Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912.Die für Massenartikel, wie Schnittholz, Kohle, Erde u. s. w., die auch die wichtigsten Ausfuhrartikel sind, geltenden Einheitssätze sind jedoch denen der Hauptbahnen der Monarchie vollkommen gleichgehalten. Aber auch für die Erzeugnisse der Industrien in Bosnien und der Hercegovina ist eine Reihe von Tarifbegünstigungen gewährt, und es ist den bosn.-herceg. Landesbahnen auf diesem Wege möglich, sich bei Aufrechterhaltung des an sich hohen Tarifbaremes gleichwohl den Bedürfnissen des Handels und Verkehrs möglichst anzuschmiegen. Die bosn.-herceg. Landesbahnen sind im Jahre 1901 dem Berner Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnfrachtverkehr beigetreten. Verwaltung der Landesbahnen. Nach der im Jahre 1895 erfolgten Übernahme der k. u. k. Bosnabahn in die Zivilverwaltung des Landes wurde die Leitung des gesamten Betriebsdienstes der "Direktion der bosn.-herceg. Landesbahnen in Sarajevo" übertragen und diese der Landesregierung für Bosnien und die Hercegovina unterstellt. An der Spitze der Direktion steht der Direktor (Landesbeamter in der V. Diätenklasse). Die Rechte und Pflichten des Personals sind in einer Dienstpragmatik (Dienstordnung) festgesetzt; die Gebühren sind durch eine besondere Gebührenvorschrift geregelt. Das Personal gliedert sich in die mit Jahresgehalt angestellten Beamten, Unterbeamten und Diener und in die im Taglohne stehenden ständigen Bediensteten und Arbeiter. Im Jahre 1910 standen in Diensten der Landesbahnen:
Wohlfahrtsinstitute der Landesbahnen. Für die festangestellten Bediensteten (Beamte, Unterbeamte und Diener) besteht eine Pensionskasse, für die Arbeiter eine allgemeine Altersversicherung sowie ein Kranken- und Unterstützungsfonds. Eine berufsgenossenschaftliche Versicherungskasse besteht noch nicht. Die Versicherung der Bahnangestellten erfolgt durch die Erste österr. Unfallversicherungsgesellschaft auf Grund eines zwischen der Bahnanstalt und der Gesellschaft abgeschlossenen Vertrags. Für die nicht fest angestellten Bediensteten und die Arbeiter ist die Versicherung obligatorisch. Die Versicherung der Beamten, Unterbeamten und Diener ist eine freiwillige. IV. Lokalbahnen. a) Ilidze-Ilidze Bad. Diese 1·3 km lange Flügelbahn führt von der Station Ilidze zum landesärarischen Badeetablissement "Bad Ilidze", ist Landeseigentum und wurde im Juni 1892 eröffnet. Während der Badesaison (Mai-September) verkehrt zwischen Sarajevo und Bad Ilidze täglich eine größere Anzahl von Lokal zügen. b) Karanovac-Gracanica. Diese 6 km lange Lokalbahn zweigt in der Station Karanovac der Linie Doboj-Siminhan ab und dient für den Personen- und Frachtenverkehr der abseits der Bahn gelegenen Stadt Gracanica. Diese Bahnstrecke ist Eigentum des Landesärars und wurde im Januar 1898 dem öffentlichen Verkehr übergeben. V. Industrie- und Schleppbahnen. a) Montanbahn Vogosca-Cevljanovic. Diese 24·1 km lange Bahn ist Eigentum des bosn.-herceg. Landesärars und wurde im Jahre 1885 eröffnet. Sie dient insbesondere zur Abbeförderung von Erzen und Holz. b) Schleppbahn Podlugovi-Vares. Diese 24·7 km lange Schleppbahn verbindet das Eisenwerk Vares mit der Station Podlugovi der bosn.-herceg. Landesbahnlinie Bosn.-Brod-Sarajevo. Die Schleppbahn wurde im November 1895 eröffnet, ist Eigentum der Vareser Eisenindustrie-Aktiengesellschaft und dient hauptsächlich zur Zufuhr der Betriebsmaterialien und zur Abfuhr der Erzeugnisse des Werkes. Es findet jedoch auch ein regelmäßiger Personen verkehr statt. Der Betrieb wird von der Direktion der bosn.