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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914.

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Vieh- und Eilgüterzüge,

Güterzüge, Arbeitszüge, Hilfszüge, Probezüge.

Jeder Zug erhält eine Nummer. Diese wird der Zuggattung beigesetzt. Vor- und Nachzüge werden mit der Nummer des Hauptzuges und dem Zusatz "Vorz." oder "Nz." bezeichnet. Mehrere Vor- oder Nachzüge sind als 1., 2. u. s. w. "Vorz." oder "Nz." zu bezeichnen.

Nach § 54 der BO. gelten die vorwiegend der Personenbeförderung dienenden Züge als Personenzüge, die vorwiegend der Güterbeförderung dienenden als Güterzüge, auch wenn jene zur Güterbeförderung, diese zur Personenbeförderung mitbenutzt werden.

Hinsichtlich der Rangordnung ist festgesetzt: Sonderzüge allerhöchster und höchster Herrschaften haben in der Regel den Vorrang vor den übrigen Zügen, die Schnell- und Eilzüge vor den Personen- und Güterzügen, die Personenzüge vor den Güterzügen, die Eilgüterzüge vor den Frachtgüterzügen, die Fern- und Durchgangsgüterzüge vor den Nahgüterzügen.

In Österreich.

Die Züge werden eingeteilt in:

A. Gewöhnliche Züge (fahrplanmäßig täglich verkehrende).

B. Außergewöhnliche Züge, u. zw:

1. Erforderniszüge - im Fahrplane für Bedarfsfälle vorgesehen. Hierher gehören auch die Militärzüge.

2. Abgeteilte Züge - im F. nicht vorgesehen, werden mit Fahrzeiten und Aufenthalten des zu teilenden Zuges im bestimmten Raumabstand in Verkehr gesetzt.

3. Sonderzüge - bei besonderen Anlässen nach eigens aufgestelltem F.

4. Dienstzüge (Hilfs- oder Schneepflugfahrten u. s. w.) - bei außergewöhnlichen Anlässen ohne F.

Alle im F. vorgesehenen Züge müssen mit Ordnungsnummern versehen sein. Die Züge in der Richtung vom Anfangspunkt der Bahnlinie erhalten die ungeraden Nummern, die Züge in der entgegengesetzten Richtung die geraden Nummern.

Zur Feststellung der Kreuzungen und des Vorfahrens der Züge ist eine Rangordnung festgesetzt, die mit der Einteilung der Züge nach ihrer Bestimmung sowie mit der Zugnumerierung aus der folgenden Zusammenstellung ersichtlich ist. In den Verkehrsvorschriften wird die Rangordnung der Züge unter Auflassung der Rangnummern wie in Deutschland geregelt.



Was die Einteilung der Personenzüge in anderen Ländern anbelangt, so nennt man in Belgien die Schnellzüge Trains express. u. zw. gibt es solche, die nur I. Klasse, oder I. und II. Klasse führen, und solche mit allen drei Klassen. Die Trains ordinaires, den gewöhnlichen Personenzügen Deutschlands und Österreichs entsprechend, halten in der Regel in allen Stationen. Die Trains legers in Belgien entsprechen im wesentlichen jenen der französischen Bahnen (Fahrgeschwindigkeit etwa 50 bis 55 km in der Stunde); Trains tramways, leichte Züge, bei denen eine Gepäckabfertigung nicht stattfindet, haben außer in den Stationen auch in den Haltepunkten Aufenthalte.

In Frankreich unterscheidet man:

a) Trains express, die mit großer Geschwindigkeit zur Verbindung bedeutender Stationen verkehrenden Züge, die große Entfernungen ohne Anhalte zurücklegen; b) Trains directs, mit gewöhnlicher Personenzuggeschwindigkeit und in kleineren Stationen nicht anhaltende Züge; c) Trains semidirects, von der gleichen Fahrgeschwindigkeit wie die vorhergehenden, aber nur auf einem Teil ihrer Verkehrsstrecke die kleineren Stationen überfahrend, in dem anderen Teil in sämtlichen Stationen anhaltend; d) Trains omnibus, Züge mit Aufenthalt in sämtlichen Stationen; e) Trains legers, die aus einer geringen Wagenzahl bestehen (nicht mehr als 16 Achsen) und auch bezüglich der Häufigkeit der Aufenthalte sowie gewisser Erleichterungen (Schutzwagen, Bedienungsmannschaft u. s. w.) den anderwärts bestehenden Sekundärzügen ähnlich sind, sich aber von den letzteren durch bedeutend höhere Fahrgeschwindigkeiten wesentlich unterscheiden.

