Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913.14 Fahr- und 7 Bremsstellungen. Die Drehgestellrahmen umgreifen den Schienenträger und die Schiene mit so geringem Spielräume von 7 mm, daß ein Entgleisen der mit 30 mm hohen Doppelspurkränzen versehenen Räder unmöglich ist und im Falle eines Rad- oder Achsbruches die Wagen an diesen Rahmen hängen bleiben. Durch 2 Ansätze am unteren Teile des hakenförmigen Rahmens wird die Pendelbewegung des Wagens begrenzt. Die Wagen stellen sich in den Bogen unter dem Einflüsse der. Fliehkraft selbsttätig und stoßfrei ein, so daß die Fahrenden nichts von der Änderung der Gleichgewichtslage merken. Da deren plötzliche Änderung um einen von der Fahrgeschwindigkeit und dem Krümmungshalbmesser abhängigen Winkel eine Pendelschwingung innerhalb des doppelten Wertes dieses Winkels bedingt, so sind verhältnismäßig lange Übergangsbogen zwischen Gerader und Kreisbogen eingeschaltet, die eine allmähliche Drehung der Gleichgewichtslage und daher geringe, nicht merkbare Pendelschwingungen ermöglichen. Das ausgeführte Tragwerk erlaubt einen Ausschlagwinkel von 15°, der einer Fahrgeschwindigkeit von etwa 55 km/Std. im Bogen von 90 m Halbmesser entspricht (s. hierüber Schwebebahnen). Die Fahrgeschwindigkeit beträgt konzessionsgemäß 30 km/Std., sie ist aber später auf 40 km/Std. erhöht worden, so daß mit den Aufenthalten in den Stationen eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 24 bis 30 km/Std. erreicht und die ganze 13·3 km lange Strecke in 30 Minuten zurückgelegt wird. Über Anfahrversuche und Bremsverzögerung s. Schwebebahnen. Abb. 128 b u. 129 b. 14 Fahr- und 7 Bremsstellungen. Die Drehgestellrahmen umgreifen den Schienenträger und die Schiene mit so geringem Spielräume von 7 mm, daß ein Entgleisen der mit 30 mm hohen Doppelspurkränzen versehenen Räder unmöglich ist und im Falle eines Rad- oder Achsbruches die Wagen an diesen Rahmen hängen bleiben. Durch 2 Ansätze am unteren Teile des hakenförmigen Rahmens wird die Pendelbewegung des Wagens begrenzt. Die Wagen stellen sich in den Bogen unter dem Einflüsse der. Fliehkraft selbsttätig und stoßfrei ein, so daß die Fahrenden nichts von der Änderung der Gleichgewichtslage merken. Da deren plötzliche Änderung um einen von der Fahrgeschwindigkeit und dem Krümmungshalbmesser abhängigen Winkel eine Pendelschwingung innerhalb des doppelten Wertes dieses Winkels bedingt, so sind verhältnismäßig lange Übergangsbogen zwischen Gerader und Kreisbogen eingeschaltet, die eine allmähliche Drehung der Gleichgewichtslage und daher geringe, nicht merkbare Pendelschwingungen ermöglichen. Das ausgeführte Tragwerk erlaubt einen Ausschlagwinkel von 15°, der einer Fahrgeschwindigkeit von etwa 55 km/Std. im Bogen von 90 m Halbmesser entspricht (s. hierüber Schwebebahnen). Die Fahrgeschwindigkeit beträgt konzessionsgemäß 30 km/Std., sie ist aber später auf 40 km/Std. erhöht worden, so daß mit den Aufenthalten in den Stationen eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 24 bis 30 km/Std. erreicht und die ganze 13·3 km lange Strecke in 30 Minuten zurückgelegt wird. Über Anfahrversuche und Bremsverzögerung s. Schwebebahnen. Abb. 128 b u. 129 b. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0212" n="203"/> 14 Fahr- und 7 Bremsstellungen. 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14 Fahr- und 7 Bremsstellungen. Die Drehgestellrahmen umgreifen den Schienenträger und die Schiene mit so geringem Spielräume von 7 mm, daß ein Entgleisen der mit 30 mm hohen Doppelspurkränzen versehenen Räder unmöglich ist und im Falle eines Rad- oder Achsbruches die Wagen an diesen Rahmen hängen bleiben. Durch 2 Ansätze am unteren Teile des hakenförmigen Rahmens wird die Pendelbewegung des Wagens begrenzt.
Die Wagen stellen sich in den Bogen unter dem Einflüsse der. Fliehkraft selbsttätig und stoßfrei ein, so daß die Fahrenden nichts von der Änderung der Gleichgewichtslage merken. Da deren plötzliche Änderung um einen von der Fahrgeschwindigkeit und dem Krümmungshalbmesser abhängigen Winkel eine Pendelschwingung innerhalb des doppelten Wertes dieses Winkels bedingt, so sind verhältnismäßig lange Übergangsbogen zwischen Gerader und Kreisbogen eingeschaltet, die eine allmähliche Drehung der Gleichgewichtslage und daher geringe, nicht merkbare Pendelschwingungen ermöglichen. Das ausgeführte Tragwerk erlaubt einen Ausschlagwinkel von 15°, der einer Fahrgeschwindigkeit von etwa 55 km/Std. im Bogen von 90 m Halbmesser entspricht (s. hierüber Schwebebahnen).
Die Fahrgeschwindigkeit beträgt konzessionsgemäß 30 km/Std., sie ist aber später auf 40 km/Std. erhöht worden, so daß mit den Aufenthalten in den Stationen eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 24 bis 30 km/Std. erreicht und die ganze 13·3 km lange Strecke in 30 Minuten zurückgelegt wird. Über Anfahrversuche und Bremsverzögerung s. Schwebebahnen.
[Abbildung Abb. 128 b u. 129 b.
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