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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912.

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a) nur am Umfange durch Laufräder Rollen oder Kugeln,

b) nur in der Mitte durch den Drehzapfen oder

c) an beiden genannten Stellen zugleich. Da bei ausschließlicher Unterstützung am Scheibenrand der Drehwiderstand infolge der langen Hebelarme bedeutend wird und infolgedessen die Beweglichkeit der Scheibe sich vermindert, so ist diese Anordnung nur bei kleinen D. ausführbar; sobald der Scheibendurchmesser größer wird, empfiehlt es sich, die Belastung sowohl am Umfang als auch in der Mitte aufnehmen zu lassen, wobei das Verhältnis der beiderseitigen Lastbeträge verschieden gewählt und durch besondere Stellvorrichtungen, die meist am Mittelzapfen angebracht sind, veränderlich gemacht werden kann.

Je größer die Scheiben werden, einen um so größeren Teil der Belastung wird man zur Erzielung der erwünschten Beweglichkeit auf den Mittelzapfen übertragen müssen, und so gelangt man zur Anordnung, daß die Gesamtlast auf die Scheibenmitte trifft, der Umfang der Scheiben aber entlastet erscheint. Es entsteht die Balancescheibe, deren Mittelstütze gegenüber den Endstützen überhöht ist. Solche Balancescheiben - selbst größten Durchmessers - lassen sich, richtig entworfen und ausgeführt, in belastetem Zustand von 2 Mann mit Hilfe des Drehbaums bewegen. Ihre Laufräder dienen, wenn nicht besondere Stützkonstruktionen vorgesehen sind, zur Stützung der Trägerenden beim Auf- und Abfahren der Lokomotiven oder nehmen geringe Anteile der Last auf, wenn der Schwerpunkt der Fahrzeuge in der Eile nicht genau über den Mittelzapfen der Scheibe gebracht wurde.

Das Maß der Überhöhung der Mittelstütze richtet sich nach der Größe der Durchbiegung der belasteten Trägerenden. Je starrer die Hauptträger sind, desto kleiner kann die Überhöhung ausfallen, desto geringer wird auch das Wippen der Scheibe, d. i. das Fallen der Trägerenden und damit die Wirkung der Stöße beim Befahren, wenn nicht, wie vorerwähnt, besondere Stützen dies verhindern, in welchem Falle eine Überhöhung der D. unnötig wird. Infolge der Überhöhung, die, wie bereits angedeutet, gelegentlich ein geringes Wippen der Scheibe nach allen Richtungen mit sich bringt, muß die Mittelstützung als Lager mit kugeligen Zapfen (Linsenzapfen) ausgebildet sein. Damit durch etwa eintretendes Wippen in der Querrichtung die Schienen mit der Scheibe möglichst wenig seitlich (quer zur Gleisrichtung) verschoben werden (Abb. 286) und ein Auflaufen der Spurkränze verhindert wird, sollte die Mittelstützung am besten in der Laufebene der Fahrschienen oder wenig darunter angeordnet werden (Abb. 286).

Die genaue Kreisführung des Scheibenkörpers wird fast ausschließlich durch den Mittelzapfen bewirkt, nur die Umfangsstützung mittels Kugeln - früheres Patent Weickum (Abb. 287) - ist einigermaßen selbstführend und macht den Drehzapfen entbehrlich.


Abb. 286. Wippen der Drehscheibe.

Abb. 287. Kugeldrehscheibe.

Die mittlere Stützung selbst besteht aus dem auf dem Fundament stehenden, aus Gußeisen oder Stahlguß hergestellten Lagerbock, dem "Königsstuhl". Bei der in Abb. 1 der Tafel X dargestellten Bauart trägt er oben die kugelig ausgearbeitete Schale des Gleitlagers aus Phosphorbronce, die sog. Pfanne. In diese stützt sich der Zapfen aus gehärtetem Tiegelstahl, an dem der Scheibenkörper nachstellbar in der Höhenlage und auf leicht zugängliche Art aufgehängt ist. Statt Zapfen und Pfanne, die für Zwecke der Schmierung, Wartung und Auswechslung ohne Abbau des Scheibenkörpers

