Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912.Weitere Versuche mit Druckluftlokomotiven wurden durch Oberst Beaumont gemacht. Als besondere Arten von D. wären noch die 1884 in San Francisco zur versuchsweisen Ausführung gelangte Bauart Pardy (Ztg. d. VDEV. 1886) und die Bauart Hughes & Lancaster, Liverpool (Die Straßenbahn, Jahrgang 1889) zu erwähnen. Bei diesen zwei Bauarten werden die Luftbehälter der Straßenbahnwagen während der Fahrt aus einer unterhalb der Gleise liegenden Luftleitung mittels vom Wagen betätigter Hähne gefüllt. Die Luft gelangt sodann, wie bei den vorbeschriebenen Systemen, in Zylindern zur Wirkung. Im Jahre 1890 wurde ein Versuch mit einer besonderen Art D. von Judson in Washington gemacht (Zentralbl. d. Bauverw. 1890). Das System Judsons besteht darin, daß kürzere oder längere Wellen durch Druckluftmotoren angetrieben werden. Wellen, Motoren und Druckluftleitung sind im Bahnunterbau gelagert. Die Bewegung wird durch Wurmräder, Vorgelege, die von den Wagen durch einen Spalt im Pflaster bis zur Triebwelle herabgelassen wurden, auf diese übertragen. Littrow. Druckschiene s. Sperrschiene. Drucklokomotive, Schiebelokomotive, am Schluß eines Zuges arbeitende Lokomotive, die der vorn befindlichen Zuglokomotive beim Befahren von Steigungen oder beim Ingangbringen auf Bahnhöfen zur Unterstützung beigegeben wird (s. Zugförderungsdienst). Drucksachenverwaltung (service des imprimes; amministrazione dei stampati), Gebarung mit den Drucksachen, die bei den Eisenbahnverwaltungen zum Gebrauch der einzelnen Behörden und Dienststellen oder zum Verkaufe an Dritte bestimmt sind. Zu den wichtigsten Drucksachen im Eisenbahnwesen gehören die Vordrucke (Formulare), die nur vorgedruckte Spalten u. s. w. oder einen Teil des Textes enthalten und in jedem Falle der Verwendung handschriftlich ergänzt werden. Vordrucke werden im Eisenbahndienst in ausgedehntestem Maße verwendet, die Zahl der aufgelegten Muster erreicht bei größeren Verwaltungen oft mehrere Tausende. Ihre Verwendung ergibt eine bedeutende Ersparnis an Zeit und Arbeitskräften, da sonst auch der gesamte vorgedruckte Text u. s. w. in jedem einzelnen Falle handschriftlich eingetragen werden müßte. Die Auflegung von Drucksachen wird sich überall dort als wirtschaftlich erweisen, wo ein größerer Bedarf vorliegt. Dienstliche Vorschriften und Anordnungen, die nur in geringer Zahl gebraucht werden, pflegen bei den einzelnen Verwaltungen mit eigenen Vervielfältigungsapparaten hergestellt zu werden. Die Form und Einrichtung der bei den einzelnen Verwaltungen verwendeten Drucksachen ist im allgemeinen sehr verschieden, doch gibt es eine Reihe von Drucksachen, die entweder auf Grund von Verfügungen der Aufsichtsbehörden oder infolge von Vereinbarungen der beteiligten Verwaltungen einheitlich aufgelegt werden. So sind für den Bereich des VDEV. vielfach einheitliche Drucksachen, z. B. hinsichtlich der gegenseitigen Wagenbenutzung, der Abrechnung u. s. w., vereinbart worden, ebenso vom Deutschen Eisenbahnverkehrsverband für Materien, die den Verbandszweck betreffen, so z. B. für die Zoll-, Steuer-pp.