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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913.

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erachtet werden, die weder zur Förderung der wissenschaftlichen Einsicht in das Wesen der Eisenbahnen und ihres Verhältnisses zum Staat dient, noch für praktische Zwecke von besonderem Wert ist. Verwirrend ist es, wenn, was hie und da noch geschieht, (vgl. z. B. Eger, Handbuch des preußischen Eisenbahnrechts, § 7 ff., S. 26 ff.), in der E. eine besondere, den Beziehungen des Staats zu den Eisenbahnen eigentümliche Hoheit gesehen wird, wenn man insbesondere die E. im wesentlichen gleichbedeutend mit dem sog. Eisenbahnregal (s. d.) auffaßt. Die öffentlich-rechtlichen Beziehungen des Staats zu den Eisenbahnen werden vielmehr besser, klarer und richtiger eingesehen und verstanden, wenn man die Rechte des Staats nach den positiven Bestimmungen ein jedes einzeln für sich be trachtet und von einer Zusammenfassung der einzelnen Befugnisse unter einem gemeinsamen Namen absieht.

v. der Leyen.


Eisenbahnhygiene. Inbegriff der im Interesse der öffentlichen Gesundheitspflege gelegenen Einrichtungen und Vorkehrungen der Eisenbahnen, insbesonders der Vorsichtsmaßregeln, die geeignet sind, von Reisenden, Bediensteten und dritten Personen die ihnen aus dem Bestände und Betriebe der Eisenbahnen drohenden Gefahren abzuwenden. Die E. hat die Aufgabe, den Bau der Bahn selbst, der Wagen und Lokomotiven vom gesundheitlichen Standpunkte aus zu überwachen, sie hat mitzusprechen bei der Lüftung, Heizung, Beleuchtung und Reinigung der Wagen und der Aufenthaltsräume für Reisende und Bedienstete auf den Bahnhöfen und auf der Strecke. Sie hat die Einrichtungen für ihre Beköstigung (Bahnhofwirtschaften, Speisewagen) zu überwachen, für die Beförderung von Kranken und Verletzten zu sorgen, mitzuwirken bei der Verhütung von Verschleppung übertragbarer Krankheiten, bei Unglücksfällen das Rettungswesen zu regeln und, entsprechend den heutigen sozialen Anschauungen in allen zivilisierten Ländern, in ausgedehntem Maße Wohlfahrtseinrichtungen für die Bediensteten zu schaffen. Diese letzteren erstrecken sich auf die Wohnung, Ernährung, Kleidung, Diensteinteilung und auf die Sorge für die rechtzeitigen Ruhezeiten der Bediensteten, auf die nötigen Schutzvorrichtungen bei Ausübung des Dienstes, auf die Fürsorge für Erkrankte u. s. w. All das gehört zu den Pflichten der zu diesem Zweck angestellten Beamten und Ärzte.

Auf der Bahnstrecke selbst erfordert der Oberbau gewisse hygienische Maßnahmen, um die Reisenden vor Schädlichkeiten zu bewahren. Ein wichtiger Punkt beim Eisenbahnbau war von jeher die Schienenstoßverbindung; man versucht die für die Reisenden lästige Erschütterung beim Befahren der Stöße zu vermeiden durch Verstärken und Verbesserung des Oberbaues. Der zur Bettung jetzt vielfach verwendete Basaltschlag an Stelle des früher üblichen Kieses schützt vor übermäßiger Staubentwicklung, die besonders auf langen, ebenen Strecken lästig wurde. Für den Bau von Bahnhöfen bestehen in Deutschland "Normen für den Bau und die Ausrüstung der Haupteisenbahnen Deutschlands" und für die zum "Verein deutscher Eisenbahnverwaltungen" gehörigen Eisenbahnen "Technische Vereinbarungen über den Bau und die Betriebseinrichtungen der Haupt- und Nebenbahnen". Die Zugänge und Bahnsteige, die Warteräume, Wohn- und Diensträume müssen gut beleuchtet und gelüftet, die Aufenthaltsräume geheizt sein und genügende Größe besitzen. Für genügenden Raum, Sauberkeit und Vermeidung von Zugluft sowie von scharfen Ecken an den Eingängen ist Sorge zu tragen. Das Trinkwasser muß leicht erreichbar, klar, von reinem Geschmack, kühl und frei von Keimen sowie schädlichen Beimengungen sein. Von großer Bedeutung ist die zweckmäßige Anlage und Einrichtung der Aborte. Diese sind für beide Geschlechter getrennt herzustellen, sie müssen bequem zu erreichen und nach allen Vorschriften der Hygiene eingerichtet sein. Zweckmäßig sind auch für die Bedürfnisanstalten abgeteilte Stände. Für sorgfältige Reinhaltung und ausreichende Spülung dieser Anstalten ist stets Sorge zu tragen.

