Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913.(neueste Vorschriften der Newyork Connecting R. R.). 3. Die Inanspruchnahme wird abhängig von den Grenzspannungen, Smin und Smax, die in einem Konstruktionsteil auftreten, angenommen, u. zw. nach der Launhardt-Weyrauchschen oder einer ähnlich gebauten Formel. Dieselbe ist in den Vorschriften der württembergischen und badischen Staatsbahnen, sonst jedoch nur für Teile angewendet, die abwechselnd auf Zug und Druck beansprucht werden. C. Konstruktionssysteme der Hauptträger. Die Hauptträger bestimmen das Konstruktionssystem der Brücke. Als hauptsächlichstes Unterscheidungsmerkmal gilt ihr statisches Verhalten zu den Pfeilern oder Widerlagern. Man teilt hiernach die Brücken ein in Balkenbrücken, Bogenbrücken und Hängebrücken. Bei den Balkenbrücken haben die Stützendrücke, d. h. die Drücke, die der Überbau gegen seine Auflager ausübt, eine lotrechte Abb. 70. Bei den Bogenbrücken sind diese Stützendrücke in schräger Richtung nach außen gerichtet; es entsteht ein Horizontalschub, den die Konstruktion auf ihre Widerlager überträgt. Abb. 71. Bei den Hängebrücken findet das Umgekehrte statt. Das Tragwerk, das eine nach abwärts gekrümmte Form erhält, übt in seinen Stützpunkten einen Zug aus, der über die Abb. 72. Das statische Verhalten eines Trägers wird durch die Art und Weise seiner Auflagerung bestimmt. Bei einem Balkenträger darf nur ein Auflager fest, d. i. in wagrechter Richtung unverschieblich, die übrigen Lager müssen wagrecht verschieblich sein, damit sie nur lotrechte Drücke aufnehmen. Dagegen muß ein Bogenträger und desgleichen ein Hängeträger unverschiebbare oder wenigstens nur bedingungsweise verschiebbare Auflager erhalten, damit die Horizontalkraft, die diese Trägersysteme kennzeichnet, zur Geltung kommen kann. Die Form des Trägers selbst ist für seine Wirkung als Balken- oder Bogenträger nicht entscheidend. So finden wir Balkenträger mit Bogenform (Sichelträger) und wieder andere (durchgehende Balkenträger), die ganz das Aussehen von Hängeträgern haben. Brücken mit mehreren Öffnungen erhalten entweder für jede Öffnung unabhängige, nur auf je zwei Stützen aufliegende Überbauten, oder zusammenhängende, durchgehende (kontinuierliche) Tragwerke. Letztere haben besonders bei großen Spannweiten gegenüber Einzelträgern im allgemeinen den Vorteil einer Gewichtsersparnis, auch kann für ihre Anwendung der Umstand sprechen, daß ihre Aufstellung ganz oder teilweise ohne festes Gerüst, nämlich durch freien Vorbau erfolgen muß. Von den durchgehenden Tragwerken ist insbesondere der durchgehende Balkenträger (Abb. 73) (s. dessen Theorie unter Durchgehende Balken, Bd. II, S. 462), d. i. der auf mehreren Abb. 73. (neueste Vorschriften der Newyork Connecting R. R.). 3. Die Inanspruchnahme wird abhängig von den Grenzspannungen, Smin und Smax, die in einem Konstruktionsteil auftreten, angenommen, u. zw. nach der Launhardt-Weyrauchschen oder einer ähnlich gebauten Formel. Dieselbe ist in den Vorschriften der württembergischen und badischen Staatsbahnen, sonst jedoch nur für Teile angewendet, die abwechselnd auf Zug und Druck beansprucht werden. C. Konstruktionssysteme der Hauptträger. Die Hauptträger bestimmen das Konstruktionssystem der Brücke. Als hauptsächlichstes Unterscheidungsmerkmal gilt ihr statisches Verhalten zu den Pfeilern oder Widerlagern. Man teilt hiernach die Brücken ein in Balkenbrücken, Bogenbrücken und Hängebrücken. Bei den Balkenbrücken haben die Stützendrücke, d. h. die Drücke, die der Überbau gegen seine Auflager ausübt, eine lotrechte Abb. 70. Bei den Bogenbrücken sind diese Stützendrücke in schräger Richtung nach außen gerichtet; es entsteht ein Horizontalschub, den die Konstruktion auf ihre Widerlager überträgt. Abb. 71. Bei den Hängebrücken