbessert werden. Ähnliche Ziele verfolgen auch die zwischen den europäischen Staaten getroffenen Vereinbarungen über die „Technische Einheit im Eisenbahnwesen“. Bei der preußischen Staatseisenbahnverwaltung trat bereits im Jahre 1873 ein Ausschuß von Eisenbahntechnikern zusammen mit der ausgesprochenen Aufgabe, Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit des Eisenbahnbetriebs zu beraten und dem Minister zur Einführung zu unterbreiten. Diese Aufgabe ist später auf den Fahrdienstausschuß und den Stellwerksausschuß übergegangen, die beide aus Vertretern einzelner Eisenbahndirektionen und je einem Mitgliede des Zentralamts als Vorsitzenden bestehen und jährlich mehrere Male zu Beratungen zusammentreten. 1. Der Zustand des Bahnkörpers. Der Bahnkörper besteht aus dem Unterbau und dem Oberbau. Der Unterbau, bestehend in Dämmen, Einschnitten, Brücken, Tunneln, muß nach den Regeln der Baukunst so hergestellt und unterhalten werden, daß er den Einwirkungen der Witterung sowie den durch die Eisenbahnzüge entstehenden Belastungen und Erschütterungen dauernd Widerstand leisten kann. Die Sicherung dieser Unterbauten bietet in der Regel wenig Schwierigkeiten. Ihre Gefährdung tritt meistens infolge von größeren Niederschlägen, Schnee- und Felsstürzen oder Rutschungen ein. Es ist deshalb erforderlich, das durch Regen und Schnee sich ansammelnde Wasser aus der Umgebung des Bahnkörpers rasch abzuführen, damit es nicht in die Erdmassen neben und unter der Bahn eindringen kann. Eine besondere Überwachung und regelmäßig wiederkehrende Untersuchung ist vor allem bei eisernen Brücken und bei Tunneln geboten. Der Oberbau, die eigentliche Fahrbahn, bestehend aus Bettung, Schwellen, Schienen und deren Befestigungsteilen, muß so angelegt sein, daß er den Fahrzeugen einen bestimmten und, abgesehen von kleineren elastischen Bewegungen, weder nach der Höhe noch nach der Seite verschiebbaren Weg darbietet. Die bei den ältesten Bahnen wenig beachtete Bettung, die die Übertragung der Zuglast von dem Schienengestänge auf den Unterbau zu vermitteln hat, wird jetzt von wasserdurchlässigem, widerstandsfähigem Material (Kies, Schotter oder Kleinschlag) hergestellt, das den Schwellen ein ruhiges, unverschiebliches Lager gewährt. Die Schiene hat im Laufe der Zeit ebenfalls Veränderungen erfahren, die zur Erhöhung der B. beigetragen haben. Namentlich sind von Bedeutung die Vergrößerung des Schienenquerschnitts, die Verwendung von bestem Material für die Schienenerzeugung und die Vervollkommnung in der Erzeugung der Schienen. Nicht minder hat die Verbesserung der Schienenstoßverbindungen eine Erhöhung der B. mit sich gebracht. Die Beanspruchung der Schienen ist besonders infolge der vorkommenden Stöße großen Schwankungen unterworfen. Schienenbrüche gehören daher nicht zu den Seltenheiten. Da die neuen und tragfähigeren Schienen in erster Linie in die schnell befahrenen Gleise eingebaut werden, so ist die B. gerade in diesen Gleisen in bezug auf Schienenbrüche immer größer geworden, und Unfälle, die auf Schienenbrüche zurückzuführen sind, kommen hier kaum vor. 2. Der Zustand der Fahrzeuge. Die Sicherheit des Betriebs hängt ferner von dem guten Zustand und der sorgfältigen Unterhaltung und Beaufsichtigung der Fahrzeuge ab, d. h. der Lokomotiven, Triebwagen und Wagen. Nach den gegebenen Vorschriften wird besondere Sorgfalt auf die betriebssichere Einrichtung der Lokomotiven (s. d.) verwendet. In ähnlicher Weise sind für die wichtigen und im Betrieb stark in Anspruch genommenen Teile der Wagen (Zug- und Stoßvorrichtungen, Achsen und Räder) allgemeine Vorschriften gegeben. Außer der fortlaufenden Überwachung des betriebssicheren Zustands der Fahrzeuge werden diese in bestimmten Zeitabschnitten oder nach jedesmaliger Zurücklegung einer bestimmten Kilometerzahl einer vorgeschriebenen eingehenden Untersuchung (Revision) in den Werkstätten unterworfen. Auch wird darauf Bedacht genommen, daß die Heizungs- und Beleuchtungseinrichtungen der Wagen nicht zu einer Gefahrquelle für den Betrieb werden. Für die Eisenbahnbediensteten bildet das An- und Abkuppeln der Wagen eine der Hauptgefahren des Betriebs. Trotz vieler Versuche ist es bisher zur allgemeinen Einführung einer geeigneten selbsttätigen Kupplung nicht gekommen.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912, S. 334. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen02_1912/344>, abgerufen am 23.12.2024.