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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912.

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Grundstellung gesperrt. Das Stellwerk enthält für jede einmündende Strecke ein Fahrstraßenverrieglungsfeld, in Grundstellung frei, und ein Signalfeld, in Grundstellung gesperrt. An den Fahrstraßenschiebern des Stellwerkes sind Stromschließer angeordnet. Bei der Einfahrt muß zuerst am Zustimmungsstromschließer die zur gewünschten Fahrstraße gehörige Leitung eingeschaltet werden und dann mittels besonderer Klingelleitung der Stellwerkswärter zur Einstellung der Fahrstraße aufgefordert werden. Ist die Fahrstraße eingestellt, so verschließt der Wärter den Schieber mittels des Fahrstraßenblocks, was nur möglich ist, wenn die vom Fahrdienstbeamten gewünschte Fahrstraße gestellt ist. Hierauf kann die Station ihr Einfahrtfeld blocken und damit das Signalfeld am Stellwerk freigeben. Nach Einfahrt verschließt der Wärter sein Signal mittels des Blocks, wobei das Entrieglungsfeld der Station frei wird. Ist der Zustimmungsstromschließer in Ruhestellung gebracht, so kann die Station dann das Entrieglungsfeld wieder blocken und damit das Fahrstraßenfeld am Stellwerk wieder öffnen. Die Verständigung wird durch besondere Wecker geregelt.

Fahrstraßenverschluß (Bauart Rank).

Das auf den meisten Bahnen in Österreich, Ungarn und Rumänien eingeführte Stationsblockwerk (Hauptblockwerk) (Taf. IV, Abb. 9 bis 11) besteht aus einem Schaltwerk, das in einem Kasten eingeschlossen ist, auf dessen Tischplatte der Gleisplan dargestellt ist (Taf. IV, Abb. 9). Auf dem rückwärtigen Teil der Tischplatte sind die Blocks aufgestellt. Für jede einmündende Bahnlinie (Streckenhauptgleis) ist senkrecht zu den Gleislinien ein Schlitz angeordnet, in dem sich ein Schubknopf s verschieben und auf die einzelnen Gleislinien einstellen läßt. Für jede Bahnlinie ist ein Block für die Einfahrt, ein Block für die Ausfahrt und für jedes Streckenhauptgleis ein Block für den Weichenverschluß (Fahrstraßenverschluß) angeordnet. Am Stellwerk ist die gleiche Anzahl Blocks und außerdem eine Anzeigevorrichtung angebracht, in deren Fensterchen die Nummer des jeweilig vom Fahrdienstbeamten bestimmten Gleises erscheint.

Vor Freigabe eines Signales muß der Schubknopf auf das Gleis eingestellt werden, das vom Zug befahren werden soll. Hierdurch gelangt das mit dem Schubknopf fest verbundene, auf einer Achse verschiebbare Gleitstück g (Taf. IV, Abb. 11), das Stromschlußfedern trägt, an die unterhalb der Gleislinie angeordnete Blockleitung l und der untere Hebelarm des auf der Vierkantachse schleifenden, vom Gleitstück g mitgenommenen Hebelstückes h in die Ausnehmung eines Ansatzes des Schiebers b. Durch Umlegung des an der Vorderseite des Kastens befindlichen Hebels n wird die Vierkantachse verdreht, und der Mitnehmerstift des Stückes h zieht den Rahmen, an dem die Stromschlußfedern befestigt sind, nach abwärts und stellt dadurch den Schluß der Blockleitung her. Gleichzeitig tritt der erhöhte Scheibenrand r in die unter jeder Gleislinie angeordnete Ausnehmung eines Winkeleisens und hindert so die Bewegung des Schubknopfes. Der untere Arm von h verschiebt den Schieber, u. zw. für Einfahrten gegen die Mitte, für Ausfahrten gegen den äußeren Teil des Kastens. Im ersten Falle stößt der Schieber an den für die Fahrten auf demselben Gleis an der andern Bahnhofseite gehörenden Schieber und verhindert dessen Bewegung gegen die Mitte, läßt aber jene nach außen zu. Bei Einstellung der Schubknöpfe zweier Bahnlinien auf ein und dieselbe Gleislinie kann sonach nur auf der einen Seite die Einfahrt, auf der anderen nur die Ausfahrt gestattet werden.

Am hinteren Teil der Vierkantachse wird mittels eines Hebels c ein Schieber verschoben, der die Abhängigkeit mit den Sperrstangen der Blocks bewirkt.

Wurde die Vierkantachse für Einfahrt verdreht, so kann nur die Sperrstange des Einfahrsignalblocks nach abwärts gedrückt werden, während jene des Ausfahrblocks durch den Schieberansatz in der oberen Lage gesperrt ist. Wurde das Signal freigegeben, so bleibt die Sperrstange des Blocks in der unteren Lage und verhindert so die Zurückbewegung des Schiebers, dadurch jene des Vierkants und die Bewegung des Schubknopfes.