findet das Umgekehrte statt. Das Tragwerk, das eine nach abwärts gekrümmte Form erhält, übt in seinen Stützpunkten einen Zug aus, der über die Abb. 72. Das statische Verhalten eines Trägers wird durch die Art und Weise seiner Auflagerung bestimmt. Bei einem Balkenträger darf nur ein Auflager fest, d. i. in wagrechter Richtung unverschieblich, die übrigen Lager müssen wagrecht verschieblich sein, damit sie nur lotrechte Drücke aufnehmen. Dagegen muß ein Bogenträger und desgleichen ein Hängeträger unverschiebbare oder wenigstens nur bedingungsweise verschiebbare Auflager erhalten, damit die Horizontalkraft, die diese Trägersysteme kennzeichnet, zur Geltung kommen kann. Die Form des Trägers selbst ist für seine Wirkung als Balken- oder Bogenträger nicht entscheidend. So finden wir Balkenträger mit Bogenform (Sichelträger) und wieder andere (durchgehende Balkenträger), die ganz das Aussehen von Hängeträgern haben. Brücken mit mehreren Öffnungen erhalten entweder für jede Öffnung unabhängige, nur auf je zwei Stützen aufliegende Überbauten, oder zusammenhängende, durchgehende (kontinuierliche) Tragwerke. Letztere haben besonders bei großen Spannweiten gegenüber Einzelträgern im allgemeinen den Vorteil einer Gewichtsersparnis, auch kann für ihre Anwendung der Umstand sprechen, daß ihre Aufstellung ganz oder teilweise ohne festes Gerüst, nämlich durch freien Vorbau erfolgen muß. Von den durchgehenden Tragwerken ist insbesondere der durchgehende Balkenträger (Abb. 73) (s. dessen Theorie unter Durchgehende Balken, Bd. II, S. 462), d. i. der auf mehreren Abb. 73. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0188" n="179"/> (neueste Vorschriften der Newyork Connecting R. R.).</p><lb/> <p>3. 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Dagegen muß ein Bogenträger und desgleichen ein Hängeträger unverschiebbare oder wenigstens nur bedingungsweise verschiebbare Auflager erhalten, damit die Horizontalkraft, die diese Trägersysteme kennzeichnet, zur Geltung kommen kann. Die Form des Trägers selbst ist für seine Wirkung als Balken- oder Bogenträger nicht entscheidend. So finden wir Balkenträger mit Bogenform (Sichelträger) und wieder andere (durchgehende Balkenträger), die ganz das Aussehen von Hängeträgern haben.</p><lb/> <p>Brücken mit mehreren Öffnungen erhalten entweder für jede Öffnung unabhängige, nur auf je zwei Stützen aufliegende Überbauten, oder zusammenhängende, <hi rendition="#g">durchgehende (kontinuierliche</hi>) Tragwerke. 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Die Vor- und Nachteile dieser Anordnung werden im folgenden noch näher besprochen werden; hier möge nur bei der allgemeinen Anführung der Trägersysteme erwähnt werden, daß sich die Nachteile der durchgehenden Träger durch die Anbringung von Gelenken oder von Zwischenlagern, die den Träger derart unterteilen, daß jeder Teil nur von zwei Stützpunkten getragen wird, beheben lassen. Man erhält hierdurch den zuerst von <hi rendition="#g">Gerber</hi> (1866) in Vorschlag und zur Ausführung gebrachten <hi rendition="#g">kontinuierlichen Gelenkträger</hi>, Auslegerträger oder den Träger mit freischwebenden Stützpunkten, der im neuzeitlichen Eisenbrückenbau eine wichtige Rolle spielt und in dessen bedeutendsten Ausführungen (Forth-Brücke, </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [179/0188]
(neueste Vorschriften der Newyork Connecting R. R.).
3. Die Inanspruchnahme wird abhängig von den Grenzspannungen, Smin und Smax, die in einem Konstruktionsteil auftreten, angenommen, u. zw. nach der Launhardt-Weyrauchschen oder einer ähnlich gebauten Formel. Dieselbe ist in den Vorschriften der württembergischen und badischen Staatsbahnen, sonst jedoch nur für Teile angewendet, die abwechselnd auf Zug und Druck beansprucht werden.
