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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914.

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zwei Ketten ist mittels einer Traverse ein Lasthaken zur Aufnahme der Last befestigt. Zur sicheren Kettenführung liegen die Achsen der beiden Kettentrommeln nicht in einer gemeinschaftlichen Vertikalebene, sondern sind gegeneinander etwas versetzt. Der Antrieb der Windentrommeln erfolgt durch eine Schnecke, die gleichzeitig in zwei Schneckenräder eingreift, von denen eines auf der oberen, eines auf der unteren Trommelwelle sitzt. Für die Drehung der Schnecke ist eine Handkette mit Kettenrad vorgesehen.

Infolge Anwendung des Schneckengetriebes besitzt auch dieser F. Selbsthemmung. Zur Herabminderung der Schraubenreibung ist eine Selbstschmierung für den Zahneingriff angebracht.

Der archimedische F. mit übereinanderliegenden Windentrommeln wird für Lasten bis etwa 5000 kg ausgeführt.

Mit der Verbreitung der Elektrizität sind auch elektrisch betriebene F. in Verwendung gekommen, bei denen Rundgliedketten, Gallsche Ketten und Drahtseile als Lastorgane dienen. Infolge ihres größeren Gewichtes bleiben sie gewöhnlich an einem festen Standpunkt und haben daher mehr den Charakter eines ortsfesten Hebezeuges.

Spitzner.


Fleischbeförderung. Diese hat für die Versorgung größerer Konsumgebiete eine hervorragende Bedeutung, weshalb die Eisenbahnen sie durch Tarife und Beschleunigung begünstigen. Die F. kommt zumeist nur im Verkehre innerhalb eines und desselben Staatsgebietes in Betracht, da die Einfuhr von Fleisch in den meisten Ländern verboten, oder doch nur unter Einhaltung strenger Bestimmungen zugelassen ist.

Eine außerordentliche Ausdehnung hat die F. in Amerika gewonnen, von wo aus auch eine lebhafte Ausfuhr frischen Fleisches namentlich nach England stattfindet. Die F. auf große Entfernungen erfordert besondere Vorkehrungen zum Schutze des Fleisches, vor allem in der wärmeren Jahreszeit. Hiebei ist von besonderer Wichtigkeit, daß das Fleisch vor der Aufgabe auf der Eisenbahn entsprechend behandelt wird.

In Amerika muß frisches Fleisch vor der Verteilung und dem Verbrauch gekühlt werden. In gefrorenen Zustand wird das Fleisch nur in gewissen Fällen versetzt, wo besonders gute Qualität geliefert werden soll. Jede tierische Wärmeentwicklung soll verhindert werden. Daher müssen die Tiere so schnell als möglich abgehäutet, ausgeweidet, gereinigt und gekühlt werden. Zur Beförderung werden die Tierkörper in vier Viertel geteilt; jeder Teil hängt mittels eines Hakens an den an den Wagendecken befindlichen Querbalken und wird mit einem dünnen, leichten Gewebezeug eingehüllt, wodurch es sauber bleibt. Der Wagen muß dicht verschlossen sein; die frei hängenden Stücke dürfen nicht schaukeln.

Bei Aufgabe von Fleisch in entsprechenden Mengen und auf große Entfernungen ist die Verwendung besonderer Kühlwagen am Platze (s. Fleischwagen). Die Bahn Verwaltungen sind jedoch häufig mit derartigen Wagen nicht in ausreichendem Maße ausgerüstet und ergibt sich dann die Notwendigkeit, gewöhnliche Güterwagen mit Aufhängevorrichtungen u. dgl. auszustatten. Derartigen Fleischsendungen wird nach Erfordernis und Tunlichkeit Eis in ähnlicher Weise beigepackt, wie dies bei Aufgabe kleinerer Fleischmengen in Körben u. dgl. geschieht.

In Deutschland, Österreich-Ungarn, Rußland und in den Niederlanden ist eine beträchliche Zahl von Güterwagen mit Haken zum Aufhängen geschlachteter und zerlegter Tiere versehen. Die Haken sind entweder dauernd an der Wagendecke angebracht, oder sie befinden sich an beweglichen Querhölzern, die auf ebenfalls beweglichen Stützen gelagert sind. Diese Ausrüstungsgegenstände gehören teils den Eisenbahnen, teils den Interessenten.