-Vorschriften (Formulare zum Ladungsverzeichnis, Begleitschein I und II, Annahmeerklärung, Abmeldung von Waren, Deklarationen zum Warenein- und -ausgang u. s. w.), für die Dienstvorschriften der Eisenbahnen zu der Militärtransportordnung und zum Militärtarif für Eisenbahnen (Verzeichnis der auf Militärfahrschein abgefertigten Militärtransporte, Begleitzettel zum Militärfahrschein, Rechnung über gestundete Militär- und Frachtgelder u. s. w.), für die Desinfektionsvorschriften (Beklebezettel: "Zu desinfizieren" oder "Desinfiziert", Tatbestandsaufnahme bei Entdeckung von Zuwiderhandlungen gegen die Desinfektionsvorschriften, Kontrollbuch der Desinfektionsstationen) u. s. w. Die Drucksachen werden, wie bereits angedeutet, allgemein in solche, die zum Dienstgebrauch bestimmt sind, und in verkäufliche Drucksachen eingeteilt; mitunter, namentlich bei den österreichischen Verwaltungen, werden auch noch sog. streng verrechenbare Drucksachen unterschieden. Zu diesen gehören jene Drucksachen, die, wie z. B. Blankofahrkarten, Freifahrtausweise u. s. w., wegen der Gefahr einer mißbräuchlichen Verwertung einer besonders strengen stückweisen Verrechnung unterliegen und für die mit ihrer Ausgabe betrauten Dienststellen Geldeswert darstellen. Zu den verkäuflichen Drucksachen gehören alle jene, die entweder ausschließlich oder vorwiegend dazu bestimmt sind, zu festgesetzten Preisen an das Publikum verkauft zu werden, wie z. B. Frachtbriefe, Zolldeklarationen, statistische Anmeldescheine, Milchversandscheine, Anträge zur Erlangung von Fahrpreisermäßigungen, Preisverzeichnisse für Bahn wirtschaften, Stationstarife, Kursbücher, Wandfahrpläne, Wagenlisten u. s. w. Bei verkäuflichen Drucksachen haften die Dienststellen, die damit betraut sind, für den Verkaufswert. Weitere Versuche mit Druckluftlokomotiven wurden durch Oberst Beaumont gemacht. Als besondere Arten von D. wären noch die 1884 in San Francisco zur versuchsweisen Ausführung gelangte Bauart Pardy (Ztg. d. VDEV. 1886) und die Bauart Hughes & Lancaster, Liverpool (Die Straßenbahn, Jahrgang 1889) zu erwähnen. Bei diesen zwei Bauarten werden die Luftbehälter der Straßenbahnwagen während der Fahrt aus einer unterhalb der Gleise liegenden Luftleitung mittels vom Wagen betätigter Hähne gefüllt. Die Luft gelangt sodann, wie bei den vorbeschriebenen Systemen, in Zylindern zur Wirkung. Im Jahre 1890 wurde ein Versuch mit einer besonderen Art D. von Judson in Washington gemacht (Zentralbl. d. Bauverw. 1890). Das System Judsons besteht darin, daß kürzere oder längere Wellen durch Druckluftmotoren angetrieben werden. Wellen, Motoren und Druckluftleitung sind im Bahnunterbau gelagert. Die Bewegung wird durch Wurmräder, Vorgelege, die von den Wagen durch einen Spalt im Pflaster bis zur Triebwelle herabgelassen wurden, auf diese übertragen. Littrow. Druckschiene s. Sperrschiene. Drucklokomotive, Schiebelokomotive, am Schluß eines Zuges arbeitende Lokomotive, die der vorn befindlichen Zuglokomotive beim Befahren von Steigungen oder beim Ingangbringen auf Bahnhöfen zur Unterstützung beigegeben wird (s. Zugförderungsdienst). Drucksachenverwaltung (service des imprimés; amministrazione dei stampati), Gebarung mit den Drucksachen, die bei den Eisenbahnverwaltungen zum Gebrauch der einzelnen Behörden und Dienststellen oder zum Verkaufe an Dritte bestimmt sind. Zu den wichtigsten Drucksachen im Eisenbahnwesen gehören die Vordrucke (Formulare), die nur vorgedruckte Spalten u. s. w. oder einen Teil des Textes enthalten und in jedem Falle der Verwendung handschriftlich ergänzt werden. Vordrucke werden im Eisenbahndienst in ausgedehntestem Maße verwendet, die Zahl der aufgelegten Muster