Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912.des Dienstes in einem Zuge mitfahren, auf besondere Anordnung der Eisenbahndirektion eingerichtet werden. Bei Platzmangel ist das D. dem Reiseverkehr freizugeben. - Um in den D.-Zügen (s. d.) nicht ein ganzes Abteil den Zugbegleitbeamten einräumen und dem Verkehr entziehen zu müssen, werden entweder in den Gängen am Wagenende Plätze für den Schaffner hergerichtet oder besondere kleine, abgeschlossene Diensträume für die Schaffner und für die Dienstfrau (s. d.) bereitgehalten. Auch bei den Güterzügen wird in der Regel ein Gepäckwagen mitgeführt, in dessen D. der Zugführer Platz nimmt. Da eine Gepäckbeförderung hier nicht stattfindet, auch sonst zur Ausnutzung des Wagenraumes nur selten Gelegenheit sich findet, so ist der ganze Wagen für Dienstzwecke verfügbar. Der Gepäckraum dient dann zum Aufenthalt der Schaffner in den Dienstpausen, oder so lange sie zur Bremsbedienung nicht erforderlich sind. Auch nehmen hier die Personen Platz, die nach den Tarifvorschriften oder sonstigen Bestimmungen für Überwachung von Tiersendungen (s. d.) im Zuge mitfahren müssen, oder aus anderem Anlaß mitfahren dürfen. - Bei einfachen Betriebsverhältnissen wird auf die Vorhaltung besonderer D. wohl verzichtet. So wird in Nebenbahn- und Kleinbahnzügen ein Platz für den Zugführer in der Regel im Gepäckraum des gemeinschaftlich zur Gepäck- und Postbeförderung bestimmten Dienstwagens eingerichtet. Für die Züge des Stadt- und Vorortverkehres werden häufig besondere Personenwagen mit Gepäckraum gebaut, der dann gleichzeitig für den Aufenthalt des Zugführers dient. Befördern diese Züge kein Gepäck, so wird in der Regel das letzte Abteil im Zuge als D. für den Zugführer bestimmt. Auf die Einrichtung eines erhöhten Sitzes mit Ausblick, wird in allen solchen Fällen gewöhnlich verzichtet. Da für die Zugbegleitung hier ein Beamter ausreicht, so nimmt dieser zweckmäßig am Ende des Zuges seinen Platz ein, während der Zug vorne durch Lokomotivführer und Heizer überwacht wird. Ist jedoch an der Spitze des Zuges nur ein Beamter tätig, wie es beim elektrischen Betriebe vorkommt, so wird der Zugführer zweckmäßig in dessen unmittelbarer Nähe untergebracht, damit er an der Signalbeobachtung sich beteiligen oder im Notfalle die Führung des Zuges übernehmen kann. Einzelne Verwaltungen lassen auch wohl besondere Wagenabteile - in der Regel zweiter Klasse - in den hierfür hauptsächlich in Frage kommenden Zügen als D. beschildern, um ihren dienstlich reisenden Beamten, insbesondere denen des Aufsichtsdienstes die Ausführung der Dienstgeschäfte während der Fahrt zu erleichtern und die Reisenden vor Unbequemlichkeiten und Störungen zu schützen, die aus der Ausübung des Aufsichtsdienstes entstehen können. Die durch Entziehung der Plätze für den allgemeinen Reiseverkehr eintretenden Nachteile haben meist zur Aufhebung dieser Maßnahmen geführt. Unter anderem hat man auch bei den ungarischen Staatsbahnen, wo diese Einrichtung sich noch bis in die neuere Zeit erhalten hatte, diese D. im Jahre 1911 beseitigt. Breusing. Dienstabzeichen (distinguishing mark of office; insigne de service d'un agent; distintivi di servizio), ein in die Augen fallendes Abzeichen, das den im Dienst befindlichen Bediensteten sofort als einen Angehörigen des Bahnpersonals erkennen läßt. Während gewisse Bahnbeamte namentlich solche, die mit dem Publikum beständig in Berührung kommen, während des Dienstes zum Tragen einer Uniform verpflichtet sind (s. Dienstkleid), genügt bei anderen ein D. Derartige D. sind angezeigt für Bedienstete, de en schwere körperliche Tätigkeit oder beständiger Aufenthalt im Freien das Tragen einer eigentlichen Uniform als lästig oder unzweckmäßig erscheinen läßt, wie z. B. in verschiedenen Ländern bei Lokomotivführern, Heizern, Schaffnern bei Güterzügen, Pförtnern, Gepäckträgern, Wächtern u. s. w. Auch bei