Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912.den orientalischen Bahnen in Bulgarien hatten, gab der im September 1908 unter dem Personal der orientalischen Bahnen ausgebrochene Ausstand, wodurch dem Handel Südbulgariens ein beträchtlicher Nachteil zugefügt wurde, der bulgarischen Regierung Veranlassung, den Betrieb der Linien der orientalischen Eisenbahnen auf bulgarischem Gebiete selbst zu übernehmen. Die dadurch herbeigeführte verwickelte Sachlage hatte langwierige Unterhandlungen zwischen den beteiligten Regierungen und zwischen diesen und der Betriebsgesellschaft zur Folge. Diese führten zu einer Vereinbarung, nach der Bulgarien eine Entschädigung auf folgender Grundlage zu leisten hatte: Die durchschnittliche Reineinnahme der letzten 5 Jahre der beschlagnahmten Linien betrug für das km 6489 Fr. Diese ergab zu 5% kapitalisiert und bei Einrechnung einiger weiterer unbedeutender Entschädigungsbeträge eine Summe von rund 411/2 Mill. Fr. Am 17. Juni 1909 gingen die Linien Vakarel-Bellovo, Bellovo-Sarambey-Tirnovo Seymen-Lubinetz-türkische Grenze und Tirnovo Seymen-Jamboli endgültig in den Besitz des bulgarischen Staates über, und wurde an Stelle der Station Sarambey, Mustafa Pascha als Grenz- und Übergangsstation zwischen beiden Bahnverwaltungen bestimmt. Kurze Zeit darauf wurde auch der Bau des fehlenden Teiles Philippopel-Tschirpan der sog. Parallellinie begonnen und am 1. Oktober 1910 dem Betriebe übergeben. Technische Anlage. Der größere Teil der bulgarischen Eisenbahnen hat den Charakter von Gebirgsbahnen. Der Balkan, der das ganze Land von Westen nach Osten bis ans Schwarze Meer durchzieht, entsendet verschiedene Ausläufer weit in die vorlagernde Donauterrasse hinein, die schwer zu überwindende Wasserscheiden bilden. Insgesamt hatten die Linien der bulgarischen Staatsbahnen 12 Wasserscheiden zu überschreiten und bisweilen 5-7 km lange, unausgesetzte Höchststeigungen von 25%0. Die Hauptlinien Sofia-Varna, Zaribrod-Sofia-türkische Grenze, Rustschuk-Tirnovo und Sofia-Küstendil in einer Gesamtlänge von 1274 km haben Steigungen bis zu 10%0 921·441 km, bis zu 15%0 187·862 km, bis zu 20%0 111·704 km, und bis zu 25%0 59·194 km. Etwa 100 km lang durchziehen diese Linien Einschnitte und Pässe, die die Herstellung zahlreicher Kunstbauten erforderten, u. zw. befinden sich auf den Linien der bulgarischen Staatseisenbahnen insgesamt 70 eiserne Flußbrücken über 20 m Länge von zusammen 3937·5 m, 4 Talbrücken von zusammen 371 m Länge und 33 Tunnel von zusammen 6113·81 m Länge. Die Schienen, die zum Teile aus Bessemer-, zum Teile aus Martinsstahl bestehen, haben ein Gewicht von 30-32 kg für das laufende m und eine Länge von 8-12 m. Die Verwaltung der bulgarischen Staatseisenbahnen und Häfen untersteht dem Minister für das Eisenbahn-, Post- und Telegraphenwesen. An ihrer Spitze steht ein Generaldirektor mit einem Stellvertreter und ein rechtsverständiger Beirat. Die Organisation des Dienstes ist die folgende: I. Sekretariat. In dessen Wirkungskreis fallen Eisenbahnangelegenheiten allgemeiner Natur. II. Ärztlicher Dienst. An der Spitze steht ein Chefarzt, dem eine Anzahl Linienärzte unterstehen. III. Verkehrsdienst. Dieser umfaßt den Fahrdienst, die Wagenverteilung, Wagenkontrolle, das Fahrplanwesen, den