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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912.

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rechnungsmäßige Größe der "Eisenbahnbevölkerung" zu rund 38 Mill. ergibt. Es kamen daher im Jahre 1903 in Deutschland auf den Kopf der Eisenbahnbevölkerung 23 reisende Personen und 9 beförderte Nutztonnen. Der vorstehend erwähnte Zahlenwert c ergibt sich also, wenn der gewonnene Betriebsüberschuß an einem Personen/km = a und an einem Nutztonnen/km = b gesetzt wird zu
c = 2 (23 a + 9 b).

Bei Ermittlung der Betriebsüberschüsse a und b an der Verkehrseinheit sind die festen von der Verkehrsmenge unabhängigen Betriebs- und Bahnunterhaltungskosten zunächst abzusetzen und es ist nur der Betrag in Ansatz zu bringen, der als gleichmäßig mit der Verkehrsmenge wachsend sich berechnet. Hierbei sind aber die Zinsen der Anschaffungskosten der Lokomotiven und Wagen und deren Unterhaltungskosten mit in Rechnung zu ziehen. Nach Launhardt, "Theorie der Tarifbildung der Eisenbahnen" im Archiv für Eisenbahnwesen, 1890, S. 92, betragen diese Kosten, die man als die veränderlichen Betriebskosten bezeichnet, für das Personen/km 2·47 oder rund 2·5 Pf. und für das Nutztonnen/km 1·34 oder rund 1·4 Pf. Da nun die Betriebseinnahmen für das Personen/km im Durchschnitt 3·15 Pf. und für das t/km 3·9 Pf. betragen haben, so ergibt sich der Betriebsüberschuß für das Personen/km zu a = 0·65 Pf. und für das Nutztonnen/km zu b = 2·5 Pf. Darnach erhält man
c = 2 (23 · 0·65 + 9 · 2·5)1/100= 3/4 M.

Es ist also nach den vorher gegebenen Bezeichnungen der von einer geplanten Eisenbahn zu erwartende Betriebsüberschuß: N = 3/4 (E x) M.

Auf einer Zweigbahn wird der Verkehr nun im Durchschnitt etwas mehr als die Hälfte der Länge l zurücklegen, etwa 0·6 l, wonach der Betriebsüberschuß, wenn man jetzt mit E die rechnungsmäßig durch die Zweigbahn neu in den Eisenbahnverkehr gezogene Bevölkerung bezeichnet, sich stellt zu
N = 3/4. E · 0·6 l = 0·45 E l M.

Durch diesen Betriebsüberschuß müssen, wenn die geplante Bahn bauwürdig sein soll, mindestens die Zinsen der Anlagekosten und die von der Verkehrsmenge unabhängigen festen Betriebskosten gedeckt werden. Sind die kilometrischen Anlagekosten, nach Abzug der bereits bei Berechnung der Betriebskosten berücksichtigten Anschaffungskosten der Lokomotiven und Wagen = A und die festen kilometrischen Betriebskosten = B, so ergibt sich bei einem Zinsfuß i die Gleichung:
0·45 E l = (A i + B) l
woraus man erhält:
E = 2·2 (A i + B)
so daß die B. einer Zweigbahn nicht von deren Länge, sondern lediglich von der Größe der durch sie neu in den Eisenbahnverkehr gezogenen Bevölkerung abhängt. Wäre beispielsweise A = 80000 M., i = 0·05, B = 8000 M., so müßte sein
E = 2·2 (80000. 0·05 + 8000) = 26400.

Bei einer vorwiegend ackerbautreibenden Bevölkerung, für welche die Verkehrsmenge erfahrungsmäßig nur 2/3 des berechneten Durchschnitts beträgt, muß die Kopfzahl der Bevölkerung 40000 Köpfe betragen, hingegen bei einer gewerbfleißigen Bevölkerung, für die der Verkehr bis auf das 11/3fache steigt, nur 20000.

Bei der bereits erreichten Dichtigkeit des Eisenbahnnetzes wird man in den meisten europäischen Ländern nur noch wenige neu zu bauende Bahnen finden, die durch den auf ihnen erreichbaren Betriebsüberschuß die Zinsen des Anlagekapitals decken.