In Italien werden die Schnellzüge als Treni diretti und Treni direttissimi, die gewöhnlichen Personenzüge mit Aufenthalten in allen Stationen als Treni omnibus bezeichnet. Treni direttissimi sind die Schnellzüge erster Ordnung, die nur Wagen I. Klasse führen und lediglich in den großen Städten Aufenthalt haben. Außerdem finden sich in Italien Treni accelerati und Treni economici (Sekundärzüge).

In den Niederlanden werden unterschieden: Schnellzüge (einschließlich Luxus- und D-Züge), Personen- und gemischte Züge.

In der Schweiz gibt es Expreßzüge mit sehr kurzen Fahrzeiten und wenig Aufenthalten, Schnellzüge mit etwas längeren Fahrzeiten und mehr Aufenthalten und gewöhnliche Personenzüge mit Aufenthalten in allen Stationen.

In England unterscheidet man Express und Mail trains (Schnellzüge), Fast und ordinary trains (beschleunigte und gewöhnliche Personenzüge) und Parlamentszüge (Arbeiterzüge, ausschließlich für III. Klasse).

Vieh- und Eilgüterzüge,

Güterzüge, Arbeitszüge, Hilfszüge, Probezüge.

Jeder Zug erhält eine Nummer. Diese wird der Zuggattung beigesetzt. Vor- und Nachzüge werden mit der Nummer des Hauptzuges und dem Zusatz „Vorz.“ oder „Nz.“ bezeichnet. Mehrere Vor- oder Nachzüge sind als 1., 2. u. s. w. „Vorz.“ oder „Nz.“ zu bezeichnen.

Nach § 54 der BO. gelten die vorwiegend der Personenbeförderung dienenden Züge als Personenzüge, die vorwiegend der Güterbeförderung dienenden als Güterzüge, auch wenn jene zur Güterbeförderung, diese zur Personenbeförderung mitbenutzt werden.

Hinsichtlich der Rangordnung ist festgesetzt: Sonderzüge allerhöchster und höchster Herrschaften haben in der Regel den Vorrang vor den übrigen Zügen, die Schnell- und Eilzüge vor den Personen- und Güterzügen, die Personenzüge vor den Güterzügen, die Eilgüterzüge vor den Frachtgüterzügen, die Fern- und Durchgangsgüterzüge vor den Nahgüterzügen.

In Österreich.

Die Züge werden eingeteilt in:

A. Gewöhnliche Züge (fahrplanmäßig täglich verkehrende).

B. Außergewöhnliche Züge, u. zw:

1. Erforderniszüge – im Fahrplane für Bedarfsfälle vorgesehen. Hierher gehören auch die Militärzüge.

2. Abgeteilte Züge – im F. nicht vorgesehen, werden mit Fahrzeiten und Aufenthalten des zu teilenden Zuges im bestimmten Raumabstand in Verkehr gesetzt.

3. Sonderzüge – bei besonderen Anlässen nach eigens aufgestelltem F.

4. Dienstzüge (Hilfs- oder Schneepflugfahrten u. s. w.) – bei außergewöhnlichen Anlässen ohne F.

Alle im F. vorgesehenen Züge müssen mit Ordnungsnummern versehen sein. Die Züge in der Richtung vom Anfangspunkt der Bahnlinie erhalten die ungeraden Nummern, die Züge in der entgegengesetzten Richtung die geraden Nummern.

Zur Feststellung der Kreuzungen und des Vorfahrens der Züge ist eine Rangordnung festgesetzt, die mit der Einteilung der Züge nach ihrer Bestimmung sowie mit der Zugnumerierung aus der folgenden Zusammenstellung ersichtlich ist. In den Verkehrsvorschriften wird die Rangordnung der Züge unter Auflassung der Rangnummern wie in Deutschland geregelt.