Bahnbeamten, die zur Ausübung der Bahnpolizei berufen sind, wird verlangt, daß sie, - soweit ihnen nicht das Tragen einer Uniform vorgeschrieben ist - mit dem D. versehen sind. D. erhalten auch vielfach die im Probe- oder Vorbereitungsdienst beschäftigten Bediensteten, wenn sie nicht zum Tragen einer Uniform verpflichtet sind, sobald ihnen Dienstgeschäfte zur selbständigen Erledigung zugewiesen werden. Das passendste, bei der Arbeit am wenigsten hinderliche D. ist die mit einem besonderen Kennzeichen versehene Dienstmütze. Sie hat eine bestimmte Form und Farbe, für die den Fahrdienst leitenden Beamten ist sie meistens orangegelb oder rot. Auf der Mütze ist gewöhnlich ein geflügeltes Rad angebracht, mitunter aber auch die eingestickten oder auf einem Blechstreifen angebrachten Anfangsbuchstaben der Firma der Bahn. Daneben finden sich als weitere D. blecherne Nummernschilder, bei manchen Klassen von Bediensteten auch Armbinden, Gürteltaschen, Kragen mit bestimmten Abzeichen u. s. w. Bei den preußisch-hessischen Staatseisenbahnen führen z. B. die Zugführer des Dienstes in einem Zuge mitfahren, auf besondere Anordnung der Eisenbahndirektion eingerichtet werden. Bei Platzmangel ist das D. dem Reiseverkehr freizugeben. – Um in den D.-Zügen (s. d.) nicht ein ganzes Abteil den Zugbegleitbeamten einräumen und dem Verkehr entziehen zu müssen, werden entweder in den Gängen am Wagenende Plätze für den Schaffner hergerichtet oder besondere kleine, abgeschlossene Diensträume für die Schaffner und für die Dienstfrau (s. d.) bereitgehalten. Auch bei den Güterzügen wird in der Regel ein Gepäckwagen mitgeführt, in dessen D. der Zugführer Platz nimmt. Da eine Gepäckbeförderung hier nicht stattfindet, auch sonst zur Ausnutzung des Wagenraumes nur selten Gelegenheit sich findet, so ist der ganze Wagen für Dienstzwecke verfügbar. Der Gepäckraum dient dann zum Aufenthalt der Schaffner in den Dienstpausen, oder so lange sie zur Bremsbedienung nicht erforderlich sind. Auch nehmen hier die Personen Platz, die nach den Tarifvorschriften oder sonstigen Bestimmungen für Überwachung von Tiersendungen (s. d.) im Zuge mitfahren müssen, oder aus anderem Anlaß mitfahren dürfen. – Bei einfachen Betriebsverhältnissen wird auf die Vorhaltung besonderer D. wohl verzichtet. So wird in Nebenbahn- und Kleinbahnzügen ein Platz für den Zugführer in der Regel im Gepäckraum des gemeinschaftlich zur Gepäck- und Postbeförderung bestimmten Dienstwagens eingerichtet. Für die Züge des Stadt- und Vorortverkehres werden häufig besondere Personenwagen mit Gepäckraum gebaut, der dann gleichzeitig für den Aufenthalt des Zugführers dient. Befördern diese Züge kein Gepäck, so wird in der Regel das letzte Abteil im Zuge als D. für den Zugführer bestimmt. Auf die Einrichtung eines erhöhten Sitzes mit Ausblick, wird in allen solchen Fällen gewöhnlich verzichtet. Da für die Zugbegleitung hier ein Beamter ausreicht, so nimmt dieser zweckmäßig am Ende des Zuges seinen Platz ein, während der Zug vorne durch Lokomotivführer und Heizer überwacht wird. Ist jedoch an der Spitze des Zuges nur ein Beamter tätig, wie es beim elektrischen Betriebe vorkommt, so wird der Zugführer zweckmäßig in dessen unmittelbarer Nähe untergebracht, damit er an der Signalbeobachtung sich beteiligen oder im Notfalle die Führung des Zuges übernehmen kann. Einzelne Verwaltungen lassen auch wohl besondere Wagenabteile – in der Regel zweiter Klasse – in den hierfür hauptsächlich in Frage kommenden Zügen als D. beschildern, um ihren dienstlich reisenden Beamten, insbesondere denen des Aufsichtsdienstes die Ausführung der Dienstgeschäfte während der Fahrt zu erleichtern und die Reisenden vor Unbequemlichkeiten und Störungen zu schützen, die aus der Ausübung des Aufsichtsdienstes entstehen können. Die durch Entziehung der Plätze für den allgemeinen Reiseverkehr eintretenden Nachteile haben meist zur