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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913.

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Numeroteur besteht aus zwei kleinen Ziffernrädchen, die die Nummern gleichlautend an beiden Enden der Karten aufdrucken. Diese doppelte Numerierung hat den Zweck, zu ermöglichen, die Karten (namentlich die Rückfahrkarten) in zwei Hälften zu teilen, wenn die eine Hälfte bei der Hinfahrt, die andere bei der Rückfahrt abgenommen werden soll, so daß bei einer Teilung der Karten anläßlich der Kontrolle jede der beiden Hälften mit der betreffenden Nummer versehen ist. Ist bei gewissen Kartensorten eine doppelte Numerierung nicht erforderlich, so kann man das Nummerwerk durch Herausnahme der entbehrlichen Ziffern in ein einseitig druckendes verwandeln.

Sollen die Karten zum Abreißen perforiert werden, so kann auch dies gleichzeitig auf der Druckmaschine geschehen, u. zw. mittels einer besonderen Vorrichtung. An derselben Stelle kann auch eine Vorrichtung zum Lochen der Karten in der Mitte eingesetzt werden.

Die Maschine kann sowohl von Hand als durch Motor getrieben werden. Im ersteren Falle ist sie mit Handkurbel und Zahnradübersetzung ausgerüstet, im letzteren erhält sie gewöhnlich Spannriemenantrieb mit Präzisions-Momentbremse.

Die Gandenbergersche Maschine für zweiseitigen Druck bedruckt die Fahrkarten selbsttätig auf zwei Seiten zugleich, u. zw. zuerst auf der Rückseite mit reglementarischen Bestimmungen, sodann auf der Vorderseite mit dem Haupttext sowie mit einer oder zwei 4 oder 5stelligen Nummern an den Kartenenden.

Zu diesem Zweck hat die Maschine noch eine zweite Druckvorrichtung und zwischen der ersten und zweiten ein Wenderad, das die Karten, nachdem sie auf einer Seite bedruckt sind, unter Beschleunigung des Trocknens des Druckes umdreht, worauf die andere unbedruckte Seite nach oben gelangt, deren Druck sodann durch die zweite Druckvorrichtung erfolgt.

Im übrigen entsprechen die Leistungen dieser Maschine im wesentlichen denjenigen der in Abb. 367 dargestellten F.

Neuerdings hat die genannte Fabrik der Paris-Lyon-Mediterranee-Bahn in Paris eine Anzahl von Druckmaschinen geliefert, mit denen außer der Numerierung gleichzeitig mit 3 Farben - grün, rot und schwarz - gedruckt werden kann. Daneben sind diese Maschinen noch mit einem Stempelapparat versehen, vermittelst dessen gleichzeitig mit dem Druck ein Kontrolltrockenstempel und die zum Abreißen bestimmte Perforierlinie auf der Rückseite der Karten eingepreßt wird. Die Karten sind behufs des Bindens in Pakete von 50 oder 100 Stück nach einem besonderen von einem Direktionsbeamten der P. L. M. erfundenen System in der Mitte (klein in Halbmondform) gelocht (s. Fahrkartenbündelmaschine). Die Kartenpakete werden in eigenartig eingerichtete Schränke eingelegt. Bei leichtem Zug zerreißt der kleine Kartonsteg zwischen den beiden Löchern. Diese Einrichtung soll den Verkauf von Fahrkarten außer der Reihe hintanhalten.

Nach den Erfahrungen können von einem Arbeiter bei mittlerem Fleiß und durchschnittlicher Geschicklichkeit in einer 7stündigen Arbeitszeit 15000 Fahrkarten für einseitigen Druck, 12000 für doppelseitigen Druck auf der Doppeldruckmaschine und 10000 für doppelseitigen Druck auf der einfachen Maschine hergestellt werden. Bei außergewöhnlichem Fleiß läßt sich die Leistung um 25-30% steigern.

Bei Motorbetrieb liefert die Maschine in 10 Stunden bis zu 120,000, bzw. 150.000 fertiggedruckte und numerierte Eisenbahnfahrkarten.

Besondere Maschinen zur Herstellung ein- oder mehrseitiger Rollenfahrkarten mit einseitigem oder zweiseitigem Druck (Rollenfahrkartendruckmaschinen) liefert die deutsche P. und E. Verkehrswesen-Aktiengesellschaft in Berlin zur Herstellung von Fahrkarten, die in Verkaufsschränken, Verkaufstrommeln oder Fahrkartenautomaten zur Ausgabe gelangen sollen. Leistungsfähigkeit 12.000-15.000 Stück in der Stunde (s. auch Fahrkartenselbstdrucker).

v. Zluhan.