Was die Einteilung der Personenzüge in anderen Ländern anbelangt, so nennt man in Belgien die Schnellzüge Trains express. u. zw. gibt es solche, die nur I. Klasse, oder I. und II. Klasse führen, und solche mit allen drei Klassen. Die Trains ordinaires, den gewöhnlichen Personenzügen Deutschlands und Österreichs entsprechend, halten in der Regel in allen Stationen. Die Trains légers in Belgien entsprechen im wesentlichen jenen der französischen Bahnen (Fahrgeschwindigkeit etwa 50 bis 55 km in der Stunde); Trains tramways, leichte Züge, bei denen eine Gepäckabfertigung nicht stattfindet, haben außer in den Stationen auch in den Haltepunkten Aufenthalte.

In Frankreich unterscheidet man:

a) Trains express, die mit großer Geschwindigkeit zur Verbindung bedeutender Stationen verkehrenden Züge, die große Entfernungen ohne Anhalte zurücklegen; b) Trains directs, mit gewöhnlicher Personenzuggeschwindigkeit und in kleineren Stationen nicht anhaltende Züge; c) Trains semidirects, von der gleichen Fahrgeschwindigkeit wie die vorhergehenden, aber nur auf einem Teil ihrer Verkehrsstrecke die kleineren Stationen überfahrend, in dem anderen Teil in sämtlichen Stationen anhaltend; d) Trains omnibus, Züge mit Aufenthalt in sämtlichen Stationen; e) Trains légers, die aus einer geringen Wagenzahl bestehen (nicht mehr als 16 Achsen) und auch bezüglich der Häufigkeit der Aufenthalte sowie gewisser Erleichterungen (Schutzwagen, Bedienungsmannschaft u. s. w.) den anderwärts bestehenden Sekundärzügen ähnlich sind, sich aber von den letzteren durch bedeutend höhere Fahrgeschwindigkeiten wesentlich unterscheiden.

In Italien werden die Schnellzüge als Treni diretti und Treni direttissimi, die gewöhnlichen Personenzüge mit Aufenthalten in allen Stationen als Treni omnibus bezeichnet. Treni direttissimi sind die Schnellzüge erster Ordnung, die nur Wagen I. Klasse führen und lediglich in den großen Städten Aufenthalt haben. Außerdem finden sich in Italien Treni accelerati und Treni economici (Sekundärzüge).

In den Niederlanden werden unterschieden: Schnellzüge (einschließlich Luxus- und D-Züge), Personen- und gemischte Züge.

In der Schweiz gibt es Expreßzüge mit sehr kurzen Fahrzeiten und wenig Aufenthalten, Schnellzüge mit etwas längeren Fahrzeiten und mehr Aufenthalten und gewöhnliche Personenzüge mit Aufenthalten in allen Stationen.

In England unterscheidet man Express und Mail trains (Schnellzüge), Fast und ordinary trains (beschleunigte und gewöhnliche Personenzüge) und Parlamentszüge (Arbeiterzüge, ausschließlich für III. Klasse).