Aufhebung dieser Maßnahmen geführt. Unter anderem hat man auch bei den ungarischen Staatsbahnen, wo diese Einrichtung sich noch bis in die neuere Zeit erhalten hatte, diese D. im Jahre 1911 beseitigt. Breusing. Dienstabzeichen (distinguishing mark of office; insigne de service d'un agent; distintivi di servizio), ein in die Augen fallendes Abzeichen, das den im Dienst befindlichen Bediensteten sofort als einen Angehörigen des Bahnpersonals erkennen läßt. Während gewisse Bahnbeamte namentlich solche, die mit dem Publikum beständig in Berührung kommen, während des Dienstes zum Tragen einer Uniform verpflichtet sind (s. Dienstkleid), genügt bei anderen ein D. Derartige D. sind angezeigt für Bedienstete, de en schwere körperliche Tätigkeit oder beständiger Aufenthalt im Freien das Tragen einer eigentlichen Uniform als lästig oder unzweckmäßig erscheinen läßt, wie z. B. in verschiedenen Ländern bei Lokomotivführern, Heizern, Schaffnern bei Güterzügen, Pförtnern, Gepäckträgern, Wächtern u. s. w. Auch bei Bahnbeamten, die zur Ausübung der Bahnpolizei berufen sind, wird verlangt, daß sie, – soweit ihnen nicht das Tragen einer Uniform vorgeschrieben ist – mit dem D. versehen sind. D. erhalten auch vielfach die im Probe- oder Vorbereitungsdienst beschäftigten Bediensteten, wenn sie nicht zum Tragen einer Uniform verpflichtet sind, sobald ihnen Dienstgeschäfte zur selbständigen Erledigung zugewiesen werden. Das passendste, bei der Arbeit am wenigsten hinderliche D. ist die mit einem besonderen Kennzeichen versehene Dienstmütze. Sie hat eine bestimmte Form und Farbe, für die den Fahrdienst leitenden Beamten ist sie meistens orangegelb oder rot. Auf der Mütze ist gewöhnlich ein geflügeltes Rad angebracht, mitunter aber auch die eingestickten oder auf einem Blechstreifen angebrachten Anfangsbuchstaben der Firma der Bahn. Daneben finden sich als weitere D. blecherne Nummernschilder, bei manchen Klassen von Bediensteten auch Armbinden, Gürteltaschen, Kragen mit bestimmten Abzeichen u. s. w. Bei den preußisch-hessischen Staatseisenbahnen führen z. B. die Zugführer <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0346" n="332"/> des Dienstes in einem Zuge mitfahren, auf besondere Anordnung der Eisenbahndirektion eingerichtet werden. Bei Platzmangel ist das D. dem Reiseverkehr freizugeben. – Um in den D.-Zügen (s. d.) nicht ein ganzes Abteil den Zugbegleitbeamten einräumen und dem Verkehr entziehen zu müssen, werden entweder in den Gängen am Wagenende Plätze für den Schaffner hergerichtet oder besondere kleine, abgeschlossene Diensträume für die Schaffner und für die Dienstfrau (s. d.) bereitgehalten.</p><lb/> <p>Auch bei den <hi rendition="#g">Güterzügen</hi> wird in der Regel ein Gepäckwagen mitgeführt, in dessen D. der Zugführer Platz nimmt. 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Befördern diese Züge kein Gepäck, so wird in der Regel das letzte Abteil im Zuge als D. für den Zugführer bestimmt. Auf die Einrichtung eines erhöhten Sitzes mit Ausblick, wird in allen solchen Fällen gewöhnlich verzichtet. Da für die Zugbegleitung hier ein Beamter ausreicht, so nimmt dieser zweckmäßig am Ende des Zuges seinen Platz ein, während der Zug vorne durch Lokomotivführer und Heizer überwacht wird. Ist jedoch an der Spitze des Zuges nur ein Beamter tätig, wie es beim elektrischen Betriebe vorkommt, so wird der Zugführer zweckmäßig in dessen unmittelbarer Nähe untergebracht, damit er an der Signalbeobachtung sich beteiligen oder im Notfalle die Führung des Zuges übernehmen kann.