Fahrkartenfälschung, die Nachahmung echter Fahrkarten, sowie auch die Vornahme von Änderungen an echten Fahrkarten (Fahrkartenverfälschung).

F. sind auch in Fahrkartendruckereien vorgekommen. Als Schutz gegen F. dient vielfach der Aufdruck des Trockenstempels der auflegenden Verwaltung. In Deutschland hat man auf den Trockenstempel verzichtet, vielleicht auch deshalb, weil er auf den mit Selbstdruckmaschinen erzeugten Fahrkarten nicht angebracht werden kann.

Zu den gewöhnlichen Formen der Verfälschung gehören die Unkenntlichmachung der Durchlochung, die Änderung des Tagesstempels auf ein anderes Datum durch "Ausbügeln" der Karte und Anbringung neuer Daten mit Messer oder nachgeahmten Typen, die Änderung handschriftlich eingetragener Daten (bei Jahreskarten, Blankokarten u. s. w.) mittels Entfernung der ursprünglichen Eintragungen auf chemischem Weg und Neuausfüllung.

Numeroteur besteht aus zwei kleinen Ziffernrädchen, die die Nummern gleichlautend an beiden Enden der Karten aufdrucken. Diese doppelte Numerierung hat den Zweck, zu ermöglichen, die Karten (namentlich die Rückfahrkarten) in zwei Hälften zu teilen, wenn die eine Hälfte bei der Hinfahrt, die andere bei der Rückfahrt abgenommen werden soll, so daß bei einer Teilung der Karten anläßlich der Kontrolle jede der beiden Hälften mit der betreffenden Nummer versehen ist. Ist bei gewissen Kartensorten eine doppelte Numerierung nicht erforderlich, so kann man das Nummerwerk durch Herausnahme der entbehrlichen Ziffern in ein einseitig druckendes verwandeln.

Sollen die Karten zum Abreißen perforiert werden, so kann auch dies gleichzeitig auf der Druckmaschine geschehen, u. zw. mittels einer besonderen Vorrichtung. An derselben Stelle kann auch eine Vorrichtung zum Lochen der Karten in der Mitte eingesetzt werden.

Die Maschine kann sowohl von Hand als durch Motor getrieben werden. Im ersteren Falle ist sie mit Handkurbel und Zahnradübersetzung ausgerüstet, im letzteren erhält sie gewöhnlich Spannriemenantrieb mit Präzisions-Momentbremse.

Die Gandenbergersche Maschine für zweiseitigen Druck bedruckt die Fahrkarten selbsttätig auf zwei Seiten zugleich, u. zw. zuerst auf der Rückseite mit reglementarischen Bestimmungen, sodann auf der Vorderseite mit dem Haupttext sowie mit einer oder zwei 4 oder 5stelligen Nummern an den Kartenenden.

Zu diesem Zweck hat die Maschine noch eine zweite Druckvorrichtung und zwischen der ersten und zweiten ein Wenderad, das die Karten, nachdem sie auf einer Seite bedruckt sind, unter Beschleunigung des Trocknens des Druckes umdreht, worauf die andere unbedruckte Seite nach oben gelangt, deren Druck sodann durch die zweite Druckvorrichtung erfolgt.

Im übrigen entsprechen die Leistungen dieser Maschine im wesentlichen denjenigen der in Abb. 367 dargestellten F.

Neuerdings hat die genannte Fabrik der Paris-Lyon-Mediterranée-Bahn in Paris eine Anzahl von Druckmaschinen geliefert, mit denen außer der Numerierung gleichzeitig mit 3 Farben – grün, rot und schwarz – gedruckt werden kann. Daneben sind diese Maschinen noch mit einem Stempelapparat versehen, vermittelst dessen gleichzeitig mit dem Druck ein Kontrolltrockenstempel und die zum Abreißen bestimmte Perforierlinie auf der Rückseite der Karten eingepreßt wird. Die Karten sind behufs des Bindens in Pakete von 50 oder 100 Stück nach einem besonderen von einem Direktionsbeamten der P. L. M. erfundenen System in der Mitte (klein in Halbmondform) gelocht (s. Fahrkartenbündelmaschine). Die Kartenpakete werden in eigenartig eingerichtete Schränke eingelegt. Bei leichtem Zug zerreißt der kleine Kartonsteg zwischen den beiden Löchern. Diese Einrichtung soll den Verkauf von Fahrkarten außer der Reihe hintanhalten.