Der Stellwerkswärter wird zur Einstellung der Weichen für die vom Fahrdienstbeamten bestimmte Fahrstraße durch ein Weckerzeichen aufgefordert, wobei gleichzeitig in dem entsprechenden Fenster der Anzeigevorrichtung (Taf. IV, Abb. 10) die Nummer des Gleises erscheint. Nachdem der Wärter die Weichenhebel durch Umlegen des Fahrstraßenhebels festgelegt und damit auch den an der Achse des Fahrstraßenhebels angeordneten Stromschließer der Blockleitung geschlossen hat, sperrt er den Fahrstraßenschieber mittels des Weichenblocks. Die Blockung ist nur möglich, wenn jener Fahrstraßenhebel umgelegt ist, welcher der vom Beamten gewählten Fahrstraße entspricht, da alle übrigen Leitungen im Stationsblock unterbrochen sind. Durch die Blockung des Weichenblocks geht im Stationsblockwerk die Sperrstange des Weichenblocks

Grundstellung gesperrt. Das Stellwerk enthält für jede einmündende Strecke ein Fahrstraßenverrieglungsfeld, in Grundstellung frei, und ein Signalfeld, in Grundstellung gesperrt. An den Fahrstraßenschiebern des Stellwerkes sind Stromschließer angeordnet. Bei der Einfahrt muß zuerst am Zustimmungsstromschließer die zur gewünschten Fahrstraße gehörige Leitung eingeschaltet werden und dann mittels besonderer Klingelleitung der Stellwerkswärter zur Einstellung der Fahrstraße aufgefordert werden. Ist die Fahrstraße eingestellt, so verschließt der Wärter den Schieber mittels des Fahrstraßenblocks, was nur möglich ist, wenn die vom Fahrdienstbeamten gewünschte Fahrstraße gestellt ist. Hierauf kann die Station ihr Einfahrtfeld blocken und damit das Signalfeld am Stellwerk freigeben. Nach Einfahrt verschließt der Wärter sein Signal mittels des Blocks, wobei das Entrieglungsfeld der Station frei wird. Ist der Zustimmungsstromschließer in Ruhestellung gebracht, so kann die Station dann das Entrieglungsfeld wieder blocken und damit das Fahrstraßenfeld am Stellwerk wieder öffnen. Die Verständigung wird durch besondere Wecker geregelt.

Fahrstraßenverschluß (Bauart Rank).

Das auf den meisten Bahnen in Österreich, Ungarn und Rumänien eingeführte Stationsblockwerk (Hauptblockwerk) (Taf. IV, Abb. 9 bis 11) besteht aus einem Schaltwerk, das in einem Kasten eingeschlossen ist, auf dessen Tischplatte der Gleisplan dargestellt ist (Taf. IV, Abb. 9). Auf dem rückwärtigen Teil der Tischplatte sind die Blocks aufgestellt. Für jede einmündende Bahnlinie (Streckenhauptgleis) ist senkrecht zu den Gleislinien ein Schlitz angeordnet, in dem sich ein Schubknopf s verschieben und auf die einzelnen Gleislinien einstellen läßt. Für jede Bahnlinie ist ein Block für die Einfahrt, ein Block für die Ausfahrt und für jedes Streckenhauptgleis ein Block für den Weichenverschluß (Fahrstraßenverschluß) angeordnet. Am Stellwerk ist die gleiche Anzahl Blocks und außerdem eine Anzeigevorrichtung angebracht, in deren Fensterchen die Nummer des jeweilig vom Fahrdienstbeamten bestimmten Gleises erscheint.

Vor Freigabe eines Signales muß der Schubknopf auf das Gleis eingestellt werden, das vom Zug befahren werden soll. Hierdurch gelangt das mit dem Schubknopf fest verbundene, auf einer Achse verschiebbare Gleitstück g (Taf. IV, Abb. 11), das Stromschlußfedern trägt, an die unterhalb der Gleislinie angeordnete Blockleitung l und der untere Hebelarm des auf der Vierkantachse schleifenden, vom Gleitstück g mitgenommenen Hebelstückes h in die Ausnehmung eines Ansatzes des Schiebers b. Durch Umlegung des an der Vorderseite des Kastens befindlichen Hebels n wird die Vierkantachse verdreht, und der Mitnehmerstift des Stückes h zieht den Rahmen, an dem die Stromschlußfedern befestigt sind, nach abwärts und stellt dadurch den Schluß der Blockleitung her. Gleichzeitig tritt der erhöhte Scheibenrand r in die unter jeder Gleislinie angeordnete Ausnehmung eines Winkeleisens und hindert so die Bewegung des Schubknopfes. Der untere Arm von h verschiebt den Schieber, u. zw. für Einfahrten gegen die Mitte, für Ausfahrten gegen den äußeren Teil des Kastens. Im ersten Falle stößt der Schieber an den für die Fahrten auf demselben Gleis an der andern Bahnhofseite gehörenden Schieber und verhindert dessen Bewegung gegen die Mitte, läßt aber jene nach außen zu. Bei Einstellung der Schubknöpfe zweier Bahnlinien auf ein und dieselbe Gleislinie kann sonach nur auf der einen Seite die Einfahrt, auf der anderen nur die Ausfahrt gestattet werden.