Das Urteil über die B. einer geplanten Bahn fällt aber ganz anders aus, wenn man die neue Bahn nicht als eine selbständige Unternehmung auffaßt, deren Baukapital aus den eigenen Betriebsüberschüssen verzinst werden muß, sondern wenn man die Bahn als ein neu hinzukommendes Glied eines großen Bahnnetzes betrachtet und demnach außer dem auf der neuen Linie selbst erreichbaren Betriebsüberschuß auch den Verkehrszuwachs berücksichtigt, den sie dem bereits vorhandenen Bahnnetz zuführt. Man darf dann nicht, wie Michel es tut, die Personenzahl und Gütermenge bestimmen, die durch die geplante Bahn neu in den Eisenbahnverkehr gezogen wird, sondern muß die Zahl der Personen/km und t/km ermitteln, um die der Eisenbahnverkehr durch die neue Bahn wächst.

Im Jahre 1903 wurden auf den deutschen Eisenbahnen 20943 Mill. Personen/km und 34203 Mill. Nutztonnen/km Güter geleistet, so daß auf den Kopf der 38 Mill. zählenden Eisenbahnbevölkerung je 550 Personen/km und 900 Nutztonnen/km entfallen, woran ein Betriebsüberschuß von:
(550 · 0·65 + 900 · 2·5) 1/100 = 26 M.
erzielt wird.

Zur Beurteilung der B. einer geplanten Eisenbahn ist also die Gleichung: 26 E = (A i + B l) entscheidend. Wäre beispielsweise l = 13 km, A = 80000, B = 8000, so wäre die Verzinsung der Anlagekosten mit i = 0·05 gedeckt, wenn durch die Bahn eine Bevölkerung

rechnungsmäßige Größe der „Eisenbahnbevölkerung“ zu rund 38 Mill. ergibt. Es kamen daher im Jahre 1903 in Deutschland auf den Kopf der Eisenbahnbevölkerung 23 reisende Personen und 9 beförderte Nutztonnen. Der vorstehend erwähnte Zahlenwert c ergibt sich also, wenn der gewonnene Betriebsüberschuß an einem Personen/km = a und an einem Nutztonnen/km = b gesetzt wird zu
c = 2 (23 a + 9 b).

Bei Ermittlung der Betriebsüberschüsse a und b an der Verkehrseinheit sind die festen von der Verkehrsmenge unabhängigen Betriebs- und Bahnunterhaltungskosten zunächst abzusetzen und es ist nur der Betrag in Ansatz zu bringen, der als gleichmäßig mit der Verkehrsmenge wachsend sich berechnet. Hierbei sind aber die Zinsen der Anschaffungskosten der Lokomotiven und Wagen und deren Unterhaltungskosten mit in Rechnung zu ziehen. Nach Launhardt, „Theorie der Tarifbildung der Eisenbahnen“ im Archiv für Eisenbahnwesen, 1890, S. 92, betragen diese Kosten, die man als die veränderlichen Betriebskosten bezeichnet, für das Personen/km 2·47 oder rund 2·5 Pf. und für das Nutztonnen/km 1·34 oder rund 1·4 Pf. Da nun die Betriebseinnahmen für das Personen/km im Durchschnitt 3·15 Pf. und für das t/km 3·9 Pf. betragen haben, so ergibt sich der Betriebsüberschuß für das Personen/km zu a = 0·65 Pf. und für das Nutztonnen/km zu b = 2·5 Pf. Darnach erhält man
c = 2 (23 · 0·65 + 9 · 2·5)1/100= 3/4 M.

Es ist also nach den vorher gegebenen Bezeichnungen der von einer geplanten Eisenbahn zu erwartende Betriebsüberschuß: N = 3/4 ∑ (E x) M.

Auf einer Zweigbahn wird der Verkehr nun im Durchschnitt etwas mehr als die Hälfte der Länge l zurücklegen, etwa 0·6 l, wonach der Betriebsüberschuß, wenn man jetzt mit E die rechnungsmäßig durch die Zweigbahn neu in den Eisenbahnverkehr gezogene Bevölkerung bezeichnet, sich stellt zu
N = 3/4. E · 0·6 l = 0·45 E l M.