C. Konstruktionssysteme der Hauptträger.
Die Hauptträger bestimmen das Konstruktionssystem der Brücke. Als hauptsächlichstes Unterscheidungsmerkmal gilt ihr statisches Verhalten zu den Pfeilern oder Widerlagern. Man teilt hiernach die Brücken ein in Balkenbrücken, Bogenbrücken und Hängebrücken.
Bei den Balkenbrücken haben die Stützendrücke, d. h. die Drücke, die der Überbau gegen seine Auflager ausübt, eine lotrechte
[Abbildung Abb. 70.
]
oder von der lotrechten nur wenig abweichende Richtung. Die Träger werden sowohl auf Zug als auch auf Druck, d. i. auf Biegung, beansprucht (Abb. 70).
Bei den Bogenbrücken sind diese Stützendrücke in schräger Richtung nach außen gerichtet; es entsteht ein Horizontalschub, den die Konstruktion auf ihre Widerlager überträgt.
[Abbildung Abb. 71.
]
Die Träger haben eine nach oben konvex gekrümmte Form und werden vorwiegend auf Druck beansprucht (Abb. 71).
Bei den Hängebrücken findet das Umgekehrte statt. Das Tragwerk, das eine nach abwärts gekrümmte Form erhält, übt in seinen Stützpunkten einen Zug aus, der über die
[Abbildung Abb. 72.
]
hochgeführten Pfeiler (Pylonen) zur Verankerung im Widerlager geleitet wird (Abb. 72). Damit ist auch eine Beanspruchung des Tragwerkes auf Zug verbunden.
Das statische Verhalten eines Trägers wird durch die Art und Weise seiner Auflagerung bestimmt. Bei einem Balkenträger darf nur ein Auflager fest, d. i. in wagrechter Richtung unverschieblich, die übrigen Lager müssen wagrecht verschieblich sein, damit sie nur lotrechte Drücke aufnehmen. Dagegen muß ein Bogenträger und desgleichen ein Hängeträger unverschiebbare oder wenigstens nur bedingungsweise verschiebbare Auflager erhalten, damit die Horizontalkraft, die diese Trägersysteme kennzeichnet, zur Geltung kommen kann. Die Form des Trägers selbst ist für seine Wirkung als Balken- oder Bogenträger nicht entscheidend. So finden wir Balkenträger mit Bogenform (Sichelträger) und wieder andere (durchgehende Balkenträger), die ganz das Aussehen von Hängeträgern haben.
Brücken mit mehreren Öffnungen erhalten entweder für jede Öffnung unabhängige, nur auf je zwei Stützen aufliegende Überbauten, oder zusammenhängende, durchgehende (kontinuierliche) Tragwerke. Letztere haben besonders bei großen Spannweiten gegenüber Einzelträgern im allgemeinen den Vorteil einer Gewichtsersparnis, auch kann für ihre Anwendung der Umstand sprechen, daß ihre Aufstellung ganz oder teilweise ohne festes Gerüst, nämlich durch freien Vorbau erfolgen muß.
Von den durchgehenden Tragwerken ist insbesondere der durchgehende Balkenträger (Abb. 73) (s. dessen Theorie unter Durchgehende Balken, Bd. II, S. 462), d. i. der auf mehreren
[Abbildung Abb. 73.
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Stützen wagrecht aufgelagerte Träger von praktischer Wichtigkeit. Die Vor- und Nachteile dieser Anordnung werden im folgenden noch näher besprochen werden; hier möge nur bei der allgemeinen Anführung der Trägersysteme erwähnt werden, daß sich die Nachteile der durchgehenden Träger durch die Anbringung von Gelenken oder von Zwischenlagern, die den Träger derart unterteilen, daß jeder Teil nur von zwei Stützpunkten getragen wird, beheben lassen. Man erhält hierdurch den zuerst von Gerber (1866) in Vorschlag und zur Ausführung gebrachten kontinuierlichen Gelenkträger, Auslegerträger oder den Träger mit freischwebenden Stützpunkten, der im neuzeitlichen Eisenbrückenbau eine wichtige Rolle spielt und in dessen bedeutendsten Ausführungen (Forth-Brücke,
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