erreicht bei größeren Verwaltungen oft mehrere Tausende. Ihre Verwendung ergibt eine bedeutende Ersparnis an Zeit und Arbeitskräften, da sonst auch der gesamte vorgedruckte Text u. s. w. in jedem einzelnen Falle handschriftlich eingetragen werden müßte. Die Auflegung von Drucksachen wird sich überall dort als wirtschaftlich erweisen, wo ein größerer Bedarf vorliegt. Dienstliche Vorschriften und Anordnungen, die nur in geringer Zahl gebraucht werden, pflegen bei den einzelnen Verwaltungen mit eigenen Vervielfältigungsapparaten hergestellt zu werden. Die Form und Einrichtung der bei den einzelnen Verwaltungen verwendeten Drucksachen ist im allgemeinen sehr verschieden, doch gibt es eine Reihe von Drucksachen, die entweder auf Grund von Verfügungen der Aufsichtsbehörden oder infolge von Vereinbarungen der beteiligten Verwaltungen einheitlich aufgelegt werden. So sind für den Bereich des VDEV. vielfach einheitliche Drucksachen, z. B. hinsichtlich der gegenseitigen Wagenbenutzung, der Abrechnung u. s. w., vereinbart worden, ebenso vom Deutschen Eisenbahnverkehrsverband für Materien, die den Verbandszweck betreffen, so z. B. für die Zoll-, Steuer-pp.-Vorschriften (Formulare zum Ladungsverzeichnis, Begleitschein I und II, Annahmeerklärung, Abmeldung von Waren, Deklarationen zum Warenein- und -ausgang u. s. w.), für die Dienstvorschriften der Eisenbahnen zu der Militärtransportordnung und zum Militärtarif für Eisenbahnen (Verzeichnis der auf Militärfahrschein abgefertigten Militärtransporte, Begleitzettel zum Militärfahrschein, Rechnung über gestundete Militär- und Frachtgelder u. s. w.), für die Desinfektionsvorschriften (Beklebezettel: „Zu desinfizieren“ oder „Desinfiziert“, Tatbestandsaufnahme bei Entdeckung von Zuwiderhandlungen gegen die Desinfektionsvorschriften, Kontrollbuch der Desinfektionsstationen) u. s. w. Die Drucksachen werden, wie bereits angedeutet, allgemein in solche, die zum Dienstgebrauch bestimmt sind, und in verkäufliche Drucksachen eingeteilt; mitunter, namentlich bei den österreichischen Verwaltungen, werden auch noch sog. streng verrechenbare Drucksachen unterschieden. Zu diesen gehören jene Drucksachen, die, wie z. B. Blankofahrkarten, Freifahrtausweise u. s. w., wegen der Gefahr einer mißbräuchlichen Verwertung einer besonders strengen stückweisen Verrechnung unterliegen und für die mit ihrer Ausgabe betrauten Dienststellen Geldeswert darstellen. Zu den verkäuflichen Drucksachen gehören alle jene, die entweder ausschließlich oder vorwiegend dazu bestimmt sind, zu festgesetzten Preisen an das Publikum verkauft zu werden, wie z. B. Frachtbriefe, Zolldeklarationen, statistische Anmeldescheine, Milchversandscheine, Anträge zur Erlangung von Fahrpreisermäßigungen, Preisverzeichnisse für Bahn wirtschaften, Stationstarife, Kursbücher, Wandfahrpläne, Wagenlisten u. s. w. 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Das System Judsons besteht darin, daß kürzere oder längere Wellen durch Druckluftmotoren angetrieben werden. Wellen, Motoren und Druckluftleitung sind im Bahnunterbau gelagert. Die Bewegung wird durch Wurmräder, Vorgelege, die von den Wagen durch einen Spalt im Pflaster bis zur Triebwelle herabgelassen wurden, auf diese übertragen.</p><lb/> <p rendition="#right">Littrow.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Druckschiene</hi> s. 