a) nur am Umfange durch Laufräder Rollen oder Kugeln,

b) nur in der Mitte durch den Drehzapfen oder

c) an beiden genannten Stellen zugleich. Da bei ausschließlicher Unterstützung am Scheibenrand der Drehwiderstand infolge der langen Hebelarme bedeutend wird und infolgedessen die Beweglichkeit der Scheibe sich vermindert, so ist diese Anordnung nur bei kleinen D. ausführbar; sobald der Scheibendurchmesser größer wird, empfiehlt es sich, die Belastung sowohl am Umfang als auch in der Mitte aufnehmen zu lassen, wobei das Verhältnis der beiderseitigen Lastbeträge verschieden gewählt und durch besondere Stellvorrichtungen, die meist am Mittelzapfen angebracht sind, veränderlich gemacht werden kann.

Je größer die Scheiben werden, einen um so größeren Teil der Belastung wird man zur Erzielung der erwünschten Beweglichkeit auf den Mittelzapfen übertragen müssen, und so gelangt man zur Anordnung, daß die Gesamtlast auf die Scheibenmitte trifft, der Umfang der Scheiben aber entlastet erscheint. Es entsteht die Balancescheibe, deren Mittelstütze gegenüber den Endstützen überhöht ist. Solche Balancescheiben – selbst größten Durchmessers – lassen sich, richtig entworfen und ausgeführt, in belastetem Zustand von 2 Mann mit Hilfe des Drehbaums bewegen. Ihre Laufräder dienen, wenn nicht besondere Stützkonstruktionen vorgesehen sind, zur Stützung der Trägerenden beim Auf- und Abfahren der Lokomotiven oder nehmen geringe Anteile der Last auf, wenn der Schwerpunkt der Fahrzeuge in der Eile nicht genau über den Mittelzapfen der Scheibe gebracht wurde.

Das Maß der Überhöhung der Mittelstütze richtet sich nach der Größe der Durchbiegung der belasteten Trägerenden. Je starrer die Hauptträger sind, desto kleiner kann die Überhöhung ausfallen, desto geringer wird auch das Wippen der Scheibe, d. i. das Fallen der Trägerenden und damit die Wirkung der Stöße beim Befahren, wenn nicht, wie vorerwähnt, besondere Stützen dies verhindern, in welchem Falle eine Überhöhung der D. unnötig wird. Infolge der Überhöhung, die, wie bereits angedeutet, gelegentlich ein geringes Wippen der Scheibe nach allen Richtungen mit sich bringt, muß die Mittelstützung als Lager mit kugeligen Zapfen (Linsenzapfen) ausgebildet sein. Damit durch etwa eintretendes Wippen in der Querrichtung die Schienen mit der Scheibe möglichst wenig seitlich (quer zur Gleisrichtung) verschoben werden (Abb. 286) und ein Auflaufen der Spurkränze verhindert wird, sollte die Mittelstützung am besten in der Laufebene der Fahrschienen oder wenig darunter angeordnet werden (Abb. 286).

Die genaue Kreisführung des Scheibenkörpers wird fast ausschließlich durch den Mittelzapfen bewirkt, nur die Umfangsstützung mittels Kugeln – früheres Patent Weickum (Abb. 287) – ist einigermaßen selbstführend und macht den Drehzapfen entbehrlich.


Abb. 286. Wippen der Drehscheibe.

Abb. 287. Kugeldrehscheibe.

Die mittlere Stützung selbst besteht aus dem auf dem Fundament stehenden, aus Gußeisen oder Stahlguß hergestellten Lagerbock, dem „Königsstuhl“. Bei der in Abb. 1 der Tafel X dargestellten Bauart trägt er oben die kugelig ausgearbeitete Schale des Gleitlagers aus Phosphorbronce, die sog. Pfanne. In diese stützt sich der Zapfen aus gehärtetem Tiegelstahl, an dem der Scheibenkörper nachstellbar in der Höhenlage und auf leicht zugängliche Art aufgehängt ist. Statt Zapfen und Pfanne, die für Zwecke der Schmierung, Wartung und Auswechslung ohne Abbau des Scheibenkörpers