</p><lb/> <p>Einzelne Verwaltungen lassen auch wohl besondere Wagenabteile – in der Regel zweiter Klasse – in den hierfür hauptsächlich in Frage kommenden Zügen als D. beschildern, um ihren dienstlich reisenden Beamten, insbesondere denen des Aufsichtsdienstes die Ausführung der Dienstgeschäfte während der Fahrt zu erleichtern und die Reisenden vor Unbequemlichkeiten und Störungen zu schützen, die aus der Ausübung des Aufsichtsdienstes entstehen können. Die durch Entziehung der Plätze für den allgemeinen Reiseverkehr eintretenden Nachteile haben meist zur Aufhebung dieser Maßnahmen geführt. Unter anderem hat man auch bei den ungarischen Staatsbahnen, wo diese Einrichtung sich noch bis in die neuere Zeit erhalten hatte, diese D. im Jahre 1911 beseitigt.</p><lb/> <p rendition="#right">Breusing.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Dienstabzeichen</hi><hi rendition="#i">(distinguishing mark of office; insigne de service d'un agent; distintivi di servizio),</hi> ein in die Augen fallendes Abzeichen, das den im Dienst befindlichen Bediensteten sofort als einen Angehörigen des Bahnpersonals erkennen läßt. Während gewisse Bahnbeamte namentlich solche, die mit dem Publikum beständig in Berührung kommen, während des Dienstes zum Tragen einer Uniform verpflichtet sind (s. Dienstkleid), genügt bei anderen ein D. Derartige D. sind angezeigt für Bedienstete, de en schwere körperliche Tätigkeit oder beständiger Aufenthalt im Freien das Tragen einer eigentlichen Uniform als lästig oder unzweckmäßig erscheinen läßt, wie z. B. in verschiedenen Ländern bei Lokomotivführern, Heizern, Schaffnern bei Güterzügen, Pförtnern, Gepäckträgern, Wächtern u. s. w. Auch bei Bahnbeamten, die zur Ausübung der Bahnpolizei berufen sind, wird verlangt, daß sie, – soweit ihnen nicht das Tragen einer Uniform vorgeschrieben ist – mit dem D. versehen sind. D. erhalten auch vielfach die im Probe- oder Vorbereitungsdienst beschäftigten Bediensteten, wenn sie nicht zum Tragen einer Uniform verpflichtet sind, sobald ihnen Dienstgeschäfte zur selbständigen Erledigung zugewiesen werden.</p><lb/> <p>Das passendste, bei der Arbeit am wenigsten hinderliche D. ist die mit einem besonderen Kennzeichen versehene Dienstmütze. Sie hat eine bestimmte Form und Farbe, für die den Fahrdienst leitenden Beamten ist sie meistens orangegelb oder rot. Auf der Mütze ist gewöhnlich ein geflügeltes Rad angebracht, mitunter aber auch die eingestickten oder auf einem Blechstreifen angebrachten Anfangsbuchstaben der Firma der Bahn. Daneben finden sich als weitere D. blecherne Nummernschilder, bei manchen Klassen von Bediensteten auch Armbinden, Gürteltaschen, Kragen mit bestimmten Abzeichen u. s. w. Bei den preußisch-hessischen Staatseisenbahnen führen z. B. die Zugführer </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [332/0346]
des Dienstes in einem Zuge mitfahren, auf besondere Anordnung der Eisenbahndirektion eingerichtet werden. Bei Platzmangel ist das D. dem Reiseverkehr freizugeben. – Um in den D.-Zügen (s. d.) nicht ein ganzes Abteil den Zugbegleitbeamten einräumen und dem Verkehr entziehen zu müssen, werden entweder in den Gängen am Wagenende Plätze für den Schaffner hergerichtet oder besondere kleine, abgeschlossene Diensträume für die Schaffner und für die Dienstfrau (s. d.) bereitgehalten.
Auch bei den Güterzügen wird in der Regel ein Gepäckwagen mitgeführt, in dessen D. der Zugführer Platz nimmt. Da eine Gepäckbeförderung hier nicht stattfindet, auch sonst zur Ausnutzung des Wagenraumes nur selten Gelegenheit sich findet, so ist der ganze Wagen für Dienstzwecke verfügbar. Der Gepäckraum dient dann zum Aufenthalt der Schaffner in den Dienstpausen, oder so lange sie zur Bremsbedienung nicht erforderlich sind. Auch nehmen hier die Personen Platz, die nach den Tarifvorschriften oder sonstigen Bestimmungen für Überwachung von Tiersendungen (s. d.) im Zuge mitfahren müssen, oder aus anderem Anlaß mitfahren dürfen. – Bei einfachen Betriebsverhältnissen wird auf die Vorhaltung besonderer D. wohl verzichtet. So wird in Nebenbahn- und Kleinbahnzügen ein Platz für den Zugführer in der Regel im Gepäckraum des gemeinschaftlich zur Gepäck- und Postbeförderung bestimmten Dienstwagens eingerichtet.