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B. hinsichtlich der gegenseitigen Wagenbenutzung, der Abrechnung u. s. w., vereinbart worden, ebenso vom Deutschen Eisenbahnverkehrsverband für Materien, die den Verbandszweck betreffen, so z. B. für die Zoll-, Steuer-pp.-Vorschriften (Formulare zum Ladungsverzeichnis, Begleitschein I und II, Annahmeerklärung, Abmeldung von Waren, Deklarationen zum Warenein- und -ausgang u. s. w.), für die Dienstvorschriften der Eisenbahnen zu der Militärtransportordnung und zum Militärtarif für Eisenbahnen (Verzeichnis der auf Militärfahrschein abgefertigten Militärtransporte, Begleitzettel zum Militärfahrschein, Rechnung über gestundete Militär- und Frachtgelder u. s. w.), für die Desinfektionsvorschriften (Beklebezettel: „Zu desinfizieren“ oder „Desinfiziert“, Tatbestandsaufnahme bei Entdeckung von Zuwiderhandlungen gegen die Desinfektionsvorschriften, Kontrollbuch der Desinfektionsstationen) u. s. w.</p><lb/> <p>Die Drucksachen werden, wie bereits angedeutet, allgemein in solche, die zum Dienstgebrauch bestimmt sind, und in verkäufliche Drucksachen eingeteilt; mitunter, namentlich bei den österreichischen Verwaltungen, werden auch noch sog. streng verrechenbare Drucksachen unterschieden. Zu diesen gehören jene Drucksachen, die, wie z. B. Blankofahrkarten, Freifahrtausweise u. s. w., wegen der Gefahr einer mißbräuchlichen Verwertung einer besonders strengen stückweisen Verrechnung unterliegen und für die mit ihrer Ausgabe betrauten Dienststellen Geldeswert darstellen. Zu den verkäuflichen Drucksachen gehören alle jene, die entweder ausschließlich oder vorwiegend dazu bestimmt sind, zu festgesetzten Preisen an das Publikum verkauft zu werden, wie z. B. Frachtbriefe, Zolldeklarationen, statistische Anmeldescheine, Milchversandscheine, Anträge zur Erlangung von Fahrpreisermäßigungen, Preisverzeichnisse für Bahn wirtschaften, Stationstarife, Kursbücher, Wandfahrpläne, Wagenlisten u. s. w. Bei verkäuflichen Drucksachen haften die Dienststellen, die damit betraut sind, für den Verkaufswert. </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [444/0462]
Weitere Versuche mit Druckluftlokomotiven wurden durch Oberst Beaumont gemacht.
Als besondere Arten von D. wären noch die 1884 in San Francisco zur versuchsweisen Ausführung gelangte Bauart Pardy (Ztg. d. VDEV. 1886) und die Bauart Hughes & Lancaster, Liverpool (Die Straßenbahn, Jahrgang 1889) zu erwähnen. Bei diesen zwei Bauarten werden die Luftbehälter der Straßenbahnwagen während der Fahrt aus einer unterhalb der Gleise liegenden Luftleitung mittels vom Wagen betätigter Hähne gefüllt. Die Luft gelangt sodann, wie bei den vorbeschriebenen Systemen, in Zylindern zur Wirkung.
Im Jahre 1890 wurde ein Versuch mit einer besonderen Art D. von Judson in Washington gemacht (Zentralbl. d. Bauverw. 1890). Das System Judsons besteht darin, daß kürzere oder längere Wellen durch Druckluftmotoren angetrieben werden. Wellen, Motoren und Druckluftleitung sind im Bahnunterbau gelagert. Die Bewegung wird durch Wurmräder, Vorgelege, die von den Wagen durch einen Spalt im Pflaster bis zur Triebwelle herabgelassen wurden, auf diese übertragen.
Littrow.
Druckschiene s. Sperrschiene.
Drucklokomotive, Schiebelokomotive, am Schluß eines Zuges arbeitende Lokomotive, die der vorn befindlichen Zuglokomotive beim Befahren von Steigungen oder beim Ingangbringen auf Bahnhöfen zur Unterstützung beigegeben wird (s. Zugförderungsdienst).