-herceg. Landesbahnen für Rechnung der Industrie-Aktiengesellschaft geführt. c) Kleinere Schlepp- und Industriegleise. Die meisten längs der Bahnlinien der bosn.-herceg. Landesbahnen gelegenen Industrieetablissements sind mit der Hauptbahn durch Schleppgleise verbunden. Diese Gleise werden in der Regel auf Kosten der Industrien hergestellt und von den bosn.-herceg. Landesbahnen auf Grund besonderer Verträge betrieben. VI. Die elektrische Stadtbahn in Sarajevo. Der Bahnhof von Sarajevo liegt 3 km vom Mittelpunkt der Stadt. Da sich aber aller Geschäftsverkehr dort abwickelt, hat die Landesverwaltung schon im Jahre 1884 zwischen Stadt und Bahnhof eine Trambahn mit Pferdebetrieb ins Leben gerufen und in der Stadt Die für Massenartikel, wie Schnittholz, Kohle, Erde u. s. w., die auch die wichtigsten Ausfuhrartikel sind, geltenden Einheitssätze sind jedoch denen der Hauptbahnen der Monarchie vollkommen gleichgehalten. Aber auch für die Erzeugnisse der Industrien in Bosnien und der Hercegovina ist eine Reihe von Tarifbegünstigungen gewährt, und es ist den bosn.-herceg. Landesbahnen auf diesem Wege möglich, sich bei Aufrechterhaltung des an sich hohen Tarifbarêmes gleichwohl den Bedürfnissen des Handels und Verkehrs möglichst anzuschmiegen. Die bosn.-herceg. Landesbahnen sind im Jahre 1901 dem Berner Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnfrachtverkehr beigetreten. Verwaltung der Landesbahnen. Nach der im Jahre 1895 erfolgten Übernahme der k. u. k. Bosnabahn in die Zivilverwaltung des Landes wurde die Leitung des gesamten Betriebsdienstes der „Direktion der bosn.-herceg. Landesbahnen in Sarajevo“ übertragen und diese der Landesregierung für Bosnien und die Hercegovina unterstellt. An der Spitze der Direktion steht der Direktor (Landesbeamter in der V. Diätenklasse). Die Rechte und Pflichten des Personals sind in einer Dienstpragmatik (Dienstordnung) festgesetzt; die Gebühren sind durch eine besondere Gebührenvorschrift geregelt. Das Personal gliedert sich in die mit Jahresgehalt angestellten Beamten, Unterbeamten und Diener und in die im Taglohne stehenden ständigen Bediensteten und Arbeiter. Im Jahre 1910 standen in Diensten der Landesbahnen:
Wohlfahrtsinstitute der Landesbahnen. Für die festangestellten Bediensteten (Beamte, Unterbeamte und Diener) besteht eine Pensionskasse, für die Arbeiter eine allgemeine Altersversicherung sowie ein Kranken- und Unterstützungsfonds. Eine berufsgenossenschaftliche Versicherungskasse besteht noch nicht. Die Versicherung der Bahnangestellten erfolgt durch die Erste österr. Unfallversicherungsgesellschaft auf Grund eines zwischen der Bahnanstalt und der Gesellschaft abgeschlossenen Vertrags. Für die nicht fest angestellten Bediensteten und die Arbeiter ist die Versicherung obligatorisch. Die Versicherung der Beamten, Unterbeamten und Diener ist eine freiwillige. IV. Lokalbahnen. a) Ilidže–Ilidže Bad. Diese 1·3 km lange Flügelbahn führt von der Station Ilidže zum landesärarischen Badeetablissement „Bad Ilidže“, ist Landeseigentum und wurde im Juni 1892 eröffnet. Während der Badesaison (Mai-September) verkehrt zwischen Sarajevo und Bad Ilidže täglich eine größere Anzahl von Lokal zügen. b) Karanovac-Gračanica. Diese 6 km lange Lokalbahn zweigt in der Station Karanovac der Linie Doboj-Siminhan ab und dient für den Personen- und Frachtenverkehr der abseits der Bahn gelegenen Stadt Gračanica. Diese Bahnstrecke ist Eigentum des Landesärars und wurde im Januar 1898 dem öffentlichen Verkehr übergeben. V. Industrie- und Schleppbahnen. a) Montanbahn Vogošća-Čevljanović. Diese 24·1 km lange Bahn ist Eigentum des bosn.