Literatur: Bericht des internationalen Eisenbahnkongresses, Bern 1910, Frage XVI.


Fleischwagen (meat refrigerator van; wagon refrigerant a viandes; carro refrigerante per carne), Kastenwagen mit Kühlvorrichtungen zur Versendung von frischem Fleisch auf größere Entfernungen.

Die Temperatur in derartigen Wagen soll dauernd 3-5° C betragen. Zur besseren Erhaltung des Fleisches soll eine Lufterneuerung oder doch eine unausgesetzte Bewegung der Luft im Wagen stattfinden.

Wenn auch Fleisch in Kühlwagen ohne Lufterneuerung selbst nach mehrtägiger Beförderung gut erhalten ankommt, so hält es sich nach der Entladung aus solchen Wagen nur kurze Zeit, während es bei Verwendung von Wagen mit Lufterneuerung noch längere Zeit nachher frisch bleibt.

Die Luft im Wagen soll weder zu feucht noch zu trocken sein; zu feuchte Luft macht das Fleisch weich, zu trockene hingegen an der Oberfläche hart und verursacht überdies Gewichtsverluste; der zweckmäßigste Feuchtigkeitsgrad für Fleischversand ist 70-75%; er kann jedoch bei entsprechender Kühlung ohne Schaden bis auf 85% steigen.

Zum Zweck der Erhaltung der niederen Temperatur werden die Wagen vielfach mehrzellig

zwei Ketten ist mittels einer Traverse ein Lasthaken zur Aufnahme der Last befestigt. Zur sicheren Kettenführung liegen die Achsen der beiden Kettentrommeln nicht in einer gemeinschaftlichen Vertikalebene, sondern sind gegeneinander etwas versetzt. Der Antrieb der Windentrommeln erfolgt durch eine Schnecke, die gleichzeitig in zwei Schneckenräder eingreift, von denen eines auf der oberen, eines auf der unteren Trommelwelle sitzt. Für die Drehung der Schnecke ist eine Handkette mit Kettenrad vorgesehen.

Infolge Anwendung des Schneckengetriebes besitzt auch dieser F. Selbsthemmung. Zur Herabminderung der Schraubenreibung ist eine Selbstschmierung für den Zahneingriff angebracht.

Der archimedische F. mit übereinanderliegenden Windentrommeln wird für Lasten bis etwa 5000 kg ausgeführt.

Mit der Verbreitung der Elektrizität sind auch elektrisch betriebene F. in Verwendung gekommen, bei denen Rundgliedketten, Gallsche Ketten und Drahtseile als Lastorgane dienen. Infolge ihres größeren Gewichtes bleiben sie gewöhnlich an einem festen Standpunkt und haben daher mehr den Charakter eines ortsfesten Hebezeuges.

Spitzner.


Fleischbeförderung. Diese hat für die Versorgung größerer Konsumgebiete eine hervorragende Bedeutung, weshalb die Eisenbahnen sie durch Tarife und Beschleunigung begünstigen. Die F. kommt zumeist nur im Verkehre innerhalb eines und desselben Staatsgebietes in Betracht, da die Einfuhr von Fleisch in den meisten Ländern verboten, oder doch nur unter Einhaltung strenger Bestimmungen zugelassen ist.

Eine außerordentliche Ausdehnung hat die F. in Amerika gewonnen, von wo aus auch eine lebhafte Ausfuhr frischen Fleisches namentlich nach England stattfindet. Die F. auf große Entfernungen erfordert besondere Vorkehrungen zum Schutze des Fleisches, vor allem in der wärmeren Jahreszeit. Hiebei ist von besonderer Wichtigkeit, daß das Fleisch vor der Aufgabe auf der Eisenbahn entsprechend behandelt wird.

In Amerika muß frisches Fleisch vor der Verteilung und dem Verbrauch gekühlt werden. In gefrorenen Zustand wird das Fleisch nur in gewissen Fällen versetzt, wo besonders gute Qualität geliefert werden soll. Jede tierische Wärmeentwicklung soll verhindert werden. Daher müssen die Tiere so schnell als möglich abgehäutet, ausgeweidet, gereinigt und gekühlt werden. Zur Beförderung werden die Tierkörper in vier Viertel geteilt; jeder Teil hängt mittels eines Hakens an den an den Wagendecken befindlichen Querbalken und wird mit einem dünnen, leichten Gewebezeug eingehüllt, wodurch es sauber bleibt. Der Wagen muß dicht verschlossen sein; die frei hängenden Stücke dürfen nicht schaukeln.