Drucksachenverwaltung (service des imprimés; amministrazione dei stampati), Gebarung mit den Drucksachen, die bei den Eisenbahnverwaltungen zum Gebrauch der einzelnen Behörden und Dienststellen oder zum Verkaufe an Dritte bestimmt sind.
Zu den wichtigsten Drucksachen im Eisenbahnwesen gehören die Vordrucke (Formulare), die nur vorgedruckte Spalten u. s. w. oder einen Teil des Textes enthalten und in jedem Falle der Verwendung handschriftlich ergänzt werden.
Vordrucke werden im Eisenbahndienst in ausgedehntestem Maße verwendet, die Zahl der aufgelegten Muster erreicht bei größeren Verwaltungen oft mehrere Tausende. Ihre Verwendung ergibt eine bedeutende Ersparnis an Zeit und Arbeitskräften, da sonst auch der gesamte vorgedruckte Text u. s. w. in jedem einzelnen Falle handschriftlich eingetragen werden müßte. Die Auflegung von Drucksachen wird sich überall dort als wirtschaftlich erweisen, wo ein größerer Bedarf vorliegt.
Dienstliche Vorschriften und Anordnungen, die nur in geringer Zahl gebraucht werden, pflegen bei den einzelnen Verwaltungen mit eigenen Vervielfältigungsapparaten hergestellt zu werden.
Die Form und Einrichtung der bei den einzelnen Verwaltungen verwendeten Drucksachen ist im allgemeinen sehr verschieden, doch gibt es eine Reihe von Drucksachen, die entweder auf Grund von Verfügungen der Aufsichtsbehörden oder infolge von Vereinbarungen der beteiligten Verwaltungen einheitlich aufgelegt werden. So sind für den Bereich des VDEV. vielfach einheitliche Drucksachen, z. B. hinsichtlich der gegenseitigen Wagenbenutzung, der Abrechnung u. s. w., vereinbart worden, ebenso vom Deutschen Eisenbahnverkehrsverband für Materien, die den Verbandszweck betreffen, so z. B. für die Zoll-, Steuer-pp.-Vorschriften (Formulare zum Ladungsverzeichnis, Begleitschein I und II, Annahmeerklärung, Abmeldung von Waren, Deklarationen zum Warenein- und -ausgang u. s. w.), für die Dienstvorschriften der Eisenbahnen zu der Militärtransportordnung und zum Militärtarif für Eisenbahnen (Verzeichnis der auf Militärfahrschein abgefertigten Militärtransporte, Begleitzettel zum Militärfahrschein, Rechnung über gestundete Militär- und Frachtgelder u. s. w.), für die Desinfektionsvorschriften (Beklebezettel: „Zu desinfizieren“ oder „Desinfiziert“, Tatbestandsaufnahme bei Entdeckung von Zuwiderhandlungen gegen die Desinfektionsvorschriften, Kontrollbuch der Desinfektionsstationen) u. s. w.
Die Drucksachen werden, wie bereits angedeutet, allgemein in solche, die zum Dienstgebrauch bestimmt sind, und in verkäufliche Drucksachen eingeteilt; mitunter, namentlich bei den österreichischen Verwaltungen, werden auch noch sog. streng verrechenbare Drucksachen unterschieden. Zu diesen gehören jene Drucksachen, die, wie z. B. Blankofahrkarten, Freifahrtausweise u. s. w., wegen der Gefahr einer mißbräuchlichen Verwertung einer besonders strengen stückweisen Verrechnung unterliegen und für die mit ihrer Ausgabe betrauten Dienststellen Geldeswert darstellen. Zu den verkäuflichen Drucksachen gehören alle jene, die entweder ausschließlich oder vorwiegend dazu bestimmt sind, zu festgesetzten Preisen an das Publikum verkauft zu werden, wie z. B. Frachtbriefe, Zolldeklarationen, statistische Anmeldescheine, Milchversandscheine, Anträge zur Erlangung von Fahrpreisermäßigungen, Preisverzeichnisse für Bahn wirtschaften, Stationstarife, Kursbücher, Wandfahrpläne, Wagenlisten u. s. w. Bei verkäuflichen Drucksachen haften die Dienststellen, die damit betraut sind, für den Verkaufswert.
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