-herceg. Landesärars und wurde im Jahre 1885 eröffnet. Sie dient insbesondere zur Abbeförderung von Erzen und Holz. b) Schleppbahn Podlugovi-Vareš. Diese 24·7 km lange Schleppbahn verbindet das Eisenwerk Vareš mit der Station Podlugovi der bosn.-herceg. Landesbahnlinie Bosn.-Brod-Sarajevo. Die Schleppbahn wurde im November 1895 eröffnet, ist Eigentum der Varešer Eisenindustrie-Aktiengesellschaft und dient hauptsächlich zur Zufuhr der Betriebsmaterialien und zur Abfuhr der Erzeugnisse des Werkes. Es findet jedoch auch ein regelmäßiger Personen verkehr statt. Der Betrieb wird von der Direktion der bosn.-herceg. Landesbahnen für Rechnung der Industrie-Aktiengesellschaft geführt. c) Kleinere Schlepp- und Industriegleise. Die meisten längs der Bahnlinien der bosn.-herceg. Landesbahnen gelegenen Industrieetablissements sind mit der Hauptbahn durch Schleppgleise verbunden. Diese Gleise werden in der Regel auf Kosten der Industrien hergestellt und von den bosn.-herceg. Landesbahnen auf Grund besonderer Verträge betrieben. VI. Die elektrische Stadtbahn in Sarajevo. Der Bahnhof von Sarajevo liegt 3 km vom Mittelpunkt der Stadt. Da sich aber aller Geschäftsverkehr dort abwickelt, hat die Landesverwaltung schon im Jahre 1884 zwischen Stadt und Bahnhof eine Trambahn mit Pferdebetrieb ins Leben gerufen und in der Stadt <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p> <pb facs="#f0479" n="467"/> </p><lb/> <p>Die für Massenartikel, wie Schnittholz, Kohle, Erde u. s. w., die auch die wichtigsten Ausfuhrartikel sind, geltenden Einheitssätze sind jedoch denen der Hauptbahnen der Monarchie vollkommen gleichgehalten.</p><lb/> <p>Aber auch für die Erzeugnisse der Industrien in Bosnien und der Hercegovina ist eine Reihe von Tarifbegünstigungen gewährt, und es ist den bosn.-herceg. Landesbahnen auf diesem Wege möglich, sich bei Aufrechterhaltung des an sich hohen Tarifbarêmes gleichwohl den Bedürfnissen des Handels und Verkehrs möglichst anzuschmiegen.</p><lb/> <p>Die bosn.-herceg. 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Die für Massenartikel, wie Schnittholz, Kohle, Erde u. s. w., die auch die wichtigsten Ausfuhrartikel sind, geltenden Einheitssätze sind jedoch denen der Hauptbahnen der Monarchie vollkommen gleichgehalten.
Aber auch für die Erzeugnisse der Industrien in Bosnien und der Hercegovina ist eine Reihe von Tarifbegünstigungen gewährt, und es ist den bosn.-herceg. Landesbahnen auf diesem Wege möglich, sich bei Aufrechterhaltung des an sich hohen Tarifbarêmes gleichwohl den Bedürfnissen des Handels und Verkehrs möglichst anzuschmiegen.
Die bosn.-herceg. Landesbahnen sind im Jahre 1901 dem Berner Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnfrachtverkehr beigetreten.
Verwaltung der Landesbahnen.
Nach der im Jahre 1895 erfolgten Übernahme der k. u. k. Bosnabahn in die Zivilverwaltung des Landes wurde die Leitung des gesamten Betriebsdienstes der „Direktion der bosn.-herceg. Landesbahnen in Sarajevo“ übertragen und diese der Landesregierung für Bosnien und die Hercegovina unterstellt. An der Spitze der Direktion steht der Direktor (Landesbeamter in der V. Diätenklasse). Die Rechte und Pflichten des Personals sind in einer Dienstpragmatik (Dienstordnung) festgesetzt; die Gebühren sind durch eine besondere Gebührenvorschrift geregelt. Das Personal gliedert sich in die mit Jahresgehalt angestellten Beamten, Unterbeamten und Diener und in die im Taglohne stehenden ständigen Bediensteten und Arbeiter.