Durch diesen Betriebsüberschuß müssen, wenn die geplante Bahn bauwürdig sein soll, mindestens die Zinsen der Anlagekosten und die von der Verkehrsmenge unabhängigen festen Betriebskosten gedeckt werden. Sind die kilometrischen Anlagekosten, nach Abzug der bereits bei Berechnung der Betriebskosten berücksichtigten Anschaffungskosten der Lokomotiven und Wagen = A und die festen kilometrischen Betriebskosten = B, so ergibt sich bei einem Zinsfuß i die Gleichung:
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woraus man erhält:
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so daß die B. einer Zweigbahn nicht von deren Länge, sondern lediglich von der Größe der durch sie neu in den Eisenbahnverkehr gezogenen Bevölkerung abhängt. Wäre beispielsweise A = 80000 M., i = 0·05, B = 8000 M., so müßte sein
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Bei einer vorwiegend ackerbautreibenden Bevölkerung, für welche die Verkehrsmenge erfahrungsmäßig nur 2/3 des berechneten Durchschnitts beträgt, muß die Kopfzahl der Bevölkerung 40000 Köpfe betragen, hingegen bei einer gewerbfleißigen Bevölkerung, für die der Verkehr bis auf das 11/3fache steigt, nur 20000.

Bei der bereits erreichten Dichtigkeit des Eisenbahnnetzes wird man in den meisten europäischen Ländern nur noch wenige neu zu bauende Bahnen finden, die durch den auf ihnen erreichbaren Betriebsüberschuß die Zinsen des Anlagekapitals decken.

Das Urteil über die B. einer geplanten Bahn fällt aber ganz anders aus, wenn man die neue Bahn nicht als eine selbständige Unternehmung auffaßt, deren Baukapital aus den eigenen Betriebsüberschüssen verzinst werden muß, sondern wenn man die Bahn als ein neu hinzukommendes Glied eines großen Bahnnetzes betrachtet und demnach außer dem auf der neuen Linie selbst erreichbaren Betriebsüberschuß auch den Verkehrszuwachs berücksichtigt, den sie dem bereits vorhandenen Bahnnetz zuführt. Man darf dann nicht, wie Michel es tut, die Personenzahl und Gütermenge bestimmen, die durch die geplante Bahn neu in den Eisenbahnverkehr gezogen wird, sondern muß die Zahl der Personen/km und t/km ermitteln, um die der Eisenbahnverkehr durch die neue Bahn wächst.

Im Jahre 1903 wurden auf den deutschen Eisenbahnen 20943 Mill. Personen/km und 34203 Mill. Nutztonnen/km Güter geleistet, so daß auf den Kopf der 38 Mill. zählenden Eisenbahnbevölkerung je 550 Personen/km und 900 Nutztonnen/km entfallen, woran ein Betriebsüberschuß von:
(550 · 0·65 + 900 · 2·5) 1/100 = 26 M.
erzielt wird.

Zur Beurteilung der B. einer geplanten Eisenbahn ist also die Gleichung: 26 E = (A i + B l) entscheidend. Wäre beispielsweise l = 13 km, A = 80000, B = 8000, so wäre die Verzinsung der Anlagekosten mit i = 0·05 gedeckt, wenn durch die Bahn eine Bevölkerung