In den Eisenbahnwerkstätten ist für genügendes Licht bei Tage und durch künstliche Beleuchtung, ferner für Staubsaugevorrichtungen und für Sicherungen gegen Körperverletzungen bei allen maschinellen Betrieben zu sorgen.

Besondere Aufmerksamkeit wird dem Bau der Personenwagen zugewendet. Von der Länge des Radstandes der Wagen und der Zahl der unter ihnen liegenden Achsen hängt im wesentlichen der ruhige Gang der Wagen ab. Bei 4- und 6achsigen Wagen ruht dieser an beiden Enden auf besonderen 2- oder 3achsigen, untergebauten Wagen, dem sog. Drehgestell. Das Dröhnen der Wagen während der Fahrt wird durch Holz wesentlich gemildert. Doch lassen sich durch kräftige und genau eingestellte Stahlblattfedern gleichfalls störende Erschütterungen erheblich verringern. Vom hygienischen Standpunkte aus sind für längere Fahrten Durchgangswagen mit Seitengang vorzuziehen, für kurze Strecken und kurze Aufenthalte ist wegen der Möglichkeit

erachtet werden, die weder zur Förderung der wissenschaftlichen Einsicht in das Wesen der Eisenbahnen und ihres Verhältnisses zum Staat dient, noch für praktische Zwecke von besonderem Wert ist. Verwirrend ist es, wenn, was hie und da noch geschieht, (vgl. z. B. Eger, Handbuch des preußischen Eisenbahnrechts, § 7 ff., S. 26 ff.), in der E. eine besondere, den Beziehungen des Staats zu den Eisenbahnen eigentümliche Hoheit gesehen wird, wenn man insbesondere die E. im wesentlichen gleichbedeutend mit dem sog. Eisenbahnregal (s. d.) auffaßt. Die öffentlich-rechtlichen Beziehungen des Staats zu den Eisenbahnen werden vielmehr besser, klarer und richtiger eingesehen und verstanden, wenn man die Rechte des Staats nach den positiven Bestimmungen ein jedes einzeln für sich be trachtet und von einer Zusammenfassung der einzelnen Befugnisse unter einem gemeinsamen Namen absieht.

v. der Leyen.


Eisenbahnhygiene. Inbegriff der im Interesse der öffentlichen Gesundheitspflege gelegenen Einrichtungen und Vorkehrungen der Eisenbahnen, insbesonders der Vorsichtsmaßregeln, die geeignet sind, von Reisenden, Bediensteten und dritten Personen die ihnen aus dem Bestände und Betriebe der Eisenbahnen drohenden Gefahren abzuwenden. Die E. hat die Aufgabe, den Bau der Bahn selbst, der Wagen und Lokomotiven vom gesundheitlichen Standpunkte aus zu überwachen, sie hat mitzusprechen bei der Lüftung, Heizung, Beleuchtung und Reinigung der Wagen und der Aufenthaltsräume für Reisende und Bedienstete auf den Bahnhöfen und auf der Strecke. Sie hat die Einrichtungen für ihre Beköstigung (Bahnhofwirtschaften, Speisewagen) zu überwachen, für die Beförderung von Kranken und Verletzten zu sorgen, mitzuwirken bei der Verhütung von Verschleppung übertragbarer Krankheiten, bei Unglücksfällen das Rettungswesen zu regeln und, entsprechend den heutigen sozialen Anschauungen in allen zivilisierten Ländern, in ausgedehntem Maße Wohlfahrtseinrichtungen für die Bediensteten zu schaffen. Diese letzteren erstrecken sich auf die Wohnung, Ernährung, Kleidung, Diensteinteilung und auf die Sorge für die rechtzeitigen Ruhezeiten der Bediensteten, auf die nötigen Schutzvorrichtungen bei Ausübung des Dienstes, auf die Fürsorge für Erkrankte u. s. w. All das gehört zu den Pflichten der zu diesem Zweck angestellten Beamten und Ärzte.