Bei Aufgabe von Fleisch in entsprechenden Mengen und auf große Entfernungen ist die Verwendung besonderer Kühlwagen am Platze (s. Fleischwagen). Die Bahn Verwaltungen sind jedoch häufig mit derartigen Wagen nicht in ausreichendem Maße ausgerüstet und ergibt sich dann die Notwendigkeit, gewöhnliche Güterwagen mit Aufhängevorrichtungen u. dgl. auszustatten. Derartigen Fleischsendungen wird nach Erfordernis und Tunlichkeit Eis in ähnlicher Weise beigepackt, wie dies bei Aufgabe kleinerer Fleischmengen in Körben u. dgl. geschieht.

In Deutschland, Österreich-Ungarn, Rußland und in den Niederlanden ist eine beträchliche Zahl von Güterwagen mit Haken zum Aufhängen geschlachteter und zerlegter Tiere versehen. Die Haken sind entweder dauernd an der Wagendecke angebracht, oder sie befinden sich an beweglichen Querhölzern, die auf ebenfalls beweglichen Stützen gelagert sind. Diese Ausrüstungsgegenstände gehören teils den Eisenbahnen, teils den Interessenten.

Literatur: Bericht des internationalen Eisenbahnkongresses, Bern 1910, Frage XVI.


Fleischwagen (meat refrigerator van; wagon réfrigérant à viandes; carro refrigerante per carne), Kastenwagen mit Kühlvorrichtungen zur Versendung von frischem Fleisch auf größere Entfernungen.

Die Temperatur in derartigen Wagen soll dauernd 3–5° C betragen. Zur besseren Erhaltung des Fleisches soll eine Lufterneuerung oder doch eine unausgesetzte Bewegung der Luft im Wagen stattfinden.

Wenn auch Fleisch in Kühlwagen ohne Lufterneuerung selbst nach mehrtägiger Beförderung gut erhalten ankommt, so hält es sich nach der Entladung aus solchen Wagen nur kurze Zeit, während es bei Verwendung von Wagen mit Lufterneuerung noch längere Zeit nachher frisch bleibt.

Die Luft im Wagen soll weder zu feucht noch zu trocken sein; zu feuchte Luft macht das Fleisch weich, zu trockene hingegen an der Oberfläche hart und verursacht überdies Gewichtsverluste; der zweckmäßigste Feuchtigkeitsgrad für Fleischversand ist 70–75%; er kann jedoch bei entsprechender Kühlung ohne Schaden bis auf 85% steigen.