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[42/0050] rechnungsmäßige Größe der „Eisenbahnbevölkerung“ zu rund 38 Mill. ergibt. Es kamen daher im Jahre 1903 in Deutschland auf den Kopf der Eisenbahnbevölkerung 23 reisende Personen und 9 beförderte Nutztonnen. Der vorstehend erwähnte Zahlenwert c ergibt sich also, wenn der gewonnene Betriebsüberschuß an einem Personen/km = a und an einem Nutztonnen/km = b gesetzt wird zu c = 2 (23 a + 9 b). Bei Ermittlung der Betriebsüberschüsse a und b an der Verkehrseinheit sind die festen von der Verkehrsmenge unabhängigen Betriebs- und Bahnunterhaltungskosten zunächst abzusetzen und es ist nur der Betrag in Ansatz zu bringen, der als gleichmäßig mit der Verkehrsmenge wachsend sich berechnet. Hierbei sind aber die Zinsen der Anschaffungskosten der Lokomotiven und Wagen und deren Unterhaltungskosten mit in Rechnung zu ziehen. Nach Launhardt, „Theorie der Tarifbildung der Eisenbahnen“ im Archiv für Eisenbahnwesen, 1890, S. 92, betragen diese Kosten, die man als die veränderlichen Betriebskosten bezeichnet, für das Personen/km 2·47 oder rund 2·5 Pf. und für das Nutztonnen/km 1·34 oder rund 1·4 Pf. Da nun die Betriebseinnahmen für das Personen/km im Durchschnitt 3·15 Pf. und für das t/km 3·9 Pf. betragen haben, so ergibt sich der Betriebsüberschuß für das Personen/km zu a = 0·65 Pf. und für das Nutztonnen/km zu b = 2·5 Pf. Darnach erhält man c = 2 (23 · 0·65 + 9 · 2·5)1/100= 3/4 M. Es ist also nach den vorher gegebenen Bezeichnungen der von einer geplanten Eisenbahn zu erwartende Betriebsüberschuß: N = 3/4 ∑ (E x) M. Auf einer Zweigbahn wird der Verkehr nun im Durchschnitt etwas mehr als die Hälfte der Länge l zurücklegen, etwa 0·6 l, wonach der Betriebsüberschuß, wenn man jetzt mit E die rechnungsmäßig durch die Zweigbahn neu in den Eisenbahnverkehr gezogene Bevölkerung bezeichnet, sich stellt zu N = 3/4. E · 0·6 l = 0·45 E l M. Durch diesen Betriebsüberschuß müssen, wenn die geplante Bahn bauwürdig sein soll, mindestens die Zinsen der Anlagekosten und die von der Verkehrsmenge unabhängigen festen Betriebskosten gedeckt werden. Sind die kilometrischen Anlagekosten, nach Abzug der bereits bei Berechnung der Betriebskosten berücksichtigten Anschaffungskosten der Lokomotiven und Wagen = A und die festen kilometrischen Betriebskosten = B, so ergibt sich bei einem Zinsfuß i die Gleichung: 0·45 E l = (A i + B) l woraus man erhält: E = 2·2 (A i + B) so daß die B. einer Zweigbahn nicht von deren Länge, sondern lediglich von der Größe der durch sie neu in den Eisenbahnverkehr gezogenen Bevölkerung abhängt. Wäre beispielsweise A = 80000 M., i = 0·05, B = 8000 M., so müßte sein E = 2·2 (80000. 0·05 + 8000) = 26400. Bei einer vorwiegend ackerbautreibenden Bevölkerung, für welche die Verkehrsmenge erfahrungsmäßig nur 2/3 des berechneten Durchschnitts beträgt, muß die Kopfzahl der Bevölkerung 40000 Köpfe betragen, hingegen bei einer gewerbfleißigen Bevölkerung, für die der Verkehr bis auf das 11/3fache steigt, nur 20000. Bei der bereits erreichten Dichtigkeit des Eisenbahnnetzes wird man in den meisten europäischen Ländern nur noch wenige neu zu bauende Bahnen finden, die durch den auf ihnen erreichbaren Betriebsüberschuß die Zinsen des Anlagekapitals decken. Das Urteil über die B. einer geplanten Bahn fällt aber ganz anders aus, wenn man die neue Bahn nicht als eine selbständige Unternehmung auffaßt, deren Baukapital aus den eigenen Betriebsüberschüssen verzinst werden muß, sondern wenn man die Bahn als ein neu hinzukommendes Glied eines großen Bahnnetzes betrachtet und demnach außer dem auf der neuen Linie selbst erreichbaren Betriebsüberschuß auch den Verkehrszuwachs berücksichtigt, den sie dem bereits vorhandenen Bahnnetz zuführt. Man darf dann nicht, wie Michel es tut, die Personenzahl und Gütermenge bestimmen, die durch die geplante Bahn neu in den Eisenbahnverkehr gezogen wird, sondern muß die Zahl der Personen/km und t/km ermitteln, um die der Eisenbahnverkehr durch die neue Bahn wächst. Im Jahre 1903 wurden auf den deutschen Eisenbahnen 20943 Mill. Personen/km und 34203 Mill. Nutztonnen/km Güter geleistet, so daß auf den Kopf der 38 Mill. zählenden Eisenbahnbevölkerung je 550 Personen/km und 900 Nutztonnen/km entfallen, woran ein Betriebsüberschuß von: (550 · 0·65 + 900 · 2·5) 1/100 = 26 M. erzielt wird. Zur Beurteilung der B. einer geplanten Eisenbahn ist also die Gleichung: 26 E = (A i + B l) entscheidend. Wäre beispielsweise l = 13 km, A = 80000, B = 8000, so wäre die Verzinsung der Anlagekosten mit i = 0·05 gedeckt, wenn durch die Bahn eine Bevölkerung

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912, S. 42. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen02_1912/50>, abgerufen am 16.07.2024.