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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912.

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Sie enthalten in der Regel vor dem ersten Fahrschein ein der Länge nach geteiltes Blatt, dessen rechte Hälfte bei der Ausgabe für Kinder zurückbehalten wird.

Der Umschlag enthält gewöhnlich folgende Angaben: Zuggattung, Abgangs- und Bestimmungsstation, allenfalls mit dem Zusatz "und zurück", Bezeichnung des Bahnweges, Geltungsdauer, Wagenklasse, Fahrpreis, Ordnungsnummer, Platz für den Tagesstempel, Beförderungsbedingungen. Die Scheine tragen die Ordnungsnummer und die Bestimmungsstation der B. mit abgekürzter Wegbezeichnung, Nummer des Fahrscheines, dessen Strecke, etwaige Ausnahmebestimmungen und Platz für den Tagesstempel.


Buchführung (book-keeping; comptabilite; contabilita).

Inhalt: A. Allgemeines: 1. Organisation des Buchungswesens, 2. Die Buchführungssysteme, a) Die kameralistische Buchführung, b) Die kaufmännische doppelte Buchführung, c) Die konstante Buchführung; B. Die Organisation der Eisenbahnbuchführung in verschiedenen Ländern, 1. Preußen, 2. Österreich, 3. Belgien, 4. Italien, 5. Schweiz, 6. Andere Länder; Literatur.

Aufgabe der B. eines Eisenbahnunternehmens ist die nach bestimmten Grundsätzen vorzunehmende Aufzeichnung aller in Geld oder Geldeswert ausdrückbaren Geschäftsvorfälle des Unternehmens. Die B. soll zu jeder Zeit einen klaren Überblick über die Geld- und Wirtschaftslage eines Eisenbahnunternehmens ermöglichen. Bei manchen Eisenbahnverwaltungen werden die Aufgaben der B. enger gezogen, indem die B. auf die Darstellung des Kassengebarens (Kassenbuchführung) beschränkt wird und unabhängig von der B. eine besondere Wirtschaftskontrolle besteht, die über den Stand der einzelnen Fonds fortlaufend Aufschreibungen zu machen hat.

A. Allgemeines.

1. Organisation des Buchungswesens. Die Eigenart eines Eisenbahnunternehmens macht es unmöglich, Buchungen nur an einer einzigen Stelle vorzunehmen. Auf jeder Station entstehen Einnahmen, an zahlreichen verschiedenen Stellen müssen Ausgaben geleistet werden. Überall aber, wo dies der Fall ist, müssen darüber Bücher geführt werden. Weil die Buchführung das Geldgebaren zum Gegenstand hat, wird ihre Organisation regelmäßig von der Organisation des Kassenwesens eines Eisenbahnunternehmens abhängen. In der Kassenorganisation aber bestehen die größten Verschiedenheiten. Von äußerster Zentralisierung, wie sie bei Privatbahnen, besonders solchen kleineren Umfanges häufig ist, bis zu voller Dezentralisation, wo über den Abfertigungskassen jede weitere Kasse fehlt (Belgien), gibt es die verschiedenartigsten Zwischenformen. Entsprechend ist auch das Buchführungswesen verschieden organisiert. Meist liegt den äußeren Dienststellen (Bahnhöfen, Abfertigungen, Expeditionsstellen) keine B. im engeren Sinne ob. Diese Stellen machen in der Regel nur Aufzeichnungen über die bei ihnen eingehenden Einnahmen und die ihnen aufgetragenen Zahlungen, die zumeist nur Rückerstattungen betreffen. Sie machen aber in diesem Fall keine Zusammenstellungen, die einen Überblick über die finanzielle Lage auch nur eines Teiles des Eisenbahnunternehmens gewähren. Die Aufzeichnungen dieser Dienststellen dienen in solchen Fällen nur als Material für die Buchungen einer übergeordneten Stelle, die erst die B. im engeren Sinne darstellen. Die Kassen der äußeren Dienststellen gelten in solchen Fällen auch nicht als rechnungslegende Kassen.

Liegt dagegen, wie in Belgien, der Schwerpunkt der B. bei den äußeren Dienststellen, so pflegen diese Buchungen an einer übergeordneten Stelle kontrolliert und übersichtlich zusammengestellt zu werden.

Die Buchführung liegt entweder den Kassenorganen ob (Preußen) oder ist geteilt zwischen Organen der Kasse und einer besonderen Finanzabteilung (Österreichische Staatsbahnen) oder ist völlig selbständig der Kasse gegenübergestellt (Schweizer Bundesbahnen und Frankreich). In den beiden letztgenannten Fällen wird erreicht, daß B. und Kasse sich gegenseitig kontrollieren.

2. Die Buchführungssysteme. Wie hinsichtlich der äußeren Organisation des Buchführungswesens, so herrscht auch hinsichtlich der Systeme, nach denen die Buchungen vorzunehmen sind, Verschiedenheit unter den Eisenbahnverwaltungen.

Die Verschiedenheit des Buchführungssystems wird bedingt durch die verschiedene Organisation und rechtliche Stellung der Eisenbahnunternehmungen. Privatbahnen sind in der Regel Aktiengesellschaften oder andere Gesellschaften des Privatrechtes und unterliegen deshalb den gesetzlichen Vorschriften, die für die B. solcher Gesellschaften in allen Ländern gegeben sind. Sie müssen daher Bilanzen aufstellen und veröffentlichen, Abschreibungen vornehmen u. a. m. Sie werden unter diesen Umständen regelmäßig die kaufmännische doppelte B. anwenden.