Telegraphendienst und Personalangelegenheiten, soweit der innere Dienst der Abteilung und der Stationsdienst in Betracht kommt. IV. Kommerzieller Dienst. Dieser teilt sich in die Einnahmekontrolle in bezug auf den Reise-, Gepäck-, Eilgut- und Güterverkehr sowie auf Verpachtung von Grundstücken. Ferner fallen in den Bereich dieser Abteilung das Reklamations- und Tarifwesen. V. Zugförderungsdienst. Dieser umfaßt das Maschinenwesen, die Anschaffung und Instandhaltung des rollenden Materiales, den Werkstättendienst, das Materialwesen und im eigenen Bereiche die Personalangelegenheiten. VI. Bahnerhaltungsdienst. In dessen Bereich fällt die Instandhaltung des Bahnkörpers, der Hoch- und Kunstbauten, der Bahnaufsichtsdienst sowie die Herstellung kurzer, neuer Strecken. VII. Buchhaltungs- und Ausgabenkontrolle. An Wohlfahrtseinrichtungen besteht in erster Linie ein Pensionsfonds für staatliche Zivilbeamte und Bedienstete, aus dem auch an die pensionsberechtigten Eisenbahnangestellten Ruhegehälter gezahlt werden, u. zw. im allgemeinen vom 18. Lebensjahre angefangen nach 25jähriger Dienstzeit 1/40 der gesamten Bezüge vom Beginne bis zum Ende der Dienstzeit. Witwen erhalten 40%, Kinder bis zu 20% der Pensionsbezüge des Gatten oder Vaters. Die Gesamtbezüge der Hinterbliebenen dürfen jedoch die ganze gesetzmäßige Pension des Verstorbenen nicht übersteigen. Außer dem allgemeinen Pensionsfonds besteht bei den bulgarischen Staatsbahnen noch den orientalischen Bahnen in Bulgarien hatten, gab der im September 1908 unter dem Personal der orientalischen Bahnen ausgebrochene Ausstand, wodurch dem Handel Südbulgariens ein beträchtlicher Nachteil zugefügt wurde, der bulgarischen Regierung Veranlassung, den Betrieb der Linien der orientalischen Eisenbahnen auf bulgarischem Gebiete selbst zu übernehmen. Die dadurch herbeigeführte verwickelte Sachlage hatte langwierige Unterhandlungen zwischen den beteiligten Regierungen und zwischen diesen und der Betriebsgesellschaft zur Folge. Diese führten zu einer Vereinbarung, nach der Bulgarien eine Entschädigung auf folgender Grundlage zu leisten hatte: Die durchschnittliche Reineinnahme der letzten 5 Jahre der beschlagnahmten Linien betrug für das km 6489 Fr. Diese ergab zu 5% kapitalisiert und bei Einrechnung einiger weiterer unbedeutender Entschädigungsbeträge eine Summe von rund 411/2 Mill. Fr. Am 17. Juni 1909 gingen die Linien Vakarel-Bellovo, Bellovo-Sarambey-Tirnovo Seymen-Lubinetz-türkische Grenze und Tirnovo Seymen-Jamboli endgültig in den Besitz des bulgarischen Staates über, und wurde an Stelle der Station Sarambey, Mustafa Pascha als Grenz- und Übergangsstation zwischen beiden Bahnverwaltungen bestimmt. Kurze Zeit darauf wurde auch der Bau des fehlenden Teiles Philippopel-Tschirpan der sog. Parallellinie begonnen und am 1. Oktober 1910 dem Betriebe übergeben. Technische Anlage. Der größere Teil der bulgarischen Eisenbahnen hat den Charakter von Gebirgsbahnen. Der Balkan, der das ganze Land von Westen nach Osten bis ans Schwarze Meer durchzieht, entsendet verschiedene Ausläufer weit in die vorlagernde Donauterrasse hinein, die schwer zu überwindende Wasserscheiden bilden. Insgesamt hatten die Linien der bulgarischen Staatsbahnen 12 Wasserscheiden zu überschreiten und bisweilen 5–7 km