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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913.

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auf dem den Druckplatten entsprechende Aufdrucke sich befinden. Die Druckplatten sind alphabetisch geordnet, entsprechend der Reihenfolge der auf dem Prisma angebrachten Aufschriften.


Abb. 376.

Abb. 377.

Der eigentliche Druckapparat ruht auf einem Schlitten S1, der in der Horizontalebene nach rechts und links über die ganze Länge des Tisches verschoben werden kann. Die Schlittenführung selbst ist mittels einer Stange St über die die Druckplatten enthaltenden Schächte nach vorn und rückwärts schwenkbar eingerichtet, so daß der Druckapparat über jede beliebige Druckplatte eingestellt werden kann. Ein am Druckschlitten befestiger Zeiger Z macht hierbei die genaue Einstellung über der gewünschten Druckplatte an der betreffenden Stelle des Prismas kenntlich.

Außer dem eigentlichen Druckapparat trägt der Schlitten noch zwei Büchsen zur Aufnahme der gleichzeitig mit der Karte zu bedruckenden Streifen:

1. Kontrollbüchse "B" (für den Vorstand der Fahrkartenausgabe),

2. Aufnahmebüchse "Bl" (für den Fahrkartenverkäufer) (Abb. 376).

Beide Büchsen werden unter ständigem Verschluß gehalten. In der ersteren wird der Kontrollstreifen im Innern der Büchse aufgerollt, während er bei der zweiten durch einen schmalen Schlitz nach außen geführt wird, um in beliebigen Zwischenräumen von dem Beamten abgeschnitten und zur Abrechnung verwendet zu werden. Im Schlitten ist eine schlitzartige Öffnung S2 angebracht, in die die Fahrkartenpappen eingeführt werden. Das Drucken selbst geschieht durch schnelles Zurückziehen und Vorlegen des Druckhebels D.

Der Arbeitsvorgang am Apparat ist folgender: Der Beamte ergreift mit der linken Hand die Schwenkstange St, mit der rechten den Handgriff H (Abb. 377). Durch gleichzeitiges Schwenken der Stange und Verschieben des Schlittens nach rechts oder links, wobei letzterer durch Niederdrücken der Arretiertaste "T" ausgelöst werden muß, wird die erforderliche Druckplatte eingestellt.

Die genaue Einstellung wird durch den bereits früher erwähnten Zeiger am Prisma markiert. Die linke Hand schiebt nun die Fahrkartenpappe in den Schlitz ein, die rechte legt den Druckhebel rasch zurück und wieder vor, worauf die Karte aus dem Schlitz fertig gedruckt herausspringt.

Der Druckhebel kann infolge seiner besonderen Konstruktion nur betätigt werden, wenn das zu bedruckende Pappstück (Karte) vollständig in den Schlitz eingeführt und hierdurch eine verdeckte Knagge ausgelöst worden ist.

Mit dem Druck der Karte erfolgt zwangläufig das Bedrucken beider Kontrollstreifen, wodurch eine sichere Kontrolle erreicht wird,

auf dem den Druckplatten entsprechende Aufdrucke sich befinden. Die Druckplatten sind alphabetisch geordnet, entsprechend der Reihenfolge der auf dem Prisma angebrachten Aufschriften.


Abb. 376.

Abb. 377.

Der eigentliche Druckapparat ruht auf einem Schlitten S1, der in der Horizontalebene nach rechts und links über die ganze Länge des Tisches verschoben werden kann. Die Schlittenführung selbst ist mittels einer Stange St über die die Druckplatten enthaltenden Schächte nach vorn und rückwärts schwenkbar eingerichtet, so daß der Druckapparat über jede beliebige Druckplatte eingestellt werden kann. Ein am Druckschlitten befestiger Zeiger Z macht hierbei die genaue Einstellung über der gewünschten Druckplatte an der betreffenden Stelle des Prismas kenntlich.

Außer dem eigentlichen Druckapparat trägt der Schlitten noch zwei Büchsen zur Aufnahme der gleichzeitig mit der Karte zu bedruckenden Streifen:

1. Kontrollbüchse „B“ (für den Vorstand der Fahrkartenausgabe),

2. Aufnahmebüchse „Bl“ (für den Fahrkartenverkäufer) (Abb. 376).

Beide Büchsen werden unter ständigem Verschluß gehalten. In der ersteren wird der Kontrollstreifen im Innern der Büchse aufgerollt, während er bei der zweiten durch einen schmalen Schlitz nach außen geführt wird, um in beliebigen Zwischenräumen von dem Beamten abgeschnitten und zur Abrechnung verwendet zu werden. Im Schlitten ist eine schlitzartige Öffnung S2 angebracht, in die die Fahrkartenpappen eingeführt werden. Das Drucken selbst geschieht durch schnelles Zurückziehen und Vorlegen des Druckhebels D.