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[97/0105] zwei Ketten ist mittels einer Traverse ein Lasthaken zur Aufnahme der Last befestigt. Zur sicheren Kettenführung liegen die Achsen der beiden Kettentrommeln nicht in einer gemeinschaftlichen Vertikalebene, sondern sind gegeneinander etwas versetzt. Der Antrieb der Windentrommeln erfolgt durch eine Schnecke, die gleichzeitig in zwei Schneckenräder eingreift, von denen eines auf der oberen, eines auf der unteren Trommelwelle sitzt. Für die Drehung der Schnecke ist eine Handkette mit Kettenrad vorgesehen. Infolge Anwendung des Schneckengetriebes besitzt auch dieser F. Selbsthemmung. Zur Herabminderung der Schraubenreibung ist eine Selbstschmierung für den Zahneingriff angebracht. Der archimedische F. mit übereinanderliegenden Windentrommeln wird für Lasten bis etwa 5000 kg ausgeführt. Mit der Verbreitung der Elektrizität sind auch elektrisch betriebene F. in Verwendung gekommen, bei denen Rundgliedketten, Gallsche Ketten und Drahtseile als Lastorgane dienen. Infolge ihres größeren Gewichtes bleiben sie gewöhnlich an einem festen Standpunkt und haben daher mehr den Charakter eines ortsfesten Hebezeuges. Spitzner. Fleischbeförderung. Diese hat für die Versorgung größerer Konsumgebiete eine hervorragende Bedeutung, weshalb die Eisenbahnen sie durch Tarife und Beschleunigung begünstigen. Die F. kommt zumeist nur im Verkehre innerhalb eines und desselben Staatsgebietes in Betracht, da die Einfuhr von Fleisch in den meisten Ländern verboten, oder doch nur unter Einhaltung strenger Bestimmungen zugelassen ist. Eine außerordentliche Ausdehnung hat die F. in Amerika gewonnen, von wo aus auch eine lebhafte Ausfuhr frischen Fleisches namentlich nach England stattfindet. Die F. auf große Entfernungen erfordert besondere Vorkehrungen zum Schutze des Fleisches, vor allem in der wärmeren Jahreszeit. Hiebei ist von besonderer Wichtigkeit, daß das Fleisch vor der Aufgabe auf der Eisenbahn entsprechend behandelt wird. In Amerika muß frisches Fleisch vor der Verteilung und dem Verbrauch gekühlt werden. In gefrorenen Zustand wird das Fleisch nur in gewissen Fällen versetzt, wo besonders gute Qualität geliefert werden soll. Jede tierische Wärmeentwicklung soll verhindert werden. Daher müssen die Tiere so schnell als möglich abgehäutet, ausgeweidet, gereinigt und gekühlt werden. Zur Beförderung werden die Tierkörper in vier Viertel geteilt; jeder Teil hängt mittels eines Hakens an den an den Wagendecken befindlichen Querbalken und wird mit einem dünnen, leichten Gewebezeug eingehüllt, wodurch es sauber bleibt. Der Wagen muß dicht verschlossen sein; die frei hängenden Stücke dürfen nicht schaukeln. Bei Aufgabe von Fleisch in entsprechenden Mengen und auf große Entfernungen ist die Verwendung besonderer Kühlwagen am Platze (s. Fleischwagen). Die Bahn Verwaltungen sind jedoch häufig mit derartigen Wagen nicht in ausreichendem Maße ausgerüstet und ergibt sich dann die Notwendigkeit, gewöhnliche Güterwagen mit Aufhängevorrichtungen u. dgl. auszustatten. Derartigen Fleischsendungen wird nach Erfordernis und Tunlichkeit Eis in ähnlicher Weise beigepackt, wie dies bei Aufgabe kleinerer Fleischmengen in Körben u. dgl. geschieht. In Deutschland, Österreich-Ungarn, Rußland und in den Niederlanden ist eine beträchliche Zahl von Güterwagen mit Haken zum Aufhängen geschlachteter und zerlegter Tiere versehen. Die Haken sind entweder dauernd an der Wagendecke angebracht, oder sie befinden sich an beweglichen Querhölzern, die auf ebenfalls beweglichen Stützen gelagert sind. Diese Ausrüstungsgegenstände gehören teils den Eisenbahnen, teils den Interessenten. Literatur: Bericht des internationalen Eisenbahnkongresses, Bern 1910, Frage XVI. Fleischwagen (meat refrigerator van; wagon réfrigérant à viandes; carro refrigerante per carne), Kastenwagen mit Kühlvorrichtungen zur Versendung von frischem Fleisch auf größere Entfernungen. Die Temperatur in derartigen Wagen soll dauernd 3–5° C betragen. Zur besseren Erhaltung des Fleisches soll eine Lufterneuerung oder doch eine unausgesetzte Bewegung der Luft im Wagen stattfinden. Wenn auch Fleisch in Kühlwagen ohne Lufterneuerung selbst nach mehrtägiger Beförderung gut erhalten ankommt, so hält es sich nach der Entladung aus solchen Wagen nur kurze Zeit, während es bei Verwendung von Wagen mit Lufterneuerung noch längere Zeit nachher frisch bleibt. Die Luft im Wagen soll weder zu feucht noch zu trocken sein; zu feuchte Luft macht das Fleisch weich, zu trockene hingegen an der Oberfläche hart und verursacht überdies Gewichtsverluste; der zweckmäßigste Feuchtigkeitsgrad für Fleischversand ist 70–75%; er kann jedoch bei entsprechender Kühlung ohne Schaden bis auf 85% steigen. Zum Zweck der Erhaltung der niederen Temperatur werden die Wagen vielfach mehrzellig

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914, S. 97. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen05_1914/105>, abgerufen am 21.11.2024.