Staatsbahnen unterliegen zumeist den Rechnungsvorschriften, die für die staatlichen Verwaltungszweige des betreffenden Landes erlassen sind. Ihre voraussichtlichen Einnahmen

Sie enthalten in der Regel vor dem ersten Fahrschein ein der Länge nach geteiltes Blatt, dessen rechte Hälfte bei der Ausgabe für Kinder zurückbehalten wird.

Der Umschlag enthält gewöhnlich folgende Angaben: Zuggattung, Abgangs- und Bestimmungsstation, allenfalls mit dem Zusatz „und zurück“, Bezeichnung des Bahnweges, Geltungsdauer, Wagenklasse, Fahrpreis, Ordnungsnummer, Platz für den Tagesstempel, Beförderungsbedingungen. Die Scheine tragen die Ordnungsnummer und die Bestimmungsstation der B. mit abgekürzter Wegbezeichnung, Nummer des Fahrscheines, dessen Strecke, etwaige Ausnahmebestimmungen und Platz für den Tagesstempel.


Buchführung (book-keeping; comptabilité; contabilità).

Inhalt: A. Allgemeines: 1. Organisation des Buchungswesens, 2. Die Buchführungssysteme, a) Die kameralistische Buchführung, b) Die kaufmännische doppelte Buchführung, c) Die konstante Buchführung; B. Die Organisation der Eisenbahnbuchführung in verschiedenen Ländern, 1. Preußen, 2. Österreich, 3. Belgien, 4. Italien, 5. Schweiz, 6. Andere Länder; Literatur.

Aufgabe der B. eines Eisenbahnunternehmens ist die nach bestimmten Grundsätzen vorzunehmende Aufzeichnung aller in Geld oder Geldeswert ausdrückbaren Geschäftsvorfälle des Unternehmens. Die B. soll zu jeder Zeit einen klaren Überblick über die Geld- und Wirtschaftslage eines Eisenbahnunternehmens ermöglichen. Bei manchen Eisenbahnverwaltungen werden die Aufgaben der B. enger gezogen, indem die B. auf die Darstellung des Kassengebarens (Kassenbuchführung) beschränkt wird und unabhängig von der B. eine besondere Wirtschaftskontrolle besteht, die über den Stand der einzelnen Fonds fortlaufend Aufschreibungen zu machen hat.

A. Allgemeines.

1. Organisation des Buchungswesens. Die Eigenart eines Eisenbahnunternehmens macht es unmöglich, Buchungen nur an einer einzigen Stelle vorzunehmen. Auf jeder Station entstehen Einnahmen, an zahlreichen verschiedenen Stellen müssen Ausgaben geleistet werden. Überall aber, wo dies der Fall ist, müssen darüber Bücher geführt werden. Weil die Buchführung das Geldgebaren zum Gegenstand hat, wird ihre Organisation regelmäßig von der Organisation des Kassenwesens eines Eisenbahnunternehmens abhängen. In der Kassenorganisation aber bestehen die größten Verschiedenheiten. Von äußerster Zentralisierung, wie sie bei Privatbahnen, besonders solchen kleineren Umfanges häufig ist, bis zu voller Dezentralisation, wo über den Abfertigungskassen jede weitere Kasse fehlt (Belgien), gibt es die verschiedenartigsten Zwischenformen. Entsprechend ist auch das Buchführungswesen verschieden organisiert. Meist liegt den äußeren Dienststellen (Bahnhöfen, Abfertigungen, Expeditionsstellen) keine B. im engeren Sinne ob. Diese Stellen machen in der Regel nur Aufzeichnungen über die bei ihnen eingehenden Einnahmen und die ihnen aufgetragenen Zahlungen, die zumeist nur Rückerstattungen betreffen. Sie machen aber in diesem Fall keine Zusammenstellungen, die einen Überblick über die finanzielle Lage auch nur eines Teiles des Eisenbahnunternehmens gewähren. Die Aufzeichnungen dieser Dienststellen dienen in solchen Fällen nur als Material für die Buchungen einer übergeordneten Stelle, die erst die B. im engeren Sinne darstellen. Die Kassen der äußeren Dienststellen gelten in solchen Fällen auch nicht als rechnungslegende Kassen.

Liegt dagegen, wie in Belgien, der Schwerpunkt der B. bei den äußeren Dienststellen, so pflegen diese Buchungen an einer übergeordneten Stelle kontrolliert und übersichtlich zusammengestellt zu werden.

Die Buchführung liegt entweder den Kassenorganen ob (Preußen) oder ist geteilt zwischen Organen der Kasse und einer besonderen Finanzabteilung (Österreichische Staatsbahnen) oder ist völlig selbständig der Kasse gegenübergestellt (Schweizer Bundesbahnen und Frankreich). In den beiden letztgenannten Fällen wird erreicht, daß B. und Kasse sich gegenseitig kontrollieren.

2. Die Buchführungssysteme. Wie hinsichtlich der äußeren Organisation des Buchführungswesens, so herrscht auch hinsichtlich der Systeme, nach denen die Buchungen vorzunehmen sind, Verschiedenheit unter den Eisenbahnverwaltungen.

Die Verschiedenheit des Buchführungssystems wird bedingt durch die verschiedene Organisation und rechtliche Stellung der Eisenbahnunternehmungen. Privatbahnen sind in der Regel Aktiengesellschaften oder andere Gesellschaften des Privatrechtes und unterliegen deshalb den gesetzlichen Vorschriften, die für die B. solcher Gesellschaften in allen Ländern gegeben sind. Sie müssen daher Bilanzen aufstellen und veröffentlichen, Abschreibungen vornehmen u. a. m. Sie werden unter diesen Umständen regelmäßig die kaufmännische doppelte B. anwenden.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912, S. 118. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen03_1912/130>, abgerufen am 27.11.2024.