Der Arbeitsvorgang am Apparat ist folgender: Der Beamte ergreift mit der linken Hand die Schwenkstange St, mit der rechten den Handgriff H (Abb. 377). Durch gleichzeitiges Schwenken der Stange und Verschieben des Schlittens nach rechts oder links, wobei letzterer durch Niederdrücken der Arretiertaste „T“ ausgelöst werden muß, wird die erforderliche Druckplatte eingestellt.

Die genaue Einstellung wird durch den bereits früher erwähnten Zeiger am Prisma markiert. Die linke Hand schiebt nun die Fahrkartenpappe in den Schlitz ein, die rechte legt den Druckhebel rasch zurück und wieder vor, worauf die Karte aus dem Schlitz fertig gedruckt herausspringt.

Der Druckhebel kann infolge seiner besonderen Konstruktion nur betätigt werden, wenn das zu bedruckende Pappstück (Karte) vollständig in den Schlitz eingeführt und hierdurch eine verdeckte Knagge ausgelöst worden ist.

Mit dem Druck der Karte erfolgt zwangläufig das Bedrucken beider Kontrollstreifen, wodurch eine sichere Kontrolle erreicht wird,

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[476/0493] auf dem den Druckplatten entsprechende Aufdrucke sich befinden. Die Druckplatten sind alphabetisch geordnet, entsprechend der Reihenfolge der auf dem Prisma angebrachten Aufschriften. [Abbildung Abb. 376. ] [Abbildung Abb. 377. ] Der eigentliche Druckapparat ruht auf einem Schlitten S1, der in der Horizontalebene nach rechts und links über die ganze Länge des Tisches verschoben werden kann. Die Schlittenführung selbst ist mittels einer Stange St über die die Druckplatten enthaltenden Schächte nach vorn und rückwärts schwenkbar eingerichtet, so daß der Druckapparat über jede beliebige Druckplatte eingestellt werden kann. Ein am Druckschlitten befestiger Zeiger Z macht hierbei die genaue Einstellung über der gewünschten Druckplatte an der betreffenden Stelle des Prismas kenntlich. Außer dem eigentlichen Druckapparat trägt der Schlitten noch zwei Büchsen zur Aufnahme der gleichzeitig mit der Karte zu bedruckenden Streifen: 1. Kontrollbüchse „B“ (für den Vorstand der Fahrkartenausgabe), 2. Aufnahmebüchse „Bl“ (für den Fahrkartenverkäufer) (Abb. 376). Beide Büchsen werden unter ständigem Verschluß gehalten. In der ersteren wird der Kontrollstreifen im Innern der Büchse aufgerollt, während er bei der zweiten durch einen schmalen Schlitz nach außen geführt wird, um in beliebigen Zwischenräumen von dem Beamten abgeschnitten und zur Abrechnung verwendet zu werden. Im Schlitten ist eine schlitzartige Öffnung S2 angebracht, in die die Fahrkartenpappen eingeführt werden. Das Drucken selbst geschieht durch schnelles Zurückziehen und Vorlegen des Druckhebels D. Der Arbeitsvorgang am Apparat ist folgender: Der Beamte ergreift mit der linken Hand die Schwenkstange St, mit der rechten den Handgriff H (Abb. 377). Durch gleichzeitiges Schwenken der Stange und Verschieben des Schlittens nach rechts oder links, wobei letzterer durch Niederdrücken der Arretiertaste „T“ ausgelöst werden muß, wird die erforderliche Druckplatte eingestellt. Die genaue Einstellung wird durch den bereits früher erwähnten Zeiger am Prisma markiert. Die linke Hand schiebt nun die Fahrkartenpappe in den Schlitz ein, die rechte legt den Druckhebel rasch zurück und wieder vor, worauf die Karte aus dem Schlitz fertig gedruckt herausspringt. Der Druckhebel kann infolge seiner besonderen Konstruktion nur betätigt werden, wenn das zu bedruckende Pappstück (Karte) vollständig in den Schlitz eingeführt und hierdurch eine verdeckte Knagge ausgelöst worden ist. Mit dem Druck der Karte erfolgt zwangläufig das Bedrucken beider Kontrollstreifen, wodurch eine sichere Kontrolle erreicht wird,

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Die Abbildungen im Text stammen von zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG.




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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913, S. 476. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen04_1913/493>, abgerufen am 01.11.2024.