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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913.

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oder inneren Dienst angestellt zu werden. Der Besuch der E. ist nicht obligatorisch; vielmehr können für die mittleren Beamtenstellen auch andere Bewerber zugelassen werden, sofern sie 4 Gymnasialklassen durchgemacht und ihre Qualifikation durch Prüfungen nachgewiesen haben.

Eine zweite technische Fachschule besteht seit 1890 zur Vorbildung von Lokomotivführern. Voraussetzung für die Zulassung ist die Absolvierung einer Handwerkerschule und eine je einjährige Beschäftigung als Lokomotivheizer und in einer Lokomotivreparaturwerkstätte. Als Lehrer wirken bei der technischen Fachschule 6 Professoren. Die Kurse betreffen die Beschreibung der Lokomotive und ihrer Teile, die Dienstanweisungen für Lokomotivführer, Arithmetik, Geometrie, Mechanik, Physik.

Nach Beendigung der Kurse, die 9 Monate dauern, müssen die Absolventen mindestens 3 Monate als Heizer wirken, worauf sie nach Bestehen einer praktischen Prüfung zum Lokomotivführer ernannt werden. Während der Kurse beziehen die als Schüler zugelassenen Beamten ihr Gehalt weiter. Die Schüler, die noch nicht im Beamtenverhältnis stehen, bekommen dagegen einen monatlichen Zuschuß von 60 Fr.

In den Niederlanden sind keine Eisenbahnfachschulen vorhanden. Eine besondere Ausbildung wird für den Eintritt in den Eisenbahndienst im allgemeinen nicht verlangt; nur vereinzelt sind Bestrebungen hervorgetreten, die eine bessere Vorbereitung für den Eisenbahnerberuf zum Ziele haben. Dahin gehört, daß die Niederländische Staatseisenbahngesellschaft Kurse zur Ausbildung von Werkmeistern für den Zug- und Werkstättendienst abhält, die von Ingenieuren der Verwaltung und Lehrern der höheren Bürgerschulen geleitet werden. Die Holländische Eisenbahngesellschaft unterstützt einen Verein, der sich zur Förderung der Fachausbildung des Personals der Gesellschaft gebildet hat. Er bezweckt die Hebung der allgemeinen Bildung seiner Mitglieder und ihre Vorbereitung zu den Prüfungen, nimmt mit ihnen Besichtigungen von Eisenbahnanlagen und industriellen Unternehmungen vor, u. s. w.

In Dänemark müssen sich die Anwärter für den mittleren Eisenbahndienst nach etwa halbjähriger praktischer Ausbildung einer vorläufigen Prüfung unterwerfen. Nach deren Bestehen beginnt für sie eine weitere praktische Ausbildung von etwa einem Jahre, an die sich ein zweimonatiger theoretischer Kurs auf der E. in Roskilde anschließt. Der Unterricht umfaßt: Eisenbahnorganisation, Geographie, Geschichte, Statistik, Stilübungen, Rechnungslegung, Abfertigungswesen, Fahrplanwesen, Stationsdienst, Sicherheitsdienst u. s. w. Die Schüler wohnen in der Anstalt und erhalten kostenlos volle Verpflegung. Nach Abschluß des Kursus haben sie sich einer Prüfung zu unterziehen, deren Bestehen Anspruch auf feste Anstellung beim Freiwerden etatsmäßiger Stellen gewährt.

Auf derselben Fachschule werden Kurse für gut veranlagte Unterbeamte gehalten, die zu Vorstehern kleinerer Stationen mit einfachen Dienstverhältnissen ausgebildet werden sollen. Die Ansprüche, die an solche Beamte gestellt werden, sind geringer als für mittlere Beamte. Diese letztgenannten Kurse sind daher entsprechend einfacher ausgestaltet.

Bei den norwegischen Staatsbahnen hat das Betriebspersonal - mit Ausnahme der Telegraphisten, die auch theoretischen Unterricht genossen - bis zum 1. Januar 1911 seine Ausbildung hauptsächlich in der Praxis erhalten. Seit dieser Zeit ist aber ein neues Reglement in Kraft getreten, das eine planmäßige Einführung in den Dienst vorsieht. Die Anwärter für den mittleren Dienst werden jetzt nur noch auf Probe angenommen und müssen etwa ein Jahr lang in den verschiedenen Dienstzweigen praktisch ausgebildet werden, wonach eine vorläufige Prüfung abzulegen ist. Jeder Chef einer Bezirksbetriebsabteilung (zurzeit 9 Bezirke) hat dafür zu sorgen, daß eine genügende Zahl von Schülern, um den Bedarf zu decken, zur Ausbildung angenommen wird.

