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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912.

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Methode, dem Einfahren der Brücken, Gefährdungen des Betriebs ausgeschlossen; er kommt daher, wenigstens bei der Auswechslung größerer eiserner Überbauten, auch am häufigsten zur Anwendung. Die Vorkehrungen zum Beseitigen der alten und zum Einschieben der neuen Brücke müssen aber auf das sorgfältigste getroffen werden, um die dadurch bedingte Verkehrsunterbrechung auf das tunlichst kürzeste Zeitmaß beschränken zu können. Die Verschiebung erfolgt mittels Walzen, Wagen, Kugeln oder Schlitten, auf die der Überbau mit seinen Enden gelagert und quer zur Brückenlängsachse auf einer Rollbahn verschoben wird. Letztere muß genau ausgerichtet und gut unterstützt sein. Sie besteht aus einer oder mehreren nebeneinander liegenden Schienen von starkem Profil. Die zur Verschiebung verwendeten Wagen haben Räder mit beiderseitigem Spurkranz. Vorteilhafter ist die Verschiebung auf Kugeln (die zwischen horizontal liegenden -Trägern laufen, von denen der eine auf dem Untergerüst liegt, der andere mit dem Tragwerk verbunden ist), da hier der Verschiebungswiderstand geringer und auch eine kleine Verschiebung nach der Längsrichtung möglich ist. Bei B. auf den rumänischen Staatsbahnen hat sich ein einfacher Schlittenapparat gut bewährt. Die Verschiebung der Überbauten erfolgte auf einer Bahn aus parallel liegenden, gut geölten Schienen. Der Schlitten besteht ebenfalls aus Schienen, die aber umgekehrt liegen, so daß die Reibung zwischen den Laufflächen der Schienen stattfindet. Die Verschiebung erfolgt mit Hilfe von Flaschenzügen und Winden. Die gesamte Zeitdauer der Auswechslung, also das Anheben des alten Überbaues, Wegnehmen der Lager, Absetzen dieses Überbaues auf die Verschubvorrichtungen, Verschieben der beiden Überbauten, Senken des neuen Überbaues auf seine Lager und Anschließen des Gleises an den Brückenenden erfordert nicht mehr als etwa 1-11/2 Stunden.

3. Die neue Brücke wird fertig montiert eingefahren. Kleinere Brücken bis zu etwa 12 m Spannweite lassen sich in dieser Art am einfachsten auswechseln. Sie werden auf einen oder zwei Wagen verladen und auf dem Gleis zur Brückenstelle gefahren. Blechbrücken bis zu 5 m Spannweite können mit Hilfe eines mitgeführten transportablen Kranes abgehoben und durch die neue Konstruktion ersetzt werden, wozu bei entsprechender Vorbereitung eine einstündige Betriebspause ausreicht. Bei größerem Tragwerk wird man den neuen Überbau von den Wagen abheben, mit Schwellen unterbauen und dann auf Walzenwagen herablassen. Er wird dann über die alte Brücke gewalzt und vorläufig so hoch auf die Widerlager gelagert, daß die alte Konstruktion entfernt werden kann. Hierauf wird die neue Brücke herabgelassen, eingerichtet und es werden schließlich die Gleisanschlüsse hergestellt. Zum Herablassen dienen Schraubenspindeln, Sandzylinder. Man hat auch die alte Konstruktion nach Kürzung der Trägerenden an die neue Brücke angehängt und beide gemeinsam herabgesenkt. Nach Fahrbarmachung des Gleises wurden dann erst die alten Träger auseinander genommen und beseitigt.

Melan.


Brückenbelastung (test-load; charge d'epreuve; carico di prova), die Art der Probebelastung neuerbauter oder bestehender Brücken, s. Brückenprobe. In einem anderen Sinne versteht man unter B. die Belastungsannahmen, die der statischen Berechnung eines Brückenbauwerks zu grunde gelegt werden (s. Belastungsannahmen für Brücken).

Melan.