Nach den Erfahrungen können von einem Arbeiter bei mittlerem Fleiß und durchschnittlicher Geschicklichkeit in einer 7stündigen Arbeitszeit 15000 Fahrkarten für einseitigen Druck, 12000 für doppelseitigen Druck auf der Doppeldruckmaschine und 10000 für doppelseitigen Druck auf der einfachen Maschine hergestellt werden. Bei außergewöhnlichem Fleiß läßt sich die Leistung um 25–30% steigern.

Bei Motorbetrieb liefert die Maschine in 10 Stunden bis zu 120,000, bzw. 150.000 fertiggedruckte und numerierte Eisenbahnfahrkarten.

Besondere Maschinen zur Herstellung ein- oder mehrseitiger Rollenfahrkarten mit einseitigem oder zweiseitigem Druck (Rollenfahrkartendruckmaschinen) liefert die deutsche P. und E. Verkehrswesen-Aktiengesellschaft in Berlin zur Herstellung von Fahrkarten, die in Verkaufsschränken, Verkaufstrommeln oder Fahrkartenautomaten zur Ausgabe gelangen sollen. Leistungsfähigkeit 12.000–15.000 Stück in der Stunde (s. auch Fahrkartenselbstdrucker).

v. Zluhan.


Fahrkartenfälschung, die Nachahmung echter Fahrkarten, sowie auch die Vornahme von Änderungen an echten Fahrkarten (Fahrkartenverfälschung).

F. sind auch in Fahrkartendruckereien vorgekommen. Als Schutz gegen F. dient vielfach der Aufdruck des Trockenstempels der auflegenden Verwaltung. In Deutschland hat man auf den Trockenstempel verzichtet, vielleicht auch deshalb, weil er auf den mit Selbstdruckmaschinen erzeugten Fahrkarten nicht angebracht werden kann.

Zu den gewöhnlichen Formen der Verfälschung gehören die Unkenntlichmachung der Durchlochung, die Änderung des Tagesstempels auf ein anderes Datum durch „Ausbügeln“ der Karte und Anbringung neuer Daten mit Messer oder nachgeahmten Typen, die Änderung handschriftlich eingetragener Daten (bei Jahreskarten, Blankokarten u. s. w.) mittels Entfernung der ursprünglichen Eintragungen auf chemischem Weg und Neuausfüllung.