Nach Beendigung der praktischen Lehrzeit werden die Anwärter einer Verkehrsschule zur systematischen Unterweisung in den Eisenbahnfächern überwiesen. Diese Schule wird von einem Vorsteher geleitet, der dem Direktor der Betriebsabteilung direkt unterstellt ist; außer ihm wirken 3 Klassenlehrer und mehrere andere Lehrer. Die Kurse dauern etwa drei Monate. Während dieser Zeit gelten die Anwärter als im Eisenbahndienst stehend und beziehen ihren Lohn weiter. Wenn sie die Abschlußprüfung bestanden haben, treten sie als Aspiranten in die Praxis zurück, können aber dann darauf rechnen, in kurzer Zeit fest angestellt zu werden.

In England ist bisher für die Erleichterung der Ausbildung der Eisenbahnbeamten wenig geschehen. Die größeren Gesellschaften haben zwar vielfach Kurse und Schulen (insb. Signalschulen) für die Fortbildung ihrer mittleren Beamten errichtet; von einer systematischen Regelung scheint aber bisher noch

oder inneren Dienst angestellt zu werden. Der Besuch der E. ist nicht obligatorisch; vielmehr können für die mittleren Beamtenstellen auch andere Bewerber zugelassen werden, sofern sie 4 Gymnasialklassen durchgemacht und ihre Qualifikation durch Prüfungen nachgewiesen haben.

Eine zweite technische Fachschule besteht seit 1890 zur Vorbildung von Lokomotivführern. Voraussetzung für die Zulassung ist die Absolvierung einer Handwerkerschule und eine je einjährige Beschäftigung als Lokomotivheizer und in einer Lokomotivreparaturwerkstätte. Als Lehrer wirken bei der technischen Fachschule 6 Professoren. Die Kurse betreffen die Beschreibung der Lokomotive und ihrer Teile, die Dienstanweisungen für Lokomotivführer, Arithmetik, Geometrie, Mechanik, Physik.

Nach Beendigung der Kurse, die 9 Monate dauern, müssen die Absolventen mindestens 3 Monate als Heizer wirken, worauf sie nach Bestehen einer praktischen Prüfung zum Lokomotivführer ernannt werden. Während der Kurse beziehen die als Schüler zugelassenen Beamten ihr Gehalt weiter. Die Schüler, die noch nicht im Beamtenverhältnis stehen, bekommen dagegen einen monatlichen Zuschuß von 60 Fr.

In den Niederlanden sind keine Eisenbahnfachschulen vorhanden. Eine besondere Ausbildung wird für den Eintritt in den Eisenbahndienst im allgemeinen nicht verlangt; nur vereinzelt sind Bestrebungen hervorgetreten, die eine bessere Vorbereitung für den Eisenbahnerberuf zum Ziele haben. Dahin gehört, daß die Niederländische Staatseisenbahngesellschaft Kurse zur Ausbildung von Werkmeistern für den Zug- und Werkstättendienst abhält, die von Ingenieuren der Verwaltung und Lehrern der höheren Bürgerschulen geleitet werden. Die Holländische Eisenbahngesellschaft unterstützt einen Verein, der sich zur Förderung der Fachausbildung des Personals der Gesellschaft gebildet hat. Er bezweckt die Hebung der allgemeinen Bildung seiner Mitglieder und ihre Vorbereitung zu den Prüfungen, nimmt mit ihnen Besichtigungen von Eisenbahnanlagen und industriellen Unternehmungen vor, u. s. w.

In Dänemark müssen sich die Anwärter für den mittleren Eisenbahndienst nach etwa halbjähriger praktischer Ausbildung einer vorläufigen Prüfung unterwerfen. Nach deren Bestehen beginnt für sie eine weitere praktische Ausbildung von etwa einem Jahre, an die sich ein zweimonatiger theoretischer Kurs auf der E. in Roskilde anschließt. Der Unterricht umfaßt: Eisenbahnorganisation, Geographie, Geschichte, Statistik, Stilübungen, Rechnungslegung, Abfertigungswesen, Fahrplanwesen, Stationsdienst, Sicherheitsdienst u. s. w. Die Schüler wohnen in der Anstalt und erhalten kostenlos volle Verpflegung. Nach Abschluß des Kursus haben sie sich einer Prüfung zu unterziehen, deren Bestehen Anspruch auf feste Anstellung beim Freiwerden etatsmäßiger Stellen gewährt.