Brückenbuch, die Zusammenfassung aller Ausführungseinzelheiten, der Ergebnisse der Materialproben, einer Skizze des Tragwerks, der ungünstigsten Belastung und Festigkeitsberechnung des Tragwerks, der vorgenommenen Belastungsproben einschließlich der gemessenen Formänderungen des Tragwerks. Für jede Brücke ist in der Regel ein besonderes B. anzulegen; sind mehrere ungleiche Tragwerke im Zuge einer größeren Brücke, so muß für jedes ungleiche Tragwerk ein B. angelegt werden. Besonders eingehende Vorschriften über das B. finden sich in Österreich, Belgien u. s. w. Nach den österr. Vorschriften gliedert sich jedes B. seinem Inhalt nach in 5 Gruppen, die als Brückenbuch I bis V bezeichnet sind. Jedes dieser Bücher hat am Titelblatte die Bezeichnung der Bahnverwaltung, der Strecke, des Betriebs/km und des Namens der Brücke, der Anzahl der Öffnungen und Gleise zu enthalten. Wird ein Tragwerk umgestaltet, verstärkt oder an anderer Stelle versetzt, so ist ein neues B. anzulegen, dem das bisherige als wesentlicher Bestandteil beizuschließen ist.

Brückenbuch I enthält die kilometrische Lage (Betriebs/km), Baujahr, Anzahl der Gleise, Breite der Straßenfahrbahn, Anzahl und Breite der Gehwege, Winkel zwischen Bauwerksachse und Bahn- oder Straßenachse, Neigung des Gleises oder der Straße, Richtung des Gleises (Halbmesser, Überhöhung des äußeren Schienenstranges), Lichtweite, senkrecht gemessen (in der Höhe des Nullwassers oder Terrains), Lichtweite in der Bahn- oder Straßenachse gemessen (in der

Methode, dem Einfahren der Brücken, Gefährdungen des Betriebs ausgeschlossen; er kommt daher, wenigstens bei der Auswechslung größerer eiserner Überbauten, auch am häufigsten zur Anwendung. Die Vorkehrungen zum Beseitigen der alten und zum Einschieben der neuen Brücke müssen aber auf das sorgfältigste getroffen werden, um die dadurch bedingte Verkehrsunterbrechung auf das tunlichst kürzeste Zeitmaß beschränken zu können. Die Verschiebung erfolgt mittels Walzen, Wagen, Kugeln oder Schlitten, auf die der Überbau mit seinen Enden gelagert und quer zur Brückenlängsachse auf einer Rollbahn verschoben wird. Letztere muß genau ausgerichtet und gut unterstützt sein. Sie besteht aus einer oder mehreren nebeneinander liegenden Schienen von starkem Profil. Die zur Verschiebung verwendeten Wagen haben Räder mit beiderseitigem Spurkranz. Vorteilhafter ist die Verschiebung auf Kugeln (die zwischen horizontal liegenden -Trägern laufen, von denen der eine auf dem Untergerüst liegt, der andere mit dem Tragwerk verbunden ist), da hier der Verschiebungswiderstand geringer und auch eine kleine Verschiebung nach der Längsrichtung möglich ist. Bei B. auf den rumänischen Staatsbahnen hat sich ein einfacher Schlittenapparat gut bewährt. Die Verschiebung der Überbauten erfolgte auf einer Bahn aus parallel liegenden, gut geölten Schienen. Der Schlitten besteht ebenfalls aus Schienen, die aber umgekehrt liegen, so daß die Reibung zwischen den Laufflächen der Schienen stattfindet. Die Verschiebung erfolgt mit Hilfe von Flaschenzügen und Winden. Die gesamte Zeitdauer der Auswechslung, also das Anheben des alten Überbaues, Wegnehmen der Lager, Absetzen dieses Überbaues auf die Verschubvorrichtungen, Verschieben der beiden Überbauten, Senken des neuen Überbaues auf seine Lager und Anschließen des Gleises an den Brückenenden erfordert nicht mehr als etwa 1–11/2 Stunden.

3. Die neue Brücke wird fertig montiert eingefahren. Kleinere Brücken bis zu etwa 12 m Spannweite lassen sich in dieser Art am einfachsten auswechseln. Sie werden auf einen oder zwei Wagen verladen und auf dem Gleis zur Brückenstelle gefahren. Blechbrücken bis zu 5 m Spannweite können mit Hilfe eines mitgeführten transportablen Kranes abgehoben und durch die neue Konstruktion ersetzt werden, wozu bei entsprechender Vorbereitung eine einstündige Betriebspause ausreicht. Bei größerem Tragwerk wird man den neuen Überbau von den Wagen abheben, mit Schwellen unterbauen und dann auf Walzenwagen herablassen. Er wird dann über die alte Brücke gewalzt und vorläufig so hoch auf die Widerlager gelagert, daß die alte Konstruktion entfernt werden kann. Hierauf wird die neue Brücke herabgelassen, eingerichtet und es werden schließlich die Gleisanschlüsse hergestellt. Zum Herablassen dienen Schraubenspindeln, Sandzylinder. Man hat auch die alte Konstruktion nach Kürzung der Trägerenden an die neue Brücke angehängt und beide gemeinsam herabgesenkt. Nach Fahrbarmachung des Gleises wurden dann erst die alten Träger auseinander genommen und beseitigt.