lange, unausgesetzte Höchststeigungen von 25‰. Die Hauptlinien Sofia-Varna, Zaribrod-Sofia-türkische Grenze, Rustschuk-Tirnovo und Sofia-Küstendil in einer Gesamtlänge von 1274 km haben Steigungen bis zu 10‰ 921·441 km, bis zu 15‰ 187·862 km, bis zu 20‰ 111·704 km, und bis zu 25‰ 59·194 km. Etwa 100 km lang durchziehen diese Linien Einschnitte und Pässe, die die Herstellung zahlreicher Kunstbauten erforderten, u. zw. befinden sich auf den Linien der bulgarischen Staatseisenbahnen insgesamt 70 eiserne Flußbrücken über 20 m Länge von zusammen 3937·5 m, 4 Talbrücken von zusammen 371 m Länge und 33 Tunnel von zusammen 6113·81 m Länge. Die Schienen, die zum Teile aus Bessemer-, zum Teile aus Martinsstahl bestehen, haben ein Gewicht von 30–32 kg für das laufende m und eine Länge von 8–12 m. Die Verwaltung der bulgarischen Staatseisenbahnen und Häfen untersteht dem Minister für das Eisenbahn-, Post- und Telegraphenwesen. An ihrer Spitze steht ein Generaldirektor mit einem Stellvertreter und ein rechtsverständiger Beirat. Die Organisation des Dienstes ist die folgende: I. Sekretariat. In dessen Wirkungskreis fallen Eisenbahnangelegenheiten allgemeiner Natur. II. Ärztlicher Dienst. An der Spitze steht ein Chefarzt, dem eine Anzahl Linienärzte unterstehen. III. Verkehrsdienst. Dieser umfaßt den Fahrdienst, die Wagenverteilung, Wagenkontrolle, das Fahrplanwesen, den Telegraphendienst und Personalangelegenheiten, soweit der innere Dienst der Abteilung und der Stationsdienst in Betracht kommt. IV. Kommerzieller Dienst. Dieser teilt sich in die Einnahmekontrolle in bezug auf den Reise-, Gepäck-, Eilgut- und Güterverkehr sowie auf Verpachtung von Grundstücken. Ferner fallen in den Bereich dieser Abteilung das Reklamations- und Tarifwesen. V. Zugförderungsdienst. Dieser umfaßt das Maschinenwesen, die Anschaffung und Instandhaltung des rollenden Materiales, den Werkstättendienst, das Materialwesen und im eigenen Bereiche die Personalangelegenheiten. VI. Bahnerhaltungsdienst. In dessen Bereich fällt die Instandhaltung des Bahnkörpers, der Hoch- und Kunstbauten, der Bahnaufsichtsdienst sowie die Herstellung kurzer, neuer Strecken. VII. Buchhaltungs- und Ausgabenkontrolle. An Wohlfahrtseinrichtungen besteht in erster Linie ein Pensionsfonds für staatliche Zivilbeamte und Bedienstete, aus dem auch an die pensionsberechtigten Eisenbahnangestellten Ruhegehälter gezahlt werden, u. zw. im allgemeinen vom 18. Lebensjahre angefangen nach 25jähriger Dienstzeit 1/40 der gesamten Bezüge vom Beginne bis zum Ende der Dienstzeit. Witwen erhalten 40%, Kinder bis zu 20% der Pensionsbezüge des Gatten oder Vaters. Die Gesamtbezüge der Hinterbliebenen dürfen jedoch die ganze gesetzmäßige Pension des Verstorbenen nicht übersteigen. 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Am 17. Juni 1909 gingen die Linien Vakarel-Bellovo, Bellovo-Sarambey-Tirnovo Seymen-Lubinetz-türkische Grenze und Tirnovo Seymen-Jamboli endgültig in den Besitz des bulgarischen Staates über, und wurde an Stelle der Station Sarambey, Mustafa Pascha als Grenz- und Übergangsstation zwischen beiden Bahnverwaltungen bestimmt.
Kurze Zeit darauf wurde auch der Bau des fehlenden Teiles Philippopel-Tschirpan der sog. Parallellinie begonnen und am 1. Oktober 1910 dem Betriebe übergeben.