Auf derselben Fachschule werden Kurse für gut veranlagte Unterbeamte gehalten, die zu Vorstehern kleinerer Stationen mit einfachen Dienstverhältnissen ausgebildet werden sollen. Die Ansprüche, die an solche Beamte gestellt werden, sind geringer als für mittlere Beamte. Diese letztgenannten Kurse sind daher entsprechend einfacher ausgestaltet.

Bei den norwegischen Staatsbahnen hat das Betriebspersonal – mit Ausnahme der Telegraphisten, die auch theoretischen Unterricht genossen – bis zum 1. Januar 1911 seine Ausbildung hauptsächlich in der Praxis erhalten. Seit dieser Zeit ist aber ein neues Reglement in Kraft getreten, das eine planmäßige Einführung in den Dienst vorsieht. Die Anwärter für den mittleren Dienst werden jetzt nur noch auf Probe angenommen und müssen etwa ein Jahr lang in den verschiedenen Dienstzweigen praktisch ausgebildet werden, wonach eine vorläufige Prüfung abzulegen ist. Jeder Chef einer Bezirksbetriebsabteilung (zurzeit 9 Bezirke) hat dafür zu sorgen, daß eine genügende Zahl von Schülern, um den Bedarf zu decken, zur Ausbildung angenommen wird.

Nach Beendigung der praktischen Lehrzeit werden die Anwärter einer Verkehrsschule zur systematischen Unterweisung in den Eisenbahnfächern überwiesen. Diese Schule wird von einem Vorsteher geleitet, der dem Direktor der Betriebsabteilung direkt unterstellt ist; außer ihm wirken 3 Klassenlehrer und mehrere andere Lehrer. Die Kurse dauern etwa drei Monate. Während dieser Zeit gelten die Anwärter als im Eisenbahndienst stehend und beziehen ihren Lohn weiter. Wenn sie die Abschlußprüfung bestanden haben, treten sie als Aspiranten in die Praxis zurück, können aber dann darauf rechnen, in kurzer Zeit fest angestellt zu werden.

In England ist bisher für die Erleichterung der Ausbildung der Eisenbahnbeamten wenig geschehen. Die größeren Gesellschaften haben zwar vielfach Kurse und Schulen (insb. Signalschulen) für die Fortbildung ihrer mittleren Beamten errichtet; von einer systematischen Regelung scheint aber bisher noch