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[430/0447] a) nur am Umfange durch Laufräder Rollen oder Kugeln, b) nur in der Mitte durch den Drehzapfen oder c) an beiden genannten Stellen zugleich. Da bei ausschließlicher Unterstützung am Scheibenrand der Drehwiderstand infolge der langen Hebelarme bedeutend wird und infolgedessen die Beweglichkeit der Scheibe sich vermindert, so ist diese Anordnung nur bei kleinen D. ausführbar; sobald der Scheibendurchmesser größer wird, empfiehlt es sich, die Belastung sowohl am Umfang als auch in der Mitte aufnehmen zu lassen, wobei das Verhältnis der beiderseitigen Lastbeträge verschieden gewählt und durch besondere Stellvorrichtungen, die meist am Mittelzapfen angebracht sind, veränderlich gemacht werden kann. Je größer die Scheiben werden, einen um so größeren Teil der Belastung wird man zur Erzielung der erwünschten Beweglichkeit auf den Mittelzapfen übertragen müssen, und so gelangt man zur Anordnung, daß die Gesamtlast auf die Scheibenmitte trifft, der Umfang der Scheiben aber entlastet erscheint. Es entsteht die Balancescheibe, deren Mittelstütze gegenüber den Endstützen überhöht ist. Solche Balancescheiben – selbst größten Durchmessers – lassen sich, richtig entworfen und ausgeführt, in belastetem Zustand von 2 Mann mit Hilfe des Drehbaums bewegen. Ihre Laufräder dienen, wenn nicht besondere Stützkonstruktionen vorgesehen sind, zur Stützung der Trägerenden beim Auf- und Abfahren der Lokomotiven oder nehmen geringe Anteile der Last auf, wenn der Schwerpunkt der Fahrzeuge in der Eile nicht genau über den Mittelzapfen der Scheibe gebracht wurde. Das Maß der Überhöhung der Mittelstütze richtet sich nach der Größe der Durchbiegung der belasteten Trägerenden. Je starrer die Hauptträger sind, desto kleiner kann die Überhöhung ausfallen, desto geringer wird auch das Wippen der Scheibe, d. i. das Fallen der Trägerenden und damit die Wirkung der Stöße beim Befahren, wenn nicht, wie vorerwähnt, besondere Stützen dies verhindern, in welchem Falle eine Überhöhung der D. unnötig wird. Infolge der Überhöhung, die, wie bereits angedeutet, gelegentlich ein geringes Wippen der Scheibe nach allen Richtungen mit sich bringt, muß die Mittelstützung als Lager mit kugeligen Zapfen (Linsenzapfen) ausgebildet sein. Damit durch etwa eintretendes Wippen in der Querrichtung die Schienen mit der Scheibe möglichst wenig seitlich (quer zur Gleisrichtung) verschoben werden (Abb. 286) und ein Auflaufen der Spurkränze verhindert wird, sollte die Mittelstützung am besten in der Laufebene der Fahrschienen oder wenig darunter angeordnet werden (Abb. 286). Die genaue Kreisführung des Scheibenkörpers wird fast ausschließlich durch den Mittelzapfen bewirkt, nur die Umfangsstützung mittels Kugeln – früheres Patent Weickum (Abb. 287) – ist einigermaßen selbstführend und macht den Drehzapfen entbehrlich. [Abbildung Abb. 286. Wippen der Drehscheibe. ] [Abbildung Abb. 287. Kugeldrehscheibe. ] Die mittlere Stützung selbst besteht aus dem auf dem Fundament stehenden, aus Gußeisen oder Stahlguß hergestellten Lagerbock, dem „Königsstuhl“. Bei der in Abb. 1 der Tafel X dargestellten Bauart trägt er oben die kugelig ausgearbeitete Schale des Gleitlagers aus Phosphorbronce, die sog. Pfanne. In diese stützt sich der Zapfen aus gehärtetem Tiegelstahl, an dem der Scheibenkörper nachstellbar in der Höhenlage und auf leicht zugängliche Art aufgehängt ist. Statt Zapfen und Pfanne, die für Zwecke der Schmierung, Wartung und Auswechslung ohne Abbau des Scheibenkörpers

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912, S. 430. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen03_1912/447>, abgerufen am 01.11.2024.