Im Jahre 1910 standen in Diensten der Landesbahnen:
Beamte 375
Unterbeamte 470
Diener 1172
Beamtenaspiranten u. s. w. 40
Unterbeamtenanwärter und Kanzleigehilfen 13
Aushilfsdiener 349
Ständige Professionisten und Arbeiter 3958
Zusammen 6377
Wohlfahrtsinstitute der Landesbahnen.
Für die festangestellten Bediensteten (Beamte, Unterbeamte und Diener) besteht eine Pensionskasse, für die Arbeiter eine allgemeine Altersversicherung sowie ein Kranken- und Unterstützungsfonds.
Eine berufsgenossenschaftliche Versicherungskasse besteht noch nicht. Die Versicherung der Bahnangestellten erfolgt durch die Erste österr. Unfallversicherungsgesellschaft auf Grund eines zwischen der Bahnanstalt und der Gesellschaft abgeschlossenen Vertrags. Für die nicht fest angestellten Bediensteten und die Arbeiter ist die Versicherung obligatorisch. Die Versicherung der Beamten, Unterbeamten und Diener ist eine freiwillige.
IV. Lokalbahnen.
a) Ilidže–Ilidže Bad. Diese 1·3 km lange Flügelbahn führt von der Station Ilidže zum landesärarischen Badeetablissement „Bad Ilidže“, ist Landeseigentum und wurde im Juni 1892 eröffnet. Während der Badesaison (Mai-September) verkehrt zwischen Sarajevo und Bad Ilidže täglich eine größere Anzahl von Lokal zügen.
b) Karanovac-Gračanica. Diese 6 km lange Lokalbahn zweigt in der Station Karanovac der Linie Doboj-Siminhan ab und dient für den Personen- und Frachtenverkehr der abseits der Bahn gelegenen Stadt Gračanica. Diese Bahnstrecke ist Eigentum des Landesärars und wurde im Januar 1898 dem öffentlichen Verkehr übergeben.
V. Industrie- und Schleppbahnen.
a) Montanbahn Vogošća-Čevljanović. Diese 24·1 km lange Bahn ist Eigentum des bosn.-herceg. Landesärars und wurde im Jahre 1885 eröffnet. Sie dient insbesondere zur Abbeförderung von Erzen und Holz.
b) Schleppbahn Podlugovi-Vareš. Diese 24·7 km lange Schleppbahn verbindet das Eisenwerk Vareš mit der Station Podlugovi der bosn.-herceg. Landesbahnlinie Bosn.-Brod-Sarajevo. Die Schleppbahn wurde im November 1895 eröffnet, ist Eigentum der Varešer Eisenindustrie-Aktiengesellschaft und dient hauptsächlich zur Zufuhr der Betriebsmaterialien und zur Abfuhr der Erzeugnisse des Werkes. Es findet jedoch auch ein regelmäßiger Personen verkehr statt. Der Betrieb wird von der Direktion der bosn.-herceg. Landesbahnen für Rechnung der Industrie-Aktiengesellschaft geführt.
c) Kleinere Schlepp- und Industriegleise. Die meisten längs der Bahnlinien der bosn.-herceg. Landesbahnen gelegenen Industrieetablissements sind mit der Hauptbahn durch Schleppgleise verbunden. Diese Gleise werden in der Regel auf Kosten der Industrien hergestellt und von den bosn.-herceg. Landesbahnen auf Grund besonderer Verträge betrieben.
VI. Die elektrische Stadtbahn in Sarajevo.
Der Bahnhof von Sarajevo liegt 3 km vom Mittelpunkt der Stadt. Da sich aber aller Geschäftsverkehr dort abwickelt, hat die Landesverwaltung schon im Jahre 1884 zwischen Stadt und Bahnhof eine Trambahn mit Pferdebetrieb ins Leben gerufen und in der Stadt
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