Auf der Bahnstrecke selbst erfordert der Oberbau gewisse hygienische Maßnahmen, um die Reisenden vor Schädlichkeiten zu bewahren. Ein wichtiger Punkt beim Eisenbahnbau war von jeher die Schienenstoßverbindung; man versucht die für die Reisenden lästige Erschütterung beim Befahren der Stöße zu vermeiden durch Verstärken und Verbesserung des Oberbaues. Der zur Bettung jetzt vielfach verwendete Basaltschlag an Stelle des früher üblichen Kieses schützt vor übermäßiger Staubentwicklung, die besonders auf langen, ebenen Strecken lästig wurde. Für den Bau von Bahnhöfen bestehen in Deutschland „Normen für den Bau und die Ausrüstung der Haupteisenbahnen Deutschlands“ und für die zum „Verein deutscher Eisenbahnverwaltungen“ gehörigen Eisenbahnen „Technische Vereinbarungen über den Bau und die Betriebseinrichtungen der Haupt- und Nebenbahnen“. Die Zugänge und Bahnsteige, die Warteräume, Wohn- und Diensträume müssen gut beleuchtet und gelüftet, die Aufenthaltsräume geheizt sein und genügende Größe besitzen. Für genügenden Raum, Sauberkeit und Vermeidung von Zugluft sowie von scharfen Ecken an den Eingängen ist Sorge zu tragen. Das Trinkwasser muß leicht erreichbar, klar, von reinem Geschmack, kühl und frei von Keimen sowie schädlichen Beimengungen sein. Von großer Bedeutung ist die zweckmäßige Anlage und Einrichtung der Aborte. Diese sind für beide Geschlechter getrennt herzustellen, sie müssen bequem zu erreichen und nach allen Vorschriften der Hygiene eingerichtet sein. Zweckmäßig sind auch für die Bedürfnisanstalten abgeteilte Stände. Für sorgfältige Reinhaltung und ausreichende Spülung dieser Anstalten ist stets Sorge zu tragen.

In den Eisenbahnwerkstätten ist für genügendes Licht bei Tage und durch künstliche Beleuchtung, ferner für Staubsaugevorrichtungen und für Sicherungen gegen Körperverletzungen bei allen maschinellen Betrieben zu sorgen.

Besondere Aufmerksamkeit wird dem Bau der Personenwagen zugewendet. Von der Länge des Radstandes der Wagen und der Zahl der unter ihnen liegenden Achsen hängt im wesentlichen der ruhige Gang der Wagen ab. Bei 4- und 6achsigen Wagen ruht dieser an beiden Enden auf besonderen 2- oder 3achsigen, untergebauten Wagen, dem sog. Drehgestell. Das Dröhnen der Wagen während der Fahrt wird durch Holz wesentlich gemildert. Doch lassen sich durch kräftige und genau eingestellte Stahlblattfedern gleichfalls störende Erschütterungen erheblich verringern. Vom hygienischen Standpunkte aus sind für längere Fahrten Durchgangswagen mit Seitengang vorzuziehen, für kurze Strecken und kurze Aufenthalte ist wegen der Möglichkeit