Melan.


Brückenbelastung (test-load; charge d'épreuve; carico di prova), die Art der Probebelastung neuerbauter oder bestehender Brücken, s. Brückenprobe. In einem anderen Sinne versteht man unter B. die Belastungsannahmen, die der statischen Berechnung eines Brückenbauwerks zu grunde gelegt werden (s. Belastungsannahmen für Brücken).

Melan.


Brückenbuch, die Zusammenfassung aller Ausführungseinzelheiten, der Ergebnisse der Materialproben, einer Skizze des Tragwerks, der ungünstigsten Belastung und Festigkeitsberechnung des Tragwerks, der vorgenommenen Belastungsproben einschließlich der gemessenen Formänderungen des Tragwerks. Für jede Brücke ist in der Regel ein besonderes B. anzulegen; sind mehrere ungleiche Tragwerke im Zuge einer größeren Brücke, so muß für jedes ungleiche Tragwerk ein B. angelegt werden. Besonders eingehende Vorschriften über das B. finden sich in Österreich, Belgien u. s. w. Nach den österr. Vorschriften gliedert sich jedes B. seinem Inhalt nach in 5 Gruppen, die als Brückenbuch I bis V bezeichnet sind. Jedes dieser Bücher hat am Titelblatte die Bezeichnung der Bahnverwaltung, der Strecke, des Betriebs/km und des Namens der Brücke, der Anzahl der Öffnungen und Gleise zu enthalten. Wird ein Tragwerk umgestaltet, verstärkt oder an anderer Stelle versetzt, so ist ein neues B. anzulegen, dem das bisherige als wesentlicher Bestandteil beizuschließen ist.

Brückenbuch I enthält die kilometrische Lage (Betriebs/km), Baujahr, Anzahl der Gleise, Breite der Straßenfahrbahn, Anzahl und Breite der Gehwege, Winkel zwischen Bauwerksachse und Bahn- oder Straßenachse, Neigung des Gleises oder der Straße, Richtung des Gleises (Halbmesser, Überhöhung des äußeren Schienenstranges), Lichtweite, senkrecht gemessen (in der Höhe des Nullwassers oder Terrains), Lichtweite in der Bahn- oder Straßenachse gemessen (in der