Technische Anlage. Der größere Teil der bulgarischen Eisenbahnen hat den Charakter von Gebirgsbahnen. Der Balkan, der das ganze Land von Westen nach Osten bis ans Schwarze Meer durchzieht, entsendet verschiedene Ausläufer weit in die vorlagernde Donauterrasse hinein, die schwer zu überwindende Wasserscheiden bilden. Insgesamt hatten die Linien der bulgarischen Staatsbahnen 12 Wasserscheiden zu überschreiten und bisweilen 5–7 km lange, unausgesetzte Höchststeigungen von 25‰.
Die Hauptlinien Sofia-Varna, Zaribrod-Sofia-türkische Grenze, Rustschuk-Tirnovo und Sofia-Küstendil in einer Gesamtlänge von 1274 km haben Steigungen bis zu 10‰ 921·441 km, bis zu 15‰ 187·862 km, bis zu 20‰ 111·704 km, und bis zu 25‰ 59·194 km. Etwa 100 km lang durchziehen diese Linien Einschnitte und Pässe, die die Herstellung zahlreicher Kunstbauten erforderten, u. zw. befinden sich auf den Linien der bulgarischen Staatseisenbahnen insgesamt 70 eiserne Flußbrücken über 20 m Länge von zusammen 3937·5 m, 4 Talbrücken von zusammen 371 m Länge und 33 Tunnel von zusammen 6113·81 m Länge.
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Die Verwaltung der bulgarischen Staatseisenbahnen und Häfen untersteht dem Minister für das Eisenbahn-, Post- und Telegraphenwesen. An ihrer Spitze steht ein Generaldirektor mit einem Stellvertreter und ein rechtsverständiger Beirat.
Die Organisation des Dienstes ist die folgende:
I. Sekretariat. In dessen Wirkungskreis fallen Eisenbahnangelegenheiten allgemeiner Natur.
II. Ärztlicher Dienst. An der Spitze steht ein Chefarzt, dem eine Anzahl Linienärzte unterstehen.
III. Verkehrsdienst. Dieser umfaßt den Fahrdienst, die Wagenverteilung, Wagenkontrolle, das Fahrplanwesen, den Telegraphendienst und Personalangelegenheiten, soweit der innere Dienst der Abteilung und der Stationsdienst in Betracht kommt.
IV. Kommerzieller Dienst. Dieser teilt sich in die Einnahmekontrolle in bezug auf den Reise-, Gepäck-, Eilgut- und Güterverkehr sowie auf Verpachtung von Grundstücken. Ferner fallen in den Bereich dieser Abteilung das Reklamations- und Tarifwesen.
V. Zugförderungsdienst. Dieser umfaßt das Maschinenwesen, die Anschaffung und Instandhaltung des rollenden Materiales, den Werkstättendienst, das Materialwesen und im eigenen Bereiche die Personalangelegenheiten.
VI. Bahnerhaltungsdienst. In dessen Bereich fällt die Instandhaltung des Bahnkörpers, der Hoch- und Kunstbauten, der Bahnaufsichtsdienst sowie die Herstellung kurzer, neuer Strecken.
VII. Buchhaltungs- und Ausgabenkontrolle.
An Wohlfahrtseinrichtungen besteht in erster Linie ein Pensionsfonds für staatliche Zivilbeamte und Bedienstete, aus dem auch an die pensionsberechtigten Eisenbahnangestellten Ruhegehälter gezahlt werden, u. zw. im allgemeinen vom 18. Lebensjahre angefangen nach 25jähriger Dienstzeit 1/40 der gesamten Bezüge vom Beginne bis zum Ende der Dienstzeit. Witwen erhalten 40%, Kinder bis zu 20% der Pensionsbezüge des Gatten oder Vaters. Die Gesamtbezüge der Hinterbliebenen dürfen jedoch die ganze gesetzmäßige Pension des Verstorbenen nicht übersteigen.
Außer dem allgemeinen Pensionsfonds besteht bei den bulgarischen Staatsbahnen noch
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