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Numeroteur besteht aus zwei kleinen Ziffernrädchen, die die Nummern gleichlautend an beiden Enden der Karten aufdrucken. Diese doppelte Numerierung hat den Zweck, zu ermöglichen, die Karten (namentlich die Rückfahrkarten) in zwei Hälften zu teilen, wenn die eine Hälfte bei der Hinfahrt, die andere bei der Rückfahrt abgenommen werden soll, so daß bei einer Teilung der Karten anläßlich der Kontrolle jede der beiden Hälften mit der betreffenden Nummer versehen ist. Ist bei gewissen Kartensorten eine doppelte Numerierung nicht erforderlich, so kann man das Nummerwerk durch Herausnahme der entbehrlichen Ziffern in ein einseitig druckendes verwandeln.</p><lb/>
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[470/0487] Numeroteur besteht aus zwei kleinen Ziffernrädchen, die die Nummern gleichlautend an beiden Enden der Karten aufdrucken. Diese doppelte Numerierung hat den Zweck, zu ermöglichen, die Karten (namentlich die Rückfahrkarten) in zwei Hälften zu teilen, wenn die eine Hälfte bei der Hinfahrt, die andere bei der Rückfahrt abgenommen werden soll, so daß bei einer Teilung der Karten anläßlich der Kontrolle jede der beiden Hälften mit der betreffenden Nummer versehen ist. Ist bei gewissen Kartensorten eine doppelte Numerierung nicht erforderlich, so kann man das Nummerwerk durch Herausnahme der entbehrlichen Ziffern in ein einseitig druckendes verwandeln. Sollen die Karten zum Abreißen perforiert werden, so kann auch dies gleichzeitig auf der Druckmaschine geschehen, u. zw. mittels einer besonderen Vorrichtung. An derselben Stelle kann auch eine Vorrichtung zum Lochen der Karten in der Mitte eingesetzt werden. Die Maschine kann sowohl von Hand als durch Motor getrieben werden. Im ersteren Falle ist sie mit Handkurbel und Zahnradübersetzung ausgerüstet, im letzteren erhält sie gewöhnlich Spannriemenantrieb mit Präzisions-Momentbremse. Die Gandenbergersche Maschine für zweiseitigen Druck bedruckt die Fahrkarten selbsttätig auf zwei Seiten zugleich, u. zw. zuerst auf der Rückseite mit reglementarischen Bestimmungen, sodann auf der Vorderseite mit dem Haupttext sowie mit einer oder zwei 4 oder 5stelligen Nummern an den Kartenenden. Zu diesem Zweck hat die Maschine noch eine zweite Druckvorrichtung und zwischen der ersten und zweiten ein Wenderad, das die Karten, nachdem sie auf einer Seite bedruckt sind, unter Beschleunigung des Trocknens des Druckes umdreht, worauf die andere unbedruckte Seite nach oben gelangt, deren Druck sodann durch die zweite Druckvorrichtung erfolgt. Im übrigen entsprechen die Leistungen dieser Maschine im wesentlichen denjenigen der in Abb. 367 dargestellten F. Neuerdings hat die genannte Fabrik der Paris-Lyon-Mediterranée-Bahn in Paris eine Anzahl von Druckmaschinen geliefert, mit denen außer der Numerierung gleichzeitig mit 3 Farben – grün, rot und schwarz – gedruckt werden kann. Daneben sind diese Maschinen noch mit einem Stempelapparat versehen, vermittelst dessen gleichzeitig mit dem Druck ein Kontrolltrockenstempel und die zum Abreißen bestimmte Perforierlinie auf der Rückseite der Karten eingepreßt wird. Die Karten sind behufs des Bindens in Pakete von 50 oder 100 Stück nach einem besonderen von einem Direktionsbeamten der P. L. M. erfundenen System in der Mitte (klein in Halbmondform) gelocht (s. Fahrkartenbündelmaschine). Die Kartenpakete werden in eigenartig eingerichtete Schränke eingelegt. Bei leichtem Zug zerreißt der kleine Kartonsteg zwischen den beiden Löchern. Diese Einrichtung soll den Verkauf von Fahrkarten außer der Reihe hintanhalten. Nach den Erfahrungen können von einem Arbeiter bei mittlerem Fleiß und durchschnittlicher Geschicklichkeit in einer 7stündigen Arbeitszeit 15000 Fahrkarten für einseitigen Druck, 12000 für doppelseitigen Druck auf der Doppeldruckmaschine und 10000 für doppelseitigen Druck auf der einfachen Maschine hergestellt werden. Bei außergewöhnlichem Fleiß läßt sich die Leistung um 25–30% steigern. Bei Motorbetrieb liefert die Maschine in 10 Stunden bis zu 120,000, bzw. 150.000 fertiggedruckte und numerierte Eisenbahnfahrkarten. Besondere Maschinen zur Herstellung ein- oder mehrseitiger Rollenfahrkarten mit einseitigem oder zweiseitigem Druck (Rollenfahrkartendruckmaschinen) liefert die deutsche P. und E. Verkehrswesen-Aktiengesellschaft in Berlin zur Herstellung von Fahrkarten, die in Verkaufsschränken, Verkaufstrommeln oder Fahrkartenautomaten zur Ausgabe gelangen sollen. Leistungsfähigkeit 12.000–15.000 Stück in der Stunde (s. auch Fahrkartenselbstdrucker). v. Zluhan. Fahrkartenfälschung, die Nachahmung echter Fahrkarten, sowie auch die Vornahme von Änderungen an echten Fahrkarten (Fahrkartenverfälschung). F. sind auch in Fahrkartendruckereien vorgekommen. Als Schutz gegen F. dient vielfach der Aufdruck des Trockenstempels der auflegenden Verwaltung. In Deutschland hat man auf den Trockenstempel verzichtet, vielleicht auch deshalb, weil er auf den mit Selbstdruckmaschinen erzeugten Fahrkarten nicht angebracht werden kann. Zu den gewöhnlichen Formen der Verfälschung gehören die Unkenntlichmachung der Durchlochung, die Änderung des Tagesstempels auf ein anderes Datum durch „Ausbügeln“ der Karte und Anbringung neuer Daten mit Messer oder nachgeahmten Typen, die Änderung handschriftlich eingetragener Daten (bei Jahreskarten, Blankokarten u. s. w.) mittels Entfernung der ursprünglichen Eintragungen auf chemischem Weg und Neuausfüllung.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913, S. 470. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen04_1913/487>, abgerufen am 01.11.2024.