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[128/0137] oder inneren Dienst angestellt zu werden. Der Besuch der E. ist nicht obligatorisch; vielmehr können für die mittleren Beamtenstellen auch andere Bewerber zugelassen werden, sofern sie 4 Gymnasialklassen durchgemacht und ihre Qualifikation durch Prüfungen nachgewiesen haben. Eine zweite technische Fachschule besteht seit 1890 zur Vorbildung von Lokomotivführern. Voraussetzung für die Zulassung ist die Absolvierung einer Handwerkerschule und eine je einjährige Beschäftigung als Lokomotivheizer und in einer Lokomotivreparaturwerkstätte. Als Lehrer wirken bei der technischen Fachschule 6 Professoren. Die Kurse betreffen die Beschreibung der Lokomotive und ihrer Teile, die Dienstanweisungen für Lokomotivführer, Arithmetik, Geometrie, Mechanik, Physik. Nach Beendigung der Kurse, die 9 Monate dauern, müssen die Absolventen mindestens 3 Monate als Heizer wirken, worauf sie nach Bestehen einer praktischen Prüfung zum Lokomotivführer ernannt werden. Während der Kurse beziehen die als Schüler zugelassenen Beamten ihr Gehalt weiter. Die Schüler, die noch nicht im Beamtenverhältnis stehen, bekommen dagegen einen monatlichen Zuschuß von 60 Fr. In den Niederlanden sind keine Eisenbahnfachschulen vorhanden. Eine besondere Ausbildung wird für den Eintritt in den Eisenbahndienst im allgemeinen nicht verlangt; nur vereinzelt sind Bestrebungen hervorgetreten, die eine bessere Vorbereitung für den Eisenbahnerberuf zum Ziele haben. Dahin gehört, daß die Niederländische Staatseisenbahngesellschaft Kurse zur Ausbildung von Werkmeistern für den Zug- und Werkstättendienst abhält, die von Ingenieuren der Verwaltung und Lehrern der höheren Bürgerschulen geleitet werden. Die Holländische Eisenbahngesellschaft unterstützt einen Verein, der sich zur Förderung der Fachausbildung des Personals der Gesellschaft gebildet hat. Er bezweckt die Hebung der allgemeinen Bildung seiner Mitglieder und ihre Vorbereitung zu den Prüfungen, nimmt mit ihnen Besichtigungen von Eisenbahnanlagen und industriellen Unternehmungen vor, u. s. w. In Dänemark müssen sich die Anwärter für den mittleren Eisenbahndienst nach etwa halbjähriger praktischer Ausbildung einer vorläufigen Prüfung unterwerfen. Nach deren Bestehen beginnt für sie eine weitere praktische Ausbildung von etwa einem Jahre, an die sich ein zweimonatiger theoretischer Kurs auf der E. in Roskilde anschließt. Der Unterricht umfaßt: Eisenbahnorganisation, Geographie, Geschichte, Statistik, Stilübungen, Rechnungslegung, Abfertigungswesen, Fahrplanwesen, Stationsdienst, Sicherheitsdienst u. s. w. Die Schüler wohnen in der Anstalt und erhalten kostenlos volle Verpflegung. Nach Abschluß des Kursus haben sie sich einer Prüfung zu unterziehen, deren Bestehen Anspruch auf feste Anstellung beim Freiwerden etatsmäßiger Stellen gewährt. Auf derselben Fachschule werden Kurse für gut veranlagte Unterbeamte gehalten, die zu Vorstehern kleinerer Stationen mit einfachen Dienstverhältnissen ausgebildet werden sollen. Die Ansprüche, die an solche Beamte gestellt werden, sind geringer als für mittlere Beamte. Diese letztgenannten Kurse sind daher entsprechend einfacher ausgestaltet. Bei den norwegischen Staatsbahnen hat das Betriebspersonal – mit Ausnahme der Telegraphisten, die auch theoretischen Unterricht genossen – bis zum 1. Januar 1911 seine Ausbildung hauptsächlich in der Praxis erhalten. Seit dieser Zeit ist aber ein neues Reglement in Kraft getreten, das eine planmäßige Einführung in den Dienst vorsieht. Die Anwärter für den mittleren Dienst werden jetzt nur noch auf Probe angenommen und müssen etwa ein Jahr lang in den verschiedenen Dienstzweigen praktisch ausgebildet werden, wonach eine vorläufige Prüfung abzulegen ist. Jeder Chef einer Bezirksbetriebsabteilung (zurzeit 9 Bezirke) hat dafür zu sorgen, daß eine genügende Zahl von Schülern, um den Bedarf zu decken, zur Ausbildung angenommen wird. Nach Beendigung der praktischen Lehrzeit werden die Anwärter einer Verkehrsschule zur systematischen Unterweisung in den Eisenbahnfächern überwiesen. Diese Schule wird von einem Vorsteher geleitet, der dem Direktor der Betriebsabteilung direkt unterstellt ist; außer ihm wirken 3 Klassenlehrer und mehrere andere Lehrer. Die Kurse dauern etwa drei Monate. Während dieser Zeit gelten die Anwärter als im Eisenbahndienst stehend und beziehen ihren Lohn weiter. Wenn sie die Abschlußprüfung bestanden haben, treten sie als Aspiranten in die Praxis zurück, können aber dann darauf rechnen, in kurzer Zeit fest angestellt zu werden. In England ist bisher für die Erleichterung der Ausbildung der Eisenbahnbeamten wenig geschehen. Die größeren Gesellschaften haben zwar vielfach Kurse und Schulen (insb. Signalschulen) für die Fortbildung ihrer mittleren Beamten errichtet; von einer systematischen Regelung scheint aber bisher noch

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913, S. 128. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen04_1913/137>, abgerufen am 21.11.2024.