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[4/0012] Vieh- und Eilgüterzüge, Güterzüge, Arbeitszüge, Hilfszüge, Probezüge. Jeder Zug erhält eine Nummer. Diese wird der Zuggattung beigesetzt. Vor- und Nachzüge werden mit der Nummer des Hauptzuges und dem Zusatz „Vorz.“ oder „Nz.“ bezeichnet. Mehrere Vor- oder Nachzüge sind als 1., 2. u. s. w. „Vorz.“ oder „Nz.“ zu bezeichnen. Nach § 54 der BO. gelten die vorwiegend der Personenbeförderung dienenden Züge als Personenzüge, die vorwiegend der Güterbeförderung dienenden als Güterzüge, auch wenn jene zur Güterbeförderung, diese zur Personenbeförderung mitbenutzt werden. Hinsichtlich der Rangordnung ist festgesetzt: Sonderzüge allerhöchster und höchster Herrschaften haben in der Regel den Vorrang vor den übrigen Zügen, die Schnell- und Eilzüge vor den Personen- und Güterzügen, die Personenzüge vor den Güterzügen, die Eilgüterzüge vor den Frachtgüterzügen, die Fern- und Durchgangsgüterzüge vor den Nahgüterzügen. In Österreich. Die Züge werden eingeteilt in: A. Gewöhnliche Züge (fahrplanmäßig täglich verkehrende). B. Außergewöhnliche Züge, u. zw: 1. Erforderniszüge – im Fahrplane für Bedarfsfälle vorgesehen. Hierher gehören auch die Militärzüge. 2. Abgeteilte Züge – im F. nicht vorgesehen, werden mit Fahrzeiten und Aufenthalten des zu teilenden Zuges im bestimmten Raumabstand in Verkehr gesetzt. 3. Sonderzüge – bei besonderen Anlässen nach eigens aufgestelltem F. 4. Dienstzüge (Hilfs- oder Schneepflugfahrten u. s. w.) – bei außergewöhnlichen Anlässen ohne F. Alle im F. vorgesehenen Züge müssen mit Ordnungsnummern versehen sein. Die Züge in der Richtung vom Anfangspunkt der Bahnlinie erhalten die ungeraden Nummern, die Züge in der entgegengesetzten Richtung die geraden Nummern. Zur Feststellung der Kreuzungen und des Vorfahrens der Züge ist eine Rangordnung festgesetzt, die mit der Einteilung der Züge nach ihrer Bestimmung sowie mit der Zugnumerierung aus der folgenden Zusammenstellung ersichtlich ist. In den Verkehrsvorschriften wird die Rangordnung der Züge unter Auflassung der Rangnummern wie in Deutschland geregelt. Was die Einteilung der Personenzüge in anderen Ländern anbelangt, so nennt man in Belgien die Schnellzüge Trains express. u. zw. gibt es solche, die nur I. Klasse, oder I. und II. Klasse führen, und solche mit allen drei Klassen. Die Trains ordinaires, den gewöhnlichen Personenzügen Deutschlands und Österreichs entsprechend, halten in der Regel in allen Stationen. Die Trains légers in Belgien entsprechen im wesentlichen jenen der französischen Bahnen (Fahrgeschwindigkeit etwa 50 bis 55 km in der Stunde); Trains tramways, leichte Züge, bei denen eine Gepäckabfertigung nicht stattfindet, haben außer in den Stationen auch in den Haltepunkten Aufenthalte. In Frankreich unterscheidet man: a) Trains express, die mit großer Geschwindigkeit zur Verbindung bedeutender Stationen verkehrenden Züge, die große Entfernungen ohne Anhalte zurücklegen; b) Trains directs, mit gewöhnlicher Personenzuggeschwindigkeit und in kleineren Stationen nicht anhaltende Züge; c) Trains semidirects, von der gleichen Fahrgeschwindigkeit wie die vorhergehenden, aber nur auf einem Teil ihrer Verkehrsstrecke die kleineren Stationen überfahrend, in dem anderen Teil in sämtlichen Stationen anhaltend; d) Trains omnibus, Züge mit Aufenthalt in sämtlichen Stationen; e) Trains légers, die aus einer geringen Wagenzahl bestehen (nicht mehr als 16 Achsen) und auch bezüglich der Häufigkeit der Aufenthalte sowie gewisser Erleichterungen (Schutzwagen, Bedienungsmannschaft u. s. w.) den anderwärts bestehenden Sekundärzügen ähnlich sind, sich aber von den letzteren durch bedeutend höhere Fahrgeschwindigkeiten wesentlich unterscheiden. In Italien werden die Schnellzüge als Treni diretti und Treni direttissimi, die gewöhnlichen Personenzüge mit Aufenthalten in allen Stationen als Treni omnibus bezeichnet. Treni direttissimi sind die Schnellzüge erster Ordnung, die nur Wagen I. Klasse führen und lediglich in den großen Städten Aufenthalt haben. Außerdem finden sich in Italien Treni accelerati und Treni economici (Sekundärzüge). In den Niederlanden werden unterschieden: Schnellzüge (einschließlich Luxus- und D-Züge), Personen- und gemischte Züge. In der Schweiz gibt es Expreßzüge mit sehr kurzen Fahrzeiten und wenig Aufenthalten, Schnellzüge mit etwas längeren Fahrzeiten und mehr Aufenthalten und gewöhnliche Personenzüge mit Aufenthalten in allen Stationen. In England unterscheidet man Express und Mail trains (Schnellzüge), Fast und ordinary trains (beschleunigte und gewöhnliche Personenzüge) und Parlamentszüge (Arbeiterzüge, ausschließlich für III. Klasse).

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914, S. 4. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen05_1914/12>, abgerufen am 21.11.2024.