Für die Züge des Stadt- und Vorortverkehres werden häufig besondere Personenwagen mit Gepäckraum gebaut, der dann gleichzeitig für den Aufenthalt des Zugführers dient. Befördern diese Züge kein Gepäck, so wird in der Regel das letzte Abteil im Zuge als D. für den Zugführer bestimmt. Auf die Einrichtung eines erhöhten Sitzes mit Ausblick, wird in allen solchen Fällen gewöhnlich verzichtet. Da für die Zugbegleitung hier ein Beamter ausreicht, so nimmt dieser zweckmäßig am Ende des Zuges seinen Platz ein, während der Zug vorne durch Lokomotivführer und Heizer überwacht wird. Ist jedoch an der Spitze des Zuges nur ein Beamter tätig, wie es beim elektrischen Betriebe vorkommt, so wird der Zugführer zweckmäßig in dessen unmittelbarer Nähe untergebracht, damit er an der Signalbeobachtung sich beteiligen oder im Notfalle die Führung des Zuges übernehmen kann.
Einzelne Verwaltungen lassen auch wohl besondere Wagenabteile – in der Regel zweiter Klasse – in den hierfür hauptsächlich in Frage kommenden Zügen als D. beschildern, um ihren dienstlich reisenden Beamten, insbesondere denen des Aufsichtsdienstes die Ausführung der Dienstgeschäfte während der Fahrt zu erleichtern und die Reisenden vor Unbequemlichkeiten und Störungen zu schützen, die aus der Ausübung des Aufsichtsdienstes entstehen können. Die durch Entziehung der Plätze für den allgemeinen Reiseverkehr eintretenden Nachteile haben meist zur Aufhebung dieser Maßnahmen geführt. Unter anderem hat man auch bei den ungarischen Staatsbahnen, wo diese Einrichtung sich noch bis in die neuere Zeit erhalten hatte, diese D. im Jahre 1911 beseitigt.
Breusing.
Dienstabzeichen (distinguishing mark of office; insigne de service d'un agent; distintivi di servizio), ein in die Augen fallendes Abzeichen, das den im Dienst befindlichen Bediensteten sofort als einen Angehörigen des Bahnpersonals erkennen läßt. Während gewisse Bahnbeamte namentlich solche, die mit dem Publikum beständig in Berührung kommen, während des Dienstes zum Tragen einer Uniform verpflichtet sind (s. Dienstkleid), genügt bei anderen ein D. Derartige D. sind angezeigt für Bedienstete, de en schwere körperliche Tätigkeit oder beständiger Aufenthalt im Freien das Tragen einer eigentlichen Uniform als lästig oder unzweckmäßig erscheinen läßt, wie z. B. in verschiedenen Ländern bei Lokomotivführern, Heizern, Schaffnern bei Güterzügen, Pförtnern, Gepäckträgern, Wächtern u. s. w. Auch bei Bahnbeamten, die zur Ausübung der Bahnpolizei berufen sind, wird verlangt, daß sie, – soweit ihnen nicht das Tragen einer Uniform vorgeschrieben ist – mit dem D. versehen sind. D. erhalten auch vielfach die im Probe- oder Vorbereitungsdienst beschäftigten Bediensteten, wenn sie nicht zum Tragen einer Uniform verpflichtet sind, sobald ihnen Dienstgeschäfte zur selbständigen Erledigung zugewiesen werden.
Das passendste, bei der Arbeit am wenigsten hinderliche D. ist die mit einem besonderen Kennzeichen versehene Dienstmütze. Sie hat eine bestimmte Form und Farbe, für die den Fahrdienst leitenden Beamten ist sie meistens orangegelb oder rot. Auf der Mütze ist gewöhnlich ein geflügeltes Rad angebracht, mitunter aber auch die eingestickten oder auf einem Blechstreifen angebrachten Anfangsbuchstaben der Firma der Bahn. Daneben finden sich als weitere D. blecherne Nummernschilder, bei manchen Klassen von Bediensteten auch Armbinden, Gürteltaschen, Kragen mit bestimmten Abzeichen u. s. w. Bei den preußisch-hessischen Staatseisenbahnen führen z. B. die Zugführer
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