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[67/0076] erachtet werden, die weder zur Förderung der wissenschaftlichen Einsicht in das Wesen der Eisenbahnen und ihres Verhältnisses zum Staat dient, noch für praktische Zwecke von besonderem Wert ist. Verwirrend ist es, wenn, was hie und da noch geschieht, (vgl. z. B. Eger, Handbuch des preußischen Eisenbahnrechts, § 7 ff., S. 26 ff.), in der E. eine besondere, den Beziehungen des Staats zu den Eisenbahnen eigentümliche Hoheit gesehen wird, wenn man insbesondere die E. im wesentlichen gleichbedeutend mit dem sog. Eisenbahnregal (s. d.) auffaßt. Die öffentlich-rechtlichen Beziehungen des Staats zu den Eisenbahnen werden vielmehr besser, klarer und richtiger eingesehen und verstanden, wenn man die Rechte des Staats nach den positiven Bestimmungen ein jedes einzeln für sich be trachtet und von einer Zusammenfassung der einzelnen Befugnisse unter einem gemeinsamen Namen absieht. v. der Leyen. Eisenbahnhygiene. Inbegriff der im Interesse der öffentlichen Gesundheitspflege gelegenen Einrichtungen und Vorkehrungen der Eisenbahnen, insbesonders der Vorsichtsmaßregeln, die geeignet sind, von Reisenden, Bediensteten und dritten Personen die ihnen aus dem Bestände und Betriebe der Eisenbahnen drohenden Gefahren abzuwenden. Die E. hat die Aufgabe, den Bau der Bahn selbst, der Wagen und Lokomotiven vom gesundheitlichen Standpunkte aus zu überwachen, sie hat mitzusprechen bei der Lüftung, Heizung, Beleuchtung und Reinigung der Wagen und der Aufenthaltsräume für Reisende und Bedienstete auf den Bahnhöfen und auf der Strecke. Sie hat die Einrichtungen für ihre Beköstigung (Bahnhofwirtschaften, Speisewagen) zu überwachen, für die Beförderung von Kranken und Verletzten zu sorgen, mitzuwirken bei der Verhütung von Verschleppung übertragbarer Krankheiten, bei Unglücksfällen das Rettungswesen zu regeln und, entsprechend den heutigen sozialen Anschauungen in allen zivilisierten Ländern, in ausgedehntem Maße Wohlfahrtseinrichtungen für die Bediensteten zu schaffen. Diese letzteren erstrecken sich auf die Wohnung, Ernährung, Kleidung, Diensteinteilung und auf die Sorge für die rechtzeitigen Ruhezeiten der Bediensteten, auf die nötigen Schutzvorrichtungen bei Ausübung des Dienstes, auf die Fürsorge für Erkrankte u. s. w. All das gehört zu den Pflichten der zu diesem Zweck angestellten Beamten und Ärzte. Auf der Bahnstrecke selbst erfordert der Oberbau gewisse hygienische Maßnahmen, um die Reisenden vor Schädlichkeiten zu bewahren. Ein wichtiger Punkt beim Eisenbahnbau war von jeher die Schienenstoßverbindung; man versucht die für die Reisenden lästige Erschütterung beim Befahren der Stöße zu vermeiden durch Verstärken und Verbesserung des Oberbaues. Der zur Bettung jetzt vielfach verwendete Basaltschlag an Stelle des früher üblichen Kieses schützt vor übermäßiger Staubentwicklung, die besonders auf langen, ebenen Strecken lästig wurde. Für den Bau von Bahnhöfen bestehen in Deutschland „Normen für den Bau und die Ausrüstung der Haupteisenbahnen Deutschlands“ und für die zum „Verein deutscher Eisenbahnverwaltungen“ gehörigen Eisenbahnen „Technische Vereinbarungen über den Bau und die Betriebseinrichtungen der Haupt- und Nebenbahnen“. Die Zugänge und Bahnsteige, die Warteräume, Wohn- und Diensträume müssen gut beleuchtet und gelüftet, die Aufenthaltsräume geheizt sein und genügende Größe besitzen. Für genügenden Raum, Sauberkeit und Vermeidung von Zugluft sowie von scharfen Ecken an den Eingängen ist Sorge zu tragen. Das Trinkwasser muß leicht erreichbar, klar, von reinem Geschmack, kühl und frei von Keimen sowie schädlichen Beimengungen sein. Von großer Bedeutung ist die zweckmäßige Anlage und Einrichtung der Aborte. Diese sind für beide Geschlechter getrennt herzustellen, sie müssen bequem zu erreichen und nach allen Vorschriften der Hygiene eingerichtet sein. Zweckmäßig sind auch für die Bedürfnisanstalten abgeteilte Stände. Für sorgfältige Reinhaltung und ausreichende Spülung dieser Anstalten ist stets Sorge zu tragen. In den Eisenbahnwerkstätten ist für genügendes Licht bei Tage und durch künstliche Beleuchtung, ferner für Staubsaugevorrichtungen und für Sicherungen gegen Körperverletzungen bei allen maschinellen Betrieben zu sorgen. Besondere Aufmerksamkeit wird dem Bau der Personenwagen zugewendet. Von der Länge des Radstandes der Wagen und der Zahl der unter ihnen liegenden Achsen hängt im wesentlichen der ruhige Gang der Wagen ab. Bei 4- und 6achsigen Wagen ruht dieser an beiden Enden auf besonderen 2- oder 3achsigen, untergebauten Wagen, dem sog. Drehgestell. Das Dröhnen der Wagen während der Fahrt wird durch Holz wesentlich gemildert. Doch lassen sich durch kräftige und genau eingestellte Stahlblattfedern gleichfalls störende Erschütterungen erheblich verringern. Vom hygienischen Standpunkte aus sind für längere Fahrten Durchgangswagen mit Seitengang vorzuziehen, für kurze Strecken und kurze Aufenthalte ist wegen der Möglichkeit

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913, S. 67. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen04_1913/76>, abgerufen am 24.11.2024.