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[101/0113] Methode, dem Einfahren der Brücken, Gefährdungen des Betriebs ausgeschlossen; er kommt daher, wenigstens bei der Auswechslung größerer eiserner Überbauten, auch am häufigsten zur Anwendung. Die Vorkehrungen zum Beseitigen der alten und zum Einschieben der neuen Brücke müssen aber auf das sorgfältigste getroffen werden, um die dadurch bedingte Verkehrsunterbrechung auf das tunlichst kürzeste Zeitmaß beschränken zu können. Die Verschiebung erfolgt mittels Walzen, Wagen, Kugeln oder Schlitten, auf die der Überbau mit seinen Enden gelagert und quer zur Brückenlängsachse auf einer Rollbahn verschoben wird. Letztere muß genau ausgerichtet und gut unterstützt sein. Sie besteht aus einer oder mehreren nebeneinander liegenden Schienen von starkem Profil. Die zur Verschiebung verwendeten Wagen haben Räder mit beiderseitigem Spurkranz. Vorteilhafter ist die Verschiebung auf Kugeln (die zwischen horizontal liegenden [Abbildung] -Trägern laufen, von denen der eine auf dem Untergerüst liegt, der andere mit dem Tragwerk verbunden ist), da hier der Verschiebungswiderstand geringer und auch eine kleine Verschiebung nach der Längsrichtung möglich ist. Bei B. auf den rumänischen Staatsbahnen hat sich ein einfacher Schlittenapparat gut bewährt. Die Verschiebung der Überbauten erfolgte auf einer Bahn aus parallel liegenden, gut geölten Schienen. Der Schlitten besteht ebenfalls aus Schienen, die aber umgekehrt liegen, so daß die Reibung zwischen den Laufflächen der Schienen stattfindet. Die Verschiebung erfolgt mit Hilfe von Flaschenzügen und Winden. Die gesamte Zeitdauer der Auswechslung, also das Anheben des alten Überbaues, Wegnehmen der Lager, Absetzen dieses Überbaues auf die Verschubvorrichtungen, Verschieben der beiden Überbauten, Senken des neuen Überbaues auf seine Lager und Anschließen des Gleises an den Brückenenden erfordert nicht mehr als etwa 1–11/2 Stunden. 3. Die neue Brücke wird fertig montiert eingefahren. Kleinere Brücken bis zu etwa 12 m Spannweite lassen sich in dieser Art am einfachsten auswechseln. Sie werden auf einen oder zwei Wagen verladen und auf dem Gleis zur Brückenstelle gefahren. Blechbrücken bis zu 5 m Spannweite können mit Hilfe eines mitgeführten transportablen Kranes abgehoben und durch die neue Konstruktion ersetzt werden, wozu bei entsprechender Vorbereitung eine einstündige Betriebspause ausreicht. Bei größerem Tragwerk wird man den neuen Überbau von den Wagen abheben, mit Schwellen unterbauen und dann auf Walzenwagen herablassen. Er wird dann über die alte Brücke gewalzt und vorläufig so hoch auf die Widerlager gelagert, daß die alte Konstruktion entfernt werden kann. Hierauf wird die neue Brücke herabgelassen, eingerichtet und es werden schließlich die Gleisanschlüsse hergestellt. Zum Herablassen dienen Schraubenspindeln, Sandzylinder. Man hat auch die alte Konstruktion nach Kürzung der Trägerenden an die neue Brücke angehängt und beide gemeinsam herabgesenkt. Nach Fahrbarmachung des Gleises wurden dann erst die alten Träger auseinander genommen und beseitigt. Melan. Brückenbelastung (test-load; charge d'épreuve; carico di prova), die Art der Probebelastung neuerbauter oder bestehender Brücken, s. Brückenprobe. In einem anderen Sinne versteht man unter B. die Belastungsannahmen, die der statischen Berechnung eines Brückenbauwerks zu grunde gelegt werden (s. Belastungsannahmen für Brücken). Melan. Brückenbuch, die Zusammenfassung aller Ausführungseinzelheiten, der Ergebnisse der Materialproben, einer Skizze des Tragwerks, der ungünstigsten Belastung und Festigkeitsberechnung des Tragwerks, der vorgenommenen Belastungsproben einschließlich der gemessenen Formänderungen des Tragwerks. Für jede Brücke ist in der Regel ein besonderes B. anzulegen; sind mehrere ungleiche Tragwerke im Zuge einer größeren Brücke, so muß für jedes ungleiche Tragwerk ein B. angelegt werden. Besonders eingehende Vorschriften über das B. finden sich in Österreich, Belgien u. s. w. Nach den österr. Vorschriften gliedert sich jedes B. seinem Inhalt nach in 5 Gruppen, die als Brückenbuch I bis V bezeichnet sind. Jedes dieser Bücher hat am Titelblatte die Bezeichnung der Bahnverwaltung, der Strecke, des Betriebs/km und des Namens der Brücke, der Anzahl der Öffnungen und Gleise zu enthalten. Wird ein Tragwerk umgestaltet, verstärkt oder an anderer Stelle versetzt, so ist ein neues B. anzulegen, dem das bisherige als wesentlicher Bestandteil beizuschließen ist. Brückenbuch I enthält die kilometrische Lage (Betriebs/km), Baujahr, Anzahl der Gleise, Breite der Straßenfahrbahn, Anzahl und Breite der Gehwege, Winkel zwischen Bauwerksachse und Bahn- oder Straßenachse, Neigung des Gleises oder der Straße, Richtung des Gleises (Halbmesser, Überhöhung des äußeren Schienenstranges), Lichtweite, senkrecht gemessen (in der Höhe des Nullwassers oder Terrains), Lichtweite in der Bahn- oder Straßenachse gemessen (in der

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912, S. 101. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen03_1912/113>, abgerufen am 02.11.2024.