Am hinteren Teil der Vierkantachse wird mittels eines Hebels c ein Schieber verschoben, der die Abhängigkeit mit den Sperrstangen der Blocks bewirkt.

Wurde die Vierkantachse für Einfahrt verdreht, so kann nur die Sperrstange des Einfahrsignalblocks nach abwärts gedrückt werden, während jene des Ausfahrblocks durch den Schieberansatz in der oberen Lage gesperrt ist. Wurde das Signal freigegeben, so bleibt die Sperrstange des Blocks in der unteren Lage und verhindert so die Zurückbewegung des Schiebers, dadurch jene des Vierkants und die Bewegung des Schubknopfes.

Der Stellwerkswärter wird zur Einstellung der Weichen für die vom Fahrdienstbeamten bestimmte Fahrstraße durch ein Weckerzeichen aufgefordert, wobei gleichzeitig in dem entsprechenden Fenster der Anzeigevorrichtung (Taf. IV, Abb. 10) die Nummer des Gleises erscheint. Nachdem der Wärter die Weichenhebel durch Umlegen des Fahrstraßenhebels festgelegt und damit auch den an der Achse des Fahrstraßenhebels angeordneten Stromschließer der Blockleitung geschlossen hat, sperrt er den Fahrstraßenschieber mittels des Weichenblocks. Die Blockung ist nur möglich, wenn jener Fahrstraßenhebel umgelegt ist, welcher der vom Beamten gewählten Fahrstraße entspricht, da alle übrigen Leitungen im Stationsblock unterbrochen sind. Durch die Blockung des Weichenblocks geht im Stationsblockwerk die Sperrstange des Weichenblocks

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Grundstellung gesperrt. Das Stellwerk enthält für jede einmündende Strecke ein Fahrstraßenverrieglungsfeld, in Grundstellung frei, und ein Signalfeld, in Grundstellung gesperrt. An den Fahrstraßenschiebern des Stellwerkes sind Stromschließer angeordnet. Bei der Einfahrt muß zuerst am Zustimmungsstromschließer die zur gewünschten Fahrstraße gehörige Leitung eingeschaltet werden und dann mittels besonderer Klingelleitung der Stellwerkswärter zur Einstellung der Fahrstraße aufgefordert werden. Ist die Fahrstraße eingestellt, so verschließt der Wärter den Schieber mittels des Fahrstraßenblocks, was nur möglich ist, wenn die vom Fahrdienstbeamten gewünschte Fahrstraße gestellt ist. Hierauf kann die Station ihr Einfahrtfeld blocken und damit das Signalfeld am Stellwerk freigeben. Nach Einfahrt verschließt der Wärter sein Signal mittels des Blocks, wobei das Entrieglungsfeld der Station frei wird. Ist der Zustimmungsstromschließer in Ruhestellung gebracht, so kann die Station dann das Entrieglungsfeld wieder blocken und damit das Fahrstraßenfeld am Stellwerk wieder öffnen. Die Verständigung wird durch besondere Wecker geregelt.</p><lb/>
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[416/0427] Grundstellung gesperrt. Das Stellwerk enthält für jede einmündende Strecke ein Fahrstraßenverrieglungsfeld, in Grundstellung frei, und ein Signalfeld, in Grundstellung gesperrt. An den Fahrstraßenschiebern des Stellwerkes sind Stromschließer angeordnet. Bei der Einfahrt muß zuerst am Zustimmungsstromschließer die zur gewünschten Fahrstraße gehörige Leitung eingeschaltet werden und dann mittels besonderer Klingelleitung der Stellwerkswärter zur Einstellung der Fahrstraße aufgefordert werden. Ist die Fahrstraße eingestellt, so verschließt der Wärter den Schieber mittels des Fahrstraßenblocks, was nur möglich ist, wenn die vom Fahrdienstbeamten gewünschte Fahrstraße gestellt ist. Hierauf kann die Station ihr Einfahrtfeld blocken und damit das Signalfeld am Stellwerk freigeben. Nach Einfahrt verschließt der Wärter sein Signal mittels des Blocks, wobei das Entrieglungsfeld der Station frei wird. Ist der Zustimmungsstromschließer in Ruhestellung gebracht, so kann die Station dann das Entrieglungsfeld wieder blocken und damit das Fahrstraßenfeld am Stellwerk wieder öffnen. Die Verständigung wird durch besondere Wecker geregelt. Fahrstraßenverschluß (Bauart Rank). Das auf den meisten Bahnen in Österreich, Ungarn und Rumänien eingeführte Stationsblockwerk (Hauptblockwerk) (Taf. IV, Abb. 9 bis 11) besteht aus einem Schaltwerk, das in einem Kasten eingeschlossen ist, auf dessen Tischplatte der Gleisplan dargestellt ist (Taf. IV, Abb. 9). Auf dem rückwärtigen Teil der Tischplatte sind die Blocks aufgestellt. Für jede einmündende Bahnlinie (Streckenhauptgleis) ist senkrecht zu den Gleislinien ein Schlitz angeordnet, in dem sich ein Schubknopf s verschieben und auf die einzelnen Gleislinien einstellen läßt. Für jede Bahnlinie ist ein Block für die Einfahrt, ein Block für die Ausfahrt und für jedes Streckenhauptgleis ein Block für den Weichenverschluß (Fahrstraßenverschluß) angeordnet. Am Stellwerk ist die gleiche Anzahl Blocks und außerdem eine Anzeigevorrichtung angebracht, in deren Fensterchen die Nummer des jeweilig vom Fahrdienstbeamten bestimmten Gleises erscheint. Vor Freigabe eines Signales muß der Schubknopf auf das Gleis eingestellt werden, das vom Zug befahren werden soll. Hierdurch gelangt das mit dem Schubknopf fest verbundene, auf einer Achse verschiebbare Gleitstück g (Taf. IV, Abb. 11), das Stromschlußfedern trägt, an die unterhalb der Gleislinie angeordnete Blockleitung l und der untere Hebelarm des auf der Vierkantachse schleifenden, vom Gleitstück g mitgenommenen Hebelstückes h in die Ausnehmung eines Ansatzes des Schiebers b. Durch Umlegung des an der Vorderseite des Kastens befindlichen Hebels n wird die Vierkantachse verdreht, und der Mitnehmerstift des Stückes h zieht den Rahmen, an dem die Stromschlußfedern befestigt sind, nach abwärts und stellt dadurch den Schluß der Blockleitung her. Gleichzeitig tritt der erhöhte Scheibenrand r in die unter jeder Gleislinie angeordnete Ausnehmung eines Winkeleisens und hindert so die Bewegung des Schubknopfes. Der untere Arm von h verschiebt den Schieber, u. zw. für Einfahrten gegen die Mitte, für Ausfahrten gegen den äußeren Teil des Kastens. Im ersten Falle stößt der Schieber an den für die Fahrten auf demselben Gleis an der andern Bahnhofseite gehörenden Schieber und verhindert dessen Bewegung gegen die Mitte, läßt aber jene nach außen zu. Bei Einstellung der Schubknöpfe zweier Bahnlinien auf ein und dieselbe Gleislinie kann sonach nur auf der einen Seite die Einfahrt, auf der anderen nur die Ausfahrt gestattet werden. Am hinteren Teil der Vierkantachse wird mittels eines Hebels c ein Schieber verschoben, der die Abhängigkeit mit den Sperrstangen der Blocks bewirkt. Wurde die Vierkantachse für Einfahrt verdreht, so kann nur die Sperrstange des Einfahrsignalblocks nach abwärts gedrückt werden, während jene des Ausfahrblocks durch den Schieberansatz in der oberen Lage gesperrt ist. Wurde das Signal freigegeben, so bleibt die Sperrstange des Blocks in der unteren Lage und verhindert so die Zurückbewegung des Schiebers, dadurch jene des Vierkants und die Bewegung des Schubknopfes. Der Stellwerkswärter wird zur Einstellung der Weichen für die vom Fahrdienstbeamten bestimmte Fahrstraße durch ein Weckerzeichen aufgefordert, wobei gleichzeitig in dem entsprechenden Fenster der Anzeigevorrichtung (Taf. IV, Abb. 10) die Nummer des Gleises erscheint. Nachdem der Wärter die Weichenhebel durch Umlegen des Fahrstraßenhebels festgelegt und damit auch den an der Achse des Fahrstraßenhebels angeordneten Stromschließer der Blockleitung geschlossen hat, sperrt er den Fahrstraßenschieber mittels des Weichenblocks. Die Blockung ist nur möglich, wenn jener Fahrstraßenhebel umgelegt ist, welcher der vom Beamten gewählten Fahrstraße entspricht, da alle übrigen Leitungen im Stationsblock unterbrochen sind. Durch die Blockung des Weichenblocks geht im Stationsblockwerk die Sperrstange des Weichenblocks

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912, S. 416. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen02_1912/427